Schweigepflicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.
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Samples: Betreuung in Einer Krippengruppe, Krippenbetreuung, Betreuungsvertrag
Schweigepflicht. Die Vertragspartner Sorgeberechtigten und die Tagesmutter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.
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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag
Schweigepflicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umständeist die Unterrichtung des Jugendhilfeträgers über wichtige Ereignisse, die aufgrund einer Gefährdung für die Betreuung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.Kindes/der Kinder bedeutsam sind (§ 8a, § 43 Abs.3 SGBVIII)
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Samples: Betreuungsvertrag