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Common use of Schäden Clause in Contracts

Schäden. Sind Verluste oder Schäden des Gutes äußerlich nicht erkennbar, obliegt dem Versender bzw. Auftraggeber der Nachweis, dass der Verlust oder die Beschädigung während des Haftungs- oder Transportzeitraums eingetreten ist. Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen sieben Tagen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schäden. Sind Verluste oder Schäden des Gutes äußerlich nicht erkennbar, obliegt dem Versender bzw. Auftraggeber der Nachweis, dass der Verlust oder die Beschädigung während des Haftungs- oder Transportzeitraums eingetreten ist. Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen sieben Tagen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen. GmbH or a bill of lading of the companies represented by them.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schäden. Sind Verluste oder Schäden des Gutes äußerlich nicht erkennbar, obliegt dem Versender bzw. Auftraggeber der Nachweis, dass der Verlust oder die Beschädigung während des Haftungs- Haf- tungs- oder Transportzeitraums eingetreten ist. Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens spätes- tens jedoch binnen sieben Tagen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machenma- chen, dies bei sonstigem Rechtsverlust.

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Samples: General Terms and Conditions

Schäden. Sind Verluste oder Schäden des Gutes äußerlich nicht erkennbar, obliegt dem Versender Ver- sender bzw. Auftraggeber der Nachweis, dass der Verlust oder die Beschädigung während des Haftungs- oder Transportzeitraums eingetreten ist. Äußerlich erkennbare erkennba- re Schäden sind sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden unverzüglich unver- züglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen sieben Tagen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen