Schlüsselschäden Musterklauseln

Schlüsselschäden. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von frem- den Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließan- lage) sowie Code-Zugangskarten, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten sowie der versicherten Personen befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließ- anlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und eines Objektschutzes von bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüs- selverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbel- schlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt zu tragen (Höhe 150 Euro).
Schlüsselschäden. 4.11 Medienverluste / Energiemehrkosten
Schlüsselschäden. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch Generalschlüssel bzw. Codekarten für eine Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließ- anlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüssel- verlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüs- seln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Versicherungssumme (und / oder Selbstbeteiligung) siehe Versicherungsschein.
Schlüsselschäden a) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden, zu beruflichen / gewerblichen /dienstlichen Zwecken überlassenen Schlüsseln (auch General- und Hauptschlüssel) und Codekarten für. iA/PHV/P02020INA/2020/10/V03 - Räumlichkeiten der selbst bewohnten Wohnung (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage, - fremde Räumlichkeiten, - fremde Möbel- und Tresorschlüssel, - fremde bewegliche Sachen, - die sich zu beruflichen / gewerblichen /dienstlichen zwecken im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Schlüsselschäden. Abweichend von Ziff. 14.1 und 14.2 BBR gilt als Höchstentschädi- gung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Schlüsselschäden. (ab 09.03.2017) Eingeschlossen ist - in Ergänzung von § 1, 3 AHB und abweichend von § 4 I 6 a) AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln bzw. Code-Karten (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Diese Erweiterung gilt auch für berufliche Schlüssel der Tauchlehrer. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen so- wie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) bzw. auf die Kosten für die Neuprogrammierung der Code-Karten und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Der Versicherungsschutz wird subsidiär zu bestehenden Privathaftpflichtversicherungen geboten. Die Ersatzleistung beträgt je Tauchlehrer EUR 20.000 je Versicherungsfall und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der verein- barten Versicherungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) zur Verfügung. Nicht versichert ist/ sind
Schlüsselschäden. 10. Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden C. Gemeinsames zu A und B
Schlüsselschäden. 20. Schule /Unterricht /Praktikum
Schlüsselschäden a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von fremden, zu privaten, auch zu mitversicherten ehrenamtlichen Zwecken überlassenen Schlüsseln (auch General- und Hauptschlüssel) und Codekarten die sich im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben, für folgende Räumlichkeiten - Räumlichkeiten der selbst bewohnten Wohnung (auch General- /Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage, - fremde Räumlichkeiten, - fremde Möbel und Tresore.
Schlüsselschäden. Ziffer I.2.1.2. der Versicherungsbedingungen Professions by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedi- ngungen 02/2019 wird wie folgt erweitert: Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens oder des Verlusts fremder Schlüssel oder fremder Code-Karten von Türen oder Schließanlagen, wenn sich diese rechtmäßig im Besitz des Versicherungsnehmers oder mitversi- cherter Personen befinden; der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für notwendige Änderungen oder Erneuerungen der Schlösser, Schließanlagen, Schlüssel oder Code-Karten sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen einschließlich eines Objektschutzes von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Schlüsselverlusts durch den Versicherungsnehmer; weitergehende Haftpflichtansprüche wegen des Verlusts von Schlüsseln oder Code-Karten sind nicht versichert.