Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind. 18.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle bzw. des Bauwerks, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. Meister, Bauleiter, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Stundenlohnarbeiten. 18.1 14.1 Stundenlohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart Beginn der Arbeiten vom AG ausdrücklich angeordnet worden sind und Stundenberichte gem. § 15 Abs. 3 VOB/B, in denen die abgerechneten Stunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet sind, unverzüglich, regelmäßig am nächsten Arbeitstag der Bauleitung des AG zur Bestätigung vorgelegt werden. Abweichend von § 15 Abs. 3 Satz 5 VOB/B steht dem AG eine Frist zur Rückgabe von höchstens 12 Werktagen nach Zugang der Stundenlohnzettel zu. Vergütet wird nur der für die entsprechenden Arbeiten erforderliche Zeitaufwand ohne An- und Abfahrt oder Pausen. Stundenlohnarbeiten sind in der jeweils zeitlich nachfolgenden Abschlagsrechnung aufzunehmen.
18.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel 14.2 Stellt sich erst später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bei dem AG Vertragsleistungen berücksichtigt sind oder zu deren Nebenleistungen gehören, so werden die Kosten trotz unterschriftlicher Anerkennung der örtlichen Bauleitung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wirdStundenlohnberichte nicht vergütet. Diese müssen folgende Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers Bei etwaiger Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflicht zuzüglich etwaiger Zinsen.
14.3 Die Kosten der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle bzw. des Bauwerks, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. Meister, Bauleiter, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden erforderlichen Aufsicht werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet . Für eventuell erforderlich werdende Materialien oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher UnfallverhütungsvorschriftenGroßgeräte ist eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. Die Originale Vereinbarung soll vor Ausführung der Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der ANArbeiten getroffen werden.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen
Stundenlohnarbeiten. 18.1 14.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütetbedürfen der vorherigen gesonderten ausdrücklichen Beauftragung durch den AG. Soweit möglich, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sindist die voraussichtliche Höhe vorab zu beziffern. Stundenlohnarbeiten sollen soweit wie möglich vermieden werden.
18.2 14.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung Stundenlohnarbeiten arbeitstägliche Stundenzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - • das Datum, - • die Bezeichnung der Baustelle bzw. Baustelle, • Bestellnummer des BauwerksAG, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, • die Art der Leistung, - • die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, BauleiterLohn- oder Gehaltsgruppe, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - • die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenenthaltenen Erschwernissen und • die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend dem Stundenzettel aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel Stundenlohn- zettel behält der AG; , die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
14.3 Die Gegenzeichnung von Stundenzetteln bescheinigt lediglich die Anwesenheitszeiten des Personals des AN. Mit der Unterzeichnung sind kein Anerkenntnis und keine Genehmigung von ausgeführten Arbeiten verbunden.
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Samples: Bau Und Werkvertrag, Bauvertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.(§ 15 VOB/B)
18.2 17.1 Der AN Auftragnehmer hat über Stundenarbeiten Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende außer den Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisennach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle bzw. Baustelle, - die genaue Bezeichnung des BauwerksAusführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, Bauleiter, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien Lohn- und MaschinenGehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden sowie nach im Verrechnungssatz nicht gesondert vergütetenthaltenden Erschwernissen, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 60.600/044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Mai 2016 - - die Gerätekenngrößen.
17.2 Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der ANAuftragnehmer.
17.3 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
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Samples: Grundstückskaufvertrag Mit Bauverpflichtung, Bauvertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 (1) Stundenlohnarbeiten werden dürfen nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.
18.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei auf besondere schrift- liche Anweisung des AG und nur in dem AG oder der örtlichen Bauleitung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wirddort festgelegten Umfang ausgeführt werden. Diese Die Stundenzettel müssen außerdem nach § 15 Nr. 3 VOB/B folgende Angaben zusätzlich zu den enthalten:
a) Namen, Beruf und Tarifgruppe der Arbeiter
b) die geleisteten Arbeitsstunden Stunden je Arbeiter
c) Art und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers Ort der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - Arbeiten
d) die Bezeichnung der Baustelle bzw. des Bauwerks, - Baustelle
e) die Art der Leistung
f) das Datum
g) Materialverbrauch
h) Gerätevorhaltung
(2) Vergütet wird der Lohnaufwand aufgrund anerkannter Stundenzettel. Von dem AG nicht unterzeichnete Stundenzettel gelten als nicht anerkannt. Es werden die Stundensätze gemäß Angebot bezahlt, - ohne weitere Zuschläge. Der Materialverbrauch und die Namen etwaige Gerätevorhaltung sind nach Preislisten von Händlern und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. Meister, Bauleiter, etc.) - Gerätelisten abzurechnen. Personal zur Beaufsich- tigung von Stundenlohnarbeiten wird grundsätzlich nicht bezahlt. Der AN hat sich die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind Stundenzettel täglich vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenquittieren zu lassen und die Zusammen- stellung der Stundenlohnarbeiten bei längerer Dauer wöchentlich vorzulegen.
(3) Erst nach Prüfung und Freigabe durch den AG gelten die Stundenlohnarbeiten als anerkannt. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; Für Stunden- lohnarbeiten gelten die bescheinigten Durchschriften erhält der ANAbrechnungs- und Zahlungs- bedingungen des Hauptauftrages.
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Samples: Bauvertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Der Auftragnehmer hat f r ausgef hrte Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.
18.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich arbeitst glich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende m ssen au er den Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - nach § 15 Abs. 3 VOB/B x das Datum, - x die Bezeichnung der Baustelle bzw. des BauwerksBaustelle, - x die genaue Bezeichnung d es Ausf hrungsortes innerhalb der Baustelle, x die Art der Leistung, - x die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte Arbeitskr fte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs - , BauleiterLohn - oder Gehaltsgruppe, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - x die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-Mehr - , Nacht-Nacht - , Samstags- Sonntags - und Feiertagsarbeit)Feiertagsarb eit, Aufsichtsstunden werden sowie nach im Verrechnungssatz nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenenthaltenen Erschwernissen und x die Ger tekenngr en enthalten. Stundenlohnrechnungen m ssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält beh lt der AG; Auftra ggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält Durch schriften erh lt der ANAuftragnehmer.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Stiftung Staatstheater Nürnberg Für Bauleistungen
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.(§ 15)
18.2 31.1. Der AN Auftragnehmer hat über Stundenarbeiten Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende außer den Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle bzw. Baustelle, - die genaue Bezeichnung des BauwerksAusführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, Bauleiter, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und MaschinenLohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden sowie nach im Verrechnungssatz nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenenthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der ANAuftragnehmer.
31.2. Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Bauvertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 15.1 Stundenlohnarbeiten werden dürfen nur vergütetauf besondere schriftliche Anweisung des HU durchgeführt, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sindmüssen täglich nachgewiesen und der Nachweis vom HU gegengezeichnet werden. Die Abzeichnung der Taglohnstunden kann nur durch den Bauleiter des HU erfolgen. Die Höhe der Vergütung für eine Lohnstunde wird zwischen HU und NU besonders vereinbart.
18.2 15.2 Der AN NU hat über Stundenarbeiten Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende Angaben außer den Vorgaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisenFolgendes enthalten: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle bzw. des BauwerksBaustelle, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, BauleiterLohn- oder Gehaltsgruppe, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit)Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
15.3 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen Vertragsleistungen, Aufsichtsstunden die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführen.
15.4 Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütetvor, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen. Die Originale Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Sollte sich bei späterer Prüfung herausstellen, dass die bereits unterschriebenen Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der ANvertragliche Leistungen (einschließlich Nebenleistungen) betreffen, so werden diese nicht vergütet. Bei evtl. Doppelzahlung gilt Ziffer 14.4 NUB.
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Samples: Nachunternehmervertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 3.1. Stundenlohnarbeiten dürfen nur für Leistungen ausgeführt werden, für die eine entsprechende Stundenlohnvereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber getroffen wurde.
3.2. Die geleisteten Stunden müssen täglich vom Auftraggeber bescheinigt werden. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anerkannt. Mit der Bescheinigung des Auftraggebers auf den Stundennachweisen ist keine Anerkennung einer Zahlungsverpflichtung verbunden. Gerüste, Geräte, Maschinen, Werkzeuge und dgl. sind mit ihrer Einsatzdauer werktäglich in doppelter Ausfertigung aufzulisten und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Mit dessen Unterschrift wird der Einsatz der aufgeführten Geräte, Maschinen, etc. bescheinigt. Es wird auf die STEAG Betriebsordnung für Bau-, Instandhaltungs- und Montagearbeiten hingewiesen.
3.3. Die tägliche Arbeitszeit ist, auch bezüglich der Organisation des Arbeitsablaufes, mit dem örtlichen Betrieb abzustimmen.
3.4. Die bescheinigten Arbeitsstunden werden nach den zur Zeit der Ausführung mit dem Auftraggeber vereinbarten bzw. tariflichen Stundenlöhnen zuzüglich eines vereinbarten Gemeinkostenzuschlages vergütet.
3.5. In den Gemeinkostenzuschlägen und/oder Verrechnungs- sätzen ist die Vergütung für Geschäftskosten und Gewinn, sowie alle Gemeinkosten, Kosten für übliches Handwerkszeug, Kleingeräte, Lohnnebenkosten, Fahrgeld/ Fahrzeit und Auslösung enthalten. Erschwerniszulagen werden nur zu den vereinbarten Sätzen bzw. tariflichen Bestimmungen vergütet.
3.6. Für Nacht- Sonntags- Feiertags- und Schichtarbeit sowie Mehrarbeit gilt Ziffer 5.5.
3.7. Der gesetzliche Vorsteuerabzug für Reisekosten (Auslösung und Fahrtkosten) ist nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung in den Rechnungen auszuweisen.
3.8. Erfordern Stundenlohnarbeiten die Benutzung besonderer Werkzeuge und anderer Geräte und Einrichtungen, so werden diese Kosten nur vergütet, wenn sie dies vor ihrer Ausführung Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart worden sindwurde, und die Nutzung vom Auftraggeber detailliert bestätigt wurde.
18.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung einzureichen3.9. Kleinmaterialien, Werkstoffe, Bauhilfs- und Betriebsstoffe sind, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende Angaben zusätzlich sie der Auftraggeber nicht kostenlos beistellt, dem Auftraggeber anzugeben und nur zu den geleisteten Arbeitsstunden vereinbarten Preisen abzurechnen.
3.10. Die Vergütung für Aufsichtspersonal richtet sich nach den vereinbarten Sätzen.
3.11. Führt der Auftragnehmer an einem Tage - bezogen auf die regelmäßige kalendertägliche Arbeitszeit gemäß Tarifvertrag - mehr als 50 % Vertragsarbeiten durch und werden an die Vertragsarbeiten Stundenlohnarbeiten angehängt, so werden für diese Arbeiten Auslösungen, Fahrgelder/Fahrzeiten usw. nicht vergütet.
3.12. Durch ausreichendes und qualifiziertes Personal sowie durch Einsatz geeigneter Stoffe und Geräte ist die schnellstmögliche Fertigstellung der Stundenlohnarbeiten zu sichern. Über das eingesetzte Personal ist ein Namensverzeichnis mit Ausweis der Qualifikationsbezeichnung einzureichen.
3.13. Die Kosten für vorschriftsmäßige Arbeitskleidung sind mit dem vergüteten Aufwand für Stundensatz abgegolten. Beistellungen von Materialien durch den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle Auftraggeber werden dem Auftragnehmer zu den vereinbarten bzw. mangels Vereinbarung zu üblichen Sätzen berechnet.
3.14. Wird ungeeignetes oder säumiges Personal eingesetzt, wodurch ein unverhältnismäßig hoher Zeitaufwand entsteht, so kann der Auftraggeber die Stundenzahl kürzen oder die Bescheinigung verweigern.
3.15. An den Schutzhelmen sind die Firmenbezeichnung und der Name des Bauwerks, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. Meister, Bauleiter, etcTrägers deutlich sichtbar anzubringen.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
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Samples: Service Agreement
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sofern sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden ausdrücklich beauftragt sind.
18.2 8.1 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnarbeiten innerhalb einer Kalenderwoche nach Ausführung Stundenlohnzettel bei dem in zweifacher Ausfertigung beim AG oder der örtlichen Bauleitung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende außer den Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffennach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: – detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung die genaue Bezeichnung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung Ausführungsortes innerhalb der Baustelle bzw. des Bauwerksund eventueller besonderen Schwierigkeiten, - die Art der Leistung, - – die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, BauleiterLohn- und Gehaltsgruppe, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit)Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwer- nissen; – Art und Anzahl des eingesetzten Materials, Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG – wann und von wem die Arbeiten angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenwurden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; .
8.2 Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der vom AN erbrachten Leistungen beinhaltet seitens des AG kein An- erkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten. Stellt sich bei einer späteren Prüfung heraus, dass die bescheinigten Durchschriften erhält im Stundenlohn berechneten Arbeiten (etwa als Nebenleistung) im vertraglich geschuldeten Bausoll enthalten sind, so werden die Kosten trotz etwaiger Unterzeichnung der ANStundenlohnzettel nicht vergütet.
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Samples: Bauvertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten 15.1 Auf Stundenlohnbasis werden Arbeiten des Auftrag–nehmers nur vergütet, wenn sie diese Vergütungsart vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart der Ar- beiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag–nehmer ver- einbart worden sindist.
18.2 Der AN 15.2 Stundenlohnverrechnungssätze sind grundsätzlich vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.
15.3 Über Stundenlohnarbeiten hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich der Auftragnehmer arbeits- täglich Stundenlohnzettel in 2-facher Ausfertigung der Bauleitung
15.4 Die Unterzeichnung der Stundenlohnzettel verpflichtet den Auftraggeber nicht zur Zahlung. Sie stellt nur eine Bestätigung dafür dar, dass die angegebenen Stunden geleistet wurden und das Material verbraucht worden ist. Auch Preisangaben auf den Stundenlohnzetteln verpflichten den Auftraggeber nicht.
15.5 Verweigert die Bauleitung des Auftraggebers die Unter– zeichnung, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Stunden– lohnzettel binnen einer Woche nach Verweigerung der Unter– zeichnung bei dem AG zuständigen Bevollmächtigten des Auftrag– gebers oder der örtlichen Bauleitung bei dem Auftraggeber selbst einzureichen. Später eingereichte Zettel bleiben unberücksichtigt, soweit nichts anderes vereinbart wirdnicht der Auftragnehmer nachweist, dass er unverschuldet an der Ein– haltung der Frist gehindert war.
15.6 Nicht vom Auftragnehmer oder seinen Leuten unter– zeichnete Stundenlohnzettel bleiben ebenfalls un–berücksichtigt.
15.7 Die Rechnungen über Stundenlohnarbeiten sind getrennt von den Rechnungen über die sonstigen Leistungen aufzustellen und nach Einzelkostenarten und den Zuschlägen in Höhe der ver–ein– barten Vomhundertsätze sowie ggf. Diese müssen folgende Angaben zusätzlich nach den vereinbarten Stunden- und Mengenverrechnungssätzen zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle gliedern. Die Lohn– kosten bzw. des BauwerksStundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln nach Berufsbezeichnung und Tarifgruppe auf– gegliedert werden.
15.8 Hat der Auftraggeber Stundenlohnarbeiten in Auftrag gege- ben bzw. Stundenlohnzettel bescheinigt bzw. Stundenlohn- rechnungen ausgeglichen, - ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Art Leistung nach den früheren Vereinbarungen der LeistungParteien zum Ein- heitspreis oder nach einer Pauschale abzurechnen ist, - die Namen und Vornamen verbleibt es bei der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. Meister, Bauleiter, etcVergütung der Leistung nach Einheitspreis bzw. Pauschal– summe gemäß den früheren Vereinbarungen der Parteien. Ggf. erfolgte Überzahlungen hat der Auftragnehmer an den Auftrag– geber zu erstatten.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
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Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.(§ 15)
18.2 26.1 Der AN Auftragnehmer hat über Stundenarbeiten Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende außer den Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), nach § 15 Nr. 3 - das Datum, Datum - die Bezeichnung der Baustelle bzw. - die genaue Bezeichnung des Bauwerks, Ausführungsortes innerhalb der Baustelle - die Art der Leistung, Leistung - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, Bauleiter, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, Lohn- oder Gehaltsgruppe - die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden sowie nach im Verrechnungssatz nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenenthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung der Stadt Emsdetten auf dem Stundenlohnzettel gilt nicht als Rech- nungsanerkenntnis. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; die Stadt Emsdetten, die bescheinigten Durchschriften erhält der ANAuftragnehmer.
26.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.(§ 15)
18.2 29.1 Der AN Auftragnehmer hat über Stundenarbeiten Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen folgende außer den Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), nach § 15 Nr. 3 - das Datum, Datum - die Bezeichnung der Baustelle bzw. - die genaue Bezeichnung des Bauwerks, Ausführungsortes innerhalb der Baustelle - die Art der Leistung, Leistung - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, Bauleiter, etc.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, Lohn- oder Gehaltsgruppe - die geleisteten Arbeitsstunden (je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden sowie nach im Verrechnungssatz nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenenthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel begründet keinen Vergütungsanspruch. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der ANAuftragnehmer.
29.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Bauvertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 14.1 Stundenlohnarbeiten werden dürfen nur vergütetdann ausgeführt werden, wenn sie vor ihrer dies je Einzelfall zuvor zwischen dem AG und dem AN verein- bart wird.
14.2 Stundenlohnarbeiten sind arbeitstäglich zu rapportieren. Auf den Rapporten hat der AN anzugeben, welche Arbeiten er wann an welcher Stelle mit welchem Stundenaufwand durch welche Mit- arbeiter mit welchem Geräteinsatz und Materialverbrauch er- bracht hat. Die Rapporte sind dem AG spätestens an dem auf die Ausführung schriftlich vereinbart worden folgenden Tag über dessen örtliche Bauleitung jeweils vorzulegen. Der AG bestätigt durch Unterschrift Emp- fang und sachliche Richtigkeit.
14.3 Die Leistungsnachweise des AN werden von diesem per EXCEL-Datei („Zeitnachweise für Fremdpersonal“) ausge- füllt, wobei dort neben der Zeiterfassung auch die ausgeführten Arbeiten genau zu beschreiben sind.
18.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem 14.4 Stundenlohnarbeiten sind mit der jeweils auf die Erbringung der Stundenlohnarbeiten folgenden kumulierten Abschlagsrechnung als gesonderte Position abzurechnen. Prüfung und Anerkennt- nis daraus resultierender Vergütungsansprüche bleiben allein bevollmächtigten Vertretern des AG oder der örtlichen Bauleitung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wirdvorbehalten. Diese müssen folgende Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle bzw§ 15 Abs. des Bauwerks, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. Meister, Bauleiter, etc3 Satz 5 VOB/B gilt nicht.) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
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Samples: Bauvertrag
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.
18.2 13.1 Der AN NU hat über Stundenarbeiten Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich folgende Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem vergüteten Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung und Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Fracht-, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - enthalten:
a) das Datum, -
b) die Bezeichnung der Baustelle bzw. des Bauwerks, - Baustelle
c) die Art der Leistung, -
d) die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion (z.B. MeisterBerufs-, Bauleiter, etc.Lohn- oder Gehaltsgruppe
e) - die für die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit)Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
f) die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen Vertragsleistungen, Aufsichtsstunden die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführen. An- und Abfahrtzeiten zur und von der Baustelle werden nicht gesondert vergütet.
13.2 Stellt sich heraus, es sei denndass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendigkann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen.
13.3 Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriftenergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen. Die Originale Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der ANerbrachten Leistungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Stundenlohnarbeiten. 18.1 Stundenlohnarbeiten Zusätzlich beauftragte Leistungen werden nur vergütetgesondert auf Stundenlohnbasis, wenn sie vor ihrer Ausführung schriftlich vereinbart worden sind.
18.2 Der AN hat über Stundenarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel bei dem AG oder der örtlichen Bauleitung einzureichenzuzüglich Material abgerechnet werden, soweit sofern nichts anderes vereinbart wirdist. Diese müssen folgende Angaben zusätzlich zu den geleisteten Arbeitsstunden Bei Anfallen von Stundenlohnarbeiten und einer Entfernung von mehr als 10 Kilometer von Betriebsstätte in 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00 und dem vergüteten Aufwand Einsatzort wird eine Anfahrt-Pauschale ermittelt. Pro Kilometer und Mitarbeiten werden 0,70 € berechnet Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen. Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den Verbrauch allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch den Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von StoffenHolz im Außenbereich, Vorhaltung von Einrichtung sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimaansprüchen ausgesetzt sind. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: • 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und GerätenInstandhaltungsarbeiten (Arbeiten, Maschinen die nicht die Gebäudesubstanz betreffen). • 5 Jahre bei Neubauarbeiten und maschinellen AnlagenArbeiten, Fracht-, Fuhr- die nach Umfang und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ausweisen: - Nennung des Veranlassers der Stundenarbeiten (Name, Fachbereich), - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle bzw. des Bauwerks, - die Art der Leistung, - die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Funktion Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. MeisterGrundsanierung) oder Arbeiten, Bauleiter, etc.) - welche die für Gebäudesubstanz betreffen. Der Auftraggeber kann die Ausführung der Leistungen benötigten Materialien und Maschinen, - die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeit), Aufsichtsstunden werden Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht gesondert vergütetmit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet die Forderung ist unbestritten oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG; die bescheinigten Durchschriften erhält der ANrechtskräftig festgestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen