Schweigepflichtentbindung. Die Übermittlung von Daten, die einem Berufsgeheimnis (z. B. der ärzt- lichen Schweigepflicht) unterliegen, setzt eine spezielle Erlaubnis voraus, die „Schweigepflichtentbindung“. Für die Antragsprüfung werden solche Daten in der Regel nicht benötigt. Sollten wir diese Daten im Ausnahmefall dennoch brauchen, werden wir Sie direkt um Ihre Erlaubnis fragen. Im Leistungsfall werden wir Sie um die Entbindung von der Schweigepflicht bitten, wenn dies zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich wird. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenver- arbeitung und -nutzung nennen.
Schweigepflichtentbindung. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z.B. beim Arzt einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffen- en (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
Schweigepflichtentbindung. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns er- möglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Schweigepflichtentbindung. Die ‹bermittlung von Daten, die einem Berufsgeheimnis (z. B. der ‰rztlichen Schweigepflicht) unterliegen, setzt eine spezielle Erlaubnis voraus, die „Schweigepflichtentbindung“. In der Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungserkl‰rung enthalten.
Schweigepflichtentbindung. Um eine enge Zusammenarbeit zu ermöglichen, entbinde ich hiermit die in meine Behandlung einbezogenen Mitarbeiter*innen des ZSG für den Fall einer Zwangsunterbringung oder Zwangsbehandlung von der Schweigepflicht gegenüber der Vertrauensperson. Diese Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Schweigepflichtentbindung. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Schweigepflichtentbindung. Die versicherte Person hat folgende Schweigepflichtentbindung abzugeben: „Mir ist bekannt, dass der Versicherer zur Beurteilung seiner Leistungspflicht grundsätzlich die Angaben überprüft, die ich zur Begründung der Ansprüche mache oder die sich aus von mir eingereichten Unterlagen (z. B. Bescheinigungen, Atteste) sowie von mir veranlassten Mitteilungen eines Krankenhauses oder von Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit hierzu aufgrund des Antrags und/oder der eingereichten Unterlagen ein Anlass besteht (z. B. bei Fragen zur Diagnose, dem Behandlungsverlauf oder der erstellten Liquidation). Ich werde, sofern vom Versicherer konkret verlangt, nach freiem Ermessen im Einzelfall schriftlich erklären, ob oder inwieweit ich die entsprechenden Personen oder Behörden von ihrer Schweigepflicht entbinde. Mir ist bekannt, dass die Entscheidung für diese Alternative zur Verzögerung der Leistungsregulierung, zur Leistungskürzung oder gar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann, sollte sich aufgrund der verbleibenden Informationsquellen die Leistungspflicht nicht oder nur teilweise begründen lassen. Für jede entsprechende Schweigepflichtentbindung im Einzelfall kann der Versicherer eine angemessene Kostenbeteiligung in Höhe von 10 € verlangen.“
Schweigepflichtentbindung. Eine Schweigepflichtentbindung erteile ich gegenüber
Schweigepflichtentbindung. Der Bereitschaftsdienst/Sprechstunde wird von der Hebammenzentrale Schweinfurt organisiert. Zum Zwecke der Dienstübergabe entbindet der/die Leistungsempfänger*In die im Bereitschaftsdienst tätigen Hebammen untereinander von der Schweigepflicht.
Schweigepflichtentbindung. „Mir ist bekannt, dass der Versicherer zur Beurteilung seiner Leis- tungspflicht grundsätzlich die Angaben überprüft, die ich zur