Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebens- bereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhält- nisses.
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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag
Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebens- bereich Lebensbe- reich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen Still- schweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhält- nissesBetreuungsverhältnisses.
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Samples: www.tageselternvermittlung.de
Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebens- bereich der Lebensbereich des jeweiligen anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangenbetreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit Zeiten nach Beendigung des Betreuungsverhält- nissesPflegeverhältnisses.
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Samples: www.duesseldorf.de
Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebens- bereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhält- nissesBetreuungsverhältnisses.
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Samples: Betreuungsvertrag