Sonntagsarbeit. 4.3. Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Prozent, so- fern die Arbeit an Sonntagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7).
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Samples: Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung, Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung, Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung
Sonntagsarbeit. 4.3. Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Prozent, so- fern sofern die Arbeit an Sonntagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7)zählt.
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Samples: Manteltarifvertrag Zeitarbeit, www.vwpd.de, www.boeckler.de
Sonntagsarbeit. 4.3. Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Prozent, so- fern sofern die Arbeit an Sonntagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7).
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Samples: Tarifvertrag Tarifvertrag Manteltarifvertrag Entgelttarifvertrag, www.personalorder.de