Common use of Stundenlohnarbeiten Clause in Contracts

Stundenlohnarbeiten. Stundenlohnarbeiten setzen eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung darüber voraus und dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des AG ausge- führt werden. Die entsprechenden Stundenlohnzettel müssen spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Durchführung der örtlichen Bauleitung des AG zur Unterschrift vorgelegt werden. Die nachgewiesenen Lohnstunden werden gemäß den vereinbarten Stundensätzen vergütet. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, der AG fordert ausdrücklich eine Aufsicht oder diese ist nach den Unfallverhütungsvorschriften erforder- lich. Stundenlohnarbeiten sind mit den vom AG anerkannten Arbeitsnachweisen gesondert ausgewiesen und kumuliert im Rahmen der Abschlags- rechnungen und Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der AG behält sich bei sämtlichen Stundenlohnarbeiten vor, festzustellen, ob es sich um vergütungspflichtige Stundenlohnarbeiten oder bereits durch vertraglich vereinbarte Preise abgedeckte Leistungen handelt.

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Samples: www.zueblin.de, www.kieserling.strabag.de, www.zueblin.de

Stundenlohnarbeiten. Stundenlohnarbeiten setzen eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung darüber voraus und dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des AG ausge- führt ausgeführt werden. Die entsprechenden Stundenlohnzettel müssen spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Durchführung der örtlichen Bauleitung des AG zur Unterschrift vorgelegt werden. Die nachgewiesenen Lohnstunden werden gemäß den vereinbarten Stundensätzen vergütet. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, der AG fordert ausdrücklich eine Aufsicht oder diese ist nach den Unfallverhütungsvorschriften erforder- licherforderlich. Stundenlohnarbeiten sind mit den vom AG anerkannten Arbeitsnachweisen gesondert ausgewiesen und kumuliert im Rahmen der Abschlags- rechnungen Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der AG behält sich bei sämtlichen Stundenlohnarbeiten vor, festzustellen, ob es sich um vergütungspflichtige Stundenlohnarbeiten oder bereits durch vertraglich vereinbarte Preise abgedeckte Leistungen handelt.

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