Stundenlohnarbeiten. 13.1 Stundenlohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten vom AG ausdrücklich angeordnet worden sind und Stundenberichte gem. § 15 Abs. 3 VOB/B, in denen die abgerechneten Stunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet sind, unverzüglich, regelmäßig am nächsten Arbeitstag der Bauleitung des AG zur Bestätigung vorgelegt werden. Vergütet wird nur der für die entsprechenden Arbeiten erforderliche Zeitaufwand ohne An- und Abfahrt oder Pausen. Stundenlohnarbeiten sind in der jeweils zeitlich nachfolgenden Abschlagsrechnung aufzunehmen. 13.2 Stellt sich erst später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bei Vertragsleistungen berücksichtigt sind oder zu deren Nebenleistungen gehören, so werden die Kosten trotz unterschriftlicher Anerkennung der Stundenlohnberichte nicht vergütet. Bei etwaiger Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflicht zuzüglich etwaiger Zinsen. 13.3 Die Kosten der erforderlichen Aufsicht werden nicht gesondert vergütet. Für eventuell erforderlich werdende Materialien oder Großgeräte ist eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. Die Verein- barung soll vor Ausführung der Arbeiten getroffen werden.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen
Stundenlohnarbeiten. 13.1 15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten vorher vom AG ausdrücklich ausdrück- lich angeordnet worden sind und Stundenberichte gem. § 15 Abs. 3 VOB/B, in denen die abgerechneten Stunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet sind, unverzüglich, regelmäßig entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am nächsten fol- genden Arbeitstag der Bauleitung Projektleitung des AG zur Bestätigung Unterschrift vorgelegt werden. Vergütet wird nur Die Unterschrift der für Projektleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rech- nungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
15.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die entsprechenden Arbeiten erforderliche Zeitaufwand ohne An- Auf- sicht sowie alle sozialen und Abfahrt tariflichen Nebenkosten. Für evtl. benötigte Materialien oder PausenGeräte ist vor Ausführung eine Vergütung zu vereinbaren.
15.3 Der AN ist verpflichtet, gemäß Ziffer 15.1 dieser ZVB angeordnete und vom AG abgezeichnete Stundenlohnarbeiten mit dem der jeweiligen Ausführung folgenden Abschlagszahlungsantrag abzurechnen. Stundenlohnarbeiten sind Nur wenn ein weiterer Abschlagszahlungsan- trag nicht vorgesehen ist, kann eine erstmalige Abrechnung in der jeweils zeitlich nachfolgenden Abschlagsrechnung aufzunehmenSchlussrechnung erfolgen.
13.2 Stellt sich erst später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bei Vertragsleistungen berücksichtigt sind oder zu deren Nebenleistungen gehören, so werden die Kosten trotz unterschriftlicher Anerkennung der Stundenlohnberichte nicht vergütet. Bei etwaiger Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflicht zuzüglich etwaiger Zinsen.
13.3 Die Kosten der erforderlichen Aufsicht werden nicht gesondert vergütet. Für eventuell erforderlich werdende Materialien oder Großgeräte ist eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. Die Verein- barung soll vor Ausführung der Arbeiten getroffen werden.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen
Stundenlohnarbeiten. 13.1 10.1 Stundenlohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten vom AG ausdrücklich angeordnet worden sind und Stundenberichte gem. § 15 Abs. 3 VOB/B, in denen die abgerechneten Stunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet sind, unverzüglich, regelmäßig am nächsten Arbeitstag der Bauleitung des AG zur Bestätigung vorgelegt werden. Vergütet wird nur der für die entsprechenden Arbeiten erforderliche Zeitaufwand ohne An- und Abfahrt oder Pausen. Stundenlohnarbeiten sind in der jeweils zeitlich nachfolgenden Abschlagsrechnung aufzunehmen.
13.2 10.2 Stellt sich erst später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bei Vertragsleistungen berücksichtigt sind oder zu deren Nebenleistungen gehören, so werden die Kosten trotz unterschriftlicher Anerkennung der Stundenlohnberichte nicht vergütet. Bei etwaiger Doppelzahlung besteht Rückerstattungspflicht zuzüglich etwaiger Zinsen.
13.3 10.3 Die Kosten der erforderlichen Aufsicht werden nicht gesondert vergütet. Für eventuell erforderlich werdende Materialien oder Großgeräte ist eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. Die Verein- barung soll vor Ausführung der Arbeiten getroffen werden.
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Samples: Bauvertrag