Sprachen. Das Finanzinstitut ist berechtigt, mit dem Kunden in der mit ihm vereinbarten Sprache oder, sofern möglich, in der Muttersprache des Kunden oder jeder anderen Sprache, die der Kunde versteht, zu kommunizieren. Diese Klausel kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem Finanzinstitut hierdurch eine Verpflichtung entsteht.
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