Sperrung und Kündigung Musterklauseln

Sperrung und Kündigung. 10.1 Sowohl der Karteninhaber als auch TopCard können jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine Kartensperre veranlassen oder das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Im Falle von Kreditkarten gilt die Kündigung der Hauptkarte automatisch auch für alle Zusatz- und Partnerkarten. 10.2 Die Kündigung der Karte bewirkt ohne Weiteres die Fälligkeit aller Ausstände. 10.3 Im Falle einer Kündigung von Prepaidkarten richtet sich die Rückerstat- tung des Kartenguthabens nach Ziffer 4.2.4. Für die Rückerstattung werden von TopCard Gebühren belastet. Es gelten die Preise gemäss Ziffer 3.
Sperrung und Kündigung. 9.1. dtms ist berechtigt, Rufnummern bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für eine Nutzung unter Verstoß gegen rechtliche oder regulatorisch Vorgaben nach erfolgloser Mahnung zu sperren. Im Falle eines Verstoß gegen die Vorgaben der Ziffer 3 dieser Vereinbarung oder im Falle eines falschen Ortsnetzbezugs ist dtms berechtigt auch ohne vorhergehende Mahnung die betreffenden Rufnummern zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass die Rufnummer missbräuchlich genutzt wird. Ein Verdacht der missbräuchlichen Nutzung im vorgenannten Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn wiederholte Anfragen von Ermittlungsbehörden zum Nutzer der Rufnummer eingehen und die Ermittlungen erkennen lassen, dass die Rufnummer im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Tat eingesetzt wurde. 9.2. dtms hat das Recht zur außer- ordentlichen Kündigung, wenn der Reseller die Vorgaben der Ziffern 3. und
Sperrung und Kündigung. 4.1 Die Hoffmann SE kann ein Nutzerkonto und/oder im Falle eines Firmenkontos einzelne zugangsberechtige Mitar- beiter vorläufig und/oder endgültig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt oder wenn die Hoffmann SE ein sonstiges be- rechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Nutzer und der Partnerunternehmen vor betrügerischen Aktivitäten. Endet die Registrierung des Nutzers bei dem Partnerunternehmen (siehe oben Ziffer 1.3), unabhängig von dem Grund der Beendigung, endet hiermit automatisch auch die Nutzungsberechtigung für die Plattform. Die Hoffmann SE und/oder das jeweilige Partnerunternehmen werden Sie über eine vorläufige und/oder endgültige Sperrung des Nutzerkontos und/oder einzelner Zugangsberechtigten informieren. 4.2 Xxxxxx ein Nutzer gesperrt wurde, darf dieser Nutzer die Plattform auch mit anderen Benutzerkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. 4.3 Die Hoffmann SE kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
Sperrung und Kündigung. Liiva kann nach eigenem und freiem Ermessen folgende Massnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Plattform, insbesondere bei der Einstellung eigener Inhalte, anwendbare Gesetze, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt: − Teilweise oder vollständige Löschung von Inhalten; − Verwarnung des Nutzers; − Vorübergehende Sperrung; − Definitive Sperrung (= fristlose Kündigung). Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung von Inhalten und/oder des gesperrten Xxxxxx. Der Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen, indem er sein Nutzer-Konto löscht. Liiva kann diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 20 Tagen auf das Ende eines jeden Monats kündigen. Das Recht zur vorläufigen oder definitiven Sperrung bleibt hiervon unberührt. Wenn der Nutzer vorläufig oder definitiv gesperrt bzw. der Vertrag von Liiva gekündigt wurde, darf der Nutzer die Plattform auch mit anderen Konten nicht mehr nutzen bzw. sich nicht erneut anmelden. Nach der Löschung der Nutzer-Xxxxxx bzw. Beendigung des Vertrags ist Liiva grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Nutzer an Liiva übermittelten bzw. von ihm in die Plattform eingestellten Informationen und sonstigen Inhalte (inkl. Dokumente) weiterhin aufzubewahren. Der Nutzer hat bei Bedarf entsprechend sicherzustellen, dass er seine Informationen und Inhalte frühzeitig auf einem Speichermedium ausserhalb der Plattform sichert. Für allfällige Datenverluste ist Liiva nicht haftbar.
Sperrung und Kündigung twosmile sperrt einen Benutzer, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Benutzer bei der Nutzung der Teledienste von twosmile gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Website von twosmile oder geltendes Recht, u.a. gegen das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz oder das Heilmittelwerbegesetz verstößt oder wenn twosmile ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Benutzers hat. twosmile kann einen Benutzer insbesondere dann sperren, wenn - er bei der Registrierungsanmeldung falsche Angaben gemacht oder Änderungen der angegebenen Daten nicht umgehend gegenüber twosmile korrigiert hat, - er mit der Zahlung von Gebühren in Verzug gerät, - er im Zusammenhang mit seiner Nutzung der twosmile-Website Rechte Dritter verletzt, - er Leistungen von twosmile missbraucht, - die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Benutzer geboten ist oder - ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Ein gesperrter Benutzer, darf die twosmile-Website nicht mehr nutzen und kann sich nicht erneut anmelden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines gesperrten Benutzerkontos besteht nicht. Auf den Abschnitt Haftungsbeschränkung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen. Weiterhin kann der Nutzungsvertrag jederzeit und ohne Angabe eines Grundes mit einer Frist von vierzehn Tagen gekündigt werden. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Über eine Sperrung unterrichtet twosmile den Benutzer per E-Mail an seine E-Mail- Adresse. Über eine Kündigung wird der Benutzer neben der E-Mail–Benachrichtigung an seine E-Mail-Adresse noch per Fax an seine Faxnummer unterrichtet.
Sperrung und Kündigung a) realeasy ist berechtigt einzelne Produkte und Anzeigen zu sperren bzw. zu löschen, wenn realeasy der Auffassung ist, dass der Inhalt des Produkts bzw. der Anzeige gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit realeasy (insbesondere aber nicht ausschließlich diese AGB und den realeasy-Verhaltenskodex), die allgemeinen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. realeasy berücksichtigt bei der Xxxx der Maßnahmen die berechtigten Interessen des Anbieters. b) Ergibt sich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht, dass die Zugangsdaten des Anbieters missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, ist realeasy berechtigt, den Zugang zu sperren und dem Nutzer neue Zugangsdaten bereitzustellen. Dabei wird realeasy die berechtigten Interessen des Anbieters angemessen berücksichtigen c) realeasy ist berechtigt, ein Anbieter-Konto bei einem wiederholten Verstoß des Anbieters gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit realeasy (insbesondere, aber nicht ausschließlich, diese AGB und den realeasy-Verhaltenskodex), die allgemeinen Gesetze oder die guten Sitten zu sperren bzw. zu löschen. realeasy berücksichtigt bei der Xxxx der Maßnahmen die berechtigten Interessen des Anbieters. d) Der Anbieter kann diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Dafür kann der Anbieter xxxxxxx@xxxxxxxx.xx kontaktieren oder in seinem Profil das Anbieter-Konto löschen. e) realeasy ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. f) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. g) Eine Kündigung hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge mit Nachfragern und die dafür anfallende Provision.
Sperrung und Kündigung. (1) INNOLIBRO kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt, oder wenn INNOLIBRO ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Nutzer: • Verwarnung von Xxxxxx, • Vorläufige, teilweise oder endgültige Sperrung der entsprechenden Funktionen. (2) INNOLIBRO kann einen Kunden endgültig von der aktiven Benutzung der Plattform/App auch dann ausschließen (endgültige Sperre), wenn er bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, wenn er andere Nutzer oder INNOLIBRO in erheblichem Maße schädigt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Auf die Verwendung der APPBOOKs an sich hat dies keine Auswirkungen.

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  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Geheimhaltung und Datenschutz 35.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages / Auftrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von ergosoft gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag / Auftrag. 35.2 Der Kunde wird die Lieferungen und Leistungen von ergosoft Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Lieferungen und Leistungen von ergosoft gewährt, über die Rechte von ergosoft und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind. 35.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen - vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist. 35.4 ergosoft hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn der Kunde ergosoft Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Software gewährt. ergosoft stellt sicher, dass eigene Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet ergosoft sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. ergosoft bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von ergosoft. Die personenbezogenen Daten werden ergosoft in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. 35.5 Soweit ergosoft im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden „Partnerdaten“ genannt), und / oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ergosoft anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software (siehe § 11 Abs. 5 BDSG). In diesem Fall gilt ergänzend die ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.