Sportgeräte Musterklauseln

Sportgeräte a. während des Transports, es sei denn, dieser erfolgt durch Ihr Beförderungs-Unternehmen
Sportgeräte. Sportgeräte sind alle Gegenstände, die zum Ausüben einer Sportart benötigt werden (z. B. Golfschläger, Surfbrett, Mountainbikes etc.) einschließlich Zubehör.
Sportgeräte. Schäden, die während des Gebrauchs von Sportgeräten (z.B. Skiern) entstehen.
Sportgeräte. Die Geräte in der Sporthalle sind mit Sorgfalt zu behandeln. Es dürfen keine Geräte oder sonstiges Inventar aus der Sporthalle entfernt werden. Alle Geräte, welche nicht speziell markiert und weggeschlossen sind, dürfen benutzt werden.
Sportgeräte. Sportgeräte sind alle Gegenstände, die zum Ausüben einer Sportart benötigt werden (z. B. Golfschläger, Surfbrett, Mountainbikes etc.) einschließlich Zubehör. Unter Umbuchungsgebühren fallen die Gebühren, die ein Veranstalter der →versicherten Person in Rech- nung stellt, weil sie beim selben Veranstalter ihre Reise hinsichtlich des Reiseziels bzw. des Reiseter- mins umgebucht hat. Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verste- hen. Deshalb erläutern wir den Fachbegriff „unerwar- tete schwere Erkrankung“ und geben Ihnen Beispiele. Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschlie- ßend sind. Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen. Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebu- chung gilt als unerwartet. Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise, für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist. Fall 3: Sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise, für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchge- führt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Ver- schlechterung dieser Erkrankung versichert. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchun- gen sowie regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung. Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend): - der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert, - die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträch- tigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann, - wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist. Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkran- kung“ (nicht abschließend): - Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt. -...
Sportgeräte. Sportgeräte und deren Zubehör, wie zum Beispiel Skis, Snowboards sowie Jagd- und Sportwaffen. Ebenfalls mitversichert ist das Zubehör, welches ausschliesslich zur Sportausübung verwendet und getragen wird, wie zum Beispiel Skihelme und (Schutz-)Bekleidung.
Sportgeräte. 3.55 Die Stadt gewährt zur Anschaffung von Sportgeräten, die der aktiven Sportausübung dienen oder geeignet sind, den Breitensport zu aktivieren, einen Regelzuschuß von 25 v.H. der Anschaffungskosten. Zur Pflege der Sportplätze wird die Anschaffung von Rasenmähern mit Zubehör ebenfalls bezuschußt. Über die Höhe entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. Die Anschaffung von Tieren wird nicht bezuschußt. Sportgeräte mit einem Anschaffungswert unter 400,00 Euro pro Stück sowie Ballmaterial, Sportkleidung usw. können nicht bezuschußt werden.
Sportgeräte. Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versi- chert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen im Sinne dieser Bestimmungen sind Pelze, Schmucksachen, Ge- genstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte inklusive Zubehör. Nicht versicherte Sachen: Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkar- ten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegen- stände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.
Sportgeräte. Falt- und Schlauchboote sowie andere Sport- geräte (z.B. Golf-, und Tauchausrüstung, Fahrräder) jeweils mit Zubehör (außer Moto- ren), sind versichert, – wenn der Diebstahl sich zwischen 6.00 und 22.00Uhr ereignete und das Sportgerät ge- gen Wegnahme gesichert (z.B. Fahrräder mit einem Stahlseil- oder Rohrschloss mit Schlüssel; ein Speichenschloss genügt nicht) war oder – wenn das Sportgerät sich in einem beauf- sichtigten (siehe nachfolgende Ziffer 3.4.4.13.4.1) oder der Allgemeinheit nicht zugänglichen abgeschlossenen Raum be- fand.