Systemverfügbarkeit Musterklauseln

Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des Online-Banking kann aus technischen und/oder betriebli- chen Gründen, die nicht von der ebase zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbindungen), zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeitsbeschränkungen sind ferner möglich aufgrund der Durchführung systembedingter Wartungs- und/oder Instandset- zungsarbeiten, die für einen ungestörten Betriebsablauf des Online-Banking im Interesse des Kunden erforderlich sind.
Systemverfügbarkeit. Dem Kunden steht der beauftragte Dienst grundsätzlich zu den vereinbarten Regelbetriebszeiten zur Verfügung. Berechnungszeitraum für die Systemverfügbarkeit ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum von der unterjährigen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Die Systemverfügbarkeit innerhalb eines Rumpfjahres wird auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Systemverfügbarkeit berechnet sich für jedes Kalenderjahr nach der Formel: • Regelbetriebszeit = kalenderjährliche RZ-Betriebszeit abzüglich geplanter Wartungstermine gemäß Ziff. 5. • Ausfallzeit = die Gesamtheit aller Zeiten innerhalb der Regelbetriebszeit eines Kalenderjahres, in denen die Systemverfügbarkeit nicht gegeben war. Nicht als Ausfallzeiten anzusehen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen: höherer Gewalt. • Sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die KÜS DATA nicht zu vertreten hat (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen oder Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf der die IT-Infrastruktur von KÜS DATA basiert (z. B. MS Windows Server)). • Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von KÜS DATA betriebenen Datennetzes (zum Übergabepunkt vgl. § 2), z. B. durch Leitungsausfall oder sonstige Störungen bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern. • Vom Kunden selbst verursachten Störungen sowie vom Kunden geforderten Tätigkeiten, z. B. Änderungen an der Konfiguration des vom Kunden genutzten Dienstes, die KÜS DATA auf Wunsch des Kunden vornimmt. • Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch KÜS DATA zu vertreten sind (z. B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen) Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard und/oder Softwareinfrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern. KÜS DATA wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen des Kunden soweit möglich angemessen Rücksicht nehmen, diesen über die getroffe...
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit von ebase Online kann aus technischen oder be- trieblichen Gründen, die nicht von der ebase zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbin- dungen), zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeits- beschränkungen sind ferner möglich aufgrund der Durchführung systembedingter Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die für einen ungestörten Betriebsablauf von ebase Online im Interesse des Kunden erforderlich sind.
Systemverfügbarkeit. MediData ist bestrebt ihre Systemverfügbarkeit so hoch wie möglich zu halten. Ausserhalb der Wartungsfenster (siehe 3.7) wird eine Verfügbarkeit des Systems von 99.9% pro Jahr zugesichert.
Systemverfügbarkeit. 2.1. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt der Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht für Erworbene Software von einem Drittanbieter. 2.2. Zur Ausfallzeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von SAP entziehen, gehören unter anderem: 2.2.1. Nichteinhaltung der in der Vereinbarung angegebenen Verantwortlichkeiten des Auftraggebers (einschließlich der Bestellung von Pflegeaktivitäten für die Erworbene Software bei der Verwendung einer Version oder eines Release der Erworbenen Software und/oder Subskriptionssoftware mit aktuellem Softwarepflegevertrag). 2.2.2. Durch den Auftraggeber verursachte Ausfallzeiten. 2.2.3. Unterbrechungen aufgrund von Anforderungen eines Drittherstellers der Erworbenen Software. 2.2.4. Unterbrechungen oder Abschaltungen der IT-Umgebung oder von Teilen derselben (oder Server für die Serverbereitstellung), die sich durch die Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Erworbenen Software und/oder durch Anpassungen oder Modifikationen der Erworbenen Software, der Subskriptionssoftware oder IT-Umgebung (oder Server für die Serverbereitstellung) seitens des Auftraggebers ergeben, sofern diese im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung nicht in der Verantwortung von SAP liegen 2.2.5. Wiederherstellungszeiten für Nutzerdaten (Wiederherstellungen der Daten in der Datenbank von einem Sicherungsmedium), wenn die Ursache der angeforderten Wiederherstellung nicht von SAP verschuldet wurde
Systemverfügbarkeit. Der Prozentsatz für die Systemverfügbarkeit wird folgendermaßen berechnet: Systemverfügbarkeit = ( 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝑀𝑖𝑛𝑢𝑡𝑒𝑛 𝑖𝑚 𝑀𝑜𝑛𝑎𝑡 − 𝐴𝑢𝑠𝑔𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑜𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡 − 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡) ∗ 100 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝑀𝑖𝑛𝑢𝑡𝑒𝑛 𝑖𝑚 𝑀𝑜𝑛𝑎𝑡 −𝐴𝑢𝑠𝑔𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑜𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒 𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡 SLA zur Systemverfügbarkeit Systemverfügbarkeit von 99,5 % pro Monat für Produktivversionen Guthaben 2 % der Monatlichen Cloud-Vergütung pro Prozentpunkt (1 %) unterhalb des SLA zur Systemverfügbarkeit, wobei die Gutschrift 100 % der Monatlichen Cloud-Vergütung nicht übersteigen darf Ausgeschlossene Ausfallzeiten Gesamtzahl der Minuten im Monat, die auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) Planmäßige Ausfallzeiten, für die in Abschnitt 4 ein Regelmäßiges Wartungsfenster angegeben ist, oder (ii) ein Fenster für wichtige Upgrades gemäß Abschnitt 5, über die der Auftraggeber mindestens fünf (5) Werktage im Voraus benachrichtigt wurde, oder (iii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von SAP entziehen, z. B. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die sich selbst unter Anwendung angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindern lassen können. Planmäßige Ausfallzeiten Die Planmäßigen Ausfallzeiten für die entsprechenden SAP Cloud Services, die der Auftraggeber vereinbart hat, sind in Abschnitt 4 unter „Wartungs- fenster für SAP Cloud Services“ dargelegt.
Systemverfügbarkeit. Die Service-Level-Vereinbarung zur Systemverfügbarkeit für HEC Services und STE Services („SLA zur Systemverfügbarkeit“) regelt die Systemverfügbarkeit, die für die IT-Umgebung (und die Server für die Serverbereitstellung) gilt. Die SLA zur Systemverfügbarkeit tritt nach der Systemübergabe an den Auftraggeber in Kraft. Sofern nicht in der Order Form anderweitig festgelegt, gilt die SLA zur Systemverfügbarkeit nicht für Erworbene Software, die der Auftraggeber von einem Drittanbieter bezogen hat. Die „Systemverfügbarkeit“ für die einzelnen Systeme wird wie folgt berechnet: Service-Level Service Level Credit 2 PRD: 99,5 %1 Systemverfügbarkeit Nicht-PRD: 95,0 % Systemverfügbarkeit HEC Subscription und STE Services:3 2 % der Monatlichen Servicevergütung für jedes 1 %, um das die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschritten wird HEC Cloud Start und HEC BYOL:4 2 % der Monatlichen Servicevergütung für jedes 0,1 %, um das die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschritten wird Serverbereitstellung: 99,5 % Systemverfügbarkeit Serverbereitstellung (IaaS Basic): Insgesamt 0.000 € pro Monat für alle Instanzen, die die SLA zur Systemverfügbarkeit unterschreiten 199,7 % Systemverfügbarkeit oder 99,9 % Systemverfügbarkeit für PRD gilt dann, wenn diese vom Auftraggeber erworben und in der Order Form festgelegt ist. 2Entsprechend den in Abschnitt 5 festgelegten monatlichen maximalen Service Level Credits. 3Gilt auch für S/4HANA CPO und S/4HANA CPE 4HEC Cloud Start war zuvor als HEC Project bekannt und HEC BYOL war zuvor als HEC Production bekannt.
Systemverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des SISA Rechenzentrums beträgt min- destens 99.0 %.
Systemverfügbarkeit. 1.1 Der Anbieter bietet die Nutzung des Softwaredienstes am Übergabepunkt mit einer Systemverfügbarkeit von 99,5% pro Kalendermonat an. Als Übergabepunkt ist die Erreichbarkeit der Adresse https://<organization domain>/status definiert. Das System ist verfügbar, wenn gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sind: a) der HTTP Request mit HTTP Statuscode 200 beantwortet ist b) der Inhalt der JSON Antwort den Schlüssel „status“ mit dem Wert „ok“ enthält c) die Antwort in weniger als 3 Sekunden ausgeliefert wird. 3.1 Der Prozentsatz für die Systemverfügbarkeit wird folgendermaßen berechnet: Systemverfügbarkeit = (𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙𝑑𝑒𝑟𝑀𝑖𝑛𝑢𝑡𝑒𝑛𝐼𝑀𝑜𝑛𝑎𝑡−𝐴𝑢𝑠𝐴𝐴𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑜𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡−𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡) *100 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙𝑑𝑒𝑟𝑀𝑖𝑛𝑢𝑡𝑒𝑛𝐼𝑀𝑜𝑛𝑎𝑡−𝐴𝑢𝑠𝐴𝐴𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑜𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒𝐴𝑢𝑠𝑓𝑎𝑙𝑙𝑧𝑒𝑖𝑡
Systemverfügbarkeit. Dem Kunden steht der beauftragte Dienst grundsätzlich zu den vereinbarten Regelbetriebszeiten zur Verfügung. Berechnungszeitraum für die Systemverfügbarkeit ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum von der unterjährigen Bereitstellung des Dienstes bis zum Ende des Kalenderjahres gilt als Rumpfjahr; ebenso der Beginn des letzten Kalenderjahres der Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Die Systemverfügbarkeit innerhalb eines Rumpfjahres wird auf ein Kalenderjahr hochgerechnet. Die Systemverfügbarkeit berechnet sich für jedes Kalenderjahr nach der Formel: (Regelbetriebszeit – Ausfallzeit) ./. Regelbetriebszeit * 100 Dabei bestimmen sich die Begriffe wie folgt: − Regelbetriebszeit: kalenderjährliche RZ-Betriebszeit abzüglich geplanter Wartungstermine gemäß Ziff. 6.5. − Ausfallzeit: die Gesamtheit aller Zeiten innerhalb der Regelbetriebszeit eines Kalenderjahres, in denen die Systemverfügbarkeit nicht gegeben war. Nicht als Ausfallzeiten anzusehen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen: o höherer Gewalt, o sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die die KÜS DATA GmbH nicht zu vertreten hat (insbesondere durch Fremdeinwirkung in Form einer mechanischen oder andersartigen Beschädigung/Zerstörung der aktiven Komponenten und/oder passiven Kabeltrassen oder Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf der die IT -Infrastruktur von KÜS DATA basiert (z. B. MS Windows Server)), o Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von der KÜS DATA GmbH betriebenen Datennetzes, z. B. durch Leitungsausfall oder sonstige Störungen bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern. o vom Kunden selbst verursachten Störungen sowie vom Kunden geforderten Tätigkeiten, z. B. Änderungen an der Konfiguration des vom Kunden genutzten Dienstes, die die KÜS DATA GmbH auf Wunsch des Kunden vornimmt. o Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch die KÜS DATA GmbH zu vertreten sind (z. B. keine Zugangsgewährung zu den technischen Einrichtungen) o Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard und/oder Softwareinfrastruktur der Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern. Die KÜS DATA GmbH wird bei einer sol...