Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- gen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbeson- dere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskript- studium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Die 11com7 GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskript- studium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD- Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet.
5.2 Schlicht ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftrags- erfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designbüro entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung von Schlicht abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Xxxxxxxx im Innen- verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrags- abschluss ergeben.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbe- sondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischen- aufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zu- sammenhang mit dem Auftrag zu unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung des Produktionsergebnisses werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
5.2 XX-XXXX.xx ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem AP- XXXX.xx entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung XX-XXXX.xx abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, XX-XXXX.xx im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Fotografien, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Fotodesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Fotodesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Fotodesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Fotodesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle und Reisen). Der Fotodesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. Abgesprochene Sonderleistungen in der Webentwicklung werden nach Aufwand berechnet. (68 €/Zeitstunde plus MwSt.)
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Auslagen für technische Nebenkosten, mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, insbesondere für Hostingkosten, Kosten für spezielle Plugins, Frameworks oder Basis-Themes o.ä. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 6.1. Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von “die reklamezentrale” entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert be- rechnet werden.
6.2. “die reklamezentrale” ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestel- len. Der Auftraggeber verpflichtet sich, “die reklamezentrale” entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von “die reklamezentrale” abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, “die reklamezentrale” im Innenverhältnis von sämtlichen Ver- bindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.4. Von “die reklamezentrale” kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minde- rungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.