Software. Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes:
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Samples: lueckerservices.com, wizard.de, it-pointer.de
Software. Ist Gegenstand des Vertrages die Programmierung und/oder Überlassung von Software, gilt folgendes:
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Samples: www.lw-systems.de
Software. Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendesFolgendes:
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Samples: sd93748d8096f2bd3.jimcontent.com