Common use of Schiedsverfahren Clause in Contracts

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Schiedsverfahren. 1Ein Schiedsverfahren ist informeller als eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Sofern Bei einem Schiedsverfahren wird ein neutraler Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury eingesetzt, und die Streitparteien nichts anderes vereinbarengerichtliche überprüfung eines Schiedsspruchs ist sehr begrenzt. Ein Schiedsrichter kann jedoch auf individueller Basis die gleichen Entschädigungen und sonstigen Ansprüche zusprechen, die ein staatliches Gericht einer Einzelperson zusprechen kann. Ein Schiedsrichter sollte die Bestimmungen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen so anwenden, wie dies auch durch ein staatliches Gericht erfolgen würde. Sämtliche Rechtsfragen obliegen der Entscheidung des Schiedsrichters, mit der Ausnahme, dass Fragen, die sich auf die Schiedsfähigkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung oder die Auslegung von Abschnitt 1 dieser Schiedsvereinbarung („Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe“) beziehen, von einem zuständigen staatlichen Gericht zu entscheiden sind. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren Regeln und Verfahren durchgeführt, einschließlich der Consumer Arbitration Rules und der Commercial Arbitration Rules der AAA (soweit anwendbar) unter Beachtung der durch diese Schiedsvereinbarung vorgenommenen Anpassungen. Die Regeln der AAA sind unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Für den Fall, dass die AAA für die Administration des Schiedsverfahrens nicht verfügbar ist, wird das Schiedsverfahren nach von den Musterverfahrensregeln durchgeführtParteien oder dem Gericht ein anderer Administrator ausgewählt. Eine Partei, die vom Gemischten Ausschuss ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, muss zunächst der anderen Partei per Einschreiben ein gültiges Formular „Notice of Dispute“ („Formular“) zusenden, welches hier heruntergeladen werden kann: xxxxx://x.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxx/Xxxxxx_xx_Xxxxxxx.xxx. Das an dessen erster Sitzung beschlossen werdeneCI zu sendende Formular ist an eBay Inc. zu richten, z.Hd.: Litigation Department, Betreff: Notice of Dispute, 000 X. xXxx Xxx, Xxxxxx, XX 00000. Bis solche Regeln vorliegenJedes an eBay adressierte und von eBay erhaltene Formular gilt auch als von eCI erhalten, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festwenn es sich auf von eCI angebotene Dienste bezieht. eCI sendet jedes an Sie gerichtete Formular an die postalische Adresse, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2bei uns im Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist; Sie sind dafür verantwortlich, Ihre postalische Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Ungeachtet Das Formular muss zu seiner Gültigkeit von Absatz 1 muss das Verfahren für Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellendarin verlangten Angaben enthalten, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben einschließlich einer Beschreibung der Art und Grundlage der von der Partei geltend gemachten Ansprüche und der konkreten Rechtsbehelfe, sowie die Möglichkeit in Ihrem eBay-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wenn Sie und eCI nicht in der Lage sind, die in einem gültigen Formular beschriebenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Formulars durch eCI zu schriftlichen Eingaben klären, können Sie oder eCI ein Schiedsverfahren einleiten. Ein Formblatt zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ist auf der Webseite der AAA unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Zusätzlich zur Einreichung dieses Formblatts bei der AAA in übereinstimmung mit deren Regeln und Gegendarstellungen erhalten; (b) Verfahren muss die Streitparteien zu allen AnhörungenPartei, die das Schiedsgericht durchführtSchiedsverfahren einleitet, eingeladen werden; (eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die gegnerische Partei schicken. Sie können eine an eCI gerichtete Kopie an folgende Adresse senden: eBay Commerce Inc. c) /o CT Corporation System, 0000 X Xxxxx Xxxxx Xxx., Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Für den Fall, dass eCI ein Schiedsverfahren gegen Sie einleitet, sendet eCI eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhaltenpostalische Adresse, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto bei uns hinterlegt ist. Ein von Ihnen oder eCI unterbreitetes Vergleichsangebot wird dem Schiedsrichter nicht bekannt gegeben. Übersteigen die offengelegten Ansprüche oder Gegenansprüche nicht einen Wert von 25.000 USD, wird der Streit nur durch Vorlage von Dokumenten beigelegt, wobei es in der freien Entscheidung des Schiedsrichters liegt, eine persönliche Anhörung zu verlangen, wenn es die Umstände erfordern. In Fällen, in denen eine persönliche Anhörung abgehalten wird, geprüft werdenkönnen Sie und/oder eCI telefonisch teilnehmen, es sei denn, der Schiedsrichter verlangt persönliches Erscheinen. Der Schiedsrichter entscheidet über den Inhalt aller Ansprüche in übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich anerkannter Billigkeitsgrundsätze (equity), und Rechts- berücksichtigt alle gesetzlich anerkannten Privilegierungen (claims of privilege). Der Schiedsrichter ist nicht an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren gebunden, an denen andere Nutzer beteiligt waren, sondern nur, soweit vom anwendbaren Recht gefordert, an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren, an denen derselbe eCI-Nutzer beteiligt war. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen bindend, und kann bei jedem zuständigen Gericht zur Streitbeile- gung abgegeben Vollstreckung eingereicht werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Zahlungsbedingungen, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen Versicherten und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht Assista hinsichtlich der Erfolgsaussichten oder hinsichtlich der Massnahmen zur Erledigung eines gedeckten Falles begründet die Assista unverzüglich schriftlich ihre Rechtsauffassung und alle Kontakte mit weist den Versicherten auf sein Recht hin, innert 90 Tagen ab Empfang des Schreibens ein Schiedsverfahren einzuleiten, wobei der Ver- sicherte ab diesem vertrau- lich sind. 3Zeitpunkt selber für die Fristwahrung der not- wendigen Vorkehren verantwortlich ist. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbarenLeitet er innert dieser Frist kein Schiedsverfahren ein, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es gilt dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7als Verzicht. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden dieses Schiedsverfahrens sind von den Streitparteien Parteien hälftig vorzuschiessen und gehen zulasten der unterliegenden Partei. Wird der Kostenvorschuss von einer Partei nicht geleistet, anerkennt diese damit die Rechtsauffassung der Gegenpartei. Der Versicherte und die Assista bezeichnen in gegenseitigem Ein- vernehmen einen Einzelschiedsrichter. Dieser entscheidet aufgrund eines einmaligen Schriftwechsels und auferlegt den Parteien die Ver- fahrenskosten nach Massgabe des Obsiegens. Bei Uneinigkeit bezüglich der Ernennung des Schiedsrichters sowie im Übrigen sind die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilpro- zessordnung anwendbar. Leitet der Versicherte bei Ablehnung der Leistungspflicht auf eigene Kosten einen Prozess ein und erlangt er ein Urteil, das für ihn günstiger ausfällt als die ihm von der Assista schriftlich begründete Lösung oder als das Ergebnis des Schiedsver- fahrens, so übernimmt die Assista die notwendigen Kosten im Rah- men der Versicherungsbedingungen. D14 Verletzung von Obliegenheiten Bei schuldhafter Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder Obliegenheiten kann die Entschädigung in dem Ausmass herabgesetzt werden, als dadurch Eintritt, Umfang oder Nachweisbarkeit des Schadens beeinflusst werden, ausser der Versi- cherungsnehmer beweist, dass das Verhalten Eintritt, Umfang oder Nachweisbarkeit des Schadens nicht beeinflusst hat. Verletzt der Versicherte seine Melde- und Mitwirkungspflichten ist die Assista berechtigt ihre Leistungen abzulehnen oder zu gleichen Teilen getragen.kürzen. Insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten setzt die Assista dem Versicherten eine angemessene Frist für deren Erfüllung unter Androhung des Deckungsausschlusses bei Nichterfüllung. Übrige Module D15 Anspruchsberechtigte Anspruchsberechtigt ist der im Grundbuch eingetragene Eigentü- mer des versicherten Gebäudes. Vorbehalten bleibt Art. 57 des VVG. D16 Auskunftspflicht

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Samples: Insurance Contract, Insurance Contract, Insurance Contract

Schiedsverfahren. 11 Wird die von der Aufsichtskommission als angemessen festgesetzte Konven- tionalstrafe nach Fristansetzung nicht geleistet, hat auf Klage der SBVg gegen die betreffende Bank ein Schiedsgericht mit Sitz in Basel über das Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung und die allenfalls deshalb auszufäl- lende Vertragsstrafe endgültig zu entscheiden. Sofern Die Banken wählen zu diesem Zwecke Gerichtsstand in Basel. 2 Die SBVg und die Streitparteien nichts anderes vereinbarenBank ernennen je einen Schiedsrichter, und die beiden Schiedsrichter bestimmen zusammen den Xxxxxx des Schiedsgerichts. 3 Das Schiedsverfahren wird eingeleitet mit der Bezeichnung des von ihr zu bestimmenden Schiedsrichters durch die SBVg. 4 Falls die betreffende Bank ihren Schiedsrichter nicht innert dreissig Tagen seit Erhalt der schriftlichen Mitteilung der SBVg betreffend die Einleitung des Schiedsverfahrens bezeichnet hat oder falls die beiden Schiedsrichter sich nicht innert dreissig Tagen seit Annahme des Schiedsrichtermandats über die Ernennung des Obmanns einigen können, wird das Schiedsverfahren nach Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die Ernennung auf Verlangen einer Partei vornehmen. 5 Falls ein Schiedsrichter seine Funktion aus irgendwelchen Gründen nicht ausüben kann, muss die Partei, welche ihn ernannt hat, innert dreissig Tagen einen neuen Schiedsrichter ernennen, ansonsten wird das Appellations- gericht des Kantons Basel-Stadt auf Verlangen der anderen Partei die Ernennung vornehmen. 6 Falls der Obmann seine Funktion aus irgendwelchen Gründen nicht ausüben kann, müssen die Schiedsrichter innert dreissig Tagen einen neuen Obmann ernennen, ansonsten wird das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt auf Verlangen einer Partei die Ernennung vornehmen. 7 Bei Ersetzung eines Schiedsrichters gemäss den Musterverfahrensregeln durchgeführtAbsätzen 5 und 6 hiervor gelten die Prozesshandlungen, bei denen der ersetzte Schiedsrichter mitge- wirkt hat, weiter. 8 Unter Vorbehalt gegenteiliger zwingender Vorschriften der Schweizerischen Zivilprozessordnung gelten deren Bestimmungen nur, soweit die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegenParteien oder, setzt falls diese auf ihr diesbezügliches Recht verzichten, das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbarenkeine anders lautenden Verfahrensregelungen treffen. 29 Als Beauftragte im Sinne von Artikel 47 BankG haben die Schiedsrichter über die ihnen im Schiedsverfahren bekannt gewordenen Tatsachen strenge Verschwiegenheit zu wahren. Ungeachtet von Absatz 1 muss Die Banken können gegenüber den Schieds- richtern das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sindBankgeheimnis nicht anrufen. 39. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassenKapitel: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.Schlussbestimmungen‌‌‌

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Samples: Vereinbarung Über Die Standesregeln Zur Sorgfaltspflicht Der Banken (Vsb 20), Vereinbarung Über Die Standesregeln Zur Sorgfaltspflicht Der Banken (Vsb 20), Vereinbarung Über Die Standesregeln Zur Sorgfaltspflicht Der Banken (Vsb 20)

Schiedsverfahren. 14.1 Alle Streitfälle, sowohl juristischer als auch tatsächlicher Art, die zwischen den Parteien entstehen und auf die diese vorliegende Schiedsvereinbarung Anwendung findet, werden durch ein Schiedsverfahren in der in dieser vorliegende Schiedsvereinbarung festgelegten Weise entschieden. 4.2 Falls ein vorheriger Mediation-Versuch wie in Abschnitt B angegeben abgeschlossen wurde, ohne dass dabei vereinbart wurde, dass das eingeleitete Schiedsverfahren endet, bildet die Forderung, wie sie in dem in Artikel 1 genannten Antrag festgehalten wurde, weiterhin die Grundlage des Schiedsverfahrens, sofern der Kläger diese Forderung nicht zu ergänzen, zu erweitern, einzugrenzen oder aber zu ändern wünscht. Der Kläger muss das Sekretariat und die Gegenpartei darüber schriftlich in Kenntnis setzen. 4.3 Sobald das Sekretariat festgestellt hat, dass das Schiedsverfahren fortgesetzt wird, ob nach einem Schlichtungsversuch oder nicht, teilt es dem Antragsteller den Betrag mit, den der Antragsteller als Hinterlegung zur Deckung der voraussichtlichen Kosten des Schiedsverfahrens hinterlegen muss. Xxxxxxxxx hat der Antragsteller gemäß Artikel 29 Absatz 1 einen Betrag für Verwaltungskosten zu zahlen. Während der Dauer des Schiedsverfahrens kann das Sekretariat vom Kläger eine oder mehrere zusätzliche Hinterlegungsbeträge verlangen. 4.4 Die Festsetzung des Hinterlegungsbetrags und/oder des zusätzlichen Hinterlegungsbetrags, wie in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannt, sowie dessen anschließende Einziehung und Verwaltung kann vom Sekretariat an den Schriftführer übertragen werden. 5.1 Sofern nicht anders vereinbart, besteht das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern (im nachfolgenden das „Schiedsgericht“ genannt). So bald wie möglich nach Erhalt der Feststellung im Sinne von Artikel 4.3, dass das Schiedsverfahren fortgesetzt wird, übermittelt der Schriftführer des Schiedsgerichts jeder der Parteien eine identische Liste mit den Namen der Personen. Eine Partei kann die Streitparteien nichts anderes vereinbarenNamen von Personen, gegen die sie einen wesentlichen Einwand hat, von der Liste streichen und die übrigen Namen in der von ihr bevorzugten Reihenfolge nummerieren. Wenn der Schriftführer die Liste nicht innerhalb von vierzehn Tagen von einer Partei zurückerhalten hat, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführtdavon ausgegangen, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren dass alle darauf aufgeführten Personen für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht diese Partei in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich gleicher Weise als Schiedsrichter annehmbar sind. 35.2 Der Schriftführer lädt unter Berücksichtigung der von den Parteien geäußerten Präferenzen und/oder Einwände zwei Personen auf der Liste als Schiedsrichter ein, die nach ihrer Annahme den dritten Schiedsrichter zum Vorsitzenden ernennen. Sofern Wenn aus den zurückgesandten Listen hervorgeht, dass auf ihnen nicht genügend Personen verblieben sind, die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum für jede der Parteien als Schiedsrichter annehmbar sind, oder wenn eine Person nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Einladung des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbarenSchriftführers, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heitals Schiedsrichter aufzutreten, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wirdanzunehmen, geprüft werdenoder wenn aus anderen Gründen hervorgeht, dass er nicht als Schiedsrichter auftreten kann, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommensden zurückgesandten Listen nicht genügend Personen verblieben sind, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werdenfür jede der Parteien als Schiedsrichter annehmbar sind, ist der Schriftführer befugt, eine oder mehrere andere Personen direkt als Schiedsrichter zu bestellen. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Handel Und Die Dienstleistungen in Bezug Auf Käse, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Handel Und Die Dienstleistungen in Bezug Auf Käse, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz Unbeschadet des Absatzes 1 muss das Verfahren soll für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellenSchiedsgerichtsverhandlungen sicherge- stellt werden, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie und die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten, schriftliche Gegenbe- weise einzureichen; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben Eingaben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden, vorbehaltlich jeglicher Erfordernisse bezüglich der Vertraulichkeit; sowieund (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben und Stellungnahmen an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich vertraulich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heitAnge- legenheit geprüft werden, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts Schiedsge- richts nach Artikel 9.4 ver- wiesen 59 verwiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen Tatsachen- feststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung Lösung des Streitfalls abgegeben werden.» 4. Auf Das Schiedsgericht kann auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht eigener Initiative wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid fasst sein Urteil gestützt auf die Bestimmungen dieses AbkommensAb- kommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder Schieds- richter können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgebenbeifügen. Kein Schiedsgericht Xxxx Xxxxxxx- gericht darf offen legenoffenlegen, welche Mitglieder Schiedsrichter die Mehrheits- oder bzw. die Minderheitsmeinung Minderheits- meinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den tragen die Streitparteien zu gleichen Teilen getragenTeilen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Schiedsverfahren. 1Ein Schiedsverfahren ist informeller als eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Sofern Bei einem Schiedsverfahren wird ein neutraler Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury eingesetzt, und die Streitparteien nichts anderes vereinbarengerichtliche überprüfung eines Schiedsspruchs ist sehr begrenzt. Ein Schiedsrichter kann jedoch auf individueller Basis die gleichen Entschädigungen und sonstigen Ansprüche zusprechen, die ein staatliches Gericht einer Einzelperson zusprechen kann. Ein Schiedsrichter sollte die Bestimmungen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen so anwenden, wie dies auch durch ein staatliches Gericht erfolgen würde. Sämtliche Rechtsfragen obliegen der Entscheidung des Schiedsrichters, mit der Ausnahme, dass Fragen, die sich auf die Schiedsfähigkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung oder die Auslegung von Abschnitt 1 dieser Schiedsvereinbarung („Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe“) beziehen, von einem zuständigen staatlichen Gericht zu entscheiden sind. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren Regeln und Verfahren durchgeführt, einschließlich der Consumer Arbitration Rules und der Commercial Arbitration Rules der AAA (soweit anwendbar) unter Beachtung der durch diese Schiedsvereinbarung vorgenommenen Anpassungen. Die Regeln der AAA sind unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Für den Fall, dass die AAA für die Administration des Schiedsverfahrens nicht verfügbar ist, wird das Schiedsverfahren nach von den Musterverfahrensregeln durchgeführtParteien oder dem Gericht ein anderer Administrator ausgewählt. Eine Partei, die vom Gemischten Ausschuss ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, muss zunächst der anderen Partei per Einschreiben ein gültiges Formular „Notice of Dispute“ („Formular“) zusenden, welches hier heruntergeladen werden kann: xxxx://x.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxx/Xxxxxx_xx_Xxxxxxx.xxx. Das an dessen erster Sitzung beschlossen werdeneCI zu sendende Formular ist an eBay Inc. zu richten, z.Hd.: Litigation Department, Betreff: Notice of Dispute, 000 X. xXxx Xxx, Xxxxxx, XX 00000. Bis solche Regeln vorliegenJedes an eBay adressierte und von eBay erhaltene Formular gilt auch als von eCI erhalten, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festwenn es sich auf von eCI angebotene Dienste bezieht. eCI sendet jedes an Sie gerichtete Formular an die postalische Adresse, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2bei uns im Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist; Sie sind dafür verantwortlich, Ihre postalische Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Ungeachtet Das Formular muss zu seiner Gültigkeit von Absatz 1 muss das Verfahren für Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellendarin verlangten Angaben enthalten, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben einschließlich einer Beschreibung der Art und Grundlage der von der Partei geltend gemachten Ansprüche und der konkreten Rechtsbehelfe, sowie die Möglichkeit in Ihrem eBay-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wenn Sie und eCI nicht in der Lage sind, die in einem gültigen Formular beschriebenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Formulars durch eCI zu schriftlichen Eingaben klären, können Sie oder eCI ein Schiedsverfahren einleiten. Ein Formblatt zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ist auf der Webseite der AAA unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Zusätzlich zur Einreichung dieses Formblatts bei der AAA in übereinstimmung mit deren Regeln und Gegendarstellungen erhalten; (b) Verfahren muss die Streitparteien zu allen AnhörungenPartei, die das Schiedsgericht durchführtSchiedsverfahren einleitet, eingeladen werden; (eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die gegnerische Partei schicken. Sie können eine an eCI gerichtete Kopie an folgende Adresse senden: eBay Commerce Inc. c) /o CT Corporation System, 0000 X Xxxxx Xxxxx Xxx., Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Für den Fall, dass eCI ein Schiedsverfahren gegen Sie einleitet, sendet eCI eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhaltenpostalische Adresse, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto bei uns hinterlegt ist. Ein von Ihnen oder eCI unterbreitetes Vergleichsangebot wird dem Schiedsrichter nicht bekannt gegeben. Übersteigen die offengelegten Ansprüche oder Gegenansprüche nicht einen Wert von 25.000 USD, wird der Streit nur durch Vorlage von Dokumenten beigelegt, wobei es in der freien Entscheidung des Schiedsrichters liegt, eine persönliche Anhörung zu verlangen, wenn es die Umstände erfordern. In Fällen, in denen eine persönliche Anhörung abgehalten wird, geprüft werdenkönnen Sie und/oder eCI telefonisch teilnehmen, es sei denn, der Schiedsrichter verlangt persönliches Erscheinen. Der Schiedsrichter entscheidet über den Inhalt aller Ansprüche in übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich anerkannter Billigkeitsgrundsätze (equity), und Rechts- berücksichtigt alle gesetzlich anerkannten Privilegierungen (claims of privilege). Der Schiedsrichter ist nicht an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren gebunden, an denen andere Nutzer beteiligt waren, sondern nur, soweit vom anwendbaren Recht gefordert, an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren, an denen derselbe eCI-Nutzer beteiligt war. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen bindend, und kann bei jedem zuständigen Gericht zur Streitbeile- gung abgegeben Vollstreckung eingereicht werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung, Zahlungsbedingungen, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung

Schiedsverfahren. 1Ein Schiedsverfahren ist informeller als eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Sofern Bei einem Schiedsverfahren wird ein neutraler Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury eingesetzt, und die Streitparteien nichts anderes vereinbarengerichtliche überprüfung eines Schiedsspruchs ist sehr begrenzt. Ein Schiedsrichter kann jedoch auf individueller Basis die gleichen Entschädigungen und sonstigen Ansprüche zusprechen, die ein staatliches Gericht einer Einzelperson zusprechen kann. Ein Schiedsrichter sollte die Bestimmungen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen so anwenden, wie dies auch durch ein staatliches Gericht erfolgen würde. Sämtliche Rechtsfragen obliegen der Entscheidung des Schiedsrichters, mit der Ausnahme, dass Fragen, die sich auf die Schiedsfähigkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung oder die Auslegung von Abschnitt 1 dieser Schiedsvereinbarung („Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe“) beziehen, von einem zuständigen staatlichen Gericht zu entscheiden sind. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren Regeln und Verfahren durchgeführt, einschließlich der Consumer Arbitration Rules und der Commercial Arbitration Rules der AAA (soweit anwendbar) unter Beachtung der durch diese Schiedsvereinbarung vorgenommenen Anpassungen. Die Regeln der AAA sind unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Für den Fall, dass die AAA für die Administration des Schiedsverfahrens nicht verfügbar ist, wird das Schiedsverfahren nach von den Musterverfahrensregeln durchgeführtParteien oder dem Gericht ein anderer Administrator ausgewählt. Eine Partei, die vom Gemischten Ausschuss ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, muss zunächst der anderen Partei per Einschreiben ein gültiges Formular„Notice of Dispute“ („Formular“) zusenden, welches hier heruntergeladen werden kann: xxxxx://x.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxx/Xxxxxx_xx_Xxxxxxx.xxx. Das an dessen erster Sitzung beschlossen werdeneCI zu sendende Formular ist an eBay Inc. zu richten, z.Hd.: Litigation Department, Betreff: Notice of Dispute, 000 X. xXxx Xxx, Xxxxxx, XX 00000. Bis solche Regeln vorliegenJedes an eBay adressierte und von eBay erhaltene Formular gilt auch als von eCI erhalten, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festwenn es sich auf von eCI angebotene Dienste bezieht. eCI sendet jedes an Sie gerichtete Formular an die postalische Adresse, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2bei uns im Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist; Sie sind dafür verantwortlich, Ihre postalische Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Ungeachtet Das Formular muss zu seiner Gültigkeit von Absatz 1 muss das Verfahren für Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellendarin verlangten Angaben enthalten, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben einschließlich einer Beschreibung der Art und Grundlage der von der Partei geltend gemachten Ansprüche und der konkreten Rechtsbehelfe, sowie die Möglichkeit in Ihrem eBay-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wenn Sie und eCI nicht in der Lage sind, die in einem gültigen Formular beschriebenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Formulars durch eCI zu schriftlichen Eingaben klären, können Sie oder eCI ein Schiedsverfahren einleiten. Ein Formblatt zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ist auf der Webseite der AAA unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Zusätzlich zur Einreichung dieses Formblatts bei der AAA in übereinstimmung mit deren Regeln und Gegendarstellungen erhalten; (b) Verfahren muss die Streitparteien zu allen AnhörungenPartei, die das Schiedsgericht durchführtSchiedsverfahren einleitet, eingeladen werden; (eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die gegnerische Partei schicken. Sie können eine an eCI gerichtete Kopie an folgende Adresse senden: eBay Commerce Inc. c) /o CT Corporation System, 0000 X Xxxxx Xxxxx Xxx., Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Für den Fall, dass eCI ein Schiedsverfahren gegen Sie einleitet, sendet eCI eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhaltenpostalische Adresse, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto bei uns hinterlegt ist. Ein von Ihnen oder eCI unterbreitetes Vergleichsangebot wird dem Schiedsrichter nicht bekannt gegeben. Übersteigen die offengelegten Ansprüche oder Gegenansprüche nicht einen Wert von 25.000 USD, wird der Streit nur durch Vorlage von Dokumenten beigelegt, wobei es in der freien Entscheidung des Schiedsrichters liegt, eine persönliche Anhörung zu verlangen, wenn es die Umstände erfordern. In Fällen, in denen eine persönliche Anhörung abgehalten wird, geprüft werdenkönnen Sie und/oder eCI telefonisch teilnehmen, es sei denn, der Schiedsrichter verlangt persönliches Erscheinen. Der Schiedsrichter entscheidet über den Inhalt aller Ansprüche in übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich anerkannter Billigkeitsgrundsätze (equity), und Rechts- berücksichtigt alle gesetzlich anerkannten Privilegierungen (claims of privilege). Der Schiedsrichter ist nicht an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren gebunden, an denen andere Nutzer beteiligt waren, sondern nur, soweit vom anwendbaren Recht gefordert, an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren, an denen derselbe eCI-Nutzer beteiligt war. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen bindend, und kann bei jedem zuständigen Gericht zur Streitbeile- gung abgegeben Vollstreckung eingereicht werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Zahlungsbedingungen, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung

Schiedsverfahren. 1Ein Schiedsverfahren ist informeller als eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Sofern Bei einem Schiedsverfahren wird ein neutraler Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury eingesetzt, und die Streitparteien nichts anderes vereinbarengerichtliche überprüfung eines Schiedsspruchs ist sehr begrenzt. Ein Schiedsrichter kann jedoch auf individueller Basis die gleichen Entschädigungen und sonstigen Ansprüche zusprechen, die ein staatliches Gericht einer Einzelperson zusprechen kann. Ein Schiedsrichter sollte die Bestimmungen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen so anwenden, wie dies auch durch ein staatliches Gericht erfolgen würde. Sämtliche Rechtsfragen obliegen der Entscheidung des Schiedsrichters, mit der Ausnahme, dass Fragen, die sich auf die Schiedsfähigkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung oder die Auslegung von Abschnitt 1 dieser Schiedsvereinbarung („Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe“) beziehen, von einem zuständigen staatlichen Gericht zu entscheiden sind. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren Regeln und Verfahren durchgeführt, einschließlich der Consumer Arbitration Rules und der Commercial Arbitration Rules der AAA (soweit anwendbar) unter Beachtung der durch diese Schiedsvereinbarung vorgenommenen Anpassungen. Die Regeln der AAA sind unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Für den Fall, dass die AAA für die Administration des Schiedsverfahrens nicht verfügbar ist, wird das Schiedsverfahren nach von den Musterverfahrensregeln durchgeführtParteien oder dem Gericht ein anderer Administrator ausgewählt. Eine Partei, die vom Gemischten Ausschuss ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, muss zunächst der anderen Partei per Einschreiben ein gültiges Formular „Notice of Dispute“ („Formular“) zusenden, welches hier heruntergeladen werden kann: https: /x.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxx/Xxxxxx_xx_Xxxxxxx.xxx. Das an dessen erster Sitzung beschlossen werdeneCI zu sendende Formular ist an eBay Inc. zu richten, z.Hd.: Litigation Department, Betreff: Notice of Dispute, 000 X. xXxx Xxx, Xxxxxx, XX 00000. Bis solche Regeln vorliegenJedes an eBay adressierte und von eBay erhaltene Formular gilt auch als von eCI erhalten, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festwenn es sich auf von eCI angebotene Dienste bezieht. eCI sendet jedes an Sie gerichtete Formular an die postalische Adresse, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2bei uns im Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist; Sie sind dafür verantwortlich, Ihre postalische Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Ungeachtet Das Formular muss zu seiner Gültigkeit von Absatz 1 muss das Verfahren für Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellendarin verlangten Angaben enthalten, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben einschließlich einer Beschreibung der Art und Grundlage der von der Partei geltend gemachten Ansprüche und der konkreten Rechtsbehelfe, sowie die Möglichkeit in Ihrem eBay-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wenn Sie und eCI nicht in der Lage sind, die in einem gültigen Formular beschriebenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Formulars durch eCI zu schriftlichen Eingaben klären, können Sie oder eCI ein Schiedsverfahren einleiten. Ein Formblatt zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ist auf der Webseite der AAA unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Zusätzlich zur Einreichung dieses Formblatts bei der AAA in übereinstimmung mit deren Regeln und Gegendarstellungen erhalten; (b) Verfahren muss die Streitparteien zu allen AnhörungenPartei, die das Schiedsgericht durchführtSchiedsverfahren einleitet, eingeladen werden; (eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die gegnerische Partei schicken. Sie können eine an eCI gerichtete Kopie an folgende Adresse senden: eBay Commerce Inc. c) /o CT Corporation System, 0000 X Xxxxx Xxxxx Xxx., Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Für den Fall, dass eCI ein Schiedsverfahren gegen Sie einleitet, sendet eCI eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhaltenpostalische Adresse, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto bei uns hinterlegt ist. Ein von Ihnen oder eCI unterbreitetes Vergleichsangebot wird dem Schiedsrichter nicht bekannt gegeben. Übersteigen die offengelegten Ansprüche oder Gegenansprüche nicht einen Wert von 25.000 USD, wird der Streit nur durch Vorlage von Dokumenten beigelegt, wobei es in der freien Entscheidung des Schiedsrichters liegt, eine persönliche Anhörung zu verlangen, wenn es die Umstände erfordern. In Fällen, in denen eine persönliche Anhörung abgehalten wird, geprüft werdenkönnen Sie und/oder eCI telefonisch teilnehmen, es sei denn, der Schiedsrichter verlangt persönliches Erscheinen. Der Schiedsrichter entscheidet über den Inhalt aller Ansprüche in übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich anerkannter Billigkeitsgrundsätze (equity), und Rechts- berücksichtigt alle gesetzlich anerkannten Privilegierungen (claims of privilege). Der Schiedsrichter ist nicht an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren gebunden, an denen andere Nutzer beteiligt waren, sondern nur, soweit vom anwendbaren Recht gefordert, an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren, an denen derselbe eCI-Nutzer beteiligt war. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen bindend, und kann bei jedem zuständigen Gericht zur Streitbeile- gung abgegeben Vollstreckung eingereicht werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung

Schiedsverfahren. 1Ein Schiedsverfahren ist informeller als eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Sofern Bei einem Schiedsverfahren wird ein neutraler Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury eingesetzt, und die Streitparteien nichts anderes vereinbarengerichtliche überprüfung eines Schiedsspruchs ist sehr begrenzt. Ein Schiedsrichter kann jedoch auf individueller Basis die gleichen Entschädigungen und sonstigen Ansprüche zusprechen, die ein staatliches Gericht einer Einzelperson zusprechen kann. Ein Schiedsrichter sollte die Bestimmungen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen so anwenden, wie dies auch durch ein staatliches Gericht erfolgen würde. Sämtliche Rechtsfragen obliegen der Entscheidung des Schiedsrichters, mit der Ausnahme, dass Fragen, die sich auf die Schiedsfähigkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung oder die Auslegung von Abschnitt 1 dieser Schiedsvereinbarung („Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe“) beziehen, von einem zuständigen staatlichen Gericht zu entscheiden sind. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren Regeln und Verfahren durchgeführt, einschließlich der Consumer Arbitration Rules und der Commercial Arbitration Rules der AAA (soweit anwendbar) unter Beachtung der durch diese Schiedsvereinbarung vorgenommenen Anpassungen. Die Regeln der AAA sind unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Für den Fall, dass die AAA für die Administration des Schiedsverfahrens nicht verfügbar ist, wird das Schiedsverfahren nach von den Musterverfahrensregeln durchgeführtParteien oder dem Gericht ein anderer Administrator ausgewählt. Eine Partei, die vom Gemischten Ausschuss ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, muss zunächst der anderen Partei per Einschreiben ein gültiges Formular „Notice of Dispute“ („Formular“) zusenden, welches hier heruntergeladen werden kann: xxxx://x.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxx/Xxxxxx_xx_Xxxxxxx.xxx. Das an dessen erster Sitzung beschlossen werdeneCI zu sendende Formular ist an eBay Inc. zu richten, z.Hd.: Litigation Department, Betreff: Notice of Dispute, 000 X. xXxx Xxx, Xxxxxx, XX 00000. Bis solche Regeln vorliegenJedes an eBay adressierte und von eBay erhaltene Formular gilt auch als von eCI erhalten, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festwenn es sich auf von eCI angebotene Dienste bezieht. eCI sendet jedes an Sie gerichtete Formular an die postalische Adresse, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2bei uns im Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist; Sie sind dafür verantwortlich, Ihre postalische Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Ungeachtet Das Formular muss zu seiner Gültigkeit von Absatz 1 muss das Verfahren für Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellendarin verlangten Angaben enthalten, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben einschließlich einer Beschreibung der Art und Grundlage der von der Partei geltend gemachten Ansprüche und der konkreten Rechtsbehelfe, sowie die Möglichkeit in Ihrem eBay-Konto hinterlegte Email-Adresse und Telefonnummer. Wenn Sie und eCI nicht in der Lage sind, die in einem gültigen Formular beschriebenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Formulars durch eCI zu schriftlichen Eingaben klären, können Sie oder eCI ein Schiedsverfahren einleiten. Ein Formblatt zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ist auf der Webseite der AAA unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Zusätzlich zur Einreichung dieses Formblatts bei der AAA in übereinstimmung mit deren Regeln und Gegendarstellungen erhalten; (b) Verfahren muss die Streitparteien zu allen AnhörungenPartei, die das Schiedsgericht durchführtSchiedsverfahren einleitet, eingeladen werden; (eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die gegnerische Partei schicken. Sie können eine an eCI gerichtete Kopie an folgende Adresse senden: eBay Commerce Inc. c) /o CT Corporation System, 0000 X Xxxxx Xxxxx Xxx., Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Für den Fall, dass eCI ein Schiedsverfahren gegen Sie einleitet, sendet eCI eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhaltenpostalische Adresse, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto bei uns hinterlegt ist. Ein von Ihnen oder eCI unterbreitetes Vergleichsangebot wird dem Schiedsrichter nicht bekannt gegeben. übersteigen die offengelegten Ansprüche oder Gegenansprüche nicht einen Wert von 25.000 USD, wird der Streit nur durch Vorlage von Dokumenten beigelegt, wobei es in der freien Entscheidung des Schiedsrichters liegt, eine persönliche Anhörung zu verlangen, wenn es die Umstände erfordern. In Fällen, in denen eine persönliche Anhörung abgehalten wird, geprüft werdenkönnen Sie und/oder eCI telefonisch teilnehmen, es sei denn, der Schiedsrichter verlangt persönliches Erscheinen. Der Schiedsrichter entscheidet über den Inhalt aller Ansprüche in übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich anerkannter Billigkeitsgrundsätze (equity), und Rechts- berücksichtigt alle gesetzlich anerkannten Privilegierungen (claims of privilege). Der Schiedsrichter ist nicht an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren gebunden, an denen andere Nutzer beteiligt waren, sondern nur, soweit vom anwendbaren Recht gefordert, an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren, an denen derselbe eCI-Nutzer beteiligt war. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen bindend, und kann bei jedem zuständigen Gericht zur Streitbeile- gung abgegeben Vollstreckung eingereicht werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den in Anhang XVII erläuterten Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 10 Tagen nach ab dem Zustelldatum des Antrags An- trags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heitheit geprüft werden, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen 91 verwiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung Lösung des Streitfalls abgegeben werden.» 43. Auf Das Schiedsgericht kann auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht eigener Initiative wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für als angebracht erachtet. Jede auf diese Weise erhaltene Information wird den Vertragsparteien zur Stellungnahme unterbreitet. 54. Das Schiedsgericht fällt trifft seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 erwähnten Ziele, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen internationalen öffent- lichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 65. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder Schiedsrichter können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgebenbeifügen. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder Schiedsrichter die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 76. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den tragen die Streitparteien zu gleichen Teilen getragenTeilen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Schiedsverfahren. 1Ein Schiedsverfahren ist informeller als eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Sofern Bei einem Schiedsverfahren wird ein neutraler Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury eingesetzt, und die Streitparteien nichts anderes vereinbarengerichtliche überprüfung eines Schiedsspruchs ist sehr begrenzt. Ein Schiedsrichter kann jedoch auf individueller Basis die gleichen Entschädigungen und sonstigen Ansprüche zusprechen, die ein staatliches Gericht einer Einzelperson zusprechen kann. Ein Schiedsrichter sollte die Bestimmungen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen so anwenden, wie dies auch durch ein staatliches Gericht erfolgen würde. Sämtliche Rechtsfragen obliegen der Entscheidung des Schiedsrichters, mit der Ausnahme, dass Fragen, die sich auf die Schiedsfähigkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung oder die Auslegung von Abschnitt 1 dieser Schiedsvereinbarung („Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe“) beziehen, von einem zuständigen staatlichen Gericht zu entscheiden sind. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren Regeln und Verfahren durchgeführt, einschließlich der Consumer Arbitration Rules und der Commercial Arbitration Rules der AAA (soweit anwendbar) unter Beachtung der durch diese Schiedsvereinbarung vorgenommenen Anpassungen. Die Regeln der AAA sind unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Für den Fall, dass die AAA für die Administration des Schiedsverfahrens nicht verfügbar ist, wird das Schiedsverfahren nach von den Musterverfahrensregeln durchgeführtParteien oder dem Gericht ein anderer Administrator ausgewählt. Eine Partei, die vom Gemischten Ausschuss ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, muss zunächst der anderen Partei per Einschreiben ein gültiges Formular „Notice of Dispute“ („Formular“) zusenden, welches hier heruntergeladen werden kann: xxxxx://x.xxxxxxxxxx.xxx/ aw/help/ legal/ Notice_of_Dispute.pdf . Das an dessen erster Sitzung beschlossen werdeneCI zu sendende Formular ist an eBay Inc. zu richten, z.Hd.: Litigation Department, Betreff: Notice of Dispute, 000 X. xXxx Xxx, Xxxxxx, XX 00000. Bis solche Regeln vorliegenJedes an eBay adressierte und von eBay erhaltene Formular gilt auch als von eCI erhalten, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festwenn es sich auf von eCI angebotene Dienste bezieht. eCI sendet jedes an Sie gerichtete Formular an die postalische Adresse, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2bei uns im Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist; Sie sind dafür verantwortlich, Ihre postalische Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Ungeachtet Das Formular muss zu seiner Gültigkeit von Absatz 1 muss das Verfahren für Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellendarin verlangten Angaben enthalten, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben einschließlich einer Beschreibung der Art und Grundlage der von der Partei geltend gemachten Ansprüche und der konkreten Rechtsbehelfe, sowie die Möglichkeit in Ihrem eBay-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wenn Sie und eCI nicht in der Lage sind, die in einem gültigen Formular beschriebenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Formulars durch eCI zu schriftlichen Eingaben klären, können Sie oder eCI ein Schiedsverfahren einleiten. Ein Formblatt zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ist auf der Webseite der AAA unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Zusätzlich zur Einreichung dieses Formblatts bei der AAA in übereinstimmung mit deren Regeln und Gegendarstellungen erhalten; (b) Verfahren muss die Streitparteien zu allen AnhörungenPartei, die das Schiedsgericht durchführtSchiedsverfahren einleitet, eingeladen werden; (eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die gegnerische Partei schicken. Sie können eine an eCI gerichtete Kopie an folgende Adresse senden: eBay Commerce Inc. c) /o CT Corporation System, 0000 X Xxxxx Xxxxx Xxx., Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Für den Fall, dass eCI ein Schiedsverfahren gegen Sie einleitet, sendet eCI eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhaltenpostalische Adresse, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto bei uns hinterlegt ist. Ein von Ihnen oder eCI unterbreitetes Vergleichsangebot wird dem Schiedsrichter nicht bekannt gegeben. Übersteigen die offengelegten Ansprüche oder Gegenansprüche nicht einen Wert von 25.000 USD, wird der Streit nur durch Vorlage von Dokumenten beigelegt, wobei es in der freien Entscheidung des Schiedsrichters liegt, eine persönliche Anhörung zu verlangen, wenn es die Umstände erfordern. In Fällen, in denen eine persönliche Anhörung abgehalten wird, geprüft werdenkönnen Sie und/oder eCI telefonisch teilnehmen, es sei denn, der Schiedsrichter verlangt persönliches Erscheinen. Der Schiedsrichter entscheidet über den Inhalt aller Ansprüche in übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich anerkannter Billigkeitsgrundsätze (equity), und Rechts- berücksichtigt alle gesetzlich anerkannten Privilegierungen (claims of privilege). Der Schiedsrichter ist nicht an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren gebunden, an denen andere Nutzer beteiligt waren, sondern nur, soweit vom anwendbaren Recht gefordert, an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren, an denen derselbe eCI-Nutzer beteiligt war. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen bindend, und kann bei jedem zuständigen Gericht zur Streitbeile- gung abgegeben Vollstreckung eingereicht werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen Versicherten und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht Assista hinsichtlich der Erfolgsaussichten oder hinsichtlich der Massnahmen zur Erledigung eines gedeckten Falles begründet die Assista unverzüglich schriftlich ihre Rechtsauffassung und alle Kontakte mit weist den Versicherten auf sein Recht hin, innert 90 Tagen ab Empfang des Schreibens ein Schiedsverfahren einzuleiten, wobei der Versi- cherte ab diesem vertrau- lich sind. 3Zeitpunkt selber für die Einhaltung der Fristen für die notwendigen Vorkehren verantwortlich ist. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbarenLeitet er innert die- ser Frist kein Schiedsverfahren ein, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es gilt dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7als Verzicht. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden dieses Schiedsverfahrens sind von den Streitparteien Parteien hälftig vorzuschiessen. Wird der Kostenvorschuss von einer Partei nicht geleistet, anerkennt diese damit die Rechtsauffassung der Gegen- partei. Der Versicherte und die Assista bezeichnen in gegenseitigem Ein- vernehmen einen Einzelschiedsrichter. Dieser entscheidet auf- grund eines Schriftwechsels und auferlegt den Parteien die Verfahrenskosten nach Massgabe des Obsiegens. Bei Uneinigkeit bezüglich der Ernennung des Schiedsrichters sowie im Übrigen sind die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung anwendbar. Leitet der Versicherte bei Ablehnung der Leistungspflicht auf ei- xxxx Xxxxxx einen Prozess ein und erlangt er ein Urteil, das für ihn günstiger ausfällt als die ihm von der Assista schriftlich begründete Lösung oder als das Ergebnis des Schiedsverfahrens, so über- nimmt die Assista die Kosten im Rahmen der versicherten Leistun- gen. Verletzung von Obliegenheiten Verletzt der Versicherte schuldhaft seine vertraglichen oder ge- setzlichen Obliegenheiten, wie zum Beispiel seine Melde- und Mit- wirkungspflichten, so ist die Assista berechtigt, ihre Leistungen zu gleichen Teilen getragenverweigern oder zu kürzen. Insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach Art. 39 VVG setzt die Assista dem Versicherten eine angemessene Frist für deren Erfüllung unter Androhung des Deckungsausschlus- ses bei Nichterfüllung. gungen (ZAB) für Vermieterrechtsschutz Ausgabe 1.0 Baloise KMU Geschäfts- versicherung Zusätzliche Allgemeine Bedingungen (ZAB) für Vermieterrechtsschutz Versicherte Personen und Eigenschaft Versichert ist: Der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer und Vermieter oder Verpächter der versicherten Immobilien.

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Samples: Insurance Contract

Schiedsverfahren. 1Ein Schiedsverfahren ist informeller als eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Sofern Bei einem Schiedsverfahren wird ein neutraler Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury eingesetzt, und die Streitparteien nichts anderes vereinbarengerichtliche überprüfung eines Schiedsspruchs ist sehr begrenzt. Ein Schiedsrichter kann jedoch auf individueller Basis die gleichen Entschädigungen und sonstigen Ansprüche zusprechen, die ein staatliches Gericht einer Einzelperson zusprechen kann. Ein Schiedsrichter sollte die Bestimmungen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen so anwenden, wie dies auch durch ein staatliches Gericht erfolgen würde. Sämtliche Rechtsfragen obliegen der Entscheidung des Schiedsrichters, mit der Ausnahme, dass Fragen, die sich auf die Schiedsfähigkeit, den Umfang oder die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsvereinbarung oder die Auslegung von Abschnitt 1 dieser Schiedsvereinbarung („Verbot von Sammelklagen, Prozessstandschaft und nicht-individueller Abhilfe“) beziehen, von einem zuständigen staatlichen Gericht zu entscheiden sind. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren Regeln und Verfahren durchgeführt, einschließlich der Consumer Arbitration Rules und der Commercial Arbitration Rules der AAA (soweit anwendbar) unter Beachtung der durch diese Schiedsvereinbarung vorgenommenen Anpassungen. Die Regeln der AAA sind unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Für den Fall, dass die AAA für die Administration des Schiedsverfahrens nicht verfügbar ist, wird das Schiedsverfahren nach von den Musterverfahrensregeln durchgeführtParteien oder dem Gericht ein anderer Administrator ausgewählt. Eine Partei, die vom Gemischten Ausschuss ein Schiedsverfahren anstrengen möchte, muss zunächst der anderen Partei per Einschreiben ein gültiges Formular„Notice of Dispute“ („Formular“) zusenden, welches hier heruntergeladen werden kann: https: /x.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxx/Xxxxxx_xx_Xxxxxxx.xxx. Das an dessen erster Sitzung beschlossen werdeneCI zu sendende Formular ist an eBay Inc. zu richten, z.Hd.: Litigation Department, Betreff: Notice of Dispute, 000 X. xXxx Xxx, Xxxxxx, XX 00000. Bis solche Regeln vorliegenJedes an eBay adressierte und von eBay erhaltene Formular gilt auch als von eCI erhalten, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festwenn es sich auf von eCI angebotene Dienste bezieht. eCI sendet jedes an Sie gerichtete Formular an die postalische Adresse, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2bei uns im Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto hinterlegt ist; Sie sind dafür verantwortlich, Ihre postalische Adresse auf dem neuesten Stand zu halten. Ungeachtet Das Formular muss zu seiner Gültigkeit von Absatz 1 muss das Verfahren für Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellendarin verlangten Angaben enthalten, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben einschließlich einer Beschreibung der Art und Grundlage der von der Partei geltend gemachten Ansprüche und der konkreten Rechtsbehelfe, sowie die Möglichkeit in Ihrem eBay-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Wenn Sie und eCI nicht in der Lage sind, die in einem gültigen Formular beschriebenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Formulars durch eCI zu schriftlichen Eingaben klären, können Sie oder eCI ein Schiedsverfahren einleiten. Ein Formblatt zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ist auf der Webseite der AAA unter xxx.xxx.xxx verfügbar. Zusätzlich zur Einreichung dieses Formblatts bei der AAA in übereinstimmung mit deren Regeln und Gegendarstellungen erhalten; (b) Verfahren muss die Streitparteien zu allen AnhörungenPartei, die das Schiedsgericht durchführtSchiedsverfahren einleitet, eingeladen werden; (eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die gegnerische Partei schicken. Sie können eine an eCI gerichtete Kopie an folgende Adresse senden: eBay Commerce Inc. c) /o CT Corporation System, 0000 X Xxxxx Xxxxx Xxx., Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Für den Fall, dass eCI ein Schiedsverfahren gegen Sie einleitet, sendet eCI eine Kopie des ausgefüllten Formblatts an die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhaltenpostalische Adresse, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen Zusammenhang mit Ihrem eBay-Konto bei uns hinterlegt ist. Ein von Ihnen oder eCI unterbreitetes Vergleichsangebot wird dem Schiedsrichter nicht bekannt gegeben. Übersteigen die offengelegten Ansprüche oder Gegenansprüche nicht einen Wert von 25.000 USD, wird der Streit nur durch Vorlage von Dokumenten beigelegt, wobei es in der freien Entscheidung des Schiedsrichters liegt, eine persönliche Anhörung zu verlangen, wenn es die Umstände erfordern. In Fällen, in denen eine persönliche Anhörung abgehalten wird, geprüft werdenkönnen Sie und/oder eCI telefonisch teilnehmen, es sei denn, der Schiedsrichter verlangt persönliches Erscheinen. Der Schiedsrichter entscheidet über den Inhalt aller Ansprüche in übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich anerkannter Billigkeitsgrundsätze (equity), und Rechts- berücksichtigt alle gesetzlich anerkannten Privilegierungen (claims of privilege). Der Schiedsrichter ist nicht an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren gebunden, an denen andere Nutzer beteiligt waren, sondern nur, soweit vom anwendbaren Recht gefordert, an Entscheidungen in früheren Schiedsverfahren, an denen derselbe eCI-Nutzer beteiligt war. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen bindend, und kann bei jedem zuständigen Gericht zur Streitbeile- gung abgegeben Vollstreckung eingereicht werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren8.6.1 Unbeschadet des Rechts, auf gerichtlichem Weg einen Regress auszuüben, wird das im Fall eines Interessenkonflikts zwischen der Gesellschaft und dem Versicherten oder einer Uneinigkeit über die Beilegung des Rechtsstreits diese Streitigkeit zwei Schiedsrichtern vorgelegt, wobei der eine von der Gesellschaft und der andere vom Versicherten benannt wird. Können diese sich nicht einigen, so gibt ein dritter, von ihnen benannter Schiedsrichter den Ausschlag. Es wird vereinbart, dass dieses Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführtkeine Anwendung findet, falls die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werdenGesellschaft die Deckung mit Verweis darauf verweigert, dass einer der vorstehend unter 8.2. Bis solche Regeln vorliegenvorgesehenen Garantieausschlüsse anwendbar ist, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festund der Versicherte diese Entscheidung anfechtet. In diesem Fall kann der Versicherte die ihm zur Verfügung stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Mittel ergreifen, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbarenum seinen Standpunkt geltend zu machen. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen8.6.2 Falls es eine der Parteien versäumt, dass: (a) ihren eigenen Schiedsrichter zu bestellen, oder falls sich die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie beiden Schiedsrichter nicht über die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen AnhörungenXxxx des dritten Schiedsrichters einigen können, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sindwird dieser per einstweiliger Verfügung vom Vorsitzenden des Bezirksgerichts am Wohnsitz des Versicherten ernannt. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum 8.6.3 Die Entscheidung des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werdenist endgültig, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb es kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt keine Berufung gegen sie eingelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder 8.6.4 Jede Partei trägt das Honorar ihres Schiedsrichters sowie die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertretenHälfte des Honorars des dritten Schiedsrichters. 7. Die Kosten 8.6.5 Falls der Versicherte vor jedem Schiedsverfahren oder entgegen der Ansicht der Schiedsrichter ein Gerichtsverfahren anstrengt und eine im Vergleich zur Ansicht der Gesellschaft oder des SchiedsgerichtsSchiedsgerichts vorteilhaftere Lösung erzielt, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragenso erstattet ihm die Gesellschaft die bei diesem Verfahren angefallenen Gebühren und Honorare.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Schiedsverfahren. 1. Sofern die ) Sind Streitigkeiten aus diesem Abkommen durch Konsultationen nicht innert 90 Tagen nach Erhalt des Konsultationsgesuchs beigelegt, so können eine oder mehrere Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird durch schriftliche Notifikation der beklagten Partei das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführteröffnen. Eine Kopie dieser Notifi- kation ist allen Parteien dieses Abkommens zuzustellen. Verlangen mehrere Parteien, dass eine Streitsache, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen ein- und dieselbe Partei und Streitfrage betrifft, einem Schiedsgericht vorgelegt wird, so sollte nach Möglichkeit ein einziges Schiedsgericht zur Beurteilung der Streitigkeit eingesetzt werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) Die Zusammensetzung und die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind.Arbeitsweise des Schiedsgerichts richten sich nach Anhang K. 3. Sofern ) Falls die Streitparteien innerhalb von 20 Parteien innert 30 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung Erhalt der Notifikation zur Eröffnung eines Schiedsgerichts Schiedsverfahrens nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassenAuftrag des Schiedsgerichts wie folgt: «I"Die dem Schiedsgericht vorgelegte Angelegenheit (gemäss Beschreibung in der nach Abs. 1 genannten Notifikation) im Lichte Licht der einschlägigen Bestimmungen des dieses Abkommens soll zu prüfen und gemäss Art. 29 Abs. 6 dieses Abkommens Feststellungen, Entscheide und Empfehlungen auszu- sprechen." 4) Macht die Angelegen- heitbeschwerdeführende Partei geltend, auf dass direkte oder indi- rekte Vorteile, die sie vernünftigerweise aufgrund der Art. 4, 5, 8, 10 oder 11 erwarten konnte, aufgrund der Anwendung einer mit diesem Abkommen nicht unvereinbaren Massnahme zunichte gemacht oder geschmälert worden seien, so muss dies im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft Auftrag festgehalten werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. ) Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen legt dieses Abkommens, die Abkommen in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen üblichen Auslegungsregeln des inter- nationalen internationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werdenaus. 6) In seinem Schiedsspruch legt das Schiedsgericht dar: a) seine Rechts- und Tatsachenfeststellungen sowie die Gründe, auf denen sie beruhen; b) seinen Entscheid darüber, ob die fragliche Massnahme mit den Pflichten dieses Abkommens unvereinbar ist oder sein würde oder ob sie Vorteile im Sinn von Abs. Das Schiedsgericht trifft 4 zunichte macht oder schmälert, oder jeden anderen im Rahmen des Auftrags verlangten Entscheid; c) seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertretenallfälligen Empfehlungen zur Beilegung der Streitigkeit und zur Umsetzung des Schiedsspruchs. 7) Die Teile des Schiedsspruchs nach Abs. Die Kosten des Schiedsgerichts6, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Unterabs. a und b sind end- gültig und für die Streitparteien zu gleichen Teilen getragenbindend.

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Samples: Freihandelsabkommen

Schiedsverfahren. (1) Alle Streitigkeiten hinsichtlich der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens, die nicht unter Artikel 20 oder Anhang 2 fallen und die sich nicht durch eine Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses beilegen lassen, können von den Vertragsparteien im Einvernehmen einer Person oder Instanz zur Entscheidung vorgelegt werden. Sofern Einigen sich die Streitparteien Vertragsparteien nicht in diesem Sinne, so wird die Streitigkeit auf Ersuchen einer der Vertragsparteien in Übereinstimmung mit den nachstehend aufgeführten Verfahren Gegenstand eines Schiedsverfahrens. (2) Wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbarenbeschließen, wird erfolgt die Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern, das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dasswie folgt zusammengesetzt ist: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien Jede Vertragspartei benennt innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Eingang eines Antrags auf Einsetzung Schieds- verfahren einen Schiedsrichter. Innerhalb von 45 Tagen nach Benennung dieser beiden Schiedsrichter ernennen die Vertragsparteien einvernehmlich einen dritten Schiedsrichter, der als Vorsitzender des Schiedsgerichtes fungiert. b) Hat eine Vertragspartei keinen Schiedsrichter ernannt oder wird der dritte Schiedsrichter nicht gemäß Buchstabe a ernannt, kann eine Vertragspartei den Präsidenten des Rates der Inter- nationalen Zivilluftfahrt-Organisation ersuchen, den bzw. die erforderlichen Schiedsrichter innerhalb von 30 Tagen nach diesem Ersuchen zu ernennen. Ist der Präsident des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ein Staatsangehöriger entweder der Vereinigten Staaten oder eines Schiedsgerichts Mitgliedstaates, so nimmt der dienstälteste Vizepräsident dieses Rates, der aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlossen ist, die Ernennung vor. (3) Sofern nichts anderes vereinbarenvereinbart wurde, lautet legt das Schiedsgericht die Grenzen seiner Zuständigkeit in Übereinstimmung mit diesem Abkommen fest und gibt sich eine Verfahrens- ordnung. Auf Ersuchen einer Vertragspartei kann das Schiedsgericht, wenn es aufgestellt ist, die andere Vertragspartei auffordern, bis zu seiner endgültigen Urteilsfindung vorübergehende Abhilfe- maßnahmen zu ergreifen. Auf Anweisung des Schiedsgerichts oder auf Ersuchen einer Vertrags- partei findet spätestens 15 Tage nach der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen vollständigen Konstituierung des Abkommens soll die Angelegen- heitSchiedsgerichts eine Konferenz statt, auf die der das Schiedsgericht genau festlegt, in welchen Fragen es tätig werden soll und welche Verfahren dabei im Antrag auf Einsetzung eines Einzelnen anzuwenden sind. (4) Sofern nichts anderes vereinbart oder vom Schiedsgericht festgelegt wurde, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Beschwerdebegründung ist innerhalb von 30 Tagen nach der vollen Konstituierung des Schiedsgerichts vorzulegen, die Beschwerdeerwiderung 40 Tage danach. Repliken des Beschwerdeführers sind innerhalb von 15 Tagen nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werdender Vorlage der Beschwerdeerwiderung vorzulegen. Repliken der Gegenpartei sind innerhalb von 15 Tagen danach vorzulegen.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann b) Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der letzten Erwiderung veranstaltet das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholeneine Anhörung auf Ersuchen einer der beiden Vertragsparteien, falls es dies für angebracht erachtetkann aber auch auf eigene Initiative eine Anhörung durchführen. (5) Das Schiedsgericht bemüht sich, innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Anhörung oder, wenn keine Anhörung stattfindet, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der letzten Erwiderung einen schriftlichen Beschluss vorzulegen. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt fasst Mehrheitsbeschlüsse. (6) Die Vertragsparteien können einen Antrag auf Erläuterung des Schiedsspruches innerhalb von 10 Tagen nach seiner Abgabe stellen; die Bestimmungen Erläuterungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach einem solchen Antrag erfolgen. (7) Wenn das Schiedsgericht feststellt, dass ein Verstoß gegen dieses AbkommensAbkommen vorliegt, und die verantwortliche Vertragspartei keine Abhilfe schafft oder nicht innerhalb von 40 Tagen nach Bekanntgabe des Schiedsspruches zu einer Einigung mit der anderen Vertragspartei über eine beiderseitig zufrieden stellende Lösung gelangt, kann die andere Vertragspartei vergleichbare Vorteile, die sich aus diesem Abkommen ergeben, so lange zurückhalten, bis die Vertragsparteien eine Einigung über die Beilegung der Streitigkeit erzielt haben. Dieser Absatz schränkt in Übereinstimmung keiner Weise das Recht beider Vertragsparteien ein, angemessene Maßnahmen im Einklang mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werdendem Völkerrecht zu ergreifen. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. (8) Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich einschließlich Gebühren und Auslagen der Entschädigungen seiner MitgliederSchieds- richter, werden von den Streitparteien beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen. Etwaige Kosten, die dem Präsidenten des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation oder einem Vizepräsidenten dieses Rates im Zusammenhang mit den Verfahren gemäß Absatz 2 Buchstabe b entstanden sind, gelten als Teil der Kosten des Schiedsgerichts.

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Samples: Air Transport Agreement

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz Unbeschadet des Absatzes 1 muss das Verfahren soll für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellenSchiedsgerichtsverhandlungen sichergestellt werden, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie und die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten, schriftliche Gegenbeweise einzureichen; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben Eingaben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden, vorbehaltlich jeglicher Erfordernisse bezüglich der Vertraulichkeit; sowieund (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen schrift­lichen Eingaben und Stellungnahmen an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich vertraulich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heitAngelegenheit geprüft werden, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen 59 verwiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen Tat­sachen­feststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung Lösung des Streitfalls abgegeben werden.» 4. Auf Das Schiedsgericht kann auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht eigener Initiative wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid fasst sein Urteil gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen inter­nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder Schiedsrichter können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgebenbeifügen. Kein Schiedsgericht Schieds­gericht darf offen legenoffenlegen, welche Mitglieder Schiedsrichter die Mehrheits- oder bzw. die Minderheitsmeinung Minderheits­meinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den tragen die Streitparteien zu gleichen Teilen getragenTeilen.

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Samples: Freihandelsabkommen

Schiedsverfahren. (1) Das EAS-S kann dem Anleger ein für ihn kosten- loses Schiedsverfahren zur Prüfung seines Entschä- digungsanspruches anbieten, insbesondere wenn eine grosse Zahl von gleichartigen Ansprüchen ange- meldet wird. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbarenWählt der Anleger das Schiedsverfah- ren, wird ist das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbarenSchiedsurteil für beide Seiten endgültig und bindend. 213. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass:Sonstige Vertragsbestimmungen‌ (a1) die Streitparteien Bankgebühren bei der Zahlung durch das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit EAS-S gehen zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten;Lasten des Anlegers. (b2) Das EAS-S haftet nicht für die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt Kosten der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben Rechts- vertretung und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum Beratung des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7Anlegers. Die Kosten des Schiedsgerichtseines etwaigen Gerichtsverfahrens richten sich nach dem Gesetz. (3) Die EAS möchte mit geringem bürokratischen Aufwand sicherstellen, einschliesslich dass bei Anlegern kein fal- scher Eindruck über die Voraussetzungen und den Umfang einer möglichen Deckung bzw. Entschädi- gung durch das EAS-System entsteht. Das EAS-S be- stimmt Formulierungen, die der Entschädigungen ST in seiner Mitgliederstandar- disierten oder allgemeinen Kommunikation mit der Öffentlichkeit oder Kunden (Werbebroschüren, werden Homepage, Briefpapier, Prospekte etc.) verwenden darf. Der ST unterlässt es, andere Formulierungen oder Hinweise betreffend das EAS-S zu verwenden, noch wird er anders lautende Hinweise Dritter mit Bezug auf ihn dulden. Ebenso unterlässt der ST un- richtige oder irreführende Angaben im Geschäfts- verkehr über das EAS-System und allfällige Entschä- digungsansprüche von Anlegern, noch wird er un- richtige oder irreführende Angaben Dritter mit Be- zug auf ihn, das EAS-System und allfällige Entschädi- gungsansprüche von Anlegern dulden. Vaduz, am 13. Xxxx 2020 (1) Für den Streitparteien zu gleichen Teilen getragenTeilnahmevertrag und diese AVB gilt liechtensteinisches Recht.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Schiedsverfahren. 1. Sofern Artikel 57 Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Streitparteien nichts anderes vereinbarenAuslegung oder Anwendung dieses Vertrages sollen, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführtsoweit möglich, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt einvernehmlich beigelegt werden. 6. Artikel 58 Soweit ein Streit auf diese Weise nicht innerhalb von drei Monaten beigelegt werden kann, ist er auf Verlangen eines Vertragsstaates einem Schiedsgericht zu unterbreiten. (1) Das Schiedsgericht trifft wird von Falb zu Fall in der Weise gebildet, daß jeder Streitteil ein Mitglied bestellt und daß diese Mitglieder sich auf den Angehörigen eines dritten Staates als Obmann einigen. Werden die Mitglieder und der Obmann nicht innerhalb von drei Monaten bestellt, nachdem ein Vertragsstaat seine Entscheide Absicht das Schiedsgericht anzurufen, bekanntgegeben hat, so kann in Ermangelung einer anderen Vereinbarung jeder Streitteil den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes bitten, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Für den Fall daß der Präsident die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten besitzt oder aus einem anderen Grunde verhindert ist, soll der Vizepräsident die erforderlichen Ernennungen vornehmen. (2) Das Schiedsgericht entscheidet mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder Bei Stimmengleichheit entscheidet die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7Stimme des Obmanns. Die Entscheidungen sind bindend. Jeder Streitteil trägt die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, seines Mitglieds. Die übrigen Kosten werden von den Streitparteien Streitteilen zu gleichen Teilen getragen. Im übrigen regelt das Schiedsgericht sein Verfahren selbst. Artikel 60 Falls während der Durchführung des Ausbaus eine Streitigkeit nicht binnen Monatsfrist beigelegt werden kann, wird der Streit, sofern die Streitteile sich über die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens verständigen, dem Schiedsspruch eines einem dritten Staat angehörenden und von den Streitteilen einvernehmlich gewählten Sachverständigen unterworfen. Ist der Sachverständige nicht innerhalb eines Monats bestimmt worden, nachdem einer der Streitteil seine Absicht das beschleunigte Verfahren anzuwenden, bekanntgegeben hat, so kann jeder Streitteil den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs um die Vornahme der Ernennung bitten. (1) In einem Streit zwischen zwei Vertragsstaaten kann der dritte sich beteiligen, wenn er ein Interesse an der Entscheidung des Streites nachweist; seine Beteiligung darf nichts anderes bezwecken, als die Unterstützung des Anspruchs eines der Streitteile. (2) In den in Artikel 58 genannten Fällen ändert die Beteiligung nicht die Zusammensetzung des Schiedsgerichts nach Artikel 59. Artikel 62 Dieser Vertrag nebst seinen zwei Anlagen tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

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Samples: Vertrag Über Die Schiffbarmachung Der Mosel

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz Unbeschadet des Absatzes 1 muss das Verfahren soll für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellenSchiedsgerichtsverhandlungen sicherge- stellt werden, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie und die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten, schriftliche Gegenbe- weise einzureichen; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben Eingaben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden, vorbehaltlich jeglicher Erforder- nisse bezüglich der Vertraulichkeit; sowieund (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen schriftli- chen Eingaben und Stellungnahmen an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich vertraulich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heitAn- gelegenheit geprüft werden, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts Schieds- gerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen 59 verwiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen Tat- sachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung Lösung des Streitfalls abgegeben werden.» 4. Auf Das Schiedsgericht kann auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht eigener Initiative wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid fasst sein Urteil gestützt auf die Bestimmungen dieses AbkommensAb- kommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder Schieds- richter können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgebenbeifügen. Kein Schiedsgericht Xxxx Xxxxxxx- gericht darf offen legenoffenlegen, welche Mitglieder Schiedsrichter die Mehrheits- oder bzw. die Minderheitsmeinung Minderheits- meinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner MitgliederMit- glieder, werden von den tragen die Streitparteien zu gleichen Teilen getragenTeilen.

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Samples: Freihandelsabkommen

Schiedsverfahren. (1) Alle Streitigkeiten hinsichtlich der Anwendung oder Aus- legung dieses Abkommens, die nicht unter Artikel 20 oder Anhang 2 fallen und die sich nicht durch eine Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses beilegen lassen, können von den Vertragsparteien im Einvernehmen einer Person oder Instanz zur Entscheidung vorgelegt werden. Sofern Einigen sich die Streitparteien Vertragsparteien nicht in diesem Sinne, so wird die Streitigkeit auf Ersuchen einer der Vertragsparteien in Übereinstimmung mit den nachstehend aufgeführten Verfahren Gegenstand eines Schiedsverfahrens. (2) Wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbarenbeschließen, wird erfolgt die Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern, das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dasswie folgt zusammengesetzt ist: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien Jede Vertragspartei benennt innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Eingang eines Antrags auf Einsetzung Schiedsverfahren einen Schieds- richter. Innerhalb von 45 Tagen nach Benennung dieser beiden Schiedsrichter ernennen die Vertragsparteien einver- nehmlich einen dritten Schiedsrichter, der als Vorsitzender des Schiedsgerichtes fungiert. b) Hat eine Vertragspartei keinen Schiedsrichter ernannt oder wird der dritte Schiedsrichter nicht gemäß Buchstabe a ernannt, kann eine Vertragspartei den Präsidenten des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ersuchen, den bzw. die erforderlichen Schiedsrichter innerhalb von 30 Tagen nach diesem Ersuchen zu ernennen. Ist der Präsident des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ein Staatsangehöriger entweder der Vereinigten Staaten oder eines Schiedsgerichts Mitgliedstaates, so nimmt der dienstälteste Vizepräsi- dent dieses Rates, der aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlossen ist, die Ernennung vor. (3) Sofern nichts anderes vereinbarenvereinbart wurde, lautet legt das Schieds- gericht die Grenzen seiner Zuständigkeit in Übereinstimmung mit diesem Abkommen fest und gibt sich eine Verfahrens- ordnung. Auf Ersuchen einer Vertragspartei kann das Schiedsge- richt, wenn es aufgestellt ist, die andere Vertragspartei auffordern, bis zu seiner endgültigen Urteilsfindung vorübergehende Abhilfe- maßnahmen zu ergreifen. Auf Anweisung des Schiedsgerichts oder auf Ersuchen einer Vertragspartei findet spätestens 15 Tage nach der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen vollständigen Konstituierung des Abkommens soll die Angelegen- heitSchiedsgerichts eine Konferenz statt, auf die der das Schiedsgericht genau festlegt, in wel- chen Fragen es tätig werden soll und welche Verfahren dabei im Antrag auf Einsetzung eines Einzelnen anzuwenden sind. (4) Sofern nichts anderes vereinbart oder vom Schiedsgericht festgelegt wurde, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Beschwerdebegründung ist innerhalb von 30 Tagen nach der vollen Konstituierung des Schiedsgerichts vorzulegen, die Beschwerdeerwiderung 40 Tage danach. Repliken des Beschwerdeführers sind innerhalb von 15 Tagen nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werdender Vorlage der Beschwerdeerwiderung vorzulegen. Repliken der Gegenpartei sind innerhalb von 15 Tagen danach vorzulegen.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann b) Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der letzten Erwide- rung veranstaltet das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholeneine Anhörung auf Xxxx- xxxx einer der beiden Vertragsparteien, falls es dies für angebracht erachtetkann aber auch auf eigene Initiative eine Anhörung durchführen. (5) Das Schiedsgericht bemüht sich, innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Anhörung oder, wenn keine Anhörung stattfin- det, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der letzten Erwide- rung einen schriftlichen Beschluss vorzulegen. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt fasst Mehrheitsbeschlüsse. (6) Die Vertragsparteien können einen Antrag auf Erläuterung des Schiedsspruches innerhalb von 10 Tagen nach seiner Abgabe stellen; die Bestimmungen Erläuterungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach einem solchen Antrag erfolgen. (7) Wenn das Schiedsgericht feststellt, dass ein Verstoß gegen dieses AbkommensAbkommen vorliegt, und die verantwortliche Vertrags- partei keine Abhilfe schafft oder nicht innerhalb von 40 Tagen nach Bekanntgabe des Schiedsspruches zu einer Einigung mit der anderen Vertragspartei über eine beiderseitig zufrieden stellende Lösung gelangt, kann die andere Vertragspartei vergleichbare Vorteile, die sich aus diesem Abkommen ergeben, so lange zurückhalten, bis die Vertragsparteien eine Einigung über die Bei- legung der Streitigkeit erzielt haben. Dieser Absatz schränkt in Übereinstimmung keiner Weise das Recht beider Vertragsparteien ein, angemessene Maßnahmen im Einklang mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werdendem Völkerrecht zu ergreifen. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. (8) Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich einschließlich Gebühren und Auslagen der Entschädigungen seiner MitgliederSchiedsrichter, werden von den Streitparteien beiden Vertrags- parteien zu gleichen Teilen getragen. Etwaige Kosten, die dem Präsidenten des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation oder einem Vizepräsidenten dieses Rates im Zusam- menhang mit den Verfahren gemäß Absatz 2 Buchstabe b entstanden sind, gelten als Teil der Kosten des Schiedsgerichts.

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Samples: Air Transport Agreement

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbarenStreitigkeiten zwischen dem Fonds und einem Mitglied, wird das aus dem Fonds ausgetreten ist, oder zwischen dem Fonds und einem Mitglied während der Beendi- gung der Geschäftstätigkeit des Fonds werden einem Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbarenunterworfen. 2. Ungeachtet Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Jede Streitpar- tei ernennt einen Schiedsrichter. Diese beiden Schiedsrichter bestellen den dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz hat. Hat eine Streitpartei innerhalb von Absatz 1 muss 45 Tagen nach Eingang des Antrags auf ein Schiedsverfahren keinen Schiedsrichter ernannt oder wurde der dritte Schiedsrichter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ernennung der beiden anderen Schiedsrichter bestellt, so kann jede Streitpartei den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs oder eine sonstige Stelle, die allenfalls in den vom Gouverneursrat beschlossenen Regeln und Vorschriften vorgeschrieben ist, um Ernennung eines Schiedsrichters ersuchen. Ist der Präsident des Internationalen Gerichtshofs aufgrund dieser Bestimmung um Ernennung eines Schiedsrichters ersucht worden und ist er Staatsangehöriger eines Staates, der in dem Streit Partei ist, oder kann er seine Pflichten nicht wahrnehmen, so geht die Befugnis zur Ernen- nung eines Schiedsrichters auf den Vizepräsidenten des Gerichtshofs oder, wenn dieser gleichermassen verhindert ist, auf das Verfahren älteste unter den nicht in dieser Weise verhinderten dienstältesten Mitgliedern des Gerichtshofs über. Das Schiedsverfahren wird von den Schiedsrichtern bestimmt, doch ist der Vorsitzende uneingeschränkt befugt, bei Meinungsverschiedenheit über Verfahrensfragen diese zu entscheiden. Entscheidungen des Schiedsgerichts bedürfen der Mehrheit der Stimmen der Schiedsrichter; die Entscheidungen sind endgültig und für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sindbindend. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nicht in einem Assoziierungsabkommen ein anderes Schiedsverfahren vorgesehen ist, wird jede Streitigkeit zwischen dem Fonds und einer assoziierten internationalen Rohstofforganisation einem Schiedsverfahren nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werdenAbsatz 2 unter- zogen.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Des Gemeinsamen Rohstoff Fonds

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen Versicherten und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht Assista hinsichtlich der Erfolgsaussichten oder hinsichtlich der Massnahmen zur Erledigung eines gedeckten Falles begründet die Assista unverzüglich schriftlich ihre Rechtsauffassung und alle Kontakte mit weist den Versicherten auf sein Recht hin, innert 90 Tagen ab Empfang des Schreibens ein Schiedsverfahren einzuleiten, wobei der Versi- cherte ab diesem vertrau- lich sind. 3Zeitpunkt selber für die Einhaltung der Fristen für die notwendigen Vorkehren verantwortlich ist. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbarenLeitet er innert die- ser Frist kein Schiedsverfahren ein, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es gilt dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7als Verzicht. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden dieses Schiedsverfahrens sind von den Streitparteien Parteien hälftig vorzuschiessen. Wird der Kostenvorschuss von einer Partei nicht geleistet, anerkennt diese damit die Rechtsauffassung der Gegen- partei. Der Versicherte und die Assista bezeichnen in gegenseitigem Ein- vernehmen einen Einzelschiedsrichter. Dieser entscheidet auf- grund eines Schriftwechsels und auferlegt den Parteien die Verfahrenskosten nach Massgabe des Obsiegens. Bei Uneinigkeit bezüglich der Ernennung des Schiedsrichters sowie im Übrigen sind die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung anwendbar. Leitet der Versicherte bei Ablehnung der Leistungspflicht auf ei- xxxx Xxxxxx einen Prozess ein und erlangt er ein Urteil, das für ihn günstiger ausfällt als die ihm von der Assista schriftlich begründete Lösung oder als das Ergebnis des Schiedsverfahrens, so über- nimmt die Assista die Kosten im Rahmen der versicherten Leistun- gen. Verletzt der Versicherte schuldhaft seine vertraglichen oder ge- setzlichen Obliegenheiten, wie zum Beispiel seine Melde- und Mit- wirkungspflichten, so ist die Assista berechtigt, ihre Leistungen zu gleichen Teilen getragenverweigern oder zu kürzen. Insbesondere bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach Art. 39 VVG setzt die Assista dem Versicherten eine angemessene Frist für deren Erfüllung unter Androhung des Deckungsausschlus- ses bei Nichterfüllung.

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Samples: Versicherungsvertrag

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen Schiedsgerichtsverhandlungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben Eingaben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen schrift­lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich vertraulich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heitAngelegenheit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen verwiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung Streitbeilegung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen inter­nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Freihandelsabkommen

Schiedsverfahren. Art. 15 Hat das Vergleichsverfahren nicht zum Ziele geführt oder haben die Vertragspartei- en vereinbart, kein vorgängiges Vergleichsverfahren durchzuführen, so können die Vertragsparteien auf Grund einer Vereinbarung eine Rechtsstreitigkeit dem in die- sem Kapitel vorgesehenen Schiedsverfahren unterwerfen. Das Schiedsgericht wird in jedem Einzelfall und sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren gemäss den Bestimmungen der Artikel 16 bis 19 bestellt. 1. Sofern Das Schiedsgericht besteht aus fünf Mitgliedern. Jede Vertragspartei ernennt ein Mitglied, das sie unter ihren Staatsangehörigen auswählen kann. Die drei anderen Schiedsrichter werden von den Vertragsparteien im gemeinsamen Einvernehmen unter den Angehörigen von Drittstaaten bezeichnet. Diese drei Schiedsrichter müs- sen Angehörige verschiedener Staaten sein. Sie dürfen weder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien haben noch in deren Diensten stehen. 2. Der Präsident des Schiedsgerichts wird von den Vertragsparteien im gemein- samen Einvernehmen aus der Mitte der gemeinsam bezeichneten Schiedsrichter ernannt. 1. Erfolgt die Streitparteien nichts anderes vereinbarenErnennung der gemeinsam zu bezeichnenden Mitglieder des Schieds- gerichts nicht innert drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung gemäss Arti- kel 15 oder, im Falle einer Ersetzung gemäss Artikel 19 Absatz 1, innert drei Mona- ten nach Freiwerden des Sitzes, so kann der Präsident des Internationalen Gerichtshofes auf Begehren der einen oder andern Vertragspartei mit der Vornahme der notwendigen Ernennungen betraut werden. Ist der Präsident des Gerichtshofes verhindert oder besitzt er die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei, so wird diese Aufgabe dem Vizepräsidenten des Gerichtshofes übertragen; ist dieser verhindert oder Staatsangehöriger einer Vertragspartei, so nimmt das Schiedsverfahren amtsälteste Mitglied des Gerichtshofes, das nicht Staatsangehöriger einer Vertragspartei ist, diese Ernennun- gen vor. 2. Erfolgt die Ernennung der von jeder Vertragspartei zu bezeichnenden Mitglieder des Schiedsgerichts nicht innert drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung gemäss Artikel 15 oder, im Falle einer Ersetzung gemäss Artikel 19 Absatz 1, innert drei Monaten nach Freiwerden des Sitzes, so werden sie nach dem in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Verfahren bezeichnet. 3. Wird der Präsident des Schiedsgerichts von den Musterverfahrensregeln durchgeführtVertragsparteien nicht innert zwei Monaten nach der Bestellung des Gerichtes oder (im Falle einer Vakanz) der Ergänzung des Schiedsgerichts bezeichnet, so wird er nach dem in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Verfahren ernannt. 1. Ist das Schiedsgericht einmal bestellt, so bleibt seine Zusammensetzung vor- behaltlich der Bestimmungen dieses Artikels und des Artikels 19 bis und mit der Urteilseröffnung die gleiche. 2. Jede Vertragspartei hat jedoch die Möglichkeit, den von ihr ernannten Xxxxxxx- richter zu ersetzen, solange das Verfahren vor dem Schiedsgericht nicht eröffnet ist. Ist das Verfahren einmal eröffnet, so kann ein Schiedsrichter nur im gemeinsamen Einvernehmen der Vertragsparteien ersetzt werden. 3. Das Verfahren gilt als eröffnet, wenn der Präsident des Schiedsgerichts seine erste Verfügung in Verfahrensangelegenheiten erlassen hat. 1. Sitze, die vom Gemischten Ausschuss durch Todesfall oder Rücktritt frei werden, sind innert kürzester Frist nach dem für die ursprüngliche Ernennung vorgesehenen Verfahren wieder zu besetzen. 2. Jede Vertragspartei hat das Recht, sofort einen Stellvertreter zu ernennen, um den von ihr bezeichneten Schiedsrichter vorübergehend zu ersetzen, der infolge Krank- heit oder aus irgend einem anderen Grunde verhindert ist, an dessen erster Sitzung beschlossen werdenden Sitzungen teil- zunehmen. Bis solche Regeln vorliegenDie Vertragspartei, die von diesem Recht Gebrauch zu machen wünscht, setzt unverzüglich die andere Vertragspartei davon in Kenntnis. Art. 20 Die gemäss Artikel 15 abgeschlossene Vereinbarung umschreibt den Streitgegen- stand, die Befugnisse des Schiedsgerichts, das zu befolgende Verfahren sowie alle andern von den Vertragsparteien festgesetzten Bedingungen. Art. 21 Das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst festist für die Auslegung der Vereinbarung zuständig. Art. 22 Die in der Vereinbarung enthaltenen Verfahrensregeln müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen. Finden sich in der Vereinbarung keine besonderen Regeln, so gelangen die in Anlage II zu diesem Vertrage enthaltenen Verfahrens- regeln zur Anwendung. 1. Die Vertragsparteien sind vor dem Schiedsgericht durch Agenten vertreten, denen es obliegt, als Mittelspersonen zwischen ihnen und dem Schiedsgericht zu wirken. Die Agenten können ausserdem Rechtsbeistände und Sachverständige beiziehen, die sie zu diesem Zwecke ernennen, und sie können die Anhörung aller Personen verlangen, deren Aussage ihnen nützlich erscheint. 2. Das Schiedsgericht hat die Möglichkeit, von den Agenten, Rechtsbeiständen und Sachverständigen der Vertragsparteien, sowie von allen Personen, die mit Zustim- mung ihrer Regierung vorzuladen es als zweckmässig erachtet, mündliche Auskünf- te zu verlangen. 1. Alle Entscheide des Schiedsgerichts werden durch die Mehrheit seiner Mitglieder gefällt. 2. Über alle Verfahrensfragen, die nicht durch diesen Vertrag, durch die Verein- barung zwischen den Vertragsparteien oder durch die in Anlage II zu diesem Ver- trage enthaltenen Verfahrensvorschriften geregelt sind, entscheidet das Schieds- gericht oder, wenn dieses nicht tagt und die Frage dringlicher Natur ist, dessen Präsident. Art. 25 Das Verfahren und die Beratungen finden gesamthaft unter Ausschluss der Öffent- lichkeit statt. Die Akten des schriftlichen Verfahrens, die Berichte und die Sitzungs- protokolle, der Schiedsspruch sowie sämtliche übrigen Dokumente werden nicht veröffentlicht, sofern die Streitparteien Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. 2Art. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass26 Das Schiedsgericht wendet an: (a) a. die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie internationalen Übereinkünfte allgemeiner oder besonderer Natur, in denen die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragenausdrücklich anerkannten Normen aufge- stellt worden sind; b. das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemein als Recht anerkannten Übung; c. die allgemeinen, von den Kulturstaaten anerkannten Rechtsgrundsätze; d. die gerichtlichen Entscheide und die Lehren der anerkanntesten Autoren der verschiedenen Nationen als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen. Art. 27 Der Schiedsspruch enthält eine Begründung. Jeder Vertragspartei wird eine Abschrift des Schiedsspruches übergeben.

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Samples: Vergleichs , Gerichts Und Schiedsvertrag

Schiedsverfahren. 11 Wird die von der Aufsichtskommission als angemessen festgesetzte Konventionalstrafe nach Fristansetzung nicht geleistet, hat auf Klage der SBVg gegen die betreffende Bank ein Schiedsgericht mit Sitz in Basel über das Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung und die allenfalls deshalb auszufällende Vertragsstrafe endgültig zu entscheiden. Sofern Die Banken wählen zu diesem Zwecke Gerichtsstand in Basel. 2 Die SBVg und die Streitparteien nichts anderes vereinbarenBank ernennen je einen Schiedsrichter, und die beiden Schiedsrichter bestimmen zusammen den Xxxxxx des Schiedsgerichts. 3 Das Schiedsverfahren wird eingeleitet mit der Bezeichnung des von ihr zu bestimmenden Schiedsrichters durch die SBVg. 4 Falls die betreffende Bank ihren Schiedsrichter nicht innert dreissig Tagen seit Erhalt der schriftlichen Mitteilung der SBVg betreffend die Einleitung des Schiedsverfahrens bezeichnet hat oder falls die beiden Schiedsrichter sich nicht innert dreissig Tagen seit Annahme des Schiedsrichtermandats über die Ernennung des Obmanns einigen können, wird das Schiedsverfahren nach Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die Ernennung auf Verlangen einer Partei vornehmen. 5 Falls ein Schiedsrichter seine Funktion aus irgendwelchen Gründen nicht ausüben kann, muss die Partei, welche ihn ernannt hat, innert dreissig Tagen einen neuen Schiedsrichter ernennen, ansonsten wird das Appellationsgericht des Kantons Basel- Stadt auf Verlangen der anderen Partei die Ernennung vornehmen. 6 Falls der Obmann seine Funktion aus irgendwelchen Gründen nicht ausüben kann, müssen die Schiedsrichter innert dreissig Tagen einen neuen Obmann ernennen, ansonsten wird das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt auf Verlangen einer Partei die Ernennung vornehmen. 7 Bei Ersetzung eines Schiedsrichters gemäss den Musterverfahrensregeln durchgeführtAbsätzen 5 und 6 hiervor gelten die Prozesshandlungen, bei denen der ersetzte Schiedsrichter mitgewirkt hat, weiter. 8 Unter Vorbehalt gegenteiliger zwingender Vorschriften der Schweizerischen Zivilprozessordnung gelten deren Bestimmungen nur, soweit die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegenParteien oder, setzt falls diese auf ihr diesbezügliches Recht verzichten, das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbarenkeine anders lautenden Verfahrensregelungen treffen. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heit, auf die 9 Als Beauftragte im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Sinne von Artikel 9.4 ver- wiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf 47 BankG haben die Bestimmungen dieses Abkommens, Schiedsrichter über die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheitihnen im Schiedsverfahren bekannt gewordenen Tatsachen strenge Verschwiegenheit zu wahren. Die Mitglieder Banken können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertretengegenüber den Schiedsrichtern das Bankgeheimnis nicht anrufen. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner Mitglieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Vereinbarung Über Die Standesregeln Zur Sorgfaltspflicht Der Banken

Schiedsverfahren. 1. Sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren nach den Musterverfahrensregeln durchgeführt, die vom Gemischten Ausschuss an dessen erster Sitzung beschlossen werden. Bis solche Regeln vorliegen, setzt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung selbst fest, sofern die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. 2. Ungeachtet von Absatz 1 muss das Verfahren für alle Schiedsgerichtsverhand- lungen Schiedsgerichtsverhandlun- gen sicherstellen, dass: (a) die Streitparteien das Recht auf mindestens eine Anhörung vor dem Schiedsgericht Schieds- gericht haben sowie die Möglichkeit zu schriftlichen Eingaben und Gegendarstellungen Gegendar- stellungen erhalten; (b) die Streitparteien zu allen Anhörungen, die das Schiedsgericht durchführt, eingeladen werden; (c) die Streitparteien unter Vorbehalt der Vertraulichkeit Einsicht in alle Einga- ben und Stellungnahmen erhalten, die dem Schiedsgericht vorgelegt werden; sowie (d) die Anhörungen, Beratungen und der Zwischenbericht sowie alle schrift- lichen schriftlichen Eingaben an das Schiedsgericht und alle Kontakte mit diesem vertrau- lich vertraulich sind. 3. Sofern die Streitparteien innerhalb von 20 Tagen nach dem Zustelldatum des Antrags An- trags auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nichts anderes vereinbaren, lautet der Schiedsauftrag folgendermassen: «Im Lichte der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens soll die Angelegen- heitAngelegenheit, auf die im Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts nach Artikel 9.4 ver- wiesen verwiesen wird, geprüft werden, und Rechts- und Tatsachenfeststellungen samt ihren Begründungen Begrün- dungen sollen vorgenommen sowie allfällige Empfehlungen zur Streitbeile- gung abgegeben Streitbeilegung ab- gegeben werden.» 4. Auf Antrag einer Streitpartei oder aus eigenem Antrieb kann das Schiedsgericht wissenschaftliche Information und technischen Rat von Experten einholen, falls es dies für angebracht erachtet. 5. Das Schiedsgericht fällt seinen Entscheid gestützt auf die Bestimmungen dieses Abkommens, die in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen des inter- nationalen interna- tionalen öffentlichen Rechts angewendet und ausgelegt werden. 6. Das Schiedsgericht trifft seine Entscheide mit Stimmenmehrheit. Die Mitglieder können Sondervoten zu abweichenden Meinungen abgeben. Kein Schiedsgericht darf offen legen, welche Mitglieder die Mehrheits- oder die Minderheitsmeinung vertreten. 7. Die Kosten des Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigungen seiner MitgliederMit- glieder, werden von den Streitparteien zu gleichen Teilen getragen.

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Samples: Freihandelsabkommen