Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Artikel 21 Sozialversicherungs-Rechtsschutz je nach Vereinbarung mit oder ohne Sozialversorgungs-Rechtsschutz Artikel 22 Beratungs-Rechtsschutz
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Artikel 20 entfällt
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinba- rung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich. Artikel 20 Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, je nach Vereinbarung mit oder ohne Anti-Mobbing-Rechtsschutz