Schiedsverfahren. Für den Fall, dass eine Streitigkeit gemäß diesem Vertrag durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden darf oder muss, werden die Parteien das Vorhandensein, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsgerichtsverfahrens vertraulich behandeln, es sei denn, etwas anderes ist zur Vorbereitung oder Durchführung des Schiedsverfahrens oder im Zusammenhang mit einem Antrag auf ein vorläufiges Rechtsmittel, aufgrund einer gerichtlichen Bestätigung, der Anfechtung eines Schiedsspruchs sowie seiner Vollstreckung oder gesetzlich bzw. durch eine Gerichtsentscheidung erforderlich.
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