Sportgeräte Musterklauseln
Sportgeräte a. während des Transports, es sei denn, dieser erfolgt durch Ihr Beförderungs-Unternehmen
b. in oder auf einem Autoanhänger
c. die sich unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Fahrzeug befinden Versicherungsschutz für ausgeliehene Sportgeräte
a. Sie haben innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken des Verlustes oder der Beschädigung bei den zuständigen Behörden vor Ort, dem Reiseanbieter, Beherbergungs-Unternehmen oder Reiseveranstalter eine Verlustanzeige mit einer Beschreibung der Gegenstände aufgegeben.
Sportgeräte. Voraussetzung für die Leistung
Sportgeräte. Sportgeräte sind alle Gegenstände, die zum Ausüben einer Sportart benötigt werden (z. B. Golfschläger, Surfbrett, Mountainbikes etc.) einschließlich Zubehör.
Sportgeräte. Sportgeräte sind alle Gegenstände, die zum Ausüben einer Sportart benötigt werden (z. B. Golfschläger, Surfbrett, Mountainbikes etc.) einschließlich Zubehör. Unter Umbuchungsgebühren fallen die Gebühren, die ein Veranstalter der →versicherten Person in Rech- nung stellt, weil sie beim selben Veranstalter ihre Reise hinsichtlich des Reiseziels bzw. des Reiseter- mins umgebucht hat. Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verste- hen. Deshalb erläutern wir den Fachbegriff „unerwar- tete schwere Erkrankung“ und geben Ihnen Beispiele. Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschlie- ßend sind. Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen. Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebu- chung gilt als unerwartet. Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise, für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist. Fall 3: Sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise, für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchge- führt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Ver- schlechterung dieser Erkrankung versichert. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchun- gen sowie regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung. Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend): - der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert, - die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträch- tigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann, - wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist. Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkran- kung“ (nicht abschließend): - Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt. -...
Sportgeräte. Sportgeräte wie zum Beispiel Skis, Snowboards, Roller blades, Golf und Tennisausrüstungen, Gleitschirme, Jagd und Sportwaffen inklusive Zubehör, Fitnessgerä te, Eishockey und Reitausrüstungen, ferngesteuerte Modellfahrzeuge, Flugzeuge und Drohnen.
Sportgeräte. Falt- und Schlauchboote sowie andere Sport- geräte (z.B. Golf-, und Tauchausrüstung, Fahrräder) jeweils mit Zubehör (außer Moto- ren), sind versichert,
3.1.1 nur solange sie sich nicht in bestimmungsge- mäßem Gebrauch befinden,
3.1.2 gegen Xxxxxxxxx, nur
Sportgeräte. Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte jeweils mit Zubehör sind nur versichert, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Außenbordmotoren sind stets ausgeschlossen.
Sportgeräte. Sportgeräte Sportgerätekategorien gemäss Artikel 3 UeS-P Modell Abzugswi- derstand Plombage Artikel 9 TR-P 50m 25m - Parabellum-Pistolen 00 und 06/29 1360 gr rot C E - SIG Xxxxxxxx 00 0000 xx rot C E - SIG Xxxxxxxx 00 0000 xx rot C E - SIG-Pistolen P 210-1 P 210-2, P 210-4, P 210-6 1360 gr rot C E Modell Abzugswi- derstand Modell - SIG-Sauer Pistolen P 220, P 225, P 226, P 228, P 229, P 239, SIG Pro SP 2009, SIG Pro SPC 2009, SIG Pro SP 2022 1500 gr rot C E Ordonnanzähnlich gleichgestellte Pistolen gemäss Hilfsmittelver- zeichnis 1500 gr rot C E Pistolen 50m (FP) weiss A - - Randfeuerpistolen (RF) 1000 gr gelb B D - Zentralfeuerpistolen (CF) 1360 gr grün - D - Abgeänderte Ordonnanzwaffen 1360 gr gelb B D Pistolen 10m 500 gr blau - - Für Frei-, Randfeuer - und Zentralfeuerpistolen vgl. Pistolen-Festlegungstabelle Artikel 8.16.0/ 8.17.0 in den ISSF-Regeln
Sportgeräte. Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versi- chert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen im Sinne dieser Bestimmungen sind Pelze, Schmucksachen, Ge- genstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör. Nicht versicherte Sachen: Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkar- ten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegen- stände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.
Sportgeräte. Sportgeräte und deren Zubehör, wie zum Beispiel Skis, Snowboards sowie Jagd- und Sportwaffen. Ebenfalls mitversichert ist das Zubehör, welches ausschliesslich zur Sportausübung verwendet und getragen wird, wie zum Beispiel Skihelme und (Schutz-)Bekleidung.