Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Musterklauseln

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Stand: 01. Juni 2012 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“).
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachfolgend „Wertpapiere“ genannt).
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend „Wertpapiere"). Die Informationen der Bank gemäß den einschlägigen Vorschriften des WpHG i.V.m. den Vorschriften der WpDVerOV sowie § 312c und § 312i BGB i.V.m. Art. 246c §§ 1 -3 EGBGB werden dem Kunden gemäß den hierfür einschlägigen Vorschriften der WpDVerVO auf der Webseite der Bank unter der Adresse xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxx „Informationen gemäß dem WpHG/Informationen zum Fernabsatzvertrag“ in der jeweils aktuellen Fassung bereit gestellt. Die Bank ist nach den einschlägigen Vorschriften des WpHG i.V.m. den entsprechenden Vorschriften der WpDVerOV grundsätzlich verpflichtet, Kunden der Bank in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien einzustufen. Mit der Einstufung sind nach WpHG verschiedene Schutzmaßnahmen verbunden. Die Bank ist gemäß WpDVerOV befugt, alle ihre Kunden als Privatkunden i.S.d. hierfür einschlägigen Vorschriften des WpHG einzustufen. Hiervon hat die FinTech Group Bank AG Gebrauch gemacht. Die Bank ist seit dem 1.11.2007 gemäß den dafür einschlägigen Vorschriften des WpHG i.V.m. den Normen der WpDverVO grundsätzlich verpflichtet, Kundeninformationen einzuholen und die Geeignetheit und Angemessenheit der Anlageentscheidung zu prüfen. Die Bank kann hiervon jedoch gemäß WphG unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Geschäfte abweichen, wenn sie a) keine Anlageberatung vornimmt, b) es sich um nichtkomplexe Finanzinstrumente i.S.d. Vorschriften der WpDVerOV handelt und c) die Kunden hierüber informiert sind. Die FinTech Group Bank AG hat sich unter Berücksichtigung ihrer Ausrichtung als reine Abwicklungsbank entschieden, hiervon Gebrauch zu machen. Die FinTech Group Bank AG wird daher gemäß den einschlägigen Vorschriften des WpHG im Rahmen des beratungsfreien Geschäftes i.S.d. WpHG i.V.m. der WpDverOV und des reinen Ausführungsgeschäftes i.S.d. WpHG keine Prüfung der Geeignetheit und Angemessenheit der Anlageentscheidungen der Kunden vornehmen. Aus diesem Grund wird der Kunde nicht darauf hingewiesen, wenn ein Finanzinstrument im Hinblick auf die finanziellen Risiken für ihn nicht geeignet oder angemessen ist. Die FinTech Group Bank AG empfiehlt dringend, vor der Inanspruchnahme von Wertpapier-Dienstleistungen mittels der zur Verfügung gestellten Basisinformationen sich einen Überblick über die jeweiligen Risiken zu verschaf...
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. (Stand: November 2017) Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwah- rung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“).
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“). Die Bank nimmt selbst keine Aufträge des Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren entgegen, sondern wickelt diese Geschäfte nur ab. Soweit sich die folgenden Regelungen also auf die Entgegennahme von Kundenaufträgen beziehen, regeln sie nicht das Verhältnis zwischen dem Kunden und der Bank, sondern beschreiben lediglich das Zustandekommen des abzuwickelnden Geschäftes zwischen dem Kunden und einem Dritten.
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Finanzinstrumenten, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Finanzinstrumente“). Moventum wird Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten als Kommissionärin ausführen. Die Ausführung erfolgt nach den Ausführungsgrundsätzen. Der Kunde erteilt ausdrückliche seine Zustimmung, dass die Auftragsausführung außerhalb eines geregelten Marktes oder eines MTF erfolgen kann.
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Gültig ab Februar 2014
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte IV. Wichtige Kundeninformation zum außerbörslichen Handel von Seite 00 Xxxxx, Xxxxxx, Xxxx und Stop Limit Wertpapier-Geschäften der DAB

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.