Schuldverhältnis Musterklauseln

Schuldverhältnis. Ein Schuldverhältnis ist ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen 2 oder mehr Personen. Dabei schuldet der Schuldner eine Leis- tung. Ein Schuldverhältnis besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer.
Schuldverhältnis. II. Pflichtverletzung (z. B. Schlechtleistung/Schutzpflichtverletzung etc.)
Schuldverhältnis. Zunächst ist erforderlich, dass zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis besteht. Ein Kaufvertrag liegt, wie bereits geprüft, vor. Zudem ist im Bereich der §§ 434 ff BGB erforderlich, dass der Gefahrübergang vorliegt. Dies ist hier aber mit der Übergabe erfolgt.
Schuldverhältnis. Ein Kaufvertrag liegt vor. Zudem ist mit der Übergabe auch der erforderliche Gefahrübergang gegeben.
Schuldverhältnis. 1. vertragliches oder vertragsähnliches (§311 II, III BGB; Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) 2. gesetzliches Ausgeschlossen aber: - bei dinglichen Ansprüche; hier gelten §§ 985, 989, 990 BGB bzw. § 1004 BGB, - bei ungerechtfertigter Bereicherung: durch § 818 I BGB, - im Deliktsrecht nach §§ 823, 249 BGB durch § 251 BGB.
Schuldverhältnis. K und V haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, so dass ein Schuldverhältnis vor- liegt.
Schuldverhältnis. Zwischen A und X ist ein Schuldverhältnis, nämlich ein Bewirtungsvertrag zustande ge- kommen. Dieser Vertrag enthält Merkmale des Kaufs, der Miete und des Dienstvertra- ges.
Schuldverhältnis. Zwischen A und X ist ein Schuldverhältnis, nämlich ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Schuldverhältnis. Das Schuldverhältnis umfasst ein Bündel von Pflichten: Hauptleistungspflichten = Ware & Kaufpreis, Nebenpflichten = AufklärungsZ, SchutzZ, und Sorgfaltspflichten
Schuldverhältnis. Erforderlich ist zunächst, dass zwischen K und V ein Schuldverhältnis nach § 311 Abs. 1 BGB vorliegt. die Parteien haben einen Kaufvertrag abgeschlossen (s.o). Diese Voraussetzung ist daher erfüllt.