Schlussbestimmungen, anwendbares Recht Musterklauseln

Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen MOA und dem Kunden verantwortlich. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen CHECK24 Sachversicherungen und dem Nutzer.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der VAG und dem Kunden verantwortlich. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen MG Denzer GmbH und dem Nutzer.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. 17.1 Erfüllungsort der Lieferungen/Leistungen ist der in der Auftrags- bestätigung genannte Ort.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. 20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen FINANZCHECK und dem Nutzer abschließend.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. 17.1 Erfüllungsort der Lieferungen/Leistungen ist der Sitz der AN.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. 11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien im Zweifel nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht. (1) Auf Verträge zwischen WESCO und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.