Common use of Sorgfaltspflichten Clause in Contracts

Sorgfaltspflichten. Den Kunden trifft die Obliegenheit, alle Buchungen laufend und sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Zugangsdaten und TANs dürfen nicht an Dritte, insbesondere auch nicht an andere Zahlungsdienstleister, weitergegeben werden. Jeder Verfüger und Ansichtsberechtigte ist verpflichtet, eine besondere Sorgfalt bei der Aufbewahrung walten zu lassen, um missbräuchliche Zugriffe zu vermeiden. Der Verfügername und die PIN sind regelmäßig zu ändern und dürfen in schriftlicher Form nur an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die iTANs sind sicher zu verwahren. Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs bzw. wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, hat der Verfüger seine PIN selbständig zu ändern oder durch viermalige Falscheingabe des PIN eine Sperre vorzunehmen und bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr die iTAN-Liste zu sperren. Ist dem Kunden eine selbständige Sperre nicht möglich, so hat der Verfüger oder Ansichtsberechtigte die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verfüger oder Ansichtsberechtigte übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher der Bank übermittelten Angaben. Der Verlust des für das mobile TAN-Verfahren genutzten Mobiltelefons ist vom Verfüger unverzüglich seinem Kundenbetreuer zur Kenntnis zu bringen und hat dieser das mobile TAN-Transaktionsverfahren bis auf weiteres zu sperren. Alternativ kann unter Berücksichtigung der für eine entsprechende Änderung geltenden Bestimmungen das mobile TAN-Service auf eine neue, vom Verfüger genannte Mobiltelefonnummer umgestellt werden. Die Verwendung von Volksbank Electronic Banking setzt voraus, dass der Verfüger oder Ansichtsberechtigte zumutbare Abwehrmaßnahmen gegen Viren und ähnliche Bedrohungen von Hard- und Software (Virenscanner, Firewall, laufende Aktualisierung des Betriebssystems und des Browsers) setzt und sich von der Ordnungsmäßigkeit des Verbindungsaufbaues (richtige Adresse, verschlüsselte Verbindung) überzeugt.

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Samples: www.volksbank.at

Sorgfaltspflichten. Den Kunden trifft Die Vertragschließenden verpflichten sich einander, ihre berechtigten Belange (u.a. Gebietsentwicklungsplan, Flächennutzungsplan, Bauleitpläne, Entwässerungspla- nung) zu achten und alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlage beeinträchtigen könnte. Jegliche Änderungen an den auf den Ge- bieten der Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg befindlichen Abwasseranlagen bedürfen vor ihrer Inbetriebnahme des Einvernehmens mit der Stadt Kleve. Dies gilt auch für die ObliegenheitUmsetzung von Planungen, alle Buchungen laufend durch die neue Nutzungsgebiete ausgewie- sen oder bisherige Nutzungsgebiete geändert werden, sofern hiermit Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung verbunden sind. Auf die Anlagen zu § 5 Abs. 2 dieser Vereinbarung wird Bezug genommen. Hierüber und sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfenüber die Umsetzung entspre- chender Planungen im eigenen Stadtgebiet entscheidet die Stadt Kleve nach Anhö- rung der übrigen Vertragschließenden und unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Belange. Die Zugangsdaten Vertragschließenden teilen einander frühzeitig mit, welche Planungen in ihrem Gebiet absehbar sind und TANs erörtern die Folgen, welche für den Betrieb der Abwasseranlagen hiermit voraussichtlich verbunden sind. Hierzu treffen sie sich mindestens einmal im Jahr. Im übrigen haben die Vertragschließenden unaufgefor- dert unverzüglich einander bekanntzugeben und die erforderlichen Angaben zu ma- chen, wenn sich die Art des Abwassers ändert oder sich seine Menge wesentlich erhöht. Auf Verlangen eines Vertragschließenden ist die Unschädlichkeit des Ab- wassers nachzuweisen. Die Kosten des Nachweises trägt derjenige, in dessen Be- reich die Änderung oder Erhöhung eingetreten ist. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß in Entwässerungs- gebieten mit Abwassermischsystem kein Grundwasser und in Entwässerungsgebie- ten mit Abwassertrennsystem kein Regenwasser oder Grundwasser den Schmutz- wasserkanälen zugeführt wird. Abwässer, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, das Personal der Abwasserbeseitigung gesundheitlich gefährdet oder geschädigt, die Abwas- seranlagen einschließlich der Kläranlage nachteilig beeinflußt, die Schlammbe- handlung, -beseitigung und -verwertung beeinträchtigt oder Vorfluter schädlich ver- unreinigt werden können, dürfen nicht an Dritte, insbesondere auch nicht an andere Zahlungsdienstleister, weitergegeben werden. Jeder Verfüger und Ansichtsberechtigte ist verpflichtet, eine besondere Sorgfalt bei der Aufbewahrung walten zu lassen, um missbräuchliche Zugriffe zu vermeiden. Der Verfügername und in die PIN sind regelmäßig zu ändern und dürfen in schriftlicher Form nur an einem sicheren Ort aufbewahrt Abwasseranlagen eingeleitet werden. Die iTANs sind sicher zu verwahrenStadt Kleve kann von den Einleitern eine Vorklärung oder sonstige Vorbehand- lung der Abwässer vor ihrer Einleitung in die Abwasseranlagen dergestalt verlangen, daß insbesondere die Ableitung von Quecksilber, Cadmium und toxischen Stoffen in vermeidbarer Größenordnung unterbleibt. Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen Wenn die Beschaffenheit oder Menge dieser Abwässer dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Ab- wasseranlage erfordert, kann die Stadt Kleve auch eine Speicherung verlangen. Abwässer aus gewerblichen und TANs bzw. wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, hat industriellen Betrieben müssen den Anforderungen hinsichtlich Beschaffenheit und Inhaltsstoffen des Arbeitsblattes A 115 der Verfüger seine PIN selbständig zu ändern oder durch viermalige Falscheingabe des PIN eine Sperre vorzunehmen und bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr die iTAN-Liste zu sperren. Ist dem Kunden eine selbständige Sperre nicht möglich, so hat Abwas- sertechnischen Vereinigung in der Verfüger oder Ansichtsberechtigte die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verfüger oder Ansichtsberechtigte übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher der Bank übermittelten Angaben. Der Verlust des für das mobile TAN-Verfahren genutzten Mobiltelefons ist vom Verfüger unverzüglich seinem Kundenbetreuer zur Kenntnis zu bringen und hat dieser das mobile TAN-Transaktionsverfahren bis auf weiteres zu sperren. Alternativ kann unter Berücksichtigung der für eine entsprechende Änderung geltenden Bestimmungen das mobile TAN-Service auf eine neue, vom Verfüger genannte Mobiltelefonnummer umgestellt werdenjeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Verwendung von Volksbank Electronic Banking setzt voraus, dass der Verfüger oder Ansichtsberechtigte zumutbare Abwehrmaßnahmen gegen Viren zuläs- sigen Konzentrationen an petrolätherextrahierbaren Ölen und ähnliche Bedrohungen von Hard- und Software (Virenscanner, Firewall, laufende Aktualisierung des Betriebssystems und des Browsers) setzt und sich Fetten werden im Ein- zelfall von der Ordnungsmäßigkeit des Verbindungsaufbaues (richtige Adresse, verschlüsselte Verbindung) überzeugt.Stadt Kleve bestimmt. In das Abwassernetz dürfen insbesondere nicht eingeleitet werden:

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Samples: www.bedburg-hau.de

Sorgfaltspflichten. Den Kunden trifft Die Vertragschließenden verpflichten sich einander, ihre berechtigten Belange (u.a. Gebietsentwicklungsplan, Flächennutzungsplan, Bauleitpläne, Entwässerungsplanung) zu achten und alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlage beeinträchtigen könnte. Jegliche Änderungen an den auf den Gebieten der Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg befindlichen Abwasseranlagen bedürfen vor ihrer Inbetriebnahme des Einvernehmens mit der Stadt Kleve. Dies gilt auch für die ObliegenheitUmsetzung von Planungen, alle Buchungen laufend durch die neue Nutzungsgebiete ausgewiesen oder bisherige Nutzungsgebiete geändert werden, sofern hiermit Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung verbunden sind. Auf die Anlagen zu § 5 Abs. 2 dieser Vereinbarung wird Bezug genommen. Hierüber und sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfenüber die Umsetzung entsprechender Planungen im eigenen Stadtgebiet entscheidet die Stadt Kleve nach Anhörung der übrigen Vertragschließenden und unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Belange. Die Zugangsdaten Vertragschließenden teilen einander frühzeitig mit, welche Planungen in ihrem Gebiet absehbar sind und TANs erörtern die Folgen, welche für den Betrieb der Abwasseranlage hiermit voraussichtlich verbunden sind. Hierzu treffen sie sich mindestens einmal im Jahr. Im Übrigen haben die Vertragschließenden unaufgefordert unverzüglich einander bekannt zu geben und die erforderlichen Angaben zu machen, wenn sich die Art des Abwassers ändert oder sich seine Menge wesentlich erhöht. Auf Verlangen eines Vertragschließenden ist die Unschädlichkeit des Abwassers nachzuweisen. Die Kosten des Nachweises trägt derjenige, in dessen Bereich die Änderung oder Erhöhung eingetreten ist. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in Entwässerungsgebieten mit Abwassermischsystem kein Grundwasser und in Entwässerungsgebieten mit Abwassertrennsystem kein Regenwasser oder Grundwasser den Schmutzwasserkanälen zugeführt wird. Abwässer, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, das Personal der Abwasserbeseitigung gesundheitlich gefährdet oder geschädigt, die Abwasseranlagen einschließlich der Kläranlage nachteilig beeinflusst, die Schlammbehandlung, -beseitigung und - verwertung beeinträchtigt oder Vorfluter schädlich verunreinigt werden können, dürfen nicht an Dritte, insbesondere auch nicht an andere Zahlungsdienstleister, weitergegeben werden. Jeder Verfüger und Ansichtsberechtigte ist verpflichtet, eine besondere Sorgfalt bei der Aufbewahrung walten zu lassen, um missbräuchliche Zugriffe zu vermeiden. Der Verfügername und in die PIN sind regelmäßig zu ändern und dürfen in schriftlicher Form nur an einem sicheren Ort aufbewahrt Abwasseranlagen eingeleitet werden. Die iTANs sind sicher zu verwahrenStadt Kleve kann von den Einleitern eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer vor ihrer Einleitung in die Abwasseranlagen dergestalt verlangen, dass insbesondere die Ableitung von Quecksilber, Cadmium und toxischen Stoffen in vermeidbarer Größenordnung unterbleibt. Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen Wenn die Beschaffenheit oder Menge dieser Abwässer dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage erfordert, kann die Stadt Kleve auch eine Speicherung verlangen. Abwässer aus gewerblichen und TANs bzw. wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, hat industriellen Betrieben müssen den Anforderungen hinsichtlich Beschaffenheit und Inhaltsstoffen des Arbeitsblattes A 115 der Verfüger seine PIN selbständig zu ändern oder durch viermalige Falscheingabe des PIN eine Sperre vorzunehmen und bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr die iTAN-Liste zu sperren. Ist dem Kunden eine selbständige Sperre nicht möglich, so hat Abwassertechnischen Vereinigung in der Verfüger oder Ansichtsberechtigte die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verfüger oder Ansichtsberechtigte übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher der Bank übermittelten Angaben. Der Verlust des für das mobile TAN-Verfahren genutzten Mobiltelefons ist vom Verfüger unverzüglich seinem Kundenbetreuer zur Kenntnis zu bringen und hat dieser das mobile TAN-Transaktionsverfahren bis auf weiteres zu sperren. Alternativ kann unter Berücksichtigung der für eine entsprechende Änderung geltenden Bestimmungen das mobile TAN-Service auf eine neue, vom Verfüger genannte Mobiltelefonnummer umgestellt werdenjeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Verwendung von Volksbank Electronic Banking setzt voraus, dass der Verfüger oder Ansichtsberechtigte zumutbare Abwehrmaßnahmen gegen Viren zulässigen Konzentrationen an petrolätherextrahierbaren Ölen und ähnliche Bedrohungen von Hard- und Software (Virenscanner, Firewall, laufende Aktualisierung des Betriebssystems und des Browsers) setzt und sich Fetten werden im Einzelfall von der Ordnungsmäßigkeit des Verbindungsaufbaues (richtige Adresse, verschlüsselte Verbindung) überzeugt.Stadt Kleve bestimmt. In das Abwassernetz dürfen insbesondere nicht eingeleitet werden:

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Samples: www.kleve.de

Sorgfaltspflichten. Den Kunden trifft Die Abfuhr darf nur auf den dazu vorgesehenen Wegen erfolgen. Für den Fall der Be- schädigung der Wege durch Holzabfuhr haftet die ObliegenheitKäuferin/der Käufer; entsprechendes gilt, alle Buchungen laufend und sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfenwenn sich die Käuferin/der Käufer für die Holzabfuhr beauftragter Dritter bedient (§ 278 BGB). Der Verkäufer kann bei der Gefahr erheblicher Wegebeschädigung aufgrund ungünstiger Witterung oder aus anderen Gründen bestimmte Abfuhrwege zeitweise oder für bestimmte Fahrzeuge sperren oder die Holzabfuhr ganz unterbrechen. Die Zugangsdaten und TANs dürfen nicht an DritteAbfuhrfristen verlängern sich automatisch um die Zeit der Unterbrechung. Falls die Käuferin/der Käufer das Holz trotz Wegesperrung oder Abfuhrunterbrechung abfährt, insbesondere auch nicht an andere Zahlungsdienstleister, weitergegeben werdenhaftet sie/er für alle dadurch entstandenen Schäden. Jeder Verfüger und Ansichtsberechtigte Die Käuferin/der Käufer ist verpflichtet, eine besondere Sorgfalt bei der Aufbewahrung walten Holzabfuhr die Abfuhrwege in schonender Weise zu lassenbefahren und deren Benutzbarkeit nur kurzfristig im dringend erforderlichen Um-fang einzuschränken. Die Käuferin/der Käufer und/oder dessen (Abfuhr-)Beauftragte benutzen die Waldwege und Holzlagerplätze hinsichtlich der natur- und waldtypischen Ge-fahren auf eigene Gefahr; die Käuferin/der Käufer trägt für sich und seine Beauftragten (§ 278 BGB) die Verkehrssicherungspflicht. Auf den Waldwegen ist auf Erholungssuchende Rücksicht zu nehmen. Ob die für die Abfuhr jeweils erforderliche Durchfahrthöhe vorhanden ist, um missbräuchliche Zugriffe ist durch die Käuferin/den Käufer bzw. ihren/seinen Beauftragten jeweils selbst zu vermeidenprüfen. Im Übrigen haftet der Verkäufer für Sachschäden nur im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers. Die Käuferin/der Käufer stellt den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der Prozesskosten frei. Dies gilt insbesondere auch für Xxxxxxx, die ein von der Käuferin/dem Käufer beauftragter Dritter oder Erholungssuchende erleiden. Der Verfügername und Verkäufer kann von der Käuferin/dem Käufer jederzeit auch Vorschüsse unter Anrechnung auf die PIN sind regelmäßig zu ändern und dürfen in schriftlicher Form nur an einem sicheren Ort aufbewahrt werdenFreistellungs-/ Kostenerstattungsansprüche verlangen. Die iTANs sind sicher zu verwahrenDer Einwand unsachgemäßer Prozessführung ist ausgeschlossen. Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs bzw. wenn sonstige Umstände vorliegen, allen Arbeiten im Wald sind die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, hat der Verfüger seine PIN selbständig zu ändern oder durch viermalige Falscheingabe Gesetze des PIN eine Sperre vorzunehmen und bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr die iTAN-Liste zu sperren. Ist dem Kunden eine selbständige Sperre nicht möglich, so hat der Verfüger oder Ansichtsberechtigte die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verfüger oder Ansichtsberechtigte übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher der Bank übermittelten Angaben. Der Verlust des für das mobile TAN-Verfahren genutzten Mobiltelefons ist vom Verfüger unverzüglich seinem Kundenbetreuer zur Kenntnis zu bringen und hat dieser das mobile TAN-Transaktionsverfahren bis auf weiteres zu sperren. Alternativ kann unter Berücksichtigung der für eine entsprechende Änderung geltenden Bestimmungen das mobile TAN-Service auf eine neue, vom Verfüger genannte Mobiltelefonnummer umgestellt werden. Die Verwendung von Volksbank Electronic Banking setzt voraus, dass der Verfüger oder Ansichtsberechtigte zumutbare Abwehrmaßnahmen gegen Viren und ähnliche Bedrohungen von Hard- und Software (Virenscanner, Firewall, laufende Aktualisierung des Betriebssystems Bundes und des Browsers) setzt Landes Nordrhein- Westfalen, insbesondere das Bundeswald- und sich von Bundesnaturschutzgesetz, das Landesforstgesetz NRW und das Landesnaturschutzgesetz NRW in der Ordnungsmäßigkeit des Verbindungsaufbaues (richtige Adresse, verschlüsselte Verbindung) überzeugtjeweils geltenden Fassung oder die diese Gesetze ersetzenden Nachfolgeregelungen sowie die jeweiligen Schutzgebietsregelungen zu beachten.

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Samples: www.schmallenberg.de