Common use of Summenausgleich Clause in Contracts

Summenausgleich. 59.1 Soweit die Versicherungssummen der einzelnen Positionen die dazugehörigen Versicherungswerte übersteigen, werden die über- schießenden Summenanteile auf diejenigen Positionen aufgeteilt, bei denen nach Aufteilung einer Vorsorgeversicherungssumme Unterver- sicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Die Aufteilung findet nur zugunsten von Positionen statt, für die gleich hohe oder niedrigere Prämiensätze vereinbart sind.

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Summenausgleich. 59.1 10.2.1 Soweit die Versicherungssummen der einzelnen Positionen die dazugehörigen dazugehörenden Versicherungswerte übersteigen, werden die über- schießenden überschießenden Summenanteile auf diejenigen Positionen aufgeteilt, bei denen nach Aufteilung einer Vorsorgeversicherungssumme Unterver- sicherung Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Die Aufteilung findet nur zugunsten von Positionen statt, für die gleich hohe oder niedrigere Prämiensätze Beitragssätze vereinbart sind.

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Summenausgleich. 59.1 a) Soweit die Versicherungssummen der einzelnen Positionen die dazugehörigen dazugehörenden Versicherungswerte übersteigen, werden die über- schießenden überschießenden Summenanteile auf diejenigen Positionen aufgeteilt, bei denen nach Aufteilung einer Vorsorgeversicherungssumme Unterver- sicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreichtUnterversicherung besteht. Die Aufteilung findet nur zugunsten zu Gunsten von Positionen statt, für die gleich hohe oder niedrigere Prämiensätze vereinbart sind.

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Summenausgleich. 59.1 a) Soweit die Versicherungssummen der einzelnen Positionen die dazugehörigen Versicherungswerte übersteigen, werden die über- schießenden überschießenden Summenanteile auf diejenigen Positionen aufgeteilt, bei denen nach Aufteilung einer Vorsorgeversicherungssumme Unterver- sicherung Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Die Aufteilung findet nur zugunsten von Positionen statt, für die gleich hohe oder niedrigere Prämiensätze Beitragssätze vereinbart sind.

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Summenausgleich. 59.1 a) Soweit die Versicherungssummen der einzelnen Positionen die dazugehörigen dazugehörenden Versicherungswerte übersteigen, werden die über- schießenden Summenanteile auf diejenigen Positionen aufgeteilt, bei denen nach Aufteilung einer Vorsorgeversicherungssumme Unterver- sicherung Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Die Aufteilung findet nur zugunsten von Positionen statt, für die gleich hohe oder niedrigere Prämiensätze Beitragssätze vereinbart sind.

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Summenausgleich. 59.1 a) Soweit die Versicherungssummen der einzelnen Positionen die dazugehörigen dazu- gehörenden Versicherungswerte übersteigen, werden die über- schießenden überschießenden Summenanteile auf diejenigen Positionen aufgeteilt, bei denen nach Aufteilung einer Vorsorgeversicherungssumme Unterver- sicherung Unterversicherung besteht oder bei denen die Versicherungssumme wegen entstandener Aufwendungen für Abwendung oder Minderung des Schadens nicht ausreicht. Die Aufteilung findet nur zugunsten von Positionen statt, für die gleich hohe oder niedrigere Prämiensätze Beitragssätze vereinbart sind.

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