Common use of Sicherheitenstrategie Clause in Contracts

Sicherheitenstrategie. Im Zusammenhang mit Geschäften mit Derivaten können Gegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiert. Als Sicherheiten sind folgende Arten zulässig: - Geldmarktpapiere, - Anleihen, die von einem Mitgliedsstaat der OECD begeben oder garantiert werden und eine hohe Bonität aufweisen, - Barmittel, sofern sie auf eine der G10-Währungen lauten (d.h. USD, EUR, GBP, JPY, CAD und SEK). Die Besicherung erstreckt sich auf alle OTC-Derivate. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehen bei Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Die Sicherheitsmarge beträgt 0% für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für Anleihen mit einer Rest- laufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens 2% zur An- wendung, wobei diese Marge mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt. Barsicherheiten können in Form von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer Laufzeit wieder angelegt werden. Die Wiederanlage der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegenge- nommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wert- schwankungen beeinträchtigt werden. Des Weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Die Derivate werden ausschliesslich zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Da zur- zeit keine geeigneten Derivate zur Absicherung der Risiken von Anlagen in Grundstücken, Im- mobiliengesellschaften und Grundpfandrechten bestehen, beschränkt sich die Verwendung von Derivaten auf die Absicherung von Anlagen in Effekten und auf Guthaben. Derivaten kommt im Rahmen der Anlagepolitik des Immobilienfonds keine erhebliche Bedeutung zu. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. § 13), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtun- gen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Die Verwen- dung von Credit Default Swaps (CDS) ist nicht zulässig. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen.

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Samples: www.patrimonium.ch, www.patrimonium.ch

Sicherheitenstrategie. IFür alle Teilvermögen geltende Bestimmungen Die Fondsleitung nimmt im Zusammenhang mit Geschäften mit Derivaten können Gegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiertRahmen von Effektenleihe- und OTC-Derivatgeschäften gemäss den einschlägigen Vorschriften Sicherheiten entgegen, um das Gegenparteirisiko zu reduzie- ren. Als Sicherheiten sind folgende Arten zulässig: - GeldmarktpapiereAktien, - Anleihensofern sie hoch liquide sind, die von zu einem Mitgliedsstaat der OECD begeben transparenten Preis an einer Börse oder garantiert ei- nem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und eine hohe Bonität aufweisenBestandteil eines massgebenden Indexes sind; - Anleihensobligationen, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und über ein Rating von mindestens A- verfügen, wobei ein Rating von mindes- tens BBB- genügt, falls die Gegenpartei oder deren Garant über ein Rating von mindestens AA- verfügt; - BarmittelBankguthaben, sofern sie auf eine frei konvertierbare Währung lauten. - Aktien, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder ei- nem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und Bestandteil eines massgebenden Indexes sind; - Anleihensobligationen, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und über ein Rating von mindestens A- verfügen, wobei ein Rating von mindes- tens BBB- genügt, falls die Gegenpartei oder deren Garant über ein Rating von mindestens AA- verfügt. In folgendem Umfang ist eine Besicherung erforderlich: Der Wert der G10erhaltenen Sicherheiten hat nach Abzug von Sicherheitsabschlägen jederzeit min- destens 100% des Verkehrswerts der ausgeliehenen Effekten zu betragen. Bei besicherungs- pflichtigen OTC-Währungen lauten (d.hDerivatgeschäften werden ab einem positiven Wiederbeschaffungswert von CHF 500‘000.- Vermögenswerte als Sicherheiten entgegengenommen. USD, EUR, GBP, JPY, CAD und SEK)Der Minimalwert für auszutauschende Sicherheiten mit den OTC-Derivatgegenparteien beträgt nach Abzug von Si- cherheitsabschlägen jeweils CHF 500‘000.-. Die Besicherung erstreckt sich auf alle OTC-Derivate. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehen bei Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Die Sicherheitsmarge beträgt 0% Mindestabschläge für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für Anleihen mit einer Rest- laufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens werden wie folgt festgelegt: Effektenleihegeschäfte: - Barsicherheiten: 2% zur An- wendung, wobei diese Marge mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt. - Anleihen: 3% - 11% - Aktien: 12% - Staatsanleihen: 0.5% - 6% - Unternehmensanleihen: 1% - 12% - Aktien: 15% Barsicherheiten können wie folgt und mit folgenden Risiken wieder angelegt werden: Erhaltene Barsicherheiten dürfen nur in Form der entsprechenden Währung als flüssige Mittel, in Staatsanleihen von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, hoher Qualität sowie direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer kur- zer Laufzeit wieder angelegt werden oder als Reverse Repo verwendet werden. Die Wiederanlage Bei der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegenge- nommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wert- schwankungen beeinträchtigt werdenbestehen für das jeweilige Teilvermögen Zins-, Kre- dit- und Liquiditätsrisiken, welche im Falle einer Wertminderung der getätigten Anlage zu ei- nem Verlust für das Teilvermögen führen können. Des Weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht ausgeschlossen werdenzu einer Abweichung von den Anlagezielen bezie- hungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilvermögen führen. Bei der Risi- komessung gelangt bei den Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Systematic Responsible Asia Pacific und Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible Europe ex CH der Commitment-An- satz I und beim Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible North America der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden ausschliesslich nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen Anla- gepositionen eingesetzt. Da zur- zeit keine geeigneten Derivate zur Absicherung der Risiken von Im Zusammenhang mit Anlagen in Grundstücken, Im- mobiliengesellschaften und Grundpfandrechten bestehen, beschränkt sich die Verwendung von Derivaten auf kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei Anlagen in Effekten kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und auf Guthabenmessbar sind. Derivaten kommt im Rahmen der Anlagepolitik Bezüglich des Immobilienfonds keine erhebliche Bedeutung zu. Commitment-Ansatzes I bei den Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Sys- tematic Responsible Asia Pacific und Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible Europe ex CH gilt folgendes: Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit- Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag Fondsver- trag näher beschrieben sind (vgl. § 1312), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage An- lage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtun- gen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Mit einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kreditposition vom Risikoverkäufer auf den Risi- kokäufer übertragen. Dieser wird dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Verwen- dung Höhe dieser Prämie hängt u.a. von Credit Default Swaps (CDS) ist nicht zulässigder Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit CDS verbun- dene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen. Bezüglich des Commitment-Ansatzes II beim Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible North America gilt folgendes:Es dürfen sowohl Derivat-Grundformen wie auch exotische Derivate in einem vernachlässigbaren Umfang eingesetzt werden, wie sie im Fonds- vertrag näher beschrieben sind (vgl. § 12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen fi- nanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Return Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risikokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer werden dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Vermögen eines Teil- vermögens ausüben beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesam- tengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% seines Nettovermögens und mit- hin das Gesamtengagement bis zu 200% seines Nettovermögens betragen.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de

Sicherheitenstrategie. Im Zusammenhang mit Geschäften mit Derivaten können Gegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiert. Als Sicherheiten sind folgende Arten zulässig: - Geldmarktpapiere, - Anleihen, die von einem Mitgliedsstaat der OECD begeben oder garantiert werden und eine hohe Bonität aufweisen, - Barmittel, sofern sie auf eine der G10-Währungen lauten (d.h. USD, EUR, GBP, JPY, CAD und SEK)lauten. Die Besicherung erstreckt sich auf alle OTC-Derivate. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehen bei Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Die Sicherheitsmarge beträgt 0% für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für Anleihen mit einer Rest- laufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens 2% zur An- wendung, wobei diese Marge mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt. Barsicherheiten können in Form von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer Laufzeit wieder angelegt werden. Die Wiederanlage der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegenge- nommenen entgegen- genommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wert- schwankungen beeinträchtigt werden. Des Weiteren weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in der Abhängigkeit des Immobilien- marktes von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen im Immobiliensektor, der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kre- dit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und bau- rechtlichen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risiken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus steigenden Anteilskursen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können so- wohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Antei- len an der Börse finden sich in Ziff. 5.2 unten. Die Derivate werden ausschliesslich zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Da zur- zeit zurzeit keine geeigneten Derivate zur Absicherung der Risiken von Anlagen in Grundstücken, Im- mobiliengesellschaften Immobiliengesellschaften und Grundpfandrechten bestehen, beschränkt sich die Verwendung von Derivaten auf die Absicherung von Anlagen in Effekten und auf Guthaben. Derivaten kommt im Rahmen der Anlagepolitik des Immobilienfonds keine erhebliche Bedeutung zu. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. § 13), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden offenste- henden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen unterlie- gen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtun- gen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursachtverur- sacht. Die Verwen- dung Verwendung von Credit Default Swaps (CDS) ist nicht zulässig. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen.

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Samples: www.patrimonium.ch

Sicherheitenstrategie. Im Falle von gestellten Sicherheiten werden Abschläge (sog. Haircuts) berechnet, um den Marktpreisrisiken, Wechselkursrisiken sowie Liquiditätsrisiken der zugrunde liegenden Sicherheiten Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt eine Haircut-Strategie, in der abhängig von der Art der jeweiligen Sicherheit und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Haircuts zu berücksichtigen sind. In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Sicherheiten, wie etwa die Bonität der Gegenpartei, der Fälligkeit, der Währung und der Preisvolatilität der Vermögenswerte, werden die in nachstehender Tabelle aufgeführten Bandbreiten von Bewertungsabschlägen angewandt. Art der Sicherheit Bewertungsabschläge Barmittel in der Währung des Fonds 0% Barmittel in einer anderen Währung als jener des Fonds jedoch ausschließlich EUR, CHF, USD bis zu 10% Anleihen und/oder andere Schuldtitel oder Forderungsrechte, mit festem oder variablem Zinssatz bis zu 10% In Ausnahmefällen können auch andere Vermögenswerte, die die Anforderungen an Sicherheiten erfüllen, akzeptiert werden bis zu 30% Es besteht die Möglichkeit, dass für den Fonds Geschäfte mit OTC-Derivaten akzeptiert werden ohne von der Gegenpartei Sicherheiten zu verlangen. Zur Vermeidung bzw. Handhabung von potenziellen Interessenkonflikten, die auch bei einem Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten der effizienten Portfolioverwaltung für den Fonds nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltungsgesellschaft eine Interessenkonfliktpolitik erstellt, deren aktuelle Details sowie mögliche Konstellationen eines potenziellen Interessenkonflikts jederzeit unter der Webseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxx-xxxxx.xx eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Sofern durch das Auftreten eines Interessenkonflikts die Interessen der Anteilinhaber beeinträchtigt werden, wird die Verwaltungsgesellschaft die Art bzw. die Quellen des bestehenden Interessenkonflikts auf ihrer Webseite sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht offenlegen. Bei der Auslagerung von Aufgaben an Dritte vergewissert sich die Verwaltungsgesellschaft, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, getroffen haben und wird die Einhaltung dieser Anforderungen bei den Dritten überwachen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt und besten Bemühungen lässt sich nicht ausschließen, dass die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen der Verwaltungsgesellschaft zur Behandlung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um in einem vertretbaren Maß zu gewährleisten, dass potenzielle Schädigungen der Interessen des Fonds oder seiner Anteilinhaber verhindert werden. Ist dies der Fall, werden die betreffenden, nicht entschärften Interessenkonflikte den Anlegern auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft, im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- bzw. Jahresbericht gemeldet. Potenzielle Interessenkonflikte können sich ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung an ein weiteres Auslagerungsunternehmen überträgt. Sollte es sich bei diesem weiteren Auslagerungsunternehmen um ein mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B. Konzernmutter) handeln, so könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Auslagerungsunternehmen und der Verwaltungsgesellschaft bzw. der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte ergeben (z.B. könnte die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Verwahrstelle ein mit ihr verbundenes Unternehmen bei der Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der Xxxx des Unterverwahrers gegenüber gleichwertigen anderen Anbietern bevorzugen). Sollte ein solcher oder anderer Interessenkonflikt im Zusammenhang mit Geschäften mit Derivaten der Unterverwahrung zukünftig identifiziert werden, wird die Verwahrstelle die näheren Umstände und ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung des Interessenkonflikts in dem unter dem auf der Internetseite der Verwahrstelle Liste der Unterverwahrer abrufbaren Dokument offenlegen. Ebenso können Gegenparteirisiken auftretenInteressenkonflikte entstehen, wenn die Verwahrstelle administrative Aufgaben nach Anhang II, Aufzählungspunkt 2 des Gesetzes vom 17. Diese Risiken werden wie folgt minimiertDezember 2010 wahrnimmt, z.B. Aufgaben der Register- und Transferstelle. Als Sicherheiten sind folgende Arten zulässig: - GeldmarktpapiereUm diese potenziellen Interessenkonflikte zu steuern, - Anleihen, die ist der jeweilige Aufgabenbereich divisional von einem Mitgliedsstaat der OECD begeben oder garantiert werden und eine hohe Bonität aufweisen, - Barmittel, sofern sie auf eine der G10-Währungen lauten (d.h. USD, EUR, GBP, JPY, CAD und SEK)Verwahrstellenfunktion getrennt. Die Besicherung erstreckt sich auf alle OTC-DerivateVerwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle verfügen über angemessene und wirksame Maßnahmen (z.B. Verfahrensanweisungen und organisatorische Maßnahmen), um zu gewährleisten, dass potenzielle Interessenkonflikte weitgehend minimiert werden. Können Interessenkonflikte nicht verhindert werden, werden die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle diese Konflikte identifizieren, steuern, beobachten und offenlegen, um eine Schädigung der Anlegerinteressen auszuschließen. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehen bei Devisentermingeschäften mit Einhaltung dieser Maßnahmen wird von einer Laufzeit unabhängigen Compliance Funktion überwacht. Der Verwaltungsgesellschaft wurden von bis zu sechs Monaten. Die Sicherheitsmarge beträgt 0% für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für Anleihen mit einer Rest- laufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens 2% zur An- wendung, wobei diese Marge der Verwahrstelle keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt. Barsicherheiten können in Form von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer Laufzeit wieder angelegt werden. Die Wiederanlage der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegenge- nommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wert- schwankungen beeinträchtigt werden. Des Weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Die Derivate werden ausschliesslich zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Da zur- zeit keine geeigneten Derivate zur Absicherung der Risiken von Anlagen in Grundstücken, Im- mobiliengesellschaften und Grundpfandrechten bestehen, beschränkt sich die Verwendung von Derivaten auf die Absicherung von Anlagen in Effekten und auf Guthaben. Derivaten kommt im Rahmen der Anlagepolitik des Immobilienfonds keine erhebliche Bedeutung zu. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. § 13), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtun- gen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Die Verwen- dung von Credit Default Swaps (CDS) ist nicht zulässig. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechenUnterverwahrung bekanntgegeben.

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Samples: www.hwb-fonds.eu

Sicherheitenstrategie. IDie Fondsleitung nimmt im Zusammenhang mit Geschäften mit Derivaten können Gegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiertRahmen von Effektenleihe- und OTC-Derivatgeschäften gemäss den einschlägigen Vorschriften Sicherheiten entgegen, um das Gegenparteirisiko zu redu- zieren. Als Sicherheiten sind folgende Arten zulässig: Effektenleihegeschäfte: - GeldmarktpapiereAktien, - Anleihensofern sie hoch liquide sind, die von zu einem Mitgliedsstaat der OECD begeben transparenten Preis an einer Börse oder garantiert einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und eine hohe Bonität aufweisenBestandteil eines massgebenden Indexes sind; - Anleihensobligationen, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt ge- handelt werden und über ein Rating von mindestens A- verfügen, wobei ein Rating von mindestens BBB- genügt, falls die Gegenpartei oder deren Garant über ein Rating von mindestens AA- verfügt; - BarmittelBankguthaben, sofern sie auf eine frei konvertierbare Währung lauten. OTC-Derivatgeschäfte: - Aktien, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und Bestandteil eines massgebenden Indexes sind; - Anleihensobligationen, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt ge- handelt werden und über ein Rating von mindestens A- verfügen, wobei ein Rating von mindestens BBB- genügt, falls die Gegenpartei oder deren Garant über ein Rating von mindestens AA- verfügt. In folgendem Umfang ist eine Besicherung erforderlich: Der Wert der G10erhaltenen Sicherheiten hat nach Abzug von Sicherheitsabschlägen jederzeit mindestens 100% des Verkehrswerts der ausgeliehenen Effekten zu betragen. Bei besiche- rungspflichtigen OTC-Währungen lauten (d.hDerivatgeschäften werden ab einem positiven Wiederbeschaffungs- wert von CHF 500‘000.- Vermögenswerte als Sicherheiten entgegengenommen. USD, EUR, GBP, JPY, CAD und SEK)Der Mini- malwert für auszutauschende Sicherheiten mit den OTC-Derivatgegenparteien beträgt nach Abzug von Sicherheitsabschlägen jeweils CHF 500‘000.-. Die Besicherung erstreckt sich auf alle Mindestabschläge für Sicherheiten werden wie folgt festgelegt: Effektenleihegeschäfte: - Bar-Sicherheiten: 2% - Anleihen: 3% - 11% - Aktien: 12% OTC-Derivate. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehen bei Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Die Sicherheitsmarge beträgt 0Derivatgeschäfte: - Staatsanleihen: 0.5% für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für Anleihen mit einer Rest- laufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens 2- 6% zur An- wendung, wobei diese Marge mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt. - Unternehmensanleihen: 1% - 12% - Aktien: 15% Barsicherheiten können wie folgt und mit folgenden Risiken wieder angelegt werden: Erhaltene Barsicherheiten dürfen nur in Form der entsprechenden Währung als flüssige Mittel, in Staatsanleihen von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, hoher Qualität sowie direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer Laufzeit wieder angelegt werden oder als Reverse Repo verwendet werden. Die Wiederanlage Bei der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegenge- nommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wert- schwankungen beeinträchtigt werdenbestehen für den Anlagefonds Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken, welche im Falle einer Wertminderung der getätigten Anlage zu einem Ver- lust für den Anlagefonds führen können. Des Weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht ausgeschlossen werdenzu einer Abweichung von den Anlagezielen be- ziehungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Anlagefonds führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden ausschliesslich nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen An- lagepositionen eingesetzt. Da zur- zeit keine geeigneten Derivate zur Absicherung der Risiken von Im Zusammenhang mit Anlagen in Grundstücken, Im- mobiliengesellschaften und Grundpfandrechten bestehen, beschränkt sich die Verwendung von Derivaten auf kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwe- cke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei Anlagen in Effekten kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und auf Guthaben. Derivaten kommt im Rahmen der Anlagepolitik des Immobilienfonds keine erhebliche Bedeutung zumessbar sind. Es dürfen nur sowohl Derivat-Grundformen verwendet wie auch exotische Derivate in einem vernachlässig- baren Umfang eingesetzt werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. § 1312), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben ne- ben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtun- gen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursachtverur- sacht. Die Verwen- dung von Neben Credit Default Swaps (CDS) ist nicht zulässigdürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Return Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erwor- ben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risikokäufer übertragen wer- den. Die Risikokäufer werden dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderi- vaten verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente von Derivaten darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesamtengage- ment in Derivaten bis zu 100% des Nettofondsvermögens und mithin das Gesamtengage- ment des Anlagefonds bis zu 200% seines Nettofondsvermögens betragen.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Sicherheitenstrategie. IFür alle Teilvermögen geltende Bestimmungen Die Fondsleitung nimmt im Zusammenhang mit Geschäften mit Derivaten können Gegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiertRahmen von Effektenleihe- und OTC-Derivatgeschäften gemäss den einschlägigen Vorschriften Sicherheiten entgegen, um das Gegenparteirisiko zu reduzie- ren. Als Sicherheiten sind folgende Arten zulässig: - GeldmarktpapiereAktien, - Anleihensofern sie hoch liquide sind, die von zu einem Mitgliedsstaat der OECD begeben transparenten Preis an einer Börse oder garantiert ei- nem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und eine hohe Bonität aufweisenBestandteil eines massgebenden Indexes sind; - Anleihensobligationen, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und über ein Rating von mindestens A- verfügen, wobei ein Rating von mindes- tens BBB- genügt, falls die Gegenpartei oder deren Garant über ein Rating von mindestens AA- verfügt; - BarmittelBankguthaben, sofern sie auf eine frei konvertierbare Währung lauten. - Aktien, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder ei- nem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und Bestandteil eines massgebenden Indexes sind; - Anleihensobligationen, sofern sie hoch liquide sind, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und über ein Rating von mindestens A- verfügen, wobei ein Rating von mindes- tens BBB- genügt, falls die Gegenpartei oder deren Garant über ein Rating von mindestens AA- verfügt. In folgendem Umfang ist eine Besicherung erforderlich: Der Wert der G10erhaltenen Sicherheiten hat nach Abzug von Sicherheitsabschlägen jederzeit min- destens 100% des Verkehrswerts der ausgeliehenen Effekten zu betragen. Bei besicherungs- pflichtigen OTC-Währungen lauten (d.hDerivatgeschäften werden ab einem positiven Wiederbeschaffungswert von CHF 500‘000.- Vermögenswerte als Sicherheiten entgegengenommen. USD, EUR, GBP, JPY, CAD und SEK)Der Minimalwert für auszutauschende Sicherheiten mit den OTC-Derivatgegenparteien beträgt nach Abzug von Si- cherheitsabschlägen jeweils CHF 500‘000.-. Die Besicherung erstreckt sich auf alle OTC-Derivate. Die Fondsleitung kann eine Ausnahme vorsehen bei Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Die Sicherheitsmarge beträgt 0% Mindestabschläge für Sicherheiten in Form von Barmitteln, Geldmarktpapieren oder Anleihen, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für Anleihen mit einer Rest- laufzeit von einem Jahr und mehr kommt eine Sicherheitsmarge von mindestens werden wie folgt festgelegt: Effektenleihegeschäfte: - Barsicherheiten: 2% zur An- wendung, wobei diese Marge mit der Laufzeit der jeweiligen Anleihe zunimmt. - Anleihen: 3% - 11% - Aktien: 12% - Staatsanleihen: 0.5% - 6% - Unternehmensanleihen: 1% - 12% - Aktien: 15% Barsicherheiten können wie folgt und mit folgenden Risiken wieder angelegt werden: Erhaltene Barsicherheiten dürfen nur in Form der entsprechenden Währung als flüssige Mittel, in Staatsanleihen von Bankguthaben, Staatsanleihen mit einer hohen Bonität, hoher Qualität sowie direkt oder indirekt in Geldmarktinstrumente mit kurzer kur- zer Laufzeit wieder angelegt werden oder als Reverse Repo verwendet werden. Die Wiederanlage Bei der Barsicherheiten muss immer in derselben Währung wie die der entgegenge- nommenen Sicherheiten erfolgen. Die Wiederanlage von Barsicherheiten kann durch Wert- schwankungen beeinträchtigt werdenbestehen für das jeweilige Teilvermögen Zins-, Kre- dit- und Liquiditätsrisiken, welche im Falle einer Wertminderung der getätigten Anlage zu ei- nem Verlust für das Teilvermögen führen können. Des Weiteren kann ein gewisses Liquiditätsrisiko Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht ausgeschlossen werdenzu einer Abweichung von den Anlagezielen bezie- hungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilvermögen führen. Bei der Risi- komessung gelangt bei den Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Systematic Responsible Asia Pacific und Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible Europe ex CH der Commitment-An- satz I und beim Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible North America der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden ausschliesslich nicht nur zur Absicherung von Anlagepositionen Anla- gepositionen eingesetzt. Da zur- zeit keine geeigneten Derivate zur Absicherung der Risiken von Im Zusammenhang mit Anlagen in Grundstücken, Im- mobiliengesellschaften und Grundpfandrechten bestehen, beschränkt sich die Verwendung von Derivaten auf kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei Anlagen in Effekten kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und auf Guthabenmessbar sind. Derivaten kommt im Rahmen der Anlagepolitik Bezüglich des Immobilienfonds keine erhebliche Bedeutung zu. Commitment-Ansatzes I bei den Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Sys- tematic Responsible Asia Pacific und Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible Europe ex CH gilt folgendes: Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit- Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag Fondsver- trag näher beschrieben sind (vgl. § 1312), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage An- lage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtun- gen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Mit einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kreditposition vom Risikoverkäufer auf den Risi- kokäufer übertragen. Dieser wird dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Verwen- dung Höhe dieser Prämie hängt u.a. von Credit Default Swaps (CDS) ist nicht zulässigder Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit CDS verbun- dene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen. Bezüglich des Commitment-Ansatzes II beim Teilvermögen Swisscanto (CH) Equity Fund Responsible North America gilt folgendes: Es dürfen sowohl Derivat-Grundformen wie auch exotische Derivate in einem vernachlässigbaren Umfang eingesetzt werden, wie sie im Fonds- vertrag näher beschrieben sind (vgl. § 12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen fi- nanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Return Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risikokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer werden dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Vermögen eines Teil- vermögens ausüben beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesam- tengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% seines Nettovermögens und mit- hin das Gesamtengagement bis zu 200% seines Nettovermögens betragen.

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