Sehhilfen. Erstattung von 100 Prozent der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstat- tungsfähigen Restkosten für medizinisch notwendige Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 175 Euro. Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 24 Monaten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Allgemeine Versicherungsbedingungen, Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung
Sehhilfen. Erstattung von 100 Prozent % der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstat- tungsfähigen erstattungsfähigen Restkosten für medizinisch notwendige Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 175 Euro. Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens frühes- tens nach Ablauf von 24 Monaten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Sehhilfen. Erstattung von 100 Prozent % der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstat- tungsfähigen erstattungsfähigen Restkosten für medizinisch notwendige Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 175 Euro. Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens frü- hestens nach Ablauf von 24 Monaten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen