Common use of Stundenlohnarbeiten Clause in Contracts

Stundenlohnarbeiten. 13.1 Der NU hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich folgende Angaben enthalten: a) das Datum b) die Bezeichnung der Baustelle c) die Art der Leistung d) die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe e) die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und f) die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen Vertragsleistungen, die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführen. 13.2 Stellt sich heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen. 13.3 Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Stundenlohnarbeiten. 13.1 Der NU hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen8.1. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich folgende Angaben enthalten: a) das Datum b) die Bezeichnung der Baustelle c) die Art der Leistung d) die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe e) die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und f) die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen Vertragsleistungen, die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführen. 13.2 Stellt sich heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen. 13.3 Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Damit ist keine Anerkennung der Vergütungspflicht der Stundenlohnarbeiten verbunden. 8.2. Stellt sich heraus, dass die im Stundenlohn durchgeführten und berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der AN hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen. 8.3. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich enthalten: − das Datum − die Bezeichnung der Baustelle − fortlaufende Nummerierung − die Art der Leistung − die Namen der Arbeitskräfte − die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.

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Samples: General Terms and Conditions for Subcontractors

Stundenlohnarbeiten. 13.1 Der NU hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen8.1. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich folgende Angaben enthalten: a) das Datum b) die Bezeichnung der Baustelle c) die Art der Leistung d) die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe e) die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und f) die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen Vertragsleistungen, die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführen. 13.2 Stellt sich heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen. 13.3 Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Damit ist keine Anerkennung der Vergütungspflicht der Stundenlohnarbeiten verbunden. 8.2. Stellt sich heraus, dass die im Stundenlohn durchgeführten und berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der AN hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen. 8.3. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten: − das Datum − die Bezeichnung des Projektes − fortlaufende Nummerierung − die Art der Leistung − die Namen der Arbeitskräfte − die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Nachunternehmer

Stundenlohnarbeiten. 13.1 16.1. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn einschließlich der Höhe des Stundenlohns ausdrücklich schriftlich vom AG beauftragt worden sind. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 16.2. Der NU AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich werktäglich Stundenlohnzettel zu führen und diese in zweifacher Ausfertigung einzureicheninnerhalb der darauffolgenden drei Werktage dem AG vorzulegen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich folgende Angaben enthalten: a) das Datum b) : ▪ Datum und Uhrzeit der erbrachten Leistungen; ▪ bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen: wann und von wem die Arbeiten angeordnet wurden; ▪ Bezeichnung der Baustelle c) ; ▪ detaillierte Angabe der ausgeführten Leistungen, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle und eventueller besonderer Schwierigkeiten; ▪ Art der Leistung d) und Anzahl des eingesetzten Materials; ▪ die Gerätekenngrößen; ▪ die Namen der eingesetzten Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe e) Berufsgruppe; ▪ die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen undErschwernissen; bei Lehrlingen ist das Lehrjahr anzugeben. f) die Gerätekenngrößen16.3. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen VertragsleistungenDie Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführenbescheinigten Durchschriften erhält der AN. 13.2 Stellt sich heraus, dass 16.4. Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder von ihm beauftragte Dritte beinhaltet kein Anerkenntnis der Erforderlichkeit der Leistungen und über die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangenAbrechenbarkeit als Stundenlohnarbeiten. 13.3 16.5. Der AN darf für Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht keine höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen, als dies für die Art der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten LeistungenLeistungen erforderlich ist.

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Samples: Bauvertrag

Stundenlohnarbeiten. 13.1 Der NU hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichenZusätzliche und notwendige Leistungen, die überwiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese müssen außer Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüst- zeiten fortzuführen. Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort bezahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss vereinbart sein und wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige Abschlagszahlung und die Schlusszahlung innerhalb der vereinbar- ten Frist auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks und ist die Frist, innerhalb derer Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen Werden vom Auftragnehmer nach den Angaben nach § 15 Absallgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hier- für übernimmt er die Gewähr. 3 VOBVerschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gerbrauch und/B zusätzlich folgende Angaben enthalten: a) das Datum b) die Bezeichnung oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Baustelle c) die Art der Leistung d) die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe e) die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach Gewährleistungsfrist eintreten. Dies kann besonders für alle Beschichtungen auf Holz im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und f) die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen VertragsleistungenAußenbereich zutreffen, sowie für Beschichtungen, die nach Einheitspreisen stark örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gemäß § 634a BGB wie folgt: Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei dann, die Forderung ist unbestritten oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführenrechtskräftig festgestellt. 13.2 Stellt sich heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen. 13.3 Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen.

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Samples: General Terms and Conditions

Stundenlohnarbeiten. 13.1 (§ 15 VOB/B) 25.1 Der NU Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung dreifacher Aus- fertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich folgende Angaben enthalten: a) das Datum b) Datum • die Bezeichnung der Baustelle c) Baustelle • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle • die Art der Leistung d) Leistung • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe e) Gehaltsgruppe • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und f) und • die GerätekenngrößenGerätekenngrößen • eine laufende Durchnummerierung enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen VertragsleistungenDie Bescheinigung der Auftraggeberin auf dem Stundenlohnzettel begründet keinen Vergütungsan- spruch. Die Originale der Stundenlohnzettel behält die Auftraggeberin, die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführenbescheinigten Durchschriften er- hält der Auftragnehmer. 13.2 Stellt sich heraus25.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten so sind oder zu nicht besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehören, kann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangengetrennten Rechnungen aufzustellen. 13.3 Stundenlohnarbeiten werden nach 25.3 Die Anerkennung der Arbeitsstundenleistung und des Materialverbrauchs durch die Bauleitung er- streckt sich lediglich auf die Ausführung der Arbeiten, die aufgewendete Zeit und den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus der Unterzeichnung von StundenlohnnachweisenMaterialver- brauch. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten LeistungenPrüfung, ob Stundenlohn oder zum Vertrag gehörende Leistung vorliegt, bleibt vorbehal- ten.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesstadt Bonn Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Vob)

Stundenlohnarbeiten. 13.1 Der NU Stundenlohnarbeiten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Anordnung durch den AG/HU bzw. dessen Auf- tragsbevollmächtigten. Die Anordnung hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B zusätzlich folgende Angaben enthalten: a) das Datum b) die Bezeichnung der Baustelle c) die Art der Leistung d) die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe e) die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und f) die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Soweit im Stundenlohn abgerechnete Arbeiten ihrer Art nach anderen Vertragsleistungen, die nach Einheitspreisen oder einem Pauschalpreis abzurechnen sind, zugeordnet werden können, sind sie in Rechnungen bei diesen anderen Vertragsleistungen übersichtlich aufzuführen. 13.2 Stellt sich herauszu beinhalten, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten Leistungen als Stundenlohnarbeiten zu erbringen sind. Soweit Stundensätze nicht bereits in anderen Vertragsleistungen enthalten Ziff. 4.3 des Werkvertrags vereinbart wurden, sind oder diese in der Anordnung zu nicht nennen bzw. vom AN/NU mit der Anordnung dem AG/HU mitzuteilen. Dem AG/HU ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Über die geleisteten Arbeits- stunden sind Listen (Stundenlohnzettel) einzureichen. Der AN/NU hat dabei den erforderlichen, besonders zu vergütenden Nebenleistungen gehörenver- gütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für die Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderposten anzugeben. Darüber hinaus sind die aufzuführenden Personen gesondert mit Namen, Berufs- und Lohngruppe aufzuführen. Die Listen sind werktäglich in Kopie beim AG/HU einzureichen. Der AG/HU soll die Stundenzettel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zurückgeben. Er kann der NU hierfür keine zusätzliche Vergütung verlangen. 13.3 Stundenlohnarbeiten werden nach Einwendungen auf den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnetStundenzetteln oder gesondert schriftlich erheben. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, ergibt sich eine nachträgliche Vereinbarung darüber nicht allein aus Mit der Unterzeichnung von StundenlohnnachweisenStundenlohnzetteln erklärt der AG/HU nur, dass die Arbeiten erbracht sind; ein Anerkennt- nis einer Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht erklärt. Die Abzeichnung Unterzeichnung ersetzt nicht das Erfordernis der gesonderten Anordnung des AG/HU zur Ausführung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten LeistungenStundenlohnarbeiten. Stundenlohnrechnungen sind alsbald nach Rücklauf des Stundenlohnzettels, längstens jedoch in Abständen von zwei Wochen einzureichen.

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Samples: Bauvertrag