Stundenlohnarbeiten. (§ 15) 23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. 23.2 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stun- denlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 23.3 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 14.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütetbedürfen der vorherigen gesonderten ausdrücklichen Beauftragung durch den AG. Soweit möglich, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet ist die voraussichtliche Höhe vorab zu beziffern. Stundenlohnarbeiten sollen soweit wie möglich vermieden werden.
23.2 14.2 Der Auftragnehmer AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel Stundenzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - • das Datum, - • die Bezeichnung der Baustelledes Leistungsortes, - die genaue Bezeichnung • Bestellnummer des Ausführungsortes innerhalb der BaustelleAG, - • die Art der Leistung, - • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln dem Stundenzettel aufgegliedert werden. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohn- zettel behält der AuftraggeberAG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AuftragnehmerAN.
23.3 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen 14.3 Die Gegenzeichnung von Stundenzetteln bescheinigt lediglich die Anwesenheitszeiten des Personals des AN. Mit der Unterzeichnung sind kein Anerkenntnis und keine Genehmigung von ausgeführten Arbeiten verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Die Beschaffung Von Lieferungen Und Leistungen, Vertragsbedingungen Für Die Beschaffung Von Lieferungen Und Leistungen
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 15.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich werktäglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - • das Datum, - • die Bezeichnung der Baustelle, - • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - Baustelle • die Art der Leistung, - • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und FeiertagsarbeitFeier- tagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - • die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23.3 15.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 15.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich werktäglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - • das Datum, - • die Bezeichnung der Baustelle, - • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - Baustelle • die Art der Leistung, - • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und FeiertagsarbeitFeier- tagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - • die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der AuftragnehmerAuf- trag-nehmer.
23.3 15.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 25.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reichenAus- fertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 AbsNr. 3 VOB/B - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennt- nis. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23.3 25.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 24.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - – das Datum, - – die Bezeichnung der Baustelle, - – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - – die Art der Leistung, - – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - – die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23.3 24.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 26.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzurei- chen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 AbsNr. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der AuftragnehmerAuftragneh- mer.
23.3 26.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 15.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich werktäglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - • das Datum, - • die Bezeichnung der Baustelle, - • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - derBaustelle • die Art der Leistung, - • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und FeiertagsarbeitFeier- tagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - • die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der AuftragnehmerAuf- trag-nehmer.
23.3 15.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 14.1 Leistungen als Stundenlohnarbeiten werden sind nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 auf Anweisung des Auftraggebers zulässig. Die möglicherweise nur mündlich erteilte Anweisung ist mindestens im Bautagebuch zu doku- mentieren. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich arbeitstäg- lich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - III VOB/B enthal- ten: • das Datum, - • die Bezeichnung der Baustelle, - • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - • die Art der Leistung, - • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder und Gehaltsgruppe, - • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert aufgeglie- dert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie Feiertagsarbeit so- wie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - enthaltenden Erschwer- nissen, • die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Gerätekenngrößen.
14.2 Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23.3 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen14.3 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden.
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Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 25.1 Stundenlohnarbeiten werden sind nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werdenauf Anweisung bzw. schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers auszuführen.
23.2 25.2 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel ist Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23.3 25.3 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 17.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. Absatz 3 - VOB/B das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Berufsbezeichnungen und die vollen Namen der eingesetzten Arbeitskräfte sowie Detailangaben, welche konkreten Einzelleistungen jeweils mit welchem Material- und deren Berufs-Zeitaufwand ausgeführt worden sind, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthaltenzu ent- halten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln Stun- denlohnzetteln aufgegliedert werdensein.
17.2 Stellt sich heraus, dass die im Stundenlohn berechne- ten Arbeiten bereits in anderen Vertragleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistun- gen gehören, kann der Auftragnehmer hierfür keine zusätzli- che Vergütung verlangen.
17.3 Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stunden- lohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Ver- einbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundlohnachweisen. Die Originale Abzeichnung von Stundenlohn- zetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft nur Art und Umfang der Stun- denlohnzettel behält erbrachten Leistungen. Sie stellt insbesondere auch keine Abnahme der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der AuftragnehmerLeistungen des Auftragnehmers dar.
23.3 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
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Samples: Construction Contract
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 29.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reichen2-facher Ausferti- gung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, Datum - die Bezeichnung der Baustelle, Baustelle - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, Baustelle - die Art der Leistung, Leistung - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, Gehaltsgruppe - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel ist Voraussetzung für einen Vergü- tungsanspruch. Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23.3 29.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellenauf- zustellen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Stadt Hamm Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Zvb/Vob)
Stundenlohnarbeiten. (§ 15)
23.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
23.2 19.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzu- reicheneinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 enthalten: - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder und Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und enthaltenden Erschwernissen, - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Gerätekenngrößen.
19.2 Die Originale der Stun- denlohnzettel Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23.3 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.19.3 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. BOORBERG
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Samples: Bauvertrag