Standardsoftware. Abweichend von Ziffer 5.2 dürfen die Nutzungsrechte an Standardsoftware nur an Konzernunternehmen oder an Dritte zur Nutzung allein für Zwecke des Auftraggebers oder seiner Konzernunternehmen übertragen werden.
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Samples: docmaster.supplier.daimler.com, www.akka-technologies.com
Standardsoftware. Abweichend von Ziffer 5.2 7.2 dürfen die Nutzungsrechte an Standardsoftware nur an Konzernunternehmen oder an Dritte zur Nutzung allein für Zwecke des Auftraggebers oder seiner Konzernunternehmen übertragen werden.
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Samples: www.cellcentric.net
Standardsoftware. Abweichend von Ziffer 5.2 dürfen die Nutzungsrechte Nutzungs- rechte an Standardsoftware nur an Konzernunternehmen Konzernunter- nehmen oder an Dritte zur Nutzung allein für Zwecke des Auftraggebers oder seiner Konzernunternehmen Konzern- unternehmen übertragen werden.
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Samples: docmaster.supplier.daimler.com
Standardsoftware. Abweichend von Ziffer 5.2 7.2 dürfen die Nutzungsrechte Nutzungs- rechte an Standardsoftware nur an Konzernunternehmen Konzernunter- nehmen oder an Dritte zur Nutzung allein für Zwecke des Auftraggebers oder seiner Konzernunternehmen Konzernun- ternehmen übertragen werden.
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Samples: docmaster.supplier.daimler.com
Standardsoftware. Abweichend von Ziffer 5.2 7.2 dürfen die Nutzungsrechte an Standardsoftware nur an Konzernunternehmen oder an Dritte Drit- te zur Nutzung allein für Zwecke des Auftraggebers oder seiner Konzernunternehmen übertragen werden.
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