Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten Musterklauseln

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manu- skriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen oder Medien- produktionen, Manuskriptstudium oder Druck- überwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf bis zu zwei – nicht Bildelement- tauschende – Optimierungsschritte nach seinen Angaben eingeräumt, ohne daß dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (zum Beispiel Manuskriptstudium), Nebenkosten (zum Beispiel Kuriere) oder technische Kosten (zum Beispiel für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 2 in Verbindung mit § 649 BGB zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Rein- zeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Fotografien, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc. werden entsprechend dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt - neueste Fassung) nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 6.1. Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden de m Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.