Common use of Tarifbedingungen Clause in Contracts

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx (ZB02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)? 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte Person wählen (Grundsätze)? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden leisten wir? 2.2.5 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantaten) und Inlays? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Implanto- logie? 2.2.7 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädie? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien und Arzneimittel? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Fissuren- versiegelung? 2.2.10 Welche Höchstbeträge gelten für alle versicher- ten Leistungen? 2.2.11 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? 2.2.12 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? 2.2.13 Welche Wartezeiten sind vereinbart?

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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx Tarif KrankenhausPlus (ZB02KHP02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02KHP02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten versicherten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Versicherungsfähig- keit) Maßgeblicher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich?versicherten Auf- wendungen ist das Datum, an dem die →versicherte Person be- handelt worden ist oder eine Leistung bezogen hat. 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person Per- son bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeitAufnahmefähig- keit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während wäh- rend der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (VersicherungsfähigkeitVersicherungs- fähigkeit)? (1) Gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte Die →versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie (2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Leistungsum- fang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten versicher- ten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte versicher- te Person wählen (Grundsätze)? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden Behandlungsmetho- den leisten wir? 2.2.5 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantaten) und Inlayswir, wenn das Kran- kenhaus dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung unterliegt? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen Unter welchen Voraussetzungen zahlen wir für Implanto- logieersatzwei- se ein Krankenhaustagegeld? 2.2.7 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädiewir, wenn das Kran- kenhaus nicht dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegesatzverordnung unterliegt? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien Leistungszusage gilt bei Schwangerschaft und ArzneimittelEntbindung? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir Welcher Versicherungsschutz ist für Fissuren- versiegelungAuslandsaufent- halte vereinbart? 2.2.10 Welche Höchstbeträge gelten 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für alle das Entstehen der versicher- ten LeistungenAufwendungen maßgeblich? 2.2.11 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die versicher- te Person wählen (Grundsätze)? (1) Auswahl von Ärzten (2) Auswahl von Krankenhäusern 2.2.3 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan vorzulegenhängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.12 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? 2.2.13 Welche Wartezeiten sind vereinbart?

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx Tarif ZahnPlus (ZB02ZP02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02ZP02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten versicherten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich?Versicherungsfähig- keit) Wenn nicht unsere vorherige →schriftliche Zusage nach Ziffer 2.2.3 erforderlich ist, kann die →versicherte Person unter folgenden Leistungserbringern frei wählen. 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person Per- son bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeitAufnahmefähig- keit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während wäh- rend der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (VersicherungsfähigkeitVersicherungs- fähigkeit)? 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Leistungsum- fang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten versicher- ten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte versicher- te Person wählen (Grundsätze)? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden Behandlungsmetho- den leisten wir? 2.2.5 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz Zahnersatz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantatenImplantaten) und Inlays? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Implanto- logieImplantologie? 2.2.7 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädie? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien Verbandmate- rialien und Arzneimittel? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Fissuren- versiegelung? 2.2.10 2.2.8 Welche Höchstbeträge gelten für alle versicher- ten versicherten Leistungen? 2.2.11 2.2.9 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan Kos- tenplan vorzulegen? 2.2.12 2.2.10 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? 2.2.13 2.2.11 Welche Wartezeiten sind vereinbart? 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versicher- ten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die versicher- te Person wählen (Grundsätze)? (1) Auswahl von Ärzten oder Zahnärzten (2) Auswahl von Krankenhäusern 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab?

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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx Tarif Ambulante OP Krankenhaus (ZB02AOPKH02) - Einzelversicherung Einzelversicherung 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicherten Person (Aufnahme- und Versicherungsfähig- keit) Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02AOPKH02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person Per- son bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeitAufnahmefähig- keit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft Eigenschaften muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen erfüllen und was gilt bei Wegfall einer dieser Eigenschaft Eigenschaften (Versicherungsfähigkeit)? 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Leistungsum- fang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten versicher- ten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte versicher- te Person wählen (Grundsätze)wählen? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden Behandlungsmetho- den leisten wir? 2.2.4 Welche Aufwendungen ersetzen wir für ambulante Operationen im Krankenhaus? 2.2.5 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz eine Untersu- chung vor der ambulanten Operation im Krankenhaus (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantaten) und Inlaysambulante Voruntersuchung)? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Implanto- logieUntersuchun- gen im Anschluss an eine ambulante Operation im Krankenhaus (ambulante Nachuntersuchungen)? 2.2.7 Welcher Versicherungsschutz ist für Auslandsaufent- halte vereinbart? 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versicher- ten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die versicher- te Person wählen? 2.2.3 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsmetho- den leisten wir? 2.2.4 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädie? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien und Arzneimittel? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Fissuren- versiegelung? 2.2.10 Welche Höchstbeträge gelten für alle versicher- ten Leistungen? 2.2.11 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? 2.2.12 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt ambulante Operationen im außereuropäischen AuslandKrankenhaus? 2.2.13 Welche Wartezeiten sind vereinbart?

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung Versi- cherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx XxxxXxx (ZB02ZF02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNIZF02. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)? 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte Person wählen (Grundsätze)wählen? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden leisten wir? 2.2.5 2.2.4 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantaten) und Inlayswir? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Implanto- logie? 2.2.7 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädie? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien und Arzneimittel? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Fissuren- versiegelung? 2.2.10 2.2.5 Welche Höchstbeträge gelten für alle versicher- ten Leistungen? 2.2.11 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen2.2.6 Welche Leistungen rechnen wir bei Tarifwechsel an? 2.2.12 2.2.7 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? 2.2.13 Welche 2.2.8 Müssen Wartezeiten sind vereinbartverstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt? 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte Person wählen? 2.2.3 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden leisten wir?

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Samples: Krankenzusatzversicherung