Besondere Vertragsbestimmungen Musterklauseln

Besondere Vertragsbestimmungen. Sofern zwischen smaXtec und dem Kunden besondere Vertragsbestimmungen vereinbart sind, die in gesonderten schriftlichen Vereinbarungen geregelt wurden, gehen diese besonderen Vertragsbestimmungen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Mündliche Zusagen von smaXtec, Angestellten oder Handelsvertretern von smaXtec begründen keine Ansprüche des Kunden. Es gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Konditionen.
Besondere Vertragsbestimmungen. 1. Die beiliegenden vier, mit Massstab und Nordrichtung versehenen Dienstbar- keitspläne "LIG Fisibach/367", "LIG Fisibach/402", LIG Fisibach/383" und "LIG Fisibach/399" sind Bestandteile dieser Urkunde. 2. Diese Urkunde gilt als Ergänzung zum Materialabbauvertrag vom 18. Juni 1998. 3. Die Zustimmungen der Ortsbürgergemeindeversammlung und der Ein- wohnergemeindeversammlung Fisibach bleiben ausdrücklich vorbehalten. 4. Die Notariats- und Grundbuchkosten dieses Vertrages übernimmt die Ziegelei Fisibach AG. 5. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des öffentlichen Rechtes (insbesondere des anwendbaren Baurechtes). 6. Die Urkundsperson wird zu allen mit diesem Vertrag direkt oder indirekt zusam- menhängenden Anmeldungen und Vorkehrungen sowie zur Abgabe von Be- schwerdeverzichten ermächtigt und beauftragt. 7. Die Parteien beauftragen das Grundbuchamt, allfällige Verfügungen der Ur- kundsperson zuzustellen. 8. Das Original dieser Urkunde dient dem Grundbuchamt als Rechtsgrundaus- weis. Die Parteien erhalten beglaubigte Abschriften. 9. Sofern für die rechtsgültige Eintragung der vorliegenden Urkunde Nachträge zu diesem Vertrag notwendig werden, bevollmächtigen die Parteien Frau Xxx- xxxxxx Xxxxxx Schiesser, 17.10.1969, und/oder Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx Knecht, 15.01.1986, und/oder Xxxx Xxxxx Xxxxxxxx Hauser, 06.12.1991, und/oder Xxxx Xxxxx Xxxxxx, 21.04.2000, je Mitarbeiter von XXXXXXXX RECHTSANWÄLTE & NOTARE, diese Nachträge vor der Urkundsperson mit ausdrücklicher Befug- nis zur Doppelvertretung zu unterzeichnen. Die Parteien werden von der Ur- kundsperson orientiert. 10. Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter bestätigen, dass sie diese Urkunde in Anwesenheit der Urkundsperson gelesen haben und dass diese Urkunde ih- ren gemeinsamen und übereinstimmenden Willen enthält.
Besondere Vertragsbestimmungen. Für Vermietung/Verleih von WESUAL Produkten, Bestellungen über den Webshop sowie für Support- und Wartungsverträge gelten besondere, individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen. Diese heben die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsbestimmungen nicht auf, sondern ergänzen diese für den entsprechenden Sachverhalt. Im Zweifelsfall bzw. bei Widerspruch sind die Vertragsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den besonderen Vertragsbestimmungen überzuordnen.
Besondere Vertragsbestimmungen. Sofern sich die versicherten Sachen unter dem Straßenniveau befinden gelten sie mitversichert. Für die Gefahren Leitungswasser und Sturmschaden müssen sie jedoch mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden.
Besondere Vertragsbestimmungen. 8.1 Muss das Ladesystem während der Vertragsdauer aufgrund von Unterhalts- oder Sanierungsarbeiten an der Gebäudesubstanz ganz oder teilweise deinstalliert und neu installiert werden, trägt der Grundeigentümer dafür die Kosten. 8.2 Der Aus- und Umbau der Basisinstallation ist nur in Absprache und mit Zustimmung des Grundeigentümers zulässig. Der Ausbau der Ladestationen bzw. die Installation weiterer Ladestationen durch die Dienstleisterin ist hingegen jederzeit gestattet und richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. 8.3 Die Dienstleisterin nutzt mit ihrem Ladesystem die verbleibende Strom-Anschlussleistung des Mehrfamilien- hauses des Grundeigentümers. Sie gewährleistet die individuelle Abrechnung von genutztem Strom pro Nut- zer. Weil die zur Verfügung stehende Strom-Anschlussleistung unbekannt ist, kann der Betrieb des intelligenten Ladesystems nur im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Strom-Anschlussleistung garantiert wer- den. Wird die Kapazitätsgrenze erreicht und wünschen der Grundeigentümer und/oder seine Nutzer weitere Ladestationen bzw. einen weiteren Ausbau des Ladesystems, muss die Strom-Anschlussleistung mit geeigneten Massnahmen auf Kosten des Grundeigentümers erhöht werden. 8.4 Eine allfällige Entfernung des Ladesystems ist erst nach Vertragsende zulässig. Die Kosten für die Entfernung trägt der Grundeigentümer.
Besondere Vertragsbestimmungen a) Fa. Geotechnik Tauchmann GmbH behält sich vor, im Zuge von Felduntersuchungen oder In-Situ-Begehungen ohne weitere detaillierte Datensammlung bzw. Auswertung vorab mündliche gutachterliche Aussagen zu tätigen oder Empfehlungen abzugeben. Es gilt jedoch die schriftlich dargelegte Meinung und Interpretation sowie Datenauswertung in einem Dokument von Fa. Geotechnik Tauchmann GmbH. b) Die Geschäftspraxis fordert zum Teil Bearbeitungen und Aufwände bereits vor einer Angebotslegung bzw. Beauftragung. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt danach zu den gültigen Einheitspreissätzen der Technischen Büros bzw. der Einheitspreisliste von Fa. Geotechnik Tauchmann GmbH. c) Für Unternehmer als Auftragnehmer von Fa. Geotechnik Tauchmann GmbH gilt, dass bei Überschreitung der im Vertrag angegebenen Menge einer Position mit Einheitspreis um mehr als 10% eine Verrechnung dieser Mengenänderung nur dann anerkannt wird, wenn der Auftragnehmer ehestens nachweislich schriftlich auf die Mengenänderung hinweist. Fa. Geotechnik Xxxxxxxxx behält sich eine Minderkostenforderung aufgrund dieser Mengenänderung vor. d) Bewilligungen zur Durchführung der Arbeiten auf den jeweiligen Grundstücken sowie die erforderlichen Bewilligungen zur Benützung des privaten Wegenetzes zum Erreichen der Erkundungspunkte werden grundsätzlich durch den AG und auf dessen Kosten erwirkt. Die Untergrunderkundung wird erst nach Vorliegen einer vollständigen Einbautenerhebung / Grabungsmeldung / Freigabe der Leitungsträger - schriftlich durch den AG an Fa. Geotechnik Tauchmann GmbH übermittelt - durchgeführt. e) Über die gesetzlichen Bestimmungen des Umwelt- und Grundwasserschutzes hinausgehende Vorschreibungen in Bezug auf die erforderliche Untergrunderkundung hat der AG Firma Geotechnik Tauchmann GmbH vor Beginn der Arbeiten zu informieren. f) Die Lage der Erkundungspunkte wird durch Fa. Geotechnik Tauchmann festgelegt. Etwaige Verschiebungen der Erkundungspunkte zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten behalten wir uns vor. Überschüssiges Bohrgut bzw. Aushubmaterial wird vor Ort gesammelt und seitlich abgelagert. g) Die Arbeiten werden durch GeoTT mit größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt durchgeführt. Die Abgeltung bzw. Beseitigung etwaiger unvermeidlicher Flurschäden liegt nicht in der Sphäre von GeoTT.
Besondere Vertragsbestimmungen. 1. Der vorerwähnte Situationsplan (Massstab 1:1000) bildet einen Bestandteil dieser Urkunde. 2. Der Abschluss dieses Vertrages liegt gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) i.V.m. Art. 7.3 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Villnachern vom 23.02.1981 in der Kompetenz der Ge- meindeversammlung Villnachern. Die Einwohnergemeinde Villnachern hat mit Beschluss vom --- dem Gemeinderat Villnachern die Befugnis erteilt, diesen Vertrag abzuschliessen. Am --- wurde die- ser Beschluss rechtskräftig. 3. Die Notariats- und Grundbuchkosten dieses Vertrages trägt die Dienstbarkeitsbe- rechtigte allein, unter solidarischer Haftbarkeit der Dienstbarkeitsbelasteten. 4. Die Urkundsperson wird zu allen im Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft erforderlichen Grundbuchanmeldungen ermächtigt und beauftragt. 5. Das einzige Original dieser Urkunde dient dem Grundbuchamt als Rechtsgrund- ausweis. Alle Parteien erhalten je eine beglaubigte Xxxxx dieses Vertrages.
Besondere Vertragsbestimmungen. Versicherte Sachen (zu § 1 Allianz ABE 2011)

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  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Schlussbestimmungen 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Besondere Bestimmungen 41 Werkdienstwohnungen (1) Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter ist verpflichtet, eine ihr bzw. ihm zugewie- sene Werkdienstwohnung zu beziehen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfor- dern. Im Übrigen gelten für das Werkdienstwohnungsverhältnis vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 die beim Dienstgeber jeweils maßgebenden Bestimmungen über Werkdienstwohnungen. (2) Bezieht die Mitarbeiterin als Inhaberin bzw. der Mitarbeiter als Inhaber einer Werkdienstwohnung von der Dienststelle Energie oder Brennstoffe, so hat sie bzw. er die anteiligen Gestehungskosten zu tragen, wenn nicht der allgemeine Tarifpreis in Rechnung gestellt wird. (3) Beim Tode der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters verbleiben die als Werkdienst- wohnung zugewiesene Wohnung sowie Beleuchtung und Heizung für eine Über- gangszeit bis zu sechs Monaten der Ehefrau bzw. dem Ehemann, der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. dem eingetragenen Lebenspartner oder den Kindern der Mit- arbeiterin bzw. des Mitarbeiters, für die der Kinderzuschlag bezogen worden ist, nach Maßgabe der im Bereich der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers jeweils geltenden Bestimmungen über Werkdienstwohnungen. Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber ist verpflichtet, sich um eine anderweitige Unterbringung der Hin- terbliebenen mit zu bemühen. § 42 Schutzkleidung Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber angeordnet ist, wird sie unentgeltlich geliefert und bleibt Eigentum der Dienststelle. Als Schutzkleidung sind die Kleidungsstücke anzusehen, die bei bestimmten Tätigkeiten an bestimmten Arbeitsplätzen anstelle oder über der sonstigen Kleidung zum Schutze gegen Witterungsunbilden und an- dere gesundheitliche Gefahren oder außergewöhnliche Beschmutzung getragen werden müssen. Die Schutzkleidung muss geeignet und ausreichend sein. § 43 Dienstkleidung Die Voraussetzung für das Tragen von Dienstkleidung und die Beteiligung der Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter an den Kosten richten sich nach den bei der Dienst- geberin bzw. dem Dienstgeber jeweils geltenden Bestimmungen. Als Dienstklei- dung gelten Kleidungsstücke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienst- lichen Interesse anstelle anderer Kleidung während der Arbeit getragen werden müssen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Besondere Vereinbarungen 4.1 zur eichamtlichen Messung gem. GasNZV sind zugehörig: Turbinenradzähler, Mengenumwerter, Prozeßgaschromatograph 4.2 zur Konditionierung sind zugehörig: LPG Tankanlage, LPG Verdampfungs- und Dosiereinheit, Online Beschaffenheits- und Mengen- messung 4.3 zur Odorierung sind zugehörig: Odortank/faß, Dosierpumpen incl. Steuereinheit usw… Xxxxxx 0 Netzanschlussvertrag.Erdgas Lageplan und Grundstücksbezeichnung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt Objektnummer: Die genaue Trassierung wird im Verlauf der gemeinsamen Planung festgelegt. Sie muss von beiden Partei- en einvernehmlich akzeptiert werden und wird mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 3 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anlagenplan Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer: Die genauen Festlegungen werden im Verlauf der gemeinsamen Planung getroffen. Sie müssen von beiden Parteien einvernehmlich akzeptiert werden und werden mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 4 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anschlusskosten und Leistungsbereitstellung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer:

  • Schlußbestimmungen (1) Der Erfüllungsort ist der Sitz der GmbH. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf Wunsch auf der Geschäftsstelle einzusehen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. ist ein bestehender Spielbe‐ rechtigungsvertrag mit der Golf Bad Münstereifel Betriebsgesellschaft mbH. Die Mitgliedschaft im Golfclub e.V. endet automatisch mit Ablauf der Spielberechtigung auf der Golfanlage Bad Münstereifel. Die Satzung des Golfclubs e.V. ist mir bekannt. Auf dieser Grundlage beantrage ich die Mitgliedschaft als: Ordentliches Mitglied Zweitmitglied Jugendliches Mitglied Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Hiermit ermächtige ich widerruflich den Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. den von mir zu leistenden Clubbeitrag zu Lasten meines Xxxxxx mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto keine Deckung aufweist, besteht seitens des Kre‐ ditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Einzug erfolgt in der ersten Märzwoche des jeweiligen Jahres. Ihre Man‐ datsreferenznummer ist Ihre DGV‐Mitgliedsnummer. Der Einzug erfolgt durch die Volksbank Euskirchen auf das Konto Iban: XX00000000000000000000; BIC: XXXXXXX0XXX. Unsere Gläubiger‐Identifikationsnummer lautet: DE06ZZZ00000044675. Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e.V. Mitglieds Nr.4549 mit heutigem Schreiben möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Golfclub infor- mieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, aber auch durch Dritte, etwa durch den Deutschen Golf Verband e. V. (DGV) und PC Xxxxx ( Mitgliederverwaltungsprogramm ) verarbeitet. Verarbeitung Ihrer Daten durch den DGV Insbesondere zur Bestellung Ihres DGV-Ausweises und zur Wettspielabwicklung (Erstellung von Startlisten u. ä.) werden Sie betreffende Daten an den DGV, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, weitergegeben. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Daten zur Verwendung für die ebenfalls nachfolgend beschriebenen Zwecke: a. zur Ausgabe des DGV-Ausweises Mitgliedsnummer, Name, Vorname, Titel, Funktion im Club, Spielrecht und Stammvorgabe des Golfspielers sowie das Länderkennzeichen, Geburtsdatum, Altersklasse, Geschlecht, Jahr der Ausgabe des Ausweises, Datum der Gültigkeit des Ausweises, Datum der Bestellung des Ausweises sowie das Datum der Stammvorgabe b. zur Abbildung eines Regionalitätskennzeichens auf dem DGVAusweis die Entfernung zwischen einer Wohnanschrift des Ausweisin- habers und dem Clubhaus des den DGV-Ausweis ausgebenden DGV-Mitglieds c. zur Vergabe einer eindeutigen Spieleridentifikationsnummer Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Postleitzahl und Club- nummer d. zur Analyse der Einzugsgebiete von Golfplätzen die Länderkennzeichen und die Postleitzahlen der Wohnorte e. zur Weiterleitung an den Heimatclub, zur Ermittlung von Ranglisten und für statistische Auswertungen durch den DGV und die LGV die Wettspielergebnisse der Golfspieler f. zur Darstellung der Wettspielergebnisse auf xxx.xxxx.xx Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergeb- nisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde) g. zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung auf xxx.xxxx.xx DGV-Nummer, Name des Hei- matclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spielergruppe und Abschlag. Der Zugang zur Meldeliste ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist be- schränkt auf die Personen einer Spielergruppe x. zur Darstellung von Melde-, Start- und Handicaplisten sowie Wettspielergebnissen Weitergabe der in vorstehenden Buchstaben (e. und f.) genannten Daten an den Betreiber des Internetportals xxx.xxxxxx.xx (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golf- spieler widersprochen wurde). Der Zugang zu Handicaplisten ist beschränkt auf Personen mit identischem Heimatclub; der Zugang zu Meldelisten ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist beschränkt auf die Personen einer Spielergruppe i. zur Weitergabe anlässlich von Gastspielerabfragen ausländischer Golfclubs, die einem EGA-Mitglied angehören (nur innerhalb der EU bzw. in Ländern mit von der EU anerkanntem angemessenem Datenschutzniveau) Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsda- tum, Name des Heimatclubs, DGV-Nummer, Mitgliedsnummer, Stammvorgabe (inkl. Datum) sowie die Spieleridentifikationsnummer. Bei Gastspielerabfragen von DGVMitgliedern wird darüber hinaus die Altersklasse, die Funktion im Club, eine gegebenenfalls beste- hende Vorgabensperre, das Spielrecht im Club sowie das Ablaufdatum des DGV-Ausweises weitergegeben j. zur Veröffentlichung im Internet unter xxx.xxxx.xx/xxx die Vornamen, Namen, Titel, Funktionen und E-Mail-Adressen der Funktions- xxxxxx. Übermittelt das DGV-Mitglied über den Kreis der Funktionsträger des DGV-Mitglieds hinausgehende personenbezogene Daten an das DGV-Intranet, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass dafür eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Einer Verwendung der unter f. und h. genannten Daten können Sie uns gegenüber jederzeit widersprechen. Ihre vorstehend aufgeführ- ten Daten werden vom DGV spätestens ein Jahr nach Ihrem Ausscheiden aus dem GC gelöscht, es sei denn Sie treten einem anderen Golfclub bei, der ebenfalls ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb im DGV ist. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten an den DGV beruht auf der Datenschutz-Richtlinie des Golfclub Bad Münstereifel Stockert e. V. sowie den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, in deren Geltung Sie mit Ihrem Beitritt zum Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e. V. eingewilligt haben. Darüber hinaus verarbeitet der GC Bad Münstereifel-Stockert e.V. die folgenden personenbezogenen Daten: - Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergebnisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentli- chung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde), - zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung über PC-Xxxxx DGV-Nummer, Name des Heimatclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spie- lergruppe und Abschlag.

  • Weitere Bestimmungen 18.1. Sofern nicht ausdrücklich anders aufgeführt, sind Vertragsabänderungen weder gültig noch bindend, es sei denn, dies erfolgt schriftlich. 18.2. Eine Person, die keine Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, kann keine ihrer Bestimmungen im Rahmen der Verträge geltend machen (Rechte Dritter, Act 1999). 18.3. Keine der beiden Vertragsparteien darf ihre Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei vollständig oder teilweise abtreten, an Unterauftragnehmer vergeben, übertragen oder darüber verfügen. XxxxxXX darf jedoch unter der Voraussetzung seine Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden vollständig oder teilweise abtreten, an Unterauftragnehmer vergeben, übertragen oder darüber verfügen, sofern es sich dabei um FleetGO-Partner handelt. 18.4. Sämtliche Mitteilungen, Einwilligungen, Forderungen, Verzichtserklärungen und andere Nachrichten im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich, in englischer Sprache und eigenhändig abgegeben oder auf dem normalen Postweg, per Einschreiben, Expresskurier oder per E-Mail an die entsprechende auf dem Vertrag vermerkte Adresse gesendet werden. Eine Mitteilung erlangt durch einen Nachweis des Zugangs oder bei erfolgreicher Übertragung (falls per E-Mail versendet) Wirksamkeit. 18.5. Der Kunde und die bevollmächtigten Nutzer der Flotte, die die FleetGO-Hardware enthält, bleiben zu jeder Zeit verantwortlich dafür, neben den Grundregeln des sicheren Fahrens alle einschlägigen Rechtsvorschriften und Regelungen zu beachten. FleetGO kann unter keinen Umständen für Bußgelder, Sanktionen oder auferlegte Strafen haftbar gemacht werden. 18.6. XxxxxXX trägt keinerlei Verantwortung für Störungen von Produkten oder Services, die auf den Zustand der Flotte zurückzuführen sind, in der die Hardware installiert wurde. Der Kunde ist verantwortlich für einen optimalen Zustand der Flotte.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.