Common use of Stundenlohnarbeiten Clause in Contracts

Stundenlohnarbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach schriftlicher Beauftragung des HU durchgeführt, müssen täglich durch Stundenlohnzettel nachge- wiesen und der Nachweis vom HU gegengezeichnet werden. Andernfalls kann der NU keine Vergütung geltend machen. Wird nach Stun- den vergütet, wird nur die reine Arbeitszeit ohne Pausen vergütet; Fahrtzeiten und –kosten werden nur nach vorheriger schriftlicher Ver- einbarung mit dem HU gesondert vergütet. Wartezeiten werden nur vergütet, wenn sie von HU nachweislich zu vertreten sind.

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Stundenlohnarbeiten. 20.1 Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach schriftlicher Beauftragung des HU durchgeführt, müssen täglich durch Stundenlohnzettel nachge- wiesen nachgewiesen und der Nachweis vom HU gegengezeichnet werden. Andernfalls kann der NU keine Vergütung geltend machen. Wird nach Stun- den Stunden vergütet, wird nur die reine Arbeitszeit ohne Pausen vergütet; Fahrtzeiten und –kosten werden nur nach vorheriger schriftlicher Ver- einbarung Vereinbarung mit dem HU gesondert vergütet. Wartezeiten werden nur vergütet, wenn sie von HU nachweislich nach- weislich zu vertreten sind.

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Stundenlohnarbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer, schriftlicher Beauftragung des HU durchgeführt, müssen täglich durch Stundenlohnzettel nachge- wiesen nachgewiesen und der Nachweis vom HU gegengezeichnet werden. Andernfalls kann der NU keine Vergütung geltend machen. Wird nach Stun- den vergütetStunden ver- gütet, wird nur die reine Arbeitszeit ohne Pausen vergütet; Fahrtzeiten und –kosten werden nur nach vorheriger schriftlicher Ver- einbarung Vereinbarung mit dem HU gesondert vergütet. Wartezeiten werden nur vergütet, wenn sie von HU nachweislich zu vertreten sind.

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Stundenlohnarbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer, schriftlicher Beauftragung des HU durchgeführt, müssen täglich durch Stundenlohnzettel nachge- wiesen nachgewiesen und der Nachweis vom HU gegengezeichnet werden. Andernfalls kann der NU keine Vergütung geltend machen. Wird nach Stun- den Stunden vergütet, wird nur die reine Arbeitszeit ohne Pausen vergütet; Fahrtzeiten und –kosten werden nur nach vorheriger schriftlicher Ver- einbarung Vereinbarung mit dem HU gesondert vergütet. Wartezeiten werden nur vergütet, wenn sie von HU nachweislich zu vertreten sind.

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Stundenlohnarbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer, schriftlicher Beauftragung des HU durchgeführt, müssen müs- sen täglich durch Stundenlohnzettel nachge- wiesen nachgewiesen und der Nachweis vom HU gegengezeichnet werden. Andernfalls kann der NU keine Vergütung geltend machen. Wird nach Stun- den Stunden vergütet, wird nur die reine Arbeitszeit ohne Pausen vergütetver- gütet; Fahrtzeiten und –kosten werden nur nach vorheriger vorhe- riger schriftlicher Ver- einbarung Vereinbarung mit dem HU gesondert vergütet. Wartezeiten werden nur vergütet, wenn sie von HU nachweislich zu vertreten sind.

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Stundenlohnarbeiten. (1) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach schriftlicher Beauftragung des HU durchgeführtdurch- geführt, müssen täglich durch Stundenlohnzettel nachge- wiesen nachgewiesen und der Nachweis Nach- weis vom HU gegengezeichnet werden. Andernfalls kann der NU keine Vergütung Ver- gütung geltend machen. Wird nach Stun- den Stunden vergütet, wird nur die reine Arbeitszeit Ar- beitszeit ohne Pausen vergütet; Fahrtzeiten und –kosten werden nur nach vorheriger vor- heriger schriftlicher Ver- einbarung Vereinbarung mit dem HU gesondert vergütet. Wartezeiten werden nur vergütet, wenn sie von HU nachweislich zu vertreten sind.

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Stundenlohnarbeiten. (1) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer, schriftlicher Beauftragung des HU durchgeführt, müssen täglich durch Stundenlohnzettel nachge- wiesen nachgewiesen und der Nachweis vom HU gegengezeichnet werden. Andernfalls kann der NU keine Vergütung geltend gel- tend machen. Wird nach Stun- den Stunden vergütet, wird nur die reine Arbeitszeit ohne oh- ne Pausen vergütet; Fahrtzeiten und –kosten werden nur nach vorheriger schriftlicher Ver- einbarung Vereinbarung mit dem HU gesondert vergütet. Wartezeiten werden wer- den nur vergütet, wenn sie von HU nachweislich zu vertreten sind.

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