Schäden. a) durch Verlieren (Ziff. B.2.2 b)), b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden jeweils insgesamt mit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal mit 400,00 EUR je Versicherungsfall ersetzt.
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Samples: Reiseversicherung
Schäden. a) durch Verlieren (Ziff. Ziffer B.2.2 b)),
b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden jeweils insgesamt mit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal mit 400,00 EUR je Versicherungsfall ersetzt.
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Samples: Reiseversicherung
Schäden. a) durch Verlieren (Ziff. B.2.2 bZiffer 2.2.2)),
b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben erwor- ben wurden, werden jeweils insgesamt mit bis zu zehn 10 Prozent der VersicherungssummeVersicherungs- summe, maximal mit 400,00 EUR 400 Euro je Versicherungsfall ersetzt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Schäden. a) durch Verlieren (Ziff. B.2.2 2.2 b)),
b) an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden jeweils insgesamt mit bis zu zehn Prozent 10 v.H. der Versicherungssumme, maximal mit 400,00 EUR 400,- € je Versicherungsfall ersetzt.
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Samples: Reisegepäckversicherung