SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir die Lastschriftvereinbarung beenden und für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. Wir werden Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriftversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen. C.4.3.1 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Soll die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr betragen und sich nicht nach G.1.3 automatisch verlängern so berechnen wir den Beitrag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten. Diese Regelung gilt auch bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwendung des Fahrzeugs. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeder einzelne Monat mit 30 Tagen berechnet. C.4.3.2 Beitragsberechnung bei Kurzzeitkennzeichen Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen – sofern nicht anders vereinbart – in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Einmalbeitrag von 120 Euro, höchstens jedoch den Jahresbeitrag. Bei Nutzung von mehreren Kurzzeitkennzeichen berechnen wir Ihnen für jedes weitere Kurzzeitkennzeichen jeweils 120 Euro bzw. den Jahresbeitrag, sofern dieser geringer ist. Der Beitrag ist vor Aushändigung der Versicherungsbestätigung zu entrichten. Lassen Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zu, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. C.4.3.3 Beitragsberechnung bei Saisonkennzeichen Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen richtet sich nach der Dauer der versicherten Saison. Diese wird ins anteilige Verhältnis gesetzt zum Jahresbeitrag für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung. Der Beitrag ist am ersten Tag der Saison fällig. Die jährliche Fahrleistung gemäß Anhang 2 „Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung“ findet bei Saisonkennzeichen keine Berücksichtigung. In den von Ihnen zu zahlenden Beiträgen und Gebühren ist die Versicherungssteuer enthalten. Der Prozentsatz der Versicherungssteuer richtet sich nach dem Versicherungssteuergesetz. Er wird berechnet von dem von Ihnen zu zahlenden Beitrag zuzüglich der Nebenkosten im Sinne von § 3 Absatz 1 Versicherungs- steuergesetz. Änderungen der Versicherungssteuer sind keine Änderungen im Sinne von J.3.3, J.3.5 und Abschnitt N. Sie haben kein Kündi- gungsrecht gemäß J.3.4 zur Folge.
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Samples: KFZ Versicherung
SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir Ich ermächtige die STG, Zahlungen bei Fälligkeit von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der STG Bochum auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit Ihnen zur Einziehung dem Belastungsdatum, die Erstattung des Beitrages das SEPAbelasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname des Kontoinhabers Anschrift des Kontoinhabers IBAN D E Bankinstitut Datum, Unterschrift (Kontoinhaber) Dieser Antrag ist für den Antragsteller bindend. Sofern der Antragsteller nicht unabgestimmte Änderungen vorgenommen oder falsche Angaben gemacht hat und die Versorgung durch seinen Kabelnetzbetreiber gesichert ist, nimmt STG diesen Antrag nach Maßgabe von Ziffer 3. Ihrer AGB „Digitale Pay-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie TV- Dienste“ an. STG wird an den Kunden umgehend per E-Mail eine Bestätigung über die Bestellung der digitalen Programme zusenden. Der Kunde hat die unter 2. genannte erforderliche Unterstützung zum Empfang der bestellten Programme zu leisten. STG wird vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung des Kunden zum Zeitpunkt des vereinbarten Vertragsbeginns die digitalen Pay-TV-Programme zur Verfügung stellen. Die Erfüllung der Fälligkeit des Beitrages für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgengegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag treten im Übrigen mit Zurverfügungstellung der Leistung durch STG in Kraft. Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir Es gelten die”AGB Digitale Pay-TV- Dienste“ von STG. Diese AGB sowie die Lastschriftvereinbarung beenden und für die Zukunft verlangen„Entgeltliste Digitale Pay-TV-Dienste“ werden Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt mit Absendung seiner Bestellung, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. Wir werden Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, er von den ausstehenden Beitrag genannten AGB sowie der Entgeltliste Kenntnis genommen hat und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriftversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen. C.4.3.1 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Soll die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr betragen und sich nicht nach G.1.3 automatisch verlängern so berechnen wir den Beitrag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten. Diese Regelung gilt auch bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwendung des Fahrzeugs. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeder einzelne Monat mit 30 Tagen berechnet. C.4.3.2 Beitragsberechnung bei Kurzzeitkennzeichen Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen – sofern nicht anders vereinbart – in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Einmalbeitrag von 120 Euro, höchstens jedoch den Jahresbeitrag. Bei Nutzung von mehreren Kurzzeitkennzeichen berechnen wir Ihnen für jedes weitere Kurzzeitkennzeichen jeweils 120 Euro bzw. den Jahresbeitrag, sofern dieser geringer ihrer Geltung einverstanden ist. Der Beitrag ist vor Aushändigung der Versicherungsbestätigung zu entrichten. Lassen Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zu, so Verwendung etwaiger AGB des Kunden wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. C.4.3.3 Beitragsberechnung bei Saisonkennzeichen Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen richtet sich nach der Dauer der versicherten Saison. Diese wird ins anteilige Verhältnis gesetzt zum Jahresbeitrag für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung. Der Beitrag ist am ersten Tag der Saison fällig. Die jährliche Fahrleistung gemäß Anhang 2 „Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung“ findet bei Saisonkennzeichen keine Berücksichtigungwidersprochen. In den von Ihnen zu zahlenden Beiträgen dem durch die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vorgegebenen Rahmen erhebt, verarbeitet und Gebühren ist nutzt STG personenbezogene Daten Ihrer Kunden, die Versicherungssteuer enthaltenfür die Begründung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Der Prozentsatz Dazu gehören insbesondere Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden. Dasselbe gilt für zum Zwecke der Versicherungssteuer richtet sich nach dem Versicherungssteuergesetz. Er wird berechnet von dem von Ihnen zu zahlenden Beitrag zuzüglich der Nebenkosten im Sinne von § 3 Absatz 1 Versicherungs- steuergesetz. Änderungen der Versicherungssteuer sind keine Änderungen im Sinne von J.3.3, J.3.5 und Abschnitt N. Sie haben kein Kündi- gungsrecht gemäß J.3.4 zur FolgeAbrechnung erforderliche Daten (Abrechnungsdaten).
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Samples: Abonnement Antrag
SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir die Lastschriftvereinbarung beenden und für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. Wir werden Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriftversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen. C.4.3 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags, bei Kurzzeit-, Saison- und Versicherungskennzeichen C.4.3.1 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Soll die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr betragen und sich nicht nach G.1.3 automatisch verlängern so berechnen wir den Beitrag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten. Diese Regelung gilt auch bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwendung des Fahrzeugs. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeder einzelne Monat mit 30 Tagen berechnet. C.4.3.2 Beitragsberechnung bei Kurzzeitkennzeichen Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen – sofern nicht anders vereinbart – in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Einmalbeitrag von 120 90 Euro, höchstens jedoch den Jahresbeitrag. Bei Nutzung von mehreren Kurzzeitkennzeichen berechnen wir Ihnen für jedes weitere Kurzzeitkennzeichen jeweils 120 90 Euro bzw. den Jahresbeitrag, sofern dieser geringer ist. Der Beitrag ist vor Aushändigung der Versicherungsbestätigung zu entrichten. Lassen Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zu, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. C.4.3.3 Beitragsberechnung bei Saisonkennzeichen Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen richtet sich nach der Dauer der versicherten Saison. Diese wird ins anteilige Verhältnis gesetzt zum Jahresbeitrag für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung. Der Beitrag ist am ersten Tag der Saison fällig. Die jährliche Fahrleistung gemäß Anhang 2 „Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung“ findet bei Saisonkennzeichen keine Berücksichtigung. C.4.3.4 Beitragsberechnung bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen Endet der Versicherungsvertrag innerhalb der ersten zwölf Monate, werden – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – bei einer Versicherungsdauer bis zu 1 Monat 15 % bis zu 2 Monaten 25 % bis zu 3 Monaten 30 % bis zu 4 Monaten 40 % bis zu 5 Monaten 50 % bis zu 6 Monaten 60 % bis zu 7 Monaten 70 % bis zu 8 Monaten 75 % bis zu 9 Monaten 80 % bis zu 10 Monaten 90 % über 10 Monate der volle Jahresbeitrag berechnet. Bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwendung des Fahrzeugs berechnen wir den Beitrag nach obiger Tabelle. C.4.3.4.1 Beitragsberechnung bei Veräußerung Ist der Vertrag für das veräußerte Fahrzeug von uns oder dem Erwerber gekündigt worden, steht uns der Beitrag für das laufende Versicherungsjahr (Zahlungsperiode) zu. Ausnahme: Sofern Sie uns den Versicherungsschein sowie das Versicherungskennzeichen des veräußerten Fahrzeugs aushändigen steht uns der Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes nach C.4.3.4 (Kurztarifstaffel) zu. Schließen Sie gleichzeitig bei uns für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen eine neue Kfz-Versicherung ab, so gilt der nicht verbrauchte Beitrag als Beitrag für die neue Kfz-Versicherung. C.4.3.4.2 Beitragsberechnung bei dauerndem Wegfall Ist das Wagnis dauernd weggefallen, steht uns der Beitrag für das laufende Versicherungsjahr (Zahlungsperiode) zu. Uns steht jedoch nur der Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes nach C.4.3.4 (Kurztarifstaffel) zu, wenn Sie dem Erwerber den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen des versicherten Fahrzeugs aushändigen. Schließen Sie gleichzeitig bei uns für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen eine neue Kfz-Versicherung ab, so gilt der nicht verbrauchte Beitrag als Beitrag für die neue Kfz-Versicherung. C.4.3.5 Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks. C.4.4 Versicherungssteuer In den von Ihnen zu zahlenden Beiträgen und Gebühren ist die Versicherungssteuer enthalten. Der Prozentsatz der Versicherungssteuer richtet sich nach dem Versicherungssteuergesetz. Er wird berechnet von dem von Ihnen zu zahlenden Beitrag zuzüglich der Nebenkosten im Sinne von § 3 Absatz 1 Versicherungs- steuergesetz. Änderungen der Versicherungssteuer sind keine Änderungen im Sinne von J.3.3, J.3.5 und Abschnitt N. Sie haben kein Kündi- gungsrecht gemäß gem. J.3.4 zur Folge.
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Samples: KFZ Versicherung
SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir die Lastschriftvereinbarung beenden und für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. Wir werden Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriftversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen. C.4.3.1 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Soll die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr betragen und sich nicht nach G.1.3 automatisch verlängern so berechnen wir den Beitrag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten. Diese Regelung gilt auch bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwendung des Fahrzeugs. Fahrzeugs. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeder einzelne Monat mit 30 Tagen berechnet. C.4.3.2 Beitragsberechnung bei Kurzzeitkennzeichen Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen – sofern nicht anders vereinbart – in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Einmalbeitrag von 120 90 Euro, höchstens jedoch den Jahresbeitrag. Bei Nutzung von mehreren Kurzzeitkennzeichen berechnen wir Ihnen für jedes weitere Kurzzeitkennzeichen jeweils 120 90 Euro bzw. den Jahresbeitrag, sofern dieser geringer ist. Der Beitrag ist vor Aushändigung der Versicherungsbestätigung zu entrichten. Lassen Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zu, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. C.4.3.3 Beitragsberechnung bei Saisonkennzeichen Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen richtet sich nach der Dauer der versicherten Saison. Diese wird ins anteilige Verhältnis gesetzt zum Jahresbeitrag für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung. Der Beitrag ist am ersten Tag der Saison fällig. Die jährliche Fahrleistung gemäß Anhang 2 „Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung“ findet bei Saisonkennzeichen keine Berücksichtigung. C.4.3.4 - entfällt - C.4.3.5 Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks. In den von Ihnen zu zahlenden Beiträgen und Gebühren ist die Versicherungssteuer enthalten. Der Prozentsatz der Versicherungssteuer richtet sich nach dem Versicherungssteuergesetz. Er wird berechnet von dem von Ihnen zu zahlenden Beitrag zuzüglich der Nebenkosten im Sinne von § 3 Absatz 1 Versicherungs- steuergesetz. Änderungen der Versicherungssteuer sind keine Änderungen im Sinne von J.3.3, J.3.5 und Abschnitt N. Sie haben kein Kündi- gungsrecht gemäß J.3.4 zur Folge.
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Samples: KFZ Versicherung