Sehhilfen. Erstattung von 80 Prozent der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro Versicherungsjahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähi- gkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung
Sehhilfen. Erstattung von 80 Prozent % der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen einschließlich ein- schließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro VersicherungsjahrVersicherungs- jahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähi- gkeit Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Sehhilfen. Erstattung von 80 Prozent % der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro VersicherungsjahrVersiche- rungsjahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähi- gkeit Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Sehhilfen. Erstattung von 80 Prozent der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro Versicherungsjahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähi- gkeit Seh- fähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen