Sorgfaltspflichten. Bei der Führung der Geschäfte ist die Sorgfalt eines or- dentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (= objektiver Maßstab). Fehlende Kenntnisse des Geschäftsführers haben keinen Einfluss auf den Pflichtenmaßstab. Der Um- fang der Pflichten wird durch Größe, Art und Geschäfts- zweig des Unternehmens im Einzelfall bestimmt. Bei einer Delegierung von Aufgaben an (Mit-)Gesellschafter oder einer Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern müssen diese informiert und überwacht werden. Beispiele für die Verletzung der Sorgfaltspflichten: Unterlasse- ne Nutzung finanzieller Vorteile (z. B. Subventionen, Fördermit- tel), Abschluss ungünstiger Verträge (z. B. überteuerter Waren- einkauf wegen Fehlplanung), unterlassene Anweisungen für wichtige Geschäftsabläufe (z. B. Überprüfung der Bonität von Kunden vor Belieferung) und fehlende Kontrolle auf Einhaltung von Anweisungen. Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags ohne eine Kun- denschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag ist ein pflichtwid- riges Verhalten des Geschäftsführers, da hierin eine Über- schreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. Der Geschäftsführer handelt auch sorgfaltswidrig, wenn einen unangemessenen und überhöhten Preis für den Firmenwert ei- ner GbR gezahlt hat. schützt GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) sowie gegenüber An- sprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und die außer- gerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenser- satzansprüchen versicherter Geschäftsführer gedeckt.
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Samples: GMBH Geschäftsführer Rechte Und Pflichten, Rechte Und Pflichten Eines GMBH Geschäftsführers
Sorgfaltspflichten. Bei 9.4.1 Die Abfuhr darf nur auf den dazu vorgesehenen Wegen erfolgen. Für den Fall der Führung Beschädigung der Geschäfte ist Wege durch Holzabfuhr haftet die Sorgfalt eines or- dentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (= objektiver MaßstabKäuferin/der Käufer; entsprechendes gilt, wenn sich die Käufe- rin/der Käufer für die Holzabfuhr beauftragter Dritter bedient (§ 278 BGB). Fehlende Kenntnisse Der Verkäufer kann bei der Gefahr erheblicher Wegebeschädigung aufgrund ungünstiger Witterung oder aus anderen Gründen bestimmte Abfuhrwege zeitweise oder für bestimmte Fahrzeuge sperren oder die Holzabfuhr ganz unterbrechen. Die Abfuhrfristen verlängern sich automatisch um die Zeit der Unterbrechung. Falls die Käuferin/der Käufer das Holz trotz Wegesperrung oder Abfuhrunterbrechung abfährt, haftet sie/er für alle dadurch entstandenen Schäden.
9.4.2 Die Käuferin/der Käufer ist verpflichtet, bei der Holzabfuhr die Abfuhrwege in schonender Weise zu befahren und deren Benutzbarkeit nur kurzfristig im dringend erforderlichen Umfang einzuschrän- ken. Die Käuferin/der Käufer und/oder dessen (Abfuhr-)Beauftragte benutzen die Waldwege und Holz- lagerplätze hinsichtlich der natur- und waldtypischen Gefahren auf eigene Gefahr; die Käuferin/der Käufer trägt für sich und seine Beauftragten (§ 278 BGB) die Verkehrssicherungspflicht. Auf den Waldwegen ist auf Erholungssuchende Rücksicht zu nehmen. Ob die für die Abfuhr jeweils erforderli- che Durchfahrthöhe vorhanden ist, ist durch die Käuferin/den Käufer bzw. ihren/seinen Beauftragten jeweils selbst zu prüfen. Im Übrigen haftet der Verkäufer für Sachschäden nur im Falle einer grob fahr- lässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Geschäftsführers haben keinen Einfluss auf Verkäufers. Die Käuferin/der Käufer stellt den PflichtenmaßstabVer- käufer von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der Prozesskosten frei. Dies gilt insbesondere auch für Xxxxxxx, die ein von der Käuferin/dem Käufer beauftragter Dritter oder Erholungssuchende erleiden. Der Um- fang Verkäufer kann von der Pflichten wird durch Größe, Art und Geschäfts- zweig des Unternehmens Käuferin/dem Käufer jederzeit auch Vorschüsse unter Anrech- nung auf die Freistellungs-/ Kostenerstattungsansprüche verlangen. Der Einwand unsachgemäßer Prozessführung ist ausgeschlossen.
9.4.3 Bei allen Arbeiten im Einzelfall bestimmt. Bei einer Delegierung von Aufgaben an (Mit-)Gesellschafter oder einer Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern müssen diese informiert und überwacht werden. Beispiele für die Verletzung der Sorgfaltspflichten: Unterlasse- ne Nutzung finanzieller Vorteile (z. B. Subventionen, Fördermit- tel), Abschluss ungünstiger Verträge (z. B. überteuerter Waren- einkauf wegen Fehlplanung), unterlassene Anweisungen für wichtige Geschäftsabläufe (z. B. Überprüfung der Bonität von Kunden vor Belieferung) und fehlende Kontrolle auf Einhaltung von Anweisungen. Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags ohne eine Kun- denschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag ist ein pflichtwid- riges Verhalten des Geschäftsführers, da hierin eine Über- schreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. Der Geschäftsführer handelt auch sorgfaltswidrig, wenn einen unangemessenen und überhöhten Preis für den Firmenwert ei- ner GbR gezahlt hat. schützt GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) sowie gegenüber An- sprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme Wald sind die gerichtliche Gesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere das Bundeswald- und Bundesnaturschutzgesetz, das Landesforstgesetz NRW und das Landesnaturschutzgesetz NRW in der jeweils geltenden Fassung oder die außer- gerichtliche Abwehr diese Gesetze ersetzenden Nachfolgeregelungen sowie die Zahlung von Schadenser- satzansprüchen versicherter Geschäftsführer gedecktjeweiligen Schutzgebietsregelungen zu beachten.
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Sorgfaltspflichten. Bei Die Identifizierung an der Führung Elektroladestation erfolgt mittels Karte. Diese Karte darf nur von dem Nutzer/der Geschäfte ist Nutzerin verwendet werden, auf dessen/deren Namen die Sorgfalt eines or- dentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (= objektiver Maßstab)Karte registriert ist. Fehlende Kenntnisse des Geschäftsführers haben keinen Einfluss auf den PflichtenmaßstabFür eine widerrechtliche Nutzung und daraus entstehende Folgen haftet der Nutzer/die Nutzerin gegenüber Steiner Bau. Der Um- fang der Pflichten wird durch GrößeNutzer/die Nutzerin nimmt zur Kenntnis, Art und Geschäfts- zweig des Unternehmens dass Steiner Bau, im Einzelfall bestimmtRahmen der Bereitstellung der Elektroladestationen, ausschließlich den Stromanschluss an der dafür bezeichneten Stelle zur Verfügung stellt. Die Ladesäule ist von einer akkreditierten Prüfstelle abgenommen. Die Elektroladestation ist nicht durch Steiner Bau gesichert oder überwacht. Der Nutzer/die Nutzerin ist daher ausschließlich selbst für die Sicherung des Fahrzeugs, der Ausstattung, etc. verantwortlich. Die Übermittlung der Ladekarte erfolgt unentgeltlich, der eigentliche Ladevorgang erfolgt gegen Entgelt. Nicht funktionstüchtige Ladekarten werden nach Übermittlung an Steiner Bau kostenlos ausgetauscht. Kein kostenloser Austausch erfolgt bei mutwilliger Beschädigung oder offensichtlicher äußerer Gewalteinwirkung. Die Ladekarten bleiben im Eigentum von Steiner Bau e-Lugitsch. Bei einer Delegierung Verlust oder Diebstahl der Ladekarte ist ein Kostenersatz in Höhe von Aufgaben an (Mit-)Gesellschafter EUR 20,- zu leisten. Die Ladekarte ist vor dem Zugriff Unberechtigter sicher zu verwahren, der Nutzer/die Nutzerin haftet für den unbefugten Gebrauch der Ladekarte. Verlust/Diebstahl der Ladekarte ist unverzüglich zwecks Deaktivierung Steiner Bau zu melden. Bei Verlust oder einer Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern müssen diese informiert und überwacht werden. Beispiele Diebstahl der Ladekarte haftet der Nutzer/die Nutzerin e-Lugitsch gegenüber für die Verletzung der Sorgfaltspflichten: Unterlasse- ne Nutzung finanzieller Vorteile (z. B. Subventionen, Fördermit- tel), Abschluss ungünstiger Verträge (z. B. überteuerter Waren- einkauf wegen Fehlplanung), unterlassene Anweisungen bis zur Bekanntgabe des Verlusts/Diebstahls getätigten Ladevorgänge und für wichtige Geschäftsabläufe (z. B. Überprüfung der Bonität von Kunden vor Belieferung) und fehlende Kontrolle auf Einhaltung von Anweisungen. Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags ohne eine Kun- denschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag ist ein pflichtwid- riges Verhalten des Geschäftsführers, da hierin eine Über- schreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. Der Geschäftsführer handelt auch sorgfaltswidrig, wenn einen unangemessenen und überhöhten Preis für den Firmenwert ei- ner GbR gezahlt hat. schützt GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) sowie gegenüber An- sprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und die außer- gerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenser- satzansprüchen versicherter Geschäftsführer gedecktdamit verbundenen Entgelte.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Sorgfaltspflichten. Bei 10.4.1 Die Abfuhr darf nur auf den dazu vorgesehenen Wegen erfolgen. Für den Fall der Führung Be- schädigung der Geschäfte ist Wege durch Holzabfuhr haftet die Sorgfalt eines or- dentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (= objektiver MaßstabKäuferin/der Käufer; entsprechendes gilt, wenn sich die Käuferin/der Käufer für die Holzabfuhr beauftragter Dritter bedient (§ 278 BGB). Fehlende Kenntnisse Der Verkäufer kann bei der Gefahr erheblicher Wegebeschädigung aufgrund ungünstiger Witterung oder aus anderen Gründen bestimmte Abfuhrwege zeitweise oder für be- stimmte Fahrzeuge sperren oder die Holzabfuhr ganz unterbrechen. Die Abfuhrfristen verlängern sich automatisch um die Zeit der Unterbrechung. Falls die Käuferin/der Käufer das Holz trotz Wegesperrung oder Abfuhrunterbrechung abfährt, haftet sie/er für alle dadurch entstandenen Schäden.
10.4.2 Die Käuferin/der Käufer ist verpflichtet, bei der Holzabfuhr die Abfuhrwege in schonender Weise zu befahren und deren Benutzbarkeit nur kurzfristig im dringend erforderlichen Um- fang einzuschränken. Die Käuferin/der Käufer und/oder dessen (Abfuhr-)Beauftragte be- nutzen die Waldwege und Holzlagerplätze hinsichtlich der natur- und waldtypischen Ge- fahren auf eigene Gefahr; die Käuferin/der Käufer trägt für sich und seine Beauftragten (§ 278 BGB) die Verkehrssicherungspflicht. Auf den Waldwegen ist auf Erholungssuchende Rücksicht zu nehmen. Ob die für die Abfuhr jeweils erforderliche Durchfahrthöhe vorhan- den ist, ist durch die Käuferin/den Käufer bzw. ihren/seinen Beauftragten jeweils selbst zu prüfen. Im Übrigen haftet der Verkäufer für Sachschäden nur im Falle einer grob fahrläs- sigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Geschäftsführers haben keinen Einfluss auf Verkäufers. Die Käuferin/der Käufer stellt den PflichtenmaßstabVerkäufer von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der Prozesskosten frei. Dies gilt insbesondere auch für Xxxxxxx, die ein von der Käuferin/dem Käufer beauftrag- ter Dritter oder Erholungssuchende erleiden. Der Um- fang Verkäufer kann von der Pflichten wird durch Größe, Art und Geschäfts- zweig des Unternehmens Käuferin/dem Käufer jederzeit auch Vorschüsse unter Anrechnung auf die Freistellungs-/ Kostenerstat- tungsansprüche verlangen. Der Einwand unsachgemäßer Prozessführung ist ausge- schlossen.
10.4.3 Bei allen Arbeiten im Einzelfall bestimmt. Bei einer Delegierung von Aufgaben an (Mit-)Gesellschafter oder einer Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern müssen diese informiert und überwacht werden. Beispiele für die Verletzung der Sorgfaltspflichten: Unterlasse- ne Nutzung finanzieller Vorteile (z. B. Subventionen, Fördermit- tel), Abschluss ungünstiger Verträge (z. B. überteuerter Waren- einkauf wegen Fehlplanung), unterlassene Anweisungen für wichtige Geschäftsabläufe (z. B. Überprüfung der Bonität von Kunden vor Belieferung) und fehlende Kontrolle auf Einhaltung von Anweisungen. Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags ohne eine Kun- denschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag ist ein pflichtwid- riges Verhalten des Geschäftsführers, da hierin eine Über- schreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. Der Geschäftsführer handelt auch sorgfaltswidrig, wenn einen unangemessenen und überhöhten Preis für den Firmenwert ei- ner GbR gezahlt hat. schützt GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) sowie gegenüber An- sprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme Wald sind die gerichtliche Gesetze des Bundes und des Landes Nordrhein- Westfalen, insbesondere das Bundeswald- und Bundesnaturschutzgesetz, das Landes- forstgesetz NRW und das Landesnaturschutzgesetz NRW in der jeweils geltenden Fas- sung oder die außer- gerichtliche Abwehr diese Gesetze ersetzenden Nachfolgeregelungen sowie die Zahlung von Schadenser- satzansprüchen versicherter Geschäftsführer gedecktjeweiligen Schutzgebietsregelungen zu beachten.
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Sorgfaltspflichten. Bei Der Karteninhaber trägt im Umgang mit der Führung Karte insbesondere folgende Sorgfaltspflichten:
a. Aufbewahrung: Die Karte und der Geschäfte PIN-Code sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzube- wahren.
b. Unterzeichnung: Der Karteninhaber hat die Karte sofort nach Erhalt an der allenfalls dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
c. Geheimhaltung des PIN-Code: Der PIN-Code ist die Sorgfalt eines or- dentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (= objektiver Maßstab)geheim zu halten. Fehlende Kenntnisse Insbesondere darf der PIN-Code weder auf der Karte vermerkt noch in anderer Weise, auch nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser aufbe- wahrt werden. Die Eingabe des Geschäftsführers haben keinen Einfluss auf PIN-Codes an den PflichtenmaßstabLesegeräten muss stets verdeckt erfolgen.
d. Änderung des PIN-Code: Der Karteninhaber hat den PIN-Code sofort nach Erhalt der Karte und anschlies- send in regelmässigen Zeitabständen zu ändern. Der Um- fang vom Karteninhaber festgelegte PIN-Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie z.B. Telefonnummer, Geburtsdatum oder Autokennzeichen) bestehen.
e. Keine unbefugte Weitergabe der Pflichten wird durch GrößeKarte: Der Karteninhaber darf seine Karte unberechtigten Dritten nicht weitergeben.
f. Meldung bei Verlust und Verdacht auf Missbrauch: Bei Verlust der Karte oder des PIN-Codes, Art bei Verbleiben der Karte in einem Gerät oder bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde die Bank umgehend zu informieren.
g. Kontaktloses Bezahlen: Der Karteninhaber hält die Karte von Lesegeräten für kontaktloses Bezahlen fern, wenn er sie nicht für das kontaktlose Bezahlen ohne PIN-Code-Eingabe nutzen will.
h. Kontrollpflicht und Geschäfts- zweig Meldung von Unstimmigkeiten: Der Kunde hat die entsprechenden Kontoauszüge so- fort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchli- cher Verwendung der Karte, der Bank unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Unternehmens Kontoauszugs.
i. Meldung an die Polizei im Einzelfall bestimmtSchadenfall: Bei strafbaren Handlungen hat der Karteninhaber Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei einer Delegierung von Aufgaben an (Mit-)Gesellschafter oder einer Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern müssen diese informiert Er hat nach bestem Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalles und überwacht werden. Beispiele für die Verletzung der Sorgfaltspflichten: Unterlasse- ne Nutzung finanzieller Vorteile (z. B. Subventionen, Fördermit- tel), Abschluss ungünstiger Verträge (z. B. überteuerter Waren- einkauf wegen Fehlplanung), unterlassene Anweisungen für wichtige Geschäftsabläufe (z. B. Überprüfung der Bonität von Kunden vor Belieferung) und fehlende Kontrolle auf Einhaltung von Anweisungen. Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags ohne eine Kun- denschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag ist ein pflichtwid- riges Verhalten des Geschäftsführers, da hierin eine Über- schreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. Der Geschäftsführer handelt auch sorgfaltswidrig, wenn einen unangemessenen und überhöhten Preis für den Firmenwert ei- ner GbR gezahlt hat. schützt GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) sowie gegenüber An- sprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und die außer- gerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenser- satzansprüchen versicherter Geschäftsführer gedecktzur Ver- minderung desselben beizutragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sorgfaltspflichten. Der Kunde trägt im Umgang mit den elektronischen Dienstleistungen insbesondere folgende Sorgfaltspflichten:
a. Aufbewahrung und Geheimhaltung der Zugangsdaten: Sämtliche Zugangsdaten sind besonders sorgfäl- tig aufzubewahren und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Insbesondere dürfen Passwörter nirgends aufgeschrieben, gespeichert oder anderweitig festgehalten werden.
b. Änderung der Zugangsdaten: Der Kunde hat die Zugangsdaten in regelmässigen Zeitabständen zu ändern. Die vom Kunden festgelegten Passwörter dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie z.B. Tele- fonnummer, Geburtsdatum oder Autokennzeichen) bestehen.
x. Xxxxxxx bei Verlust und Verdacht auf Missbrauch: Bei Verlust von Zugangsdaten, möglicher unautorisier- ter Kenntnis Dritter der Führung Zugangsdaten oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Geschäfte ist elektronischen Dienstleistung hat der Kunde umgehend die Sorgfalt eines or- dentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (= objektiver Maßstab). Fehlende Kenntnisse Bank zu informieren und die Zugangsdaten zu ändern.
d. Kontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten: Der Kunde hat die Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der elektronischen Dienstleistungen, der Bank unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Geschäftsführers haben keinen Einfluss auf den PflichtenmaßstabKontoauszugs.
e. «Phishing»: Nachrichten, in denen der Kunde zur Eingabe oder Änderung seiner Zugangsdaten aufgefordert wird, stammen nicht von der Bank. Der Um- fang Kunde befolgt keine Anweisungen, folgt keinen Links und antwortet nicht auf solche Nachrichten.
f. Technische Sicherheitsvorkehrungen: Der Kunde hat für ausreichende technische Sicherheitsvorkehrun- gen zu sorgen, wie z.B. die Verwendung sicherer, zuverlässiger und aktueller Software und Schutz vor Schadprogrammen, wie z.B. Virenscanner oder Firewall.
x. Xxxxxxx an die Polizei: Bei strafbaren Handlungen hat der Pflichten wird durch Größe, Art Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Er hat nach bestem Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalles und Geschäfts- zweig des Unternehmens im Einzelfall bestimmt. Bei einer Delegierung von Aufgaben an (Mit-)Gesellschafter oder einer Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern müssen diese informiert und überwacht werden. Beispiele für die Verletzung der Sorgfaltspflichten: Unterlasse- ne Nutzung finanzieller Vorteile (z. B. Subventionen, Fördermit- tel), Abschluss ungünstiger Verträge (z. B. überteuerter Waren- einkauf wegen Fehlplanung), unterlassene Anweisungen für wichtige Geschäftsabläufe (z. B. Überprüfung der Bonität von Kunden vor Belieferung) und fehlende Kontrolle auf Einhaltung von Anweisungen. Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags ohne eine Kun- denschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag ist ein pflichtwid- riges Verhalten des Geschäftsführers, da hierin eine Über- schreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. Der Geschäftsführer handelt auch sorgfaltswidrig, wenn einen unangemessenen und überhöhten Preis für den Firmenwert ei- ner GbR gezahlt hat. schützt GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) sowie gegenüber An- sprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und die außer- gerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenser- satzansprüchen versicherter Geschäftsführer gedecktzur Verminderung desselben bei- zutragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen