Schuldtitel Musterklauseln

Schuldtitel. Die Gesellschaft kann in Schuldverschreibungen und -instrumente von Unternehmen und Regierungen investieren sowie Short-Positionen in diesen Wertpapieren nutzen. Die Gesellschaft kann in diese Wertpapiere investieren, wenn sie Gelegenheiten für einen Kapitalzuwachs (oder eine Kapitalminderung im Falle von Short-Positionen) bieten, und sie kann auch für vorübergehende defensive Zwecke und zur Aufrechterhaltung der Liquidität in diese Wertpapiere investieren. Zu den Schuldverschreibungen gehören unter anderem: Anleihen, Notes und Debentures, die von Unternehmen ausgegeben werden, Schuldverschreibungen, die von einer souveränen Regierung ausgegeben oder garantiert werden, kommunale Wertpapiere und hypothekenbesicherte Wertpapiere („MBS“) sowie forderungsbesicherte Wertpapiere („ABS“), einschließlich durch Collateralised Debt Obligations („CDO“) besicherte Wertpapiere. Die Gesellschaft kann auch durch den Einsatz von Credit Default Swaps („CDS“) der zugrunde liegenden Bonität von (unter anderem) Unternehmen, Gemeinden und souveränen Staaten ausgesetzt sein, wie nachfolgend unter „Derivate allgemein“ und „Swaps“ beschrieben. Diese Wertpapiere können fest- oder variabel verzinslich sein und Nullkupon-Anleihen umfassen. Schuldverschreibungen unterliegen der Fähigkeit des Emittenten, in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Verpflichtungen Zinsen zu zahlen und Kapital zurückzuzahlen (d. h. dem Kreditrisiko) und der Kursvolatilität, die unter anderem aus der Zinsanfälligkeit, der Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Emittenten am Markt und der allgemeinen Marktliquidität entsteht (d. h. dem Marktrisiko). Eine Wirtschaftsrezession könnte den Markt für die meisten dieser Wertpapiere stark stören und sich nachteilig auf den Wert solcher Instrumente auswirken. Es ist wahrscheinlich, dass sich ein solcher Wirtschaftsabschwung negativ auf die Fähigkeit der Emittenten solcher Wertpapiere zur Rückzahlung von Kapital und zur Zahlung von Zinsen auf das Kapital auswirken und die Zahlungsausfälle für solche Wertpapiere erhöhen könnte. Die Gesellschaft kann sowohl in Schuldverschreibungen mit einem Rating von „Investment Grade“ als auch in Schuldverschreibungen mit einem Rating unter „Investment Grade“ (häufig als Junk Bonds bezeichnet) sowie in Schuldverschreibungen ohne Rating investieren. Schuldverschreibungen mit einem Rating unter „Investment Grade“ in den niedrigsten Rating-Kategorien und Schuldverschreibungen ohne Rating können ein wesentliches Ausfallrisiko beinhalte...
Schuldtitel. Der Schuldtitel entspricht einem Vollstreckungstitel. Der Schuld- oder Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er muss die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung beinhalten. Aus dem Schuldtitel geht hervor, dass Sie (Gläubiger) gegen den Schadenstifter (Schuldner) einen bestimmten Anspruch haben. Der Inhalt muss vollstreckungsfähig, d. h. bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein. Schuldtitel sind z. B. gerichtliche Endurteile, richterlich protokollierte Gerichtsvergleiche, Vollstreckungsbescheide oder notarielle Urkunden, in denen sich der Schadenstifter wegen des in der Urkunde bezeichneten Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Schuldtitel. Einige Teilfonds dürfen in Schuldtitel investieren. Festverzinsliche Schuldtitel sind Wertpapiere, die zu einem festen Satz verzinst werden, der nicht in Abhängigkeit der allgemeinen Marktbedingungen schwankt. Variabel verzinsliche Schuldtitel sind Wertpapiere, die zu einem variablen Satz verzinst werden, der anfangs an einen externen Index oder eine Benchmark wie beispielsweise den Zinssatz von US-Schatzwechseln gekoppelt ist. Einige Teilfonds dürfen in Equipment-Trust-Zertifikate investieren. Dabei handelt es sich um Schuldzertifikate, die von Unternehmen ausgegeben werden, um die Anschaffung von Ausrüstungsgütern zu finanzieren, wobei diese Ausrüstungsgüter als Sicherheit für die Schulden dienen.
Schuldtitel a) öffentliche Körperschaften b) Sonstige Finanzgesellschaften davon: Versicherungsunternehmen c) Nichtfinanzunternehmen 38.988 38.988 - - - - -
Schuldtitel a) Regierungen und Zentralbanken
Schuldtitel. Der Fonds kann in Schuldtitel und -instrumente investieren, die durch das Vermögen des Emittenten besichert oder nicht besichert sein können. Bestimmte Schuldverschreibungen, in die der Fonds anlegt, können nicht bewertet sein, und unabhän- gig davon, ob die Schuldverschreibungen bewertet sind oder nicht, können sie spekulative Eigenschaften aufweisen. Die Emit- tenten solcher Instrumente sind möglicherweise mit erheblichen laufenden Unsicherheiten konfrontiert und nachteiligen Be- dingungen ausgesetzt, die die Fähigkeit des Emittenten zur pünktlichen Zahlung von Zinsen und Kapital gefährden können. Zudem könnten künftige Marktfaktoren den Markt für diese Wertpapiere weiterhin stören und sich negativ auf den Wert dieser Instrumente auswirken. Es ist auch wahrscheinlich, dass ein solcher zusätzlicher wirtschaftlicher Abschwung die Fähig- keit der Emittenten solcher Wertpapiere zur Rückzahlung des Kapitals und zur Zahlung von Zinsen darauf beeinträchtigen und die Häufigkeit von Zahlungsausfällen für solche Wertpapiere erhöhen könnte.
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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“