Formerfordernisse Musterklauseln

Formerfordernisse. 1 Angebote und Anträge auf Teilnahme müssen schriftlich, vollständig und frist- gerecht gemäss den Angaben in der Ausschreibung oder in den Ausschrei- bungsunterlagen eingereicht werden.
Formerfordernisse. Unsere Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfech- tung oder Vertragsänderung bedarf der →Schriftform. Die Aus- übung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Ihre Kündigungserklärung nach Absatz 3 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail).
Formerfordernisse. 9 Noch verbreitet sind Schriftformklauseln in unterschiedlicher Ausgestal- tung in zahlreichen Arbeitsverträgen.
Formerfordernisse. 13.1 Vereinbarungen, durch welche ein Schriftformerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
Formerfordernisse. Änderungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis, abweichend davon reicht für Ergänzungen oder Änderungen des in Bezug genommenen Anhang ./1 die Textform aus. 12.Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Anhang ./1 enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen (z.B. die ECR-Nachrichtenprofile) und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung, zu denen beispielsweise die folgenden Bedingungen gehören: Kontaktdaten und Ansprechpartner Nachrichtentypen 13.Gerichtsstand, Anwendbares Recht Für Streitigkeiten, die sich aus dieser Rahmenvereinbarung ergeben, wird als Gerichtsstand das Handelsgericht Wien vereinbart. Diese Rahmenvereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der Gesetze UN-Kaufrecht, Internationales Privatrecht und dessen Verweisungsnormen. Anhang ./1 Nachrichtentypen und Formate Anhang ./2 Vereinbarung betreffend die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung und Auftragsverarbeitervereinbarung Anhang ./3 Geheimhaltungsvereinbarung Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Unternehmen Unternehmen Anhang ./1 Technische Fragen Vertragliche Fragen Briefadresse Faxadresse E-Mail- Adresse Kommunikationswege und -plattformen (z.B. eXite, FTP, WEB EDI etc.) Beim Auftreten von Störungen, die einer Partei die Teilnahme am EDI vorübergehend unmöglich machen, ist die andere Partei umgehend und wenn möglich schriftlich (E-Mail) oder telefonisch zu informieren. Die Parteien werden hierauf die entsprechenden Daten, Nachrichten und (Willens-) Erklärungen mit den in diesem Anhang zur Überbrückung solcher Situationen vorgesehenen Mitteln und Verfahren austauschen. Sollten die Möglichkeiten zur Übermittlung von EDI-Meldungen voraussichtlich für längere Dauer nicht zur Verfügung stehen, werden die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen die vorübergehende oder dauernde Einstellung des EDI vereinbaren. Der Empfänger wird den Sender mindestens zwei Wochen vor der Änderung in Textform informieren und ihm gleichzeitig den gesamten neuen Anhang 1./ übermitteln (Änderungsmitteilung).
Formerfordernisse. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Einbringungsvertrages – einschließlich der Änderung dieser Bestimmung – bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Parteien, sofern zwingendes Recht nicht eine strengere Form vorschreibt.
Formerfordernisse. Die Ausnahmeregelung muss in einem für die arbeitnehmende Person geltenden Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein [→ Anwendbares Recht ]. Gibt es keinen Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag, ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich, die schriftlich erfolgen und folgende wesent- liche Elemente enthalten muss: ― den Prozentsatz des versicherten Xxxxxx;
Formerfordernisse. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Schriftform­erfordernis, abweichend davon reicht für Ergänzungen oder Änderungen der in Bezug genommenen Anlagen die Textform aus. 12.Technische Spezifikationen und Anforderungen Die Anlage (am Ende dieser Vereinbarung) enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen (z.B. die ECR-Nachrichtenprofile) und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgenden Bedingungen gehören: Kontaktdaten und Ansprechpartner Nachrichtentypen 13.Gerichtsstand Für Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, gilt ..................... als ausschließlicher Gerichtsstand. 14.Unterschriften Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Unternehmen Unternehmen Anlage Technische Fragen Vertragliche Fragen Briefadresse Faxadresse E-Mail- Adresse Kommunikationsprotokoll (z.B. eXite, FTP, WEB EDI (WebIT-Client/TradeiT) etc.) Beim Auftreten von Störungen, die einem Partner die Teilnahme am EDI vorübergehend unmöglich machen, ist der andere Partner umgehend und wenn möglich schriftlich (E-Mail) oder telefonisch zu informieren. Die Partner werden hierauf die entsprechenden Daten, Nachrichten und (Willens-) Erklärungen mit den in der Anlage zur Überbrückung solcher Situationen vorgesehenen Mitteln und Verfahren austauschen. Sollten die Möglichkeiten zur Übermittlung von EDI-Meldungen voraussichtlich für längere Dauer nicht zur Verfügung stehen, werden die Partner im gegenseitigen Einvernehmen die vorübergehende oder dauernde Einstellung des EDI vereinbaren. Der Leistungsempfänger wird den Leistenden mindestens zwei Wochen vor der Änderung in Textform informieren und ihm gleichzeitig die gesamte neue Anlage 1 übermitteln (Änderungsmitteilung).
Formerfordernisse. 13.1 Vereinbarungen, durch welche ein Schriftformerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. mangelhafter Lieferung oder Leistung, sonstigen 13.2 Angebote und Bestellungen über elektronische Vertragsverletzungen und Pflichtverletzungen, ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt.
Formerfordernisse. Bestellungen sind für den Auftraggeber nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Schriftform gilt auch dann als erfüllt, wenn die Bestellung per Telefax oder per e-mail erfolgt. Telefonische Bestellungen dürfen nur ausnahmsweise durchgeführt werden. In diesem Fall ist auf der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein und der Rechnung der Name des Bestellers anzuführen. Die Annahme der Bestellung ist dem Auftraggeber binnen 5 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung, so betrachtet der Auftraggeber die Bestellung vom Auftragnehmer als übereinstimmend angenommen. Rechtlich bedeutsame Erklärungen dürfen zwischen den Vertragspartnern elektronisch übermittelt werden; langen derartige Erklärungen des Auftragnehmers jedoch außerhalb den Geschäftszeiten des Auftraggebers ein, gelten sie dem Auftraggeber erst mit dem darauf folgenden Beginn der Geschäftszeiten als zugegangen. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken, insbesondere Rechnungen, ist die Bestellnummer des Auftraggebers anzuführen, widrigenfalls dieser berechtigt ist, diese ohne Bearbeitung zurückzustellen und diese im Zweifel als nicht beim Auftraggeber eingelangt gelten.