Sorgfaltspflichten. Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Appears in 8 contracts
Samples: Medienstaatsvertrag (Mstv), Medienstaatsvertrag, Medienstaatsvertrag (Mstv)
Sorgfaltspflichten. Berichterstattung 1Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie 2Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten 3Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare 4Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Appears in 3 contracts
Samples: Medienstaatsvertrag (Mstv), Medienstaatsvertrag, Medienstaatsvertrag
Sorgfaltspflichten. Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen journalisti- schen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen müs- sen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienverordnung in Deutschland
Sorgfaltspflichten. Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen gebo- tenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung Berichter- stattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland
Sorgfaltspflichten. Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen journa- listischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Appears in 1 contract
Samples: Medienstaatsvertrag (Mstv)
Sorgfaltspflichten. Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung Ver- breitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland