Common use of Schutzrechte Clause in Contracts

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen.

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Samples: i-process-technologies.com, www.aalberts-st.com, www.aalberts-st.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch seine die Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung Benutzung der Liefergegenstände bestellten Waren, Patente und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sichEr stellt uns von jeder Inanspruchnahme durch Schutzrechtsinhaber auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei und ist verpflichtet, uns bei der Abwehr von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen jede Unterstützung zu gewähren und uns auch sonst schadlos die Kosten hierfür zu haltenübernehmen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungenauch für Lieferungen von dritter Seite an den Lieferanten, die er an uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenweitergibt.

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Samples: www.bsw-kehl.de, www.ndw-drahtundstahl.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung Schutz- rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen.

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Samples: www.aalberts-st.com, www.aalberts-st.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Lieferung/Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden und die gelieferte Ware bzw. ihre Verwendung selbst keine gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Sofern solche Rechte doch bestehen, hat er uns ohne Rücksicht auf seine und unsere Kenntnis einen Dritten erwachsendaraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten freizuhalten.

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Samples: www.reederei-nsb.com, www.macship.com

Schutzrechte. 7.1 Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/Leistung frei von Rechten Dritter ist und seine Lieferungen und Leistungen und deren vertragsmäßige Verwertung keine Patente oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werdenim In- und Ausland verletzt. Der Lieferant verpflichtet sich, stellt uns diesbezüglich von etwaigen eventuell erhobenen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenfrei.

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Samples: www.iem.eu, www.iem.eu

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände undim Zusammenhang mit seiner Lieferung/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Leistung keine Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten schuldhaft gehandelt hat. Werden wir diesbezüglich von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf schriftliches Anfordern von derartigen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle AufwendungenAufwendungen und Schäden, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen diesen Dritten erwachsen.

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Samples: lloydwerft.com, lloydwerft.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände undim Zusammenhang mit seiner Lieferung/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Leistung keine Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Werden wir diesbezüglich von einem Dritten in Anspruch ge- nommen, so ist der Lieferant verpflichtet sichverpflichtet, uns auf schriftliches Anfordern von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hatderartigen Ans- prüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle AufwendungenAnwen- dungen und Schäden, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen diesen Dritten erwachsen.

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Samples: www.knierim-yachtbau.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass daß durch seine die Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung Benutzung der Liefergegenstände und/bestellten Waren, Patente oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sichEr stellt uns von jeder Inanspruchnahme des Schutzrechtsinhabers auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei und ist verpflichtet, uns bei der Abwehr von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen jede Unterstützung zu gewähren und uns auch sonst schadlos sämtliche Kosten der Abwehr zu haltenübernehmen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungenauch für Lieferungen von dritter Seite an den Lieferanten, die er an uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenweitergibt.

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Samples: www.laudenbach-gear-producer.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung Verwendung der Liefergegenstände und/gelieferten Ware keine Schutzrechte, sonstige Rechte sowie Geschäfts- oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Betriebsgeheimnisse Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, Sie stellen uns von etwaigen sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungenfrei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenerheben, und erstatten uns die notwendigen Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.

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Samples: www.buschvacuum.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafür, dass durch den Vertragsgegenstand und seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Verwertung bzw. Verwendung (inklusive Weiterverkauf) durch uns keine Schutzrechte Dritter nicht (gleichviel ob Patente, Gebrauchsmuster, Designschutzrechte oder sonstige Rechte) verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sichist verpflichtet, uns und unsere Abnehmer von etwaigen allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn aus der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat-rechtswidrigen- Benutzung solcher Schutzrechte freizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich Abnahme oder Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben durch uns bedeutet keinen Verzicht auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenunsere zuvor bezeichneten Rechte bzw. ist nicht als solcher Verzicht auszulegen.

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Samples: www.cta-gmbh.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch die gelieferte Ware bzw. ihre Verwendung keine gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Sofern solche Rechte doch bestehen, hat er uns ohne Rücksicht auf seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werdenunsere Kenntnis einen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Lieferant verpflichtet sichist außerdem verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsengewerblichen Schutzrechten freizuhalten.

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Samples: www.kappus.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürgewährleistet, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände frei von Rechten Dritter sind. Er hat uns insbesondere von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen freizustellen. Wird uns bzw. unseren Abnehmern aufgrund einer Schutzrechtsverletzung die Herstellung und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sichdie Lieferung untersagt, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn so hat der Lieferant uns den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen und nach unserer Xxxx eine Lizenz vom Schutzrechtsinhaber zu erwerben oder die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsengelieferten Waren zurückzunehmen.

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Samples: trade-world-one.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände undim Zusammenhang mit seiner Lieferung/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Leistung keine Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Werden wir diesbezüglich von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet sichverpflichtet, uns auf schriftliches Anfordern von etwaigen derartigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hatfreizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle AufwendungenAnwendungen, die uns sich aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen diesen Dritten erwachsen.

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Samples: www.nau-tec.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung daß im Zusammenhang einer be- stimmungsgemäßen Verwendung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere bestellten Ware keine Schutzrechte Dritter nicht im In- und Ausland verletzt werden. Der Werden wir von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet sichverpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von etwaigen solchen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nichtfreizustellen, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hatohne dass es auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Lieferanten ankommt; wir werden mit dem Dritten ohne Zustimmung des Lieferanten keine Vereinbarungen treffen, insbesondere keinen Vergleich abschließen. Die Freistellungspflicht Freistellungsverpflichtung des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

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Samples: chemicals.oq.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürgewährleistet, dass durch seine Lieferung die Liefergegenstände frei von Rechten Dritter sind. Er hat uns insbesondere von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen schad- und klaglos zu halten. Wird uns aufgrund einer Schutzrechtsverletzung die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände Herstellung und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sichdie Lieferung untersagt, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn so hat der Lieferant uns den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen und nach unserer Xxxx eine Lizenz vom Schutzrechtsinhaber zu erwerben oder die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsengelieferten Waren zurückzunehmen.

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Samples: prezero-international.com

Schutzrechte. [1] Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, hat uns vollumfänglich von etwaigen allen Ansprüchen Dritter wegen freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Rechte freizustellen von Schutzrechten Dritter durch die vertragsgemäße Nutzung und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn Weiterverarbeitung der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hatgelieferten Produkte und ihrer Dokumentationen hergeleitet werden. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf umfasst alle Aufwendungen, die uns dem Besteller aus oder im in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. [2] Der Lieferant ist ohne ausdrücklich Genehmigung durch uns weder berechtigt unsere Marken zu nutzen, noch mit dem Umstand unserer Lieferbeziehung zu werben.

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Samples: dr-mach.de

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung Lieferung/Leistung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/ihre Verwertung durch uns keine Patente oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere sonstigen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, Er stellt uns und unsere Abnehmer von etwaigen allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn aus der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenBenutzung solcher Schutzrechte frei.

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Samples: kis-gmbh.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass daß durch seine die Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung Benutzung der Liefergegenstände und/bestellten Waren, Patente oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sichEr stellt uns von jeder Inanspruchnahme durch Schutzrechtsinhaber auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei und ist verpflichtet, uns bei der Abwehr von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen jede Unterstützung zu gewähren und uns auch sonst schadlos die Kosten hierfür zu haltenübernehmen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungenauch für Lieferungen von dritter Seite an den Lieferanten, die er an uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenweitergibt.

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Samples: steck-plastics.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden1. Der Lieferant verpflichtet sichsteht dafür ein, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter im Inland verletzt werden, es sei denn, diese Verletzung beruht auf technischen und/ oder konstruktiven Vorgaben, die wir dem Lieferanten mit der Inanspruchnahme durch Bestellung auferlegt haben. Werden wir von einem Dritten wegen Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Lieferanten – hinsichtlich der Schutzrechte irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Dritten erwachsenVergleich abzuschließen.

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Samples: www.german-machine-parts.com

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürsteht dafür ein, dass durch seine Lieferung und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände undim Zusammenhang mit seiner Lieferung/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Leistung keine Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Werden wir diesbezüglich von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet sichverpflichtet, uns auf schriftliches Anfordern von etwaigen derartigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hatfreizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen diesen Dritten erwachsen.

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Samples: www.besecke.de

Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafürgarantiert, dass durch seine Lieferung bei Ausführung des AuftragsPatente und die bestimmungsgemäße Nutzung der Liefergegenstände und/oder des hergestellten Werkes Patente und / oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, hat für alle Nachteile aufzukommen und uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und uns auch sonst schadlos zu halten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die betroffene Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungenfreizustellen, die uns aus oder hinsichtlich der von ihm auszuführenden Lieferungen und Leistungen in Folge Verletzung gewerblicher Schutzrechte entstehen bzw. gegen uns gerichtet werden. Etwaige Patentgebühren sowie Lizenzgebühren sind im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsenPreis enthalten.

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Samples: hzo-europe.eu