Schriftformerfordernis. (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag oder der ihm beigefügten Anlagen bedürfen der Schriftform in Form einer von den Vertragsparteien unterzeichneten privatschriftlichen Änderungsurkunde, soweit nicht Beurkundung erforderlich ist. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der in Satz 1 genannten Form. (2) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. AG sowie der AN erhalten jeweils eine Ausfertigung. Karlsruhe, den den, VBL Unterschrift/Stempel Auftragnehmer Unterschrift/Stempel Name/n in Druckbuchstaben Name/n in Druckbuchstaben Büro München Giesing; Tel: 000 00000000; Fax: 000 00000000 für: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe 12.10.2017Jahres LV 2018 2019 Jahres-LV 2018 &19 SCHREINERARBEITEN Seite 1 von 29 SCHREINERARBEITEN 18 19 Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten - DIN 18 355 Tischlerarbeiten -DIN 18 357 Beschlagsarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten VOB, jeweils neueste Fassung Während der Wintermonate ist in den Wohnungen mit Einzelther- men keine Baubeheizung vorhanden. Der AN hat die Wohnung mit eigener Baubeheizung (Strom) zu versorgen und nach Mög- lichkeit bis zum Eintreten des nächsten Gewerks in der Einheit zu belassen um eine ausreichende Trocknung zu erhalten. Diese Mehraufwendungen sind in die Einzelpositionen mit einzurechnen. Bei Wohnungen mit Zentralheizung sind im Winter evtl. zwischen- durch 2-3 Heizkörpernischen für den Heizungsbauer zu überarbei- ten und zu streichen, damit dieser die Heizkörper für eine Bau- trocknung montieren kann. Eine separate Anfahrt wird nicht extra vergütet und die Leistung ist in die Einzelpreise mit einzurechnen.
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Schriftformerfordernis. (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag oder der ihm beigefügten Anlagen bedürfen der Schriftform in Form einer von den Vertragsparteien unterzeichneten privatschriftlichen Änderungsurkunde, soweit nicht Beurkundung erforderlich ist. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der in Satz 1 genannten Form.
(2) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. AG sowie der AN erhalten jeweils eine Ausfertigung. Karlsruhe, den den, VBL Unterschrift/Stempel Auftragnehmer Unterschrift/Stempel Name/n in Druckbuchstaben Name/n in Druckbuchstaben Büro München Giesing; Tel: 000 00000000; Fax: 000 00000000 für: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe 12.10.2017Jahres LV 2018 2019 Jahres-LV 2018 &19 SCHREINERARBEITEN TROCKENBAUARBEITEN Seite 1 von 29 SCHREINERARBEITEN 43Trockenbauarbeiten 18 19 Auf folgende DINMalerarbeiten gemäß DIN 18363 sowie VOB-Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 334 Zimmer- C 4.1.2 sind Maßnah- men zum Schutz von Bauteilen , z. B. von Fußböden, Treppen, Tü- ren Fenster und Holzbauarbeiten - DIN 18 355 Tischlerarbeiten -DIN 18 357 Beschlagsarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten VOBBeschlägen, jeweils neueste Fassung sowie von Einrichtungsgegenständen vor Verunreinigung und Beschädigungen während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln einschließlich anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen, sind in die Ein- zelpositionen mit einzurechnen. Während der Wintermonate ist in den Wohnungen mit Einzelther- men keine Baubeheizung vorhanden. Der AN hat die Wohnung mit eigener Baubeheizung (Strom) zu versorgen und nach Mög- lichkeit bis zum Eintreten des nächsten Gewerks in der Einheit zu belassen um eine ausreichende Trocknung zu erhalten. Diese Mehraufwendungen sind in die Einzelpositionen mit einzurechnen. Bei Wohnungen mit Zentralheizung sind im Winter evtl. zwischen- durch 2-3 Heizkörpernischen für den Heizungsbauer zu überarbei- ten und zu streichen, damit dieser die Heizkörper für eine Bau- trocknung montieren kann. Eine separate Anfahrt wird nicht extra vergütet und die Leistung ist in die Einzelpreise mit einzurechnen.
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Schriftformerfordernis. (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag oder der ihm beigefügten Anlagen bedürfen der Schriftform in Form einer von den Vertragsparteien unterzeichneten privatschriftlichen Änderungsurkunde, soweit nicht Beurkundung erforderlich ist. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der in Satz 1 genannten Form.
(2) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. AG sowie der AN erhalten jeweils eine Ausfertigung. Karlsruhe, den den, VBL Unterschrift/Stempel Auftragnehmer Unterschrift/Stempel Name/n in Druckbuchstaben Name/n in Druckbuchstaben Büro München Giesing; Tel: 000 00000000; Fax: 000 00000000 für: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe 12.10.2017Jahres LV 2018 2019 Jahres-LV 2018 &19 SCHREINERARBEITEN MAURERARBEITEN Seite 1 von 29 SCHREINERARBEITEN 59 MAURERARBEITEN 18 19 Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten 202 Maßtoleranzen im Hochbau - DIN 18 355 Tischlerarbeiten -DIN 18 357 Beschlagsarbeiten 330 Maurerarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten VOB, 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten - DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18550 Putze - DIN 18353 Estricharbeiten - DIN 18451 Gerüstarbeiten - VOB jeweils neueste Fassung Während der Wintermonate ist in den Wohnungen mit Einzelther- men keine Baubeheizung vorhanden. Der AN hat die Wohnung mit eigener Baubeheizung (Strom) zu versorgen und nach Mög- lichkeit bis zum Eintreten des nächsten Gewerks in der Einheit zu belassen um eine ausreichende Trocknung zu erhalten. Diese Mehraufwendungen sind in die Einzelpositionen mit einzurechnen. Bei Wohnungen mit Zentralheizung sind im Winter evtl. zwischen- durch 2-3 Heizkörpernischen für den Heizungsbauer zu überarbei- ten und zu streichen, damit dieser die Heizkörper für eine Bau- trocknung montieren kann. Eine separate Anfahrt wird nicht extra vergütet und die Leistung ist in die Einzelpreise mit einzurechnen.
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Schriftformerfordernis. (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag oder der ihm beigefügten Anlagen bedürfen der Schriftform in Form einer von den Vertragsparteien unterzeichneten privatschriftlichen Änderungsurkunde, soweit nicht Beurkundung erforderlich ist. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der in Satz 1 genannten Form.
(2) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. AG sowie der AN erhalten jeweils eine Ausfertigung. Karlsruhe, den den, VBL Unterschrift/Stempel Auftragnehmer Unterschrift/Stempel Name/n in Druckbuchstaben Name/n in Druckbuchstaben Büro München Giesing; Tel: 000 00000000; Fax: 000 00000000 für: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe 12.10.2017Jahres LV 2018 2019 Jahres-LV 2018 &19 SCHREINERARBEITEN Seite 1 von 29 SCHREINERARBEITEN 35 MALERARBEITEN 18 19 Auf folgende DINMalerarbeiten gemäß DIN 18363 sowie VOB-Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 334 Zimmer- C 4.1.2 sind Maßnah- men zum Schutz von Bauteilen , z. B. von Fußböden, Treppen, Tü- ren Fenster und Holzbauarbeiten - DIN 18 355 Tischlerarbeiten -DIN 18 357 Beschlagsarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten VOBBeschlägen, jeweils neueste Fassung sowie von Einrichtungsgegenständen vor Verunreinigung und Beschädigungen während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln einschließlich anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen, sind in die Ein- zelpositionen mit einzurechnen. Während der Wintermonate ist in den Wohnungen mit Einzelther- men keine Baubeheizung vorhanden. Der AN hat die Wohnung mit eigener Baubeheizung (Strom) zu versorgen und nach Mög- lichkeit bis zum Eintreten des nächsten Gewerks in der Einheit zu belassen um eine ausreichende Trocknung zu erhalten. Diese Mehraufwendungen sind in die Einzelpositionen mit einzurechnen. Bei Wohnungen mit Zentralheizung sind im Winter evtl. zwischen- durch 2-3 Heizkörpernischen für den Heizungsbauer zu überarbei- ten und zu streichen, damit dieser die Heizkörper für eine Bau- trocknung montieren kann. Eine separate Anfahrt wird nicht extra vergütet und die Leistung ist in die Einzelpreise mit einzurechnen.
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Schriftformerfordernis. (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag oder der ihm beigefügten Anlagen bedürfen der Schriftform in Form einer von den Vertragsparteien unterzeichneten privatschriftlichen Änderungsurkunde, soweit nicht Beurkundung erforderlich ist. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der in Satz 1 genannten Form.
(2) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. AG sowie der AN erhalten jeweils eine Ausfertigung. Karlsruhe, den den, VBL Unterschrift/Stempel Auftragnehmer Unterschrift/Stempel Name/n in Druckbuchstaben Name/n in Druckbuchstaben Büro München Giesing; Tel: 000 00000000; Fax: 000 00000000 für: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe 12.10.2017Jahres LV 2018 2019 Jahres-LV 2018 &19 SCHREINERARBEITEN ELEKTROARBEITEN Seite 1 von 29 SCHREINERARBEITEN 44Elektroarbeiten 18 19 Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten 330 Maurerarbeiten - DIN 18 355 Tischlerarbeiten -DIN 18 357 Beschlagsarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten VOB, jeweils neueste Fassung 382 Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden Während der Wintermonate ist in den Wohnungen mit Einzelther- men keine Baubeheizung vorhanden. Der AN hat die Wohnung mit eigener Baubeheizung (Strom) zu versorgen und nach Mög- lichkeit bis zum Eintreten des nächsten Gewerks in der Einheit zu belassen um eine ausreichende Trocknung zu erhalten. Diese Mehraufwendungen sind in die Einzelpositionen mit einzurechnen. Bei Wohnungen mit Zentralheizung sind im Winter evtl. zwischen- durch 2-3 Heizkörpernischen für den Heizungsbauer zu überarbei- ten und zu streichen, damit dieser die Heizkörper für eine Bau- trocknung montieren kann. Eine separate Anfahrt wird nicht extra vergütet und die Leistung ist in die Einzelpreise mit einzurechnen.
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