Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss Art. 44 VAB zu keiner Einigung führt, können die Angestelltenvertretungen oder die Sozialpartner der Angestelltenseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern und einem Präsidenten oder einer Präsidentin zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband Schweiz bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin, desgleichen der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten oder die Präsidentin und dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin. Die Schiedsstelle legt einen Vermittlungsvorschlag vor. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.
Schiedsstelle. In Streitigkeiten aus diesem Vertrag kann jede der vertragschließenden Kirchen das Kir- chenamt der EKD als Schiedsstelle anrufen.
Schiedsstelle. Die Schiedsstelle der pCC kann bei Beschwerden und in Streitfällen über Bewertung, Erteilung, Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats angerufen werden, wenn die beiden Parteien aufgrund einer gemeinsamen schriftlichen Darstellung des Sachverhalts (Schiedsvereinbarung) vereinbart haben, dass der Streitfall unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden werden soll. Die Schiedsstelle besteht aus drei Personen. Beide Parteien benennen jeweils einen Schiedsrichter. Der Obmann wird von den Schiedsrichtern gemeinsam benannt. Er muss die Befähigung zum Richteramt nach deutschem Recht haben. Die Schiedsstelle kann durch schriftlichen Antrag bei der Geschäftsführung der pCC einberufen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung für die Schiedsstelle (Schiedsordnung) der pCC.
Schiedsstelle. Die Parteien können eine Schiedsstelle bei Beschwerden sowie in Streitfällen über Bewertung, Erteilung, Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats einberufen, wenn die beiden Parteien aufgrund einer gemeinsamen schriftlichen Darstellung des Sachverhalts vereinbart haben, dass der Streitfall unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden werden soll (Geschaeftsordnung_Schiedsstelle). Die Schiedsstelle besteht aus drei Personen. Beide Parteien benennen jeweils einen Schiedsrichter. Der Ombudsmann wird von den Schiedsrichtern gemeinsam benannt. Er muss die Befähigung zum Richteramt nach deutschem Recht haben. Die Schiedsstelle kann durch schriftlichen Antrag bei der Geschäftsführung der DMSZ einberufen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung für die Schiedsstelle (Geschaeftsordnung_Schiedsstelle) der DMSZ.
Schiedsstelle. Die Angestellten können die Ergebnisse der Leistungsbewertung bei einer Schiedsstel- le schriftlich reklamieren. Die Schiedsstelle besteht aus mindestens je zwei Mitgliedern der jeweiligen Tarifvertragsparteien. Die Schiedsstelle entscheidet, ob die Reklamation begründet ist.
Schiedsstelle. Über alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, entscheidet vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts die Schiedsstelle.
Schiedsstelle. Die Schiedsstelle der SQ Cert kann bei Beschwerden und in Streitfällen über Bewertung, Erteilung, Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats angerufen werden, wenn die beiden Parteien aufgrund einer gemeinsamen schriftlichen Darstellung des Sachverhalts (Schiedsvereinbarung) vereinbart haben, dass der Streitfall unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden werden soll. Die Schiedsstelle besteht aus drei Personen. Beide Parteien benennen jeweils einen Schiedsrichter. Der Obmann wird von den Schiedsrichtern gemeinsam benannt. Er muss die Befähigung zum Richteramt nach deutschem Recht haben. Die Schiedsstelle kann durch schriftlichen Antrag bei der Geschäftsführung der SQ Cert einberufen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung für die Schiedsstelle (Schiedsordnung) der SQ Cert.
Schiedsstelle a. Als Schiedsstelle amtet das Einigungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Schiedsstelle ist in zweiter Instanz zuständig für den endgültigen und verbindlichen Entscheid aller Fragen, über die in der Paritätischen Kommission keine Einigung erzielt wurde, sowie bei Berufung gegen Entscheide der Paritätischen Kommission.
b. Können die Vertragsparteien keine Einigung herbeiführen, so wird der Streitfall der Schiedsstelle unterbreitet. Die Schiedsstelle kann vorgängig eines Entscheides den Vertragsparteien einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
c. Das Schiedsgericht entscheidet in einem einfachen und raschen Verfahren. Die Vertragspartner verpflichten sich, den Entscheid des Schiedsgerichts zu akzeptieren. Die aus der Anrufung des Schiedsgerichts entstehenden Kosten teilen sich die Vertragspartner unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Im Übrigen trägt jede Partei die ihr direkt erwachsenen Kosten selbst.
d. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für zivile Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis bleibt vorbehalten.
Schiedsstelle. 16 Aufgaben der Schiedsstelle
Schiedsstelle. Bei Streitigkeiten über die Auslegung dieses Verlages, insbesondere über die Höhe der Vergütungssätze, entscheidet zunächst eine Schiedsstelle. Die Parteien stimmen der Bildung einer paritätisch besetzten Schiedsstelle durch ihre Berufs- organisation zu. ........... Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Ansprüche und Leistungen aus dem Vertrags- verhältnis für beide Teile der Betriebssitz des Auftraggebers. Anlage 1) zum Mustervertrag..... Es werden die „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“ (LSP) unter der Berücksichtigung der speziellen Belange im privaten Verkehrsbetrieb zugrundegelegt.