Common use of Sorgfaltspflichten Clause in Contracts

Sorgfaltspflichten. Beim Umgang mit der Karte gelten für den Karteninhaber insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten. a) Unterzeichnung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, physische Karten unmittelbar nach Erhalt mit dokumentenechtem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. b) Aufbewahrung: Die Karte ist besonders sorgfältig wie Bargeld aufzubewahren. Im Fall einer vom Karteninhaber beantragten Ausstellung einer Ersatzkarte kann SBPS dem Karteninhaber eine Gebühr verrechnen. c) Geheimhaltung: Der PIN-Code und weitere Legitimationsmittel sind geheim zu halten. Sie dürfen nicht auf der Karte vermerkt, anderweitig aufgeschrieben oder elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen anderen Personen nicht weitergegeben werden. d) Verbot der Weitergabe: Der Karteninhaber darf weder die Karte noch die Kartendaten, den PIN-Code oder weitere Legitimationsmittel ausleihen bzw. weitergeben oder Dritten auf andere Art zugänglich machen. e) Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen. f) Meldung bei Missbrauchsverdacht oder Verlust: Bei Missbrauchsverdacht oder Verlust der Karte, des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung zu benachrichtigen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. g) Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Der Karteninhaber ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich und hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein. Er verwendet die Karte nur für legale Zwecke und Transaktionen. h) Kartengutschriften aus unbekannter Quelle: Der Karteninhaber verpflichtet sich, Gutschriften auf seiner Karte, deren Grund und/ oder Herkunft er nicht kennt, SBPS unverzüglich zu melden. i) Änderungen der Personalien, der Kontaktdaten und/oder der wirtschaftlichen Berechtigung sind SBPS umgehend schriftlich mitzuteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Zahlungsmittel

Sorgfaltspflichten. Beim Umgang mit der Karte gelten für den Karteninhaber insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten. a) Unterzeichnung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, physische Karten unmittelbar hat insbesondere nachfolgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen: 7.1 Der Karteninhaber unterzeichnet die Karte sofort nach Erhalt mit dokumentenechtem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnenStelle. b) Aufbewahrung: Die 7.2 Der Karteninhaber bewahrt Zugangsmittel und die Karte ist besonders sorgfältig wie Bargeld aufzubewahrensorg- fältig und voneinander getrennt auf. Im Fall Weder Karte noch Zugangs- mittel dürfen versandt, weitergegeben oder in einer vom Karteninhaber beantragten Ausstellung einer Ersatzkarte kann SBPS dem Karteninhaber eine Gebühr verrechnen. c) Geheimhaltung: Der anderen Weise Dritten zugänglich gemacht werden (z.B. durch ungeschütz- te Eingabe des PIN-Code und weitere Legitimationsmittel sind geheim zu haltenCodes). Sie Zugangsmittel dürfen nicht auf der Karte vermerkt, anderweitig aufgeschrieben vermerkt oder unverschlüsselt elektronisch gespeichert werden, auch nicht in abgeänderter Form, und nicht leicht ermittelbar sein, d.h. Sie dürfen anderen Personen nicht weitergegeben werden. d) Verbot der Weitergabe: Der Karteninhaber darf weder die Karte noch die Kartendatenkeine Telefonnummern, den PIN-Code oder weitere Legitimationsmittel ausleihen bzw. weitergeben oder Dritten auf andere Art zugänglich machen. e) Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummer, GeburtsdatumGeburtsdaten, Autokennzeichen usw.) bestehen. Besteht Grund zur Annahme, dass eine andere Person Kenntnis von Zugangs- mitteln hat, sind diese vom Karteninhaber umgehend zu ändern. f) Meldung bei Missbrauchsverdacht oder Verlust: Bei Missbrauchsverdacht oder Verlust 7.3 Der Karteninhaber muss immer wissen, wo sich seine Karte befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Besitz ist. Besteht Grund zur Annahme, dass eine nicht berechtigte Person im Besitz der KarteKarte ist, des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung zu benachrichtigensie umgehend zurückzuerlangen. Bei Verlust, Diebstahl, Einzug oder Missbrauch der Karte oder bei Verdacht darauf muss der Karteninhaber die Karte sofort (ungeachtet einer allfälligen Zeit- verschiebung) sperren oder via Kundendienst sperren lassen. Zu- dem hat er bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige umgehend bei der lokalen Polizei im In- oder Ausland Anzeige zu erstattenerstatten und nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und Minderung des Schadens beizutragen. g7.4 Die Kartenabrechnung ist sofort nach Erhalt, am besten anhand der aufbewahrten Kauf- und Transaktionsbelege, zu prüfen. Will der Karteninhaber allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, beanstanden, muss er dies sofort nach Empfang der Kartenabrechnung dem Kun- dendienst melden, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kartenabrechnung schriftlich an die Adresse von TopCard vorbringen (Datum Poststempel). Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Karteninhaber die ihm obliegende Schadenminderungspflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat. 7.5 Im Falle der Sperre/Kündigung der Karte ist der Karteninhaber verpflich- tet, sämtliche Akzeptanzstellen, bei denen für wiederkehrende Dienstleistungen (z.B. Zeitungsabonnemente, Mitgliedschaften, On- linedienste) Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Der Karteninhaber ist oder für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften Buchungen/Reservierungen (einschliesslich Steuergesetzez.B. für Mietwagen, Hotelübernachtungen) verantwortlich und hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein. Er verwendet die Karte nur für legale Zwecke und Transaktionenals Zahlungsmittel angegeben wurde, über die Sperre/Kündigung der Karte zu informieren. h) Kartengutschriften aus unbekannter Quelle: Der 7.6 Verfallene, ungültige oder gesperrte Karten sind sofort unaufgefordert unbrauchbar zu machen. 7.7 Erhält ein Karteninhaber verpflichtet sich, Gutschriften auf seiner bis 15 Tage vor Verfall der bisherigen Karte keine neue Karte, deren Grund und/ oder Herkunft so hat er nicht kennt, SBPS unverzüglich dies dem Kundendienst sofort zu melden. i) Änderungen der Personalien, der Kontaktdaten und/oder der wirtschaftlichen Berechtigung sind SBPS umgehend schriftlich mitzuteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kredit Und Prepaidkarten

Sorgfaltspflichten. Beim Umgang mit der Karte gelten für den Karteninhaber insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten. a) Unterzeichnung: Der Karteninhaber ist verpflichtethat insbesondere nachfolgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen: 7.1 Sofern die Karte ein Unterschriftenfeld aufweist, physische Karten unmittelbar unterzeichnet der Karteninhaber die Karte sofort nach Erhalt mit dokumentenechtem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnenvorgese- henen Stelle. b) Aufbewahrung: Die 7.2 Der Karteninhaber bewahrt Zugangsmittel und Karte ist besonders sorgfältig wie Bargeld aufzubewahrenund voneinander getrennt auf. Im Fall einer vom Karteninhaber beantragten Ausstellung einer Ersatzkarte kann SBPS dem Karteninhaber eine Gebühr verrechnen. c) Geheimhaltung: Der Weder Karte noch Zu- gangsmittel dürfen versandt, weitergegeben oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden (z.B. durch unge- schützte Eingabe des PIN-Code und weitere Legitimationsmittel sind geheim zu haltenCodes). Sie Zugangsmittel dürfen nicht auf der Karte vermerkt, anderweitig aufgeschrieben vermerkt oder unverschlüsselt elektronisch gespeichert werden, auch nicht in abgeänderter Form, und nicht leicht ermittelbar sein, d. h. keine Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen u.ä. Sie dürfen anderen Personen nicht weitergegeben werdenBe- steht Grund zur Annahme, dass eine andere Person Kenntnis von Zu- gangsmitteln hat, sind diese vom Karteninhaber umgehend zu ändern. d) Verbot der Weitergabe: 7.3 Der Karteninhaber darf weder muss immer wissen, wo sich seine Karte be- findet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Besitz ist. Besteht Grund zur Annahme, dass eine nicht berechtigte Person im Besitz der Karte ist, ist sie umgehend zurückzuerlangen. Bei Verlust, Diebstahl, Einzug oder Missbrauch der Karte oder bei Verdacht darauf muss der Karteninhaber die Karte noch die Kartendaten, den PIN-Code sofort (ungeachtet einer all- fälligen Zeitverschiebung) sperren oder weitere Legitimationsmittel ausleihen bzwvia Kundendienst sperren lassen. weitergeben oder Dritten auf andere Art zugänglich machen. e) Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen. f) Meldung Zudem hat er bei Missbrauchsverdacht oder Verlust: Bei Missbrauchsverdacht oder Verlust der Karte, des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung zu benachrichtigen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige umge- hend bei der lokalen Polizei im In- oder Ausland Anzeige zu erstattenerstatten und nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und Minderung des Schadens beizutragen. g) Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Der 7.4 Die Kartenabrechnung ist sofort nach Erhalt, am besten an- hand der aufbewahrten Kauf- und Transaktionsbelege, zu prüfen. Will der Karteninhaber allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belas- tungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, bean- standen, muss er dies sofort nach Empfang der Kartenabrechnung dem Kundendienst melden, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kartenabrechnung schriftlich an die Adresse von UBS vorbringen (Datum Poststempel). Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Karteninhaber die ihm ob- liegende Schadenminderungspflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat. 7.5 Im Falle der Sperre / Kündigung der Karte ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich Karteninhaber verpflichtet, sämtliche Anbieter von mobilen Zahlungslösungen und hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein. Er verwendet Akzeptanzstellen, bei denen die Karte nur für legale Zwecke und Transaktionenwiederkehrende Dienstleis- tungen oder vorgängig genehmigte Zahlungen (z.B. Onlinedienste, Abonnemente, Mitgliedschaften oder Ticket-Apps) oder für Buchun- gen/Reservierungen (z.B. für Mietwagen, Hotelübernachtungen) als Zahlungsmittel angegeben bzw. hinterlegt wurde, zu informieren. h) Kartengutschriften aus unbekannter Quelle: Der 7.6 Verfallene, gekündigte oder gesperrte Karten sind sofort un- aufgefordert unbrauchbar zu machen. 7.7 Erhält ein Karteninhaber verpflichtet sich, Gutschriften auf seiner bis 15 Tage vor Verfall der bisherigen Karte keine neue Karte, deren Grund und/ oder Herkunft so hat er nicht kennt, SBPS unverzüglich dies dem Kundendienst sofort zu melden. i) Änderungen der Personalien, der Kontaktdaten und/oder der wirtschaftlichen Berechtigung sind SBPS umgehend schriftlich mitzuteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Benützung Der Ubs Kreditkarten

Sorgfaltspflichten. Beim Umgang mit 10.1 Der Kunde hat unabhängig von der Art der Karte gelten für den Karteninhaber insbesondere insbe- sondere die folgenden nachfolgenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflich- ten («Sorgfaltspflichten.») zu erfüllen: a) Unterzeichnung: Der Karteninhaber ist verpflichteta. Sofern die Karte ein Unterschriftenfeld aufweist, physische Karten unmittelbar un- terschreibt der Kunde die Karte unverzüglich nach Erhalt mit dokumentenechtem dokumentechtem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnenStelle. bb. Legitimationsmittel (z. B. Karte und PIN-Code) Aufbewahrung: Die Karte ist besonders sorgfältig sind mit der gleichen Sorgfalt wie Bargeld und voneinander getrennt aufzubewahren. Im Fall einer vom Karteninhaber beantragten Ausstellung einer Ersatzkarte kann SBPS dem Karteninhaber eine Gebühr verrechnen. cDer Kunde muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich seine Karte befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Gewahrsam ist. Weder Karte noch andere Legitimationsmittel dürfen versandt, weitergegeben oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Insbesondere dürfen Karte und andere Legitimationsmittel – ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz – weder Dritten ausge- händigt noch anderweitig zugänglich gemacht werden. Der Kunde hält die Legitimationsmittel geheim (z. X. Xxxxxx des PIN-Codes bei der Eingabe) Geheimhaltung: und zeichnet sie nicht auf (weder physisch, z. B. auf der Karte, noch di- gital und auch nicht in geänderter oder verschlüsselter Form). Der PIN-Code und weitere die sonstigen vom Kunden definierten Legitimationsmittel sind geheim zu halten. Sie dürfen nicht auf der Karte vermerkt, anderweitig aufgeschrieben oder elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen anderen Personen nicht weitergegeben werden. d(z. B. Passwörter für Online-Services) Verbot der Weitergabe: Der Karteninhaber darf weder die Karte noch die Kartendaten, den PIN-Code oder weitere Legitimationsmittel ausleihen bzw. weitergeben oder Dritten auf andere Art zugänglich machen. e) Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummerz. B. Telefonnummern, GeburtsdatumGeburtsdaten, Autokennzeichen usw.Autokennzeichen, Namen des Kunden oder seiner Fa- milienmitglieder) bestehen. Wenn der Kunde weiss oder annehmen muss, dass ein Dritter Zugang zu Legitimati- onsmitteln hat oder haben könnte, muss er unverzüglich das fragliche Legitimationsmittel (z. B. PIN-Code) ändern oder durch Swisscard ändern oder austauschen lassen. fc. Der Kunde bewahrt die Transaktionsbelege und die übrigen Unterlagen zur Geschäftsbeziehung mit Swis- scard (z. B. Monatsrechnungen, Korrespondenz) Meldung bei Missbrauchsverdacht sorg- fältig auf und trifft angemessene Vorsichtsmassnah- men, um das Risiko eines unbefugten Zugriffs oder Missbrauchs zu vermindern. d. Bei (auch nur vermutetem) Verlust: Bei Missbrauchsverdacht , Diebstahl oder Verlust Missbrauch der Karte, Karte muss der Kunde die Karte sofort und ungeachtet einer allfälligen Zeitver- schiebung telefonisch beim Kundendienst von Swisscard sperren lassen oder – sofern von Swiss- card vorgesehen – selbst sperren. Im Schadensfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung zu benachrichtigenFalles und zur Schadensminderung beizutragen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige (z. B. Missbrauch der Karte) hat er in jedem Fall bei der Polizei zuständigen lokalen Polizeistelle im In- oder Ausland Anzeige zu erstatten. ge. Vor der Genehmigung einer Transaktion prüft der Kunde die Transaktionsbeträge und die ihm vorgelegten Belege und klärt allfällige Unstimmigkeiten unverzüglich mit der Akzeptanzstelle. f. Der Kunde prüft die Monatsrechnungen bei Erhalt umgehend und teilt Swisscard Unstimmigkeiten unverzüglich telefonisch mit. Zudem reicht er Swisscard spätestens innert dreissig (30) Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Tagen ab Rechnungsdatum unaufgefordert die schriftli- che Schadenmeldung (bei missbräuchlicher Ver- wendung der Karte; das Formular kann bei Swiss- card angefordert werden) oder Beanstandung (bei sonstigen Unstimmigkeiten; das Formular kann auf xxx.xxxxxxxxx.xx heruntergeladen oder bei Swisscard angefordert werden) mit spezifischer Auflistung jeder betroffenen Transaktion zusam- men mit allen dafür relevanten Unterlagen ein. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden ge- nehmigt. Der Karteninhaber Kunde hat die von Swisscard vorgegebenen Formulare für Beanstandungen oder Schadenmeldungen zu verwenden. Wird der Kunde von Swisscard ausdrück- lich aufgefordert, ein Schaden- oder Beanstandungsfor- mular einzureichen, ist dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an Swisscard einzureichen. Der Kunde benachrichtigt Swisscard zudem umgehend telefonisch oder schriftlich, wenn er Transak- tionen getätigt oder eine Monatsrechnung nicht vollstän- dig bezahlt hat, aber seit mehr als acht (8) Wochen keine Monatsrechnung erhalten hat. Für die Wahrung von Fristen durch den Kunden gemäss dieser Ziff. 10.1 Bst. f gilt bei Mitteilungen an die Post- adresse von Swisscard das Datum des Poststempels und bei Mitteilungen unter Verwendung von ausdrück- lich von Swisscard dafür vorgesehenen Online-Services das Datum der elektronischen Übermittlung. Die in dieser Ziff. 10.1 Bst. f genannten Fristen sind auch ein- zuhalten, wenn die Zustellung der Monatsrechnung auf Anweisung des Kunden an einen Dritten (z. B. Bankbe- rater) erfolgt. Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolgreiches Lastschriftverfahren («LSV») entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Prüfung der Monatsrechnung und der Einreichung von Mitteilungen gemäss dieser Ziff. 10.1 Bst. f. g. Der Kunde hat für die Einhaltung Antragsprüfung, die Abwicklung des Kartenvertrags und aus regulatorischen Gründen (z. B. Geldwäschereiprävention, Konsumkreditrecht) not- wendige Informationen sowie alle weiteren von Swiss- card verlangten Informationen auf erste Aufforderung hin vollständig und korrekt mitzuteilen. Der Kunde teilt Swisscard zudem unaufgefordert Änderungen von gegenüber Swisscard gemachten Angaben (z. B. Namen, Adresse, Telefon, E-Mail, Einkom- mens- und Vermögensverhältnisse und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten) unverzüglich schriftlich oder auf andere von Swisscard akzep- tierte Art mit. Bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung ist Swisscard ohne Pflicht zu Nachforschun- gen berechtigt, die zuletzt mitgeteilten Angaben als gültig zu betrachten. h. Erhält der Kunde bis spätestens vierzehn (14) Tage vor Kartenverfall (Ziff. 9.2) keine neue Karte, so hat er dies dem Kundendienst von Swisscard unverzüglich mitzu- teilen. i. Verfallene, ersetzte, ungültige, gesperrte oder gekün- digte Karten sind durch den Kunden umgehend un- brauchbar zu machen und zu vernichten. Die Verwen- dung einer solchen Karte ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. j. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen und vorgängig genehmigten Zahlungen informiert der Kunde sämtliche Akzeptanzstellen (inkl. Anbieter von mobilen Zahlungs- lösungen), bei denen die Karte als Zahlungsmittel an- gegeben wurde, über die Kündigung/ Sperre oder den Umstand, dass der Kunde die fragliche Dienstleistung oder Zahlung nicht mehr wünscht. k. Bei Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel hat der Kunde zudem folgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen: (i) Der Kunde schützt die von ihm benutzten Endgeräte angemessen, insbesondere: Er aktiviert eine ge- eignete Sperre (z. B. Passwort, Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung) für die Verwendung des End- xxxxxx und stellt sicher, dass das Endgerät in ent- sperrtem Zustand nicht unbeaufsichtigt bleibt sowie keine Drittpersonen in der Lage sind, auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich und hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit eindem Bildschirm angezeigte Informationen einzuse- hen. Er verwendet loggt sich aus dem Online-Service von Swisscard oder aus Onlinediensten Dritter aus und löscht die Verlaufsdaten, bevor er das Endgerät verlässt. Er hält das Betriebssystem aktuell, greift nicht in dieses ein (z. B. durch sog. Jailbreaking oder Rooting) und minimiert das Risiko eines unbe- rechtigten Zugriffs auf sein Endgerät mittels Ein- satz geeigneter, dem aktuellen Stand der Technik entsprechender Schutzmassnahmen (z. B. Instal- lation und laufende Aktualisierung von Schutzpro- grammen wie Firewall und Antivirus-Programme sowie Verwendung von Software ausschliesslich aus vertrauenswürdiger Quelle wie etwa offiziellen App Stores). Der Kunde nutzt zudem immer die jeweils vom Hersteller empfohlene Version von Software und Apps. (ii) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) zu elektronischen Kommunikationsmitteln (z. B. Online-Services) und Endgeräten («Login-Daten») geheim zu halten und sie keinesfalls in oder an seinem Endgerät oder anderweitig zu notieren, auch nicht in geänderter Form, und alle Massnahmen zu ergreifen, um eine unberechtigte Verwendung der Login-Daten zu verhindern. (iii) Das Endgerät darf durch den Kunden nicht an Dritte zum (vorübergehenden oder dauerhaften) unbe- aufsichtigten Gebrauch weitergegeben werden, bevor sämtliche mit der elektronischen Kommuni- kation zusammenhängende Daten aus dem Endge- rät gelöscht sind (z. B. Löschen oder Zurücksetzen von Apps oder Löschen von Kartendaten in Apps). Der Verlust des Endgeräts ist – falls die genannten Daten nicht zuvor gelöscht wurden – Swisscard unverzüglich mitzuteilen und der Kunde hat alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen zu ergrei- fen, um die weitere Verwendung des Endgeräts zu verhindern (z. B. durch Fernlöschung von Daten auf dem Endgerät oder eine SIM-Sperre, ggf. über den Mobilnetzbetreiber). Der Kunde nutzt Geräte Drit- ter nur, wenn diese ausreichende Sicherheit im Sinne dieser AGB sowie der einschlägigen Nut- zungsbedingungen für elektronische Kommunika- tionsmittel bieten. (iv) Bei Verdacht auf Missbrauch elektronischer Kom- munikationsmittel (z. B. wenn der Kunde eine mTAN von Swisscard ohne Anforderung erhält) informiert der Kunde Swisscard unverzüglich telefonisch. (v) Der Kunde hält geheim, dass er Swisscard eine elektronische Adresse angegeben und welche Daten er dafür bekannt gegeben hat (z. B. Mobil- telefonnummer). l. Bei Bargeldbezügen mit Direktbelastung (Ziff. 8.4) ver- wendet der Kunde die Karte nur für legale Zwecke und Transaktionensoweit, als auf dem angegebenen Bankkonto die erforderliche Deckung vorhanden ist. h) Kartengutschriften aus unbekannter Quelle: Der Karteninhaber verpflichtet sich, Gutschriften auf seiner Karte, deren Grund und/ oder Herkunft er nicht kennt, SBPS unverzüglich zu melden10.2 Produkt- und Dienstleistungsbedingungen können wei- tere Sorgfaltspflichten des Kunden vorsehen. i) Änderungen der Personalien, der Kontaktdaten und/oder der wirtschaftlichen Berechtigung sind SBPS umgehend schriftlich mitzuteilen.

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Samples: Zusatzkartenantrag

Sorgfaltspflichten. Beim Umgang mit 10.1 Der Kunde hat unabhängig von der Art der Karte gelten für den Karteninhaber insbesondere insbe­ sondere die folgenden nachfolgenden Sorgfalts­ und Mitwirkungspflich­ ten («Sorgfaltspflichten.») zu erfüllen: a) Unterzeichnung: Der Karteninhaber ist verpflichteta. Sofern die Karte ein Unterschriftenfeld aufweist, physische Karten unmittelbar unter­ schreibt der Kunde die Karte unverzüglich nach Erhalt mit dokumentenechtem dokumentechtem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnenStelle. bb. Legitimationsmittel (z. B. Karte und PIN-Code) Aufbewahrung: Die Karte ist besonders sorgfältig sind mit der gleichen Sorgfalt wie Bargeld und voneinander getrennt aufzubewahren. Im Fall einer vom Karteninhaber beantragten Ausstellung einer Ersatzkarte kann SBPS dem Karteninhaber eine Gebühr verrechnen. cDer Kunde muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich seine Karte befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Gewahrsam ist. Weder Karte noch andere Legitimationsmittel dürfen versandt, weitergegeben oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Insbesondere dürfen Karte und andere Legitimationsmittel – ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz – weder Dritten ausge­ händigt noch anderweitig zugänglich gemacht werden. Der Kunde hält die Legitimationsmittel geheim (z. X. Xxxxxx des PIN­Codes bei der Eingabe) Geheimhaltung: Der PIN-Code und weitere Legitimationsmittel sind geheim zu halten. Sie dürfen zeichnet sie nicht auf (weder physisch, z. B. auf der Karte vermerktKarte, anderweitig aufgeschrieben noch digi­ tal und auch nicht in geänderter oder elektronisch gespeichert werdenverschlüsselter Form). Sie dürfen anderen Personen nicht weitergegeben werden. dDer PIN­Code und die sonstigen vom Kunden definierten Legitimationsmittel (z. B. Passwörter für Online­Services) Verbot der Weitergabe: Der Karteninhaber darf weder die Karte noch die Kartendaten, den PIN-Code oder weitere Legitimationsmittel ausleihen bzw. weitergeben oder Dritten auf andere Art zugänglich machen. e) Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummerz. B. Telefonnummern, GeburtsdatumGeburtsdaten, Autokennzeichen usw.Autokennzeichen, Namen des Kunden oder seiner Fami­ lienmitglieder) bestehen. Wenn der Kunde weiss oder annehmen muss, dass ein Dritter Zugang zu Legitimati­ onsmitteln hat oder haben könnte, muss er unverzüglich das fragliche Legitimationsmittel (z. B. PIN­Code) ändern oder durch Swisscard ändern oder austauschen lassen. fc. Der Kunde bewahrt die Transaktionsbelege und die übrigen Unterlagen zur Geschäftsbeziehung mit Swiss­ card (z. B. Monatsrechnungen, Korrespondenz) Meldung bei Missbrauchsverdacht sorgfäl­ tig auf und trifft angemessene Vorsichtsmassnahmen, um das Risiko eines unbefugten Zugriffs oder Miss­ brauchs zu vermindern. d. Bei (auch nur vermutetem) Verlust: Bei Missbrauchsverdacht , Diebstahl oder Verlust Missbrauch der Karte, Karte muss der Kunde die Karte sofort und ungeachtet einer allfälligen Zeitver- schiebung telefonisch beim Kundendienst von Swisscard sperren lassen oder – sofern von Swiss- card vorgesehen – selbst sperren. Im Schadensfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung zu benachrichtigenFalles und zur Schadensminderung beizutragen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige (z. B. Missbrauch der Karte) hat er in jedem Fall bei der Polizei zuständigen lokalen Polizeistelle im In­ oder Ausland Anzeige zu erstatten. ge. Vor der Genehmigung einer Transaktion prüft der Kunde die Transaktionsbeträge und die ihm vorgelegten Belege und klärt allfällige Unstimmigkeiten unverzüglich mit der Akzeptanzstelle. f. Der Kunde prüft die Monatsrechnungen bei Erhalt umgehend und teilt Swisscard Unstimmigkeiten unverzüglich telefonisch mit. Zudem reicht er Swisscard spätestens innert dreissig (30) Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Tagen ab Rechnungsdatum unaufgefordert die schriftliche Schadenmeldung (bei missbräuchlicher Verwen- dung der Karte; das Formular kann bei Swisscard angefordert werden) oder Beanstandung (bei sons- tigen Unstimmigkeiten; das Formular kann auf xxx.xxxxxxxxx.xx heruntergeladen oder bei Swisscard angefordert werden) mit spezifischer Auflistung jeder betroffenen Transaktion zusam- men mit allen dafür relevanten Unterlagen ein. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden ge- nehmigt. Der Karteninhaber Kunde hat die von Swisscard vorgegebenen Formulare für Beanstandungen oder Schadenmeldungen zu verwenden. Wird der Kunde von Swisscard ausdrück­ lich aufgefordert, ein Schaden­ oder Beanstandungsfor­ mular einzureichen, ist dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an Swisscard einzureichen. Der Kunde benachrichtigt Swisscard zudem umgehend telefonisch oder schriftlich, wenn er Transak­ tionen getätigt oder eine Monatsrechnung nicht vollstän­ dig bezahlt hat, aber seit mehr als acht (8) Wochen keine Monatsrechnung erhalten hat. Für die Wahrung von Fristen durch den Kunden gemäss dieser Ziff. 10.1 Bst. f gilt bei Mitteilungen an die Post­ adresse von Swisscard das Datum des Poststempels und bei Mitteilungen unter Verwendung von ausdrück­ lich von Swisscard dafür vorgesehenen Online­Services das Datum der elektronischen Übermittlung. Die in dieser Ziff. 10.1 Bst. f genannten Fristen sind auch ein­ zuhalten, wenn die Zustellung der Monatsrechnung auf Anweisung des Kunden an einen Dritten (z. B. Bankbe­ rater) erfolgt. Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolgreiches Lastschriftverfahren («LSV») entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Prüfung der Monatsrechnung und der Einreichung von Mitteilungen gemäss dieser Ziff. 10.1 Bst. f. g. Der Kunde hat für die Einhaltung Antragsprüfung, die Abwicklung des Kartenvertrags und aus regulatorischen Gründen (z. B. Geldwäschereiprävention, Konsumkreditrecht) not­ wendige Informationen sowie alle weiteren von Swiss­ card verlangten Informationen auf erste Aufforderung hin vollständig und korrekt mitzuteilen. Der Kunde teilt Swisscard zudem unaufgefordert Änderungen von gegenüber Swisscard gemachten Angaben (z. B. Namen, Adresse, Telefon, E-Mail, Einkom- mens- und Vermögensverhältnisse und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten) unverzüglich schriftlich oder auf andere von Swisscard akzep- tierte Art mit. Bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung ist Swisscard ohne Pflicht zu Nachforschun­ gen berechtigt, die zuletzt mitgeteilten Angaben als gültig zu betrachten. h. Erhält der Kunde bis spätestens vierzehn (14) Tage vor Kartenverfall (Ziff. 9.2) keine neue Karte, so hat er dies dem Kundendienst von Swisscard unverzüglich mitzu­ teilen. i. Verfallene, ersetzte, ungültige, gesperrte oder gekün­ digte Karten sind durch den Kunden umgehend un­ brauchbar zu machen und zu vernichten. Die Verwen­ dung einer solchen Karte ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. j. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen und vorgängig genehmigten Zahlungen informiert der Kunde sämtliche Akzeptanzstellen (inkl. Anbieter von mobilen Zahlungs­ lösungen), bei denen die Karte als Zahlungsmittel ange­ geben wurde, über die Kündigung/ Sperre oder den Umstand, dass der Kunde die fragliche Dienstleistung oder Zahlung nicht mehr wünscht. k. Bei Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel hat der Kunde zudem folgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen: (i) Der Kunde schützt die von ihm benutzten Endgeräte angemessen, insbesondere: Er aktiviert eine ge­ eignete Sperre (z. B. Passwort, Fingerabdruck­ oder Gesichtserkennung) für die Verwendung des End­ xxxxxx und stellt sicher, dass das Endgerät in ent­ sperrtem Zustand nicht unbeaufsichtigt bleibt so­ wie keine Drittpersonen in der Lage sind, auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich und hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit eindem Bildschirm angezeigte Informationen einzusehen. Er verwendet loggt sich aus dem Online­Service von Swisscard oder aus Onlinediensten Dritter aus und löscht die Verlaufsdaten, bevor er das Endgerät verlässt. Er hält das Betriebssystem aktuell, greift nicht in dieses ein (z. B. durch sog. Jailbreaking oder Roo­ ting) und minimiert das Risiko eines unberechtigten Zugriffs auf sein Endgerät mittels Einsatz geeigne­ ter, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen­ der Schutzmassnahmen (z. B. Installation und laufende Aktualisierung von Schutzprogrammen wie Firewall und Antivirus­Programme sowie Ver­ wendung von Software ausschliesslich aus ver­ trauenswürdiger Quelle wie etwa offiziellen App Stores). Der Kunde nutzt zudem immer die jeweils vom Hersteller empfohlene Version von Software und Apps. (ii) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) zu elektronischen Kommunikationsmitteln (z. B. Online­Services) und Endgeräten («Login-Daten») geheim zu halten und sie keinesfalls in oder an seinem Endgerät oder anderweitig zu notieren, auch nicht in geänderter Form, und alle Massnahmen zu ergreifen, um eine unberechtigte Verwendung der Login­Daten zu verhindern. (iii) Das Endgerät darf durch den Kunden nicht an Dritte zum (vorübergehenden oder dauerhaften) unbeauf­ sichtigten Gebrauch weitergegeben werden, bevor sämtliche mit der elektronischen Kommunikation zusammenhängende Daten aus dem Endgerät ge­ löscht sind (z. B. Löschen oder Zurücksetzen von Apps oder Löschen von Kartendaten in Apps). Der Verlust des Endgeräts ist – falls die genannten Daten nicht zuvor gelöscht wurden – Swisscard unverzüglich mitzuteilen und der Kunde hat alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen zu ergrei­ fen, um die weitere Verwendung des Endgeräts zu verhindern (z. B. durch Fernlöschung von Daten auf dem Endgerät oder eine SIM­Sperre, ggf. über den Mobilnetzbetreiber). Der Kunde nutzt Geräte Drit­ ter nur, wenn diese ausreichende Sicherheit im Sinne dieser AGB sowie der einschlägigen Nutzungs­ bedingungen für elektronische Kommunikations­ mittel bieten. (iv) Bei Verdacht auf Missbrauch elektronischer Kom­ munikationsmittel (z. B. wenn der Kunde eine mTAN von Swisscard ohne Anforderung erhält) informiert der Kunde Swisscard unverzüglich telefonisch. (v) Der Kunde hält geheim, dass er Swisscard eine elektronische Adresse angegeben und welche Daten er dafür bekannt gegeben hat (z. B. Mobil­ telefonnummer). l. Bei Bargeldbezügen mit Direktbelastung (Ziff. 8.4) ver­ wendet der Kunde die Karte nur für legale Zwecke und Transaktionensoweit, als auf dem angegebenen Bankkonto die erforderliche Deckung vorhanden ist. h) Kartengutschriften aus unbekannter Quelle: Der Karteninhaber verpflichtet sich, Gutschriften auf seiner Karte, deren Grund und/ oder Herkunft er nicht kennt, SBPS unverzüglich zu melden10.2 Produkt­ und Dienstleistungsbedingungen können wei­ tere Sorgfaltspflichten des Kunden vorsehen. i) Änderungen der Personalien, der Kontaktdaten und/oder der wirtschaftlichen Berechtigung sind SBPS umgehend schriftlich mitzuteilen.

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Samples: Kartenantrag Für Mitarbeitende Von Ausgewählten Geschäftskunden