Sehhilfen. Erstattung von 80 % der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen ein- schließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro Versicherungs- jahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Sehhilfen. Erstattung von 80 % Prozent der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen ein- schließlich einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro Versicherungs- jahrVersicherungsjahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit Sehfähi- gkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Sehhilfen. Erstattung von 80 % der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen ein- schließlich einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro Versicherungs- jahrVersiche- rungsjahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Sehhilfen. Erstattung von 80 % Prozent der auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für Sehhilfen (Brillen ein- schließlich einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) bis zu 155 Euro pro Versicherungs- jahrVersicherungsjahr. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit Seh- fähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
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