Common use of Sorgfaltspflichten Clause in Contracts

Sorgfaltspflichten. (1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Appears in 8 contracts

Samples: www.ndr.de, www.bremische-landesmedienanstalt.de, www.nlm.de

Sorgfaltspflichten. (1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen gebo- tenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung Berichter- stattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

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Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland1

Sorgfaltspflichten. (1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen journalisti- schen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen müs- sen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

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Samples: www.parlament-berlin.de

Sorgfaltspflichten. (1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung Ver- breitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

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Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland1