Schiedsstelle Musterklauseln

Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss Art. 44 VAB zu keiner Einigung führt, können die Angestelltenvertretungen oder die Sozialpartner der Angestelltenseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern und einem Präsidenten oder einer Präsidentin zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband Schweiz bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin, desgleichen der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten oder die Präsidentin und dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin. Die Schiedsstelle legt einen Vermittlungsvorschlag vor. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.
Schiedsstelle. In Streitigkeiten aus diesem Vertrag kann jede der vertragschließenden Kirchen das Kir- chenamt der EKD als Schiedsstelle anrufen.
Schiedsstelle. Die Schiedsstelle der pCC kann bei Beschwerden und in Streitfällen über Bewertung, Erteilung, Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats angerufen werden, wenn die beiden Parteien aufgrund einer gemeinsamen schriftlichen Darstellung des Sachverhalts (Schiedsvereinbarung) vereinbart haben, dass der Streitfall unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden werden soll. Die Schiedsstelle besteht aus drei Personen. Beide Parteien benennen jeweils einen Schiedsrichter. Der Obmann wird von den Schiedsrichtern gemeinsam benannt. Er muss die Befähigung zum Richteramt nach deutschem Recht haben. Die Schiedsstelle kann durch schriftlichen Antrag bei der Geschäftsführung der pCC einberufen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung für die Schiedsstelle (Schiedsordnung) der pCC.
Schiedsstelle. Die Schiedsstelle der DMSZ kann bei Beschwerden und in Streitfällen über Bewertung, Erteilung, Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats ange- rufen werden, wenn die beiden Parteien aufgrund einer gemeinsamen schriftlichen Darstellung des Sachverhalts (Schiedsvereinbarung) verein- bart haben, dass der Streitfall unter Ausschluss des ordentlichen Rechts- wegs entschieden werden soll. Die Schiedsstelle besteht aus drei Perso- nen. Beide Parteien benennen jeweils einen Schiedsrichter. Der Obmann wird von den Schiedsrichtern gemeinsam benannt. Er muss die Befähi- gung zum Richteramt nach deutschem Recht haben. Die Schiedsstelle kann durch schriftlichen Antrag bei der Geschäftsführung der DMSZ einbe- rufen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung für die Schiedsstelle (Schiedsordnung) der DMSZ.
Schiedsstelle. MÖFORM-QM-Schiedsstelle Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern Aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur MÖFORM-QM-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim: DMG Aktiengesellschaft MÖFORM-QM Xxxxxxxxxxxxx 00x 00000 Xxxxxxxxx E-Mail: xxxx@xxxxxxx-xx.xxx
Schiedsstelle. Bei Streitigkeiten über die Auslegung dieses Verlages, insbesondere über die Höhe der Vergütungssätze, entscheidet zunächst eine Schiedsstelle. Die Parteien stimmen der Bildung einer paritätisch besetzten Schiedsstelle durch ihre Berufs- organisation zu. ........... Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Ansprüche und Leistungen aus dem Vertrags- verhältnis für beide Teile der Betriebssitz des Auftraggebers. Anlage 1) zum Mustervertrag..... Es werden die „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“ (LSP) unter der Berücksichtigung der speziellen Belange im privaten Verkehrsbetrieb zugrundegelegt.
Schiedsstelle. Bei Streitigkeiten aus dieser Verbandssatzung verpflichten sich die Verbandsmitglie- der, vor Beschreiten des Rechtsweges das für den Verwaltungsverband zuständige Landratsamt zur Vermittlung einer gütlichen Einigung anzurufen. Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Verbandssat- zung und der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsaufsichtsbehörde in Kraft.
Schiedsstelle. Im Falle der Nichteinigung über den Inhalt oder eine von einer Vertragspartei gewünschte Anpassung des vorliegenden Vertrages hat jede Partei Anspruch auf Einschaltung eines externen Mediators. Wünscht ei- ne Vertragspartei die Einschaltung eines Mediators, so hat die jeweilige Vertragspartei dies der anderen Vertragspartei schriftlich mitzuteilen. Auftraggeber und Auftragnehmer einigen sich in einem Zeitraum von einem Monat nach Zugang der Mitteilung auf einen Mediator. Die Kosten des Mediators werden zu glei- chen Teilen zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt. Sollte eine Verständigung auf einen Mediator nicht zustande kommen, so ist jede Vertragspartei berechtigt, den Präsidenten der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer um Benennung zu ersuchen. Kann eine Einigung trotz Einschaltung des Mediators nicht innerhalb von drei Monaten erzielt werden, steht beiden Vertragsparteien der Rechtsweg zu den or- dentlichen Gerichten offen.
Schiedsstelle. (1) Über alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, entscheidet vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts die Schiedsstelle.
Schiedsstelle. Bei allen Unstimmigkeiten sollte grundsätzlich vor Beschreitung des Rechtsweges eine unabhängige Schiedsstelle der Landmaschinenmechaniker-Innung oder der Handwerkskammer angerufen und dort im beiderseitigen Einvernehmen eine Klärung versucht werden! Die Beschreitung des Rechtsweges bleibt jedoch für beide Seiten offen!