Formerfordernisse. 1 Angebote und Anträge auf Teilnahme müssen schriftlich, vollständig und frist- gerecht gemäss den Angaben in der Ausschreibung oder in den Ausschrei- bungsunterlagen eingereicht werden.
2 Sie können elektronisch eingereicht werden, wenn dies in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen ist und die seitens des Auf- traggebers definierten Anforderungen eingehalten werden.
Formerfordernisse. Unsere Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfech- tung oder Vertragsänderung bedarf der →Schriftform. Die Aus- übung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Ihre Kündigungserklärung nach Absatz 3 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail).
Formerfordernisse. 9 Noch verbreitet sind Schriftformklauseln in unterschiedlicher Ausgestal- tung in zahlreichen Arbeitsverträgen.
a) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
b) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen.
c) Die Kündigung kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Formerfordernisse. Bestellungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Der Vertragspartner hat Bestellungen unverzüglich schriftlich anzunehmen. Die Bestellung gilt als inhaltlich unverändert angenommen, wenn nicht binnen 48 Stunden ab dem Eintreffen schriftlich widersprochen oder abweichend schriftlich angenommen wird. Eine abweichende Annahme ist als neues Angebot zu sehen und bedarf unsererseits der ausdrücklichen schriftlichen Annahme. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken, insbesondere Rechnungen, ist unsere Bestellnummer anzuführen. Andern- falls sind wir berechtigt, diese ohne Bearbeitung zurückzustellen und diese als nicht bei uns eingelangt zu behandeln. Mündliche oder telefonische Be- stellungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer nachträglichen schriftlichen Bestellung. Der Vertragspartner kann Schriftstücke auch per E-Mail oder Telefax an uns senden. Treffen diese jedoch außerhalb unserer Geschäfts- zeiten (Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr, Xxxxxxx von 7 bis 12 Uhr) ein, gelten sie erst mit dem darauf folgenden Beginn der Geschäftszeiten als zugegangen.
Formerfordernisse. Unsere Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfech- tung oder Vertragsänderung bedarf der →Schriftform. Die Aus- übung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Inhalt dieses Abschnitts:
2.1 Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
Formerfordernisse. Verbindliche Angebote, Optionen sowie Vereinbarungen einschließlich deren Änderung und Aufhebung bedürfen mangels anderer Vereinbarungen oder Bestimmungen dieser AGB der Schriftform oder der elektronischen Form (§§ 126, 126a, 127 BGB). Die telekommunikative Übermittlung unterzeichneter Vertragsdokumente wahrt die Schriftform, die elektronische Übermittlung einfach signierter Dokumente wahrt die elektronische Form. Jede Vertragspartei kann die Herstellung einer handsignierten Vertragsurkunde bzw. eines mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen Vertragsdokumentes verlangen (§ 127 Abs. 2, 3 BGB). Mündliche Abreden werden bei Beteiligung eines:einer Kaufmann:frau oder eines:einer gewerblich oder selbstständig beruflich tätigen Kund:in auch wirksam, wenn eine:r der Beteiligten die Abrede schriftlich bestätigt und der andere nicht unverzüglich widerspricht.
Formerfordernisse. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Netzanschlussvertrages bedürfen der Schriftform. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Vorliegender Vertrag existiert in 2-facher Ausfertigung. Jede Partei erhält eine Ausfertigung. Der Netzbetreiber hält sich an dieses Vertragsangebot längstens drei Monate nach seiner Unterschriftsleistung gebunden. SWE Netz GmbH Erfurt, ……………. , den i. A. i. A. ……........................Sachbearbeiter Hausanschlüsse …………………… Sachbearbeiter Hausanschlüsse Anschlussnehmer (Firmenstempel, Dienstsiegel) Ort Datum Unterschrift (Firmenstempel, Xxxxxxxxxxxx) Xxxxxxx 0 -Informationen nach Artikel 13, 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung 1 - Rechnung zum Netzanschlussvertrag
Formerfordernisse. Änderungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis, abweichend davon reicht für Ergänzungen oder Änderungen des in Bezug genommenen Anhang ./1 die Textform aus. 12.Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Anhang ./1 enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen (z.B. die ECR-Nachrichtenprofile) und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung, zu denen beispielsweise die folgenden Bedingungen gehören: Kontaktdaten und Ansprechpartner Nachrichtentypen 13.Gerichtsstand, Anwendbares Recht Für Streitigkeiten, die sich aus dieser Rahmenvereinbarung ergeben, wird als Gerichtsstand das Handelsgericht Wien vereinbart. Diese Rahmenvereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der Gesetze UN-Kaufrecht, Internationales Privatrecht und dessen Verweisungsnormen. Anhang ./1 Nachrichtentypen und Formate Anhang ./2 Vereinbarung betreffend die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung und Auftragsverarbeitervereinbarung Anhang ./3 Geheimhaltungsvereinbarung Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Unternehmen Unternehmen Anhang ./1 Technische Fragen Vertragliche Fragen Briefadresse Faxadresse E-Mail- Adresse Kommunikationswege und -plattformen (z.B. eXite, FTP, WEB EDI etc.) Beim Auftreten von Störungen, die einer Partei die Teilnahme am EDI vorübergehend unmöglich machen, ist die andere Partei umgehend und wenn möglich schriftlich (E-Mail) oder telefonisch zu informieren. Die Parteien werden hierauf die entsprechenden Daten, Nachrichten und (Willens-) Erklärungen mit den in diesem Anhang zur Überbrückung solcher Situationen vorgesehenen Mitteln und Verfahren austauschen. Sollten die Möglichkeiten zur Übermittlung von EDI-Meldungen voraussichtlich für längere Dauer nicht zur Verfügung stehen, werden die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen die vorübergehende oder dauernde Einstellung des EDI vereinbaren. Der Empfänger wird den Sender mindestens zwei Wochen vor der Änderung in Textform informieren und ihm gleichzeitig den gesamten neuen Anhang 1./ übermitteln (Änderungsmitteilung).
Formerfordernisse. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen sind auf eine der genannten Arten an die in der Präambel genannte Anschrift der anderen Vertragspartei oder an jene Anschrift, die von der anderen Vertragspartei auf eine dieser Arten als neue Zustellanschrift bekannt gegeben wurde, zu richten.
Formerfordernisse. 13.1 Vereinbarungen, durch welche ein Schriftformerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. mangelhafter Lieferung oder Leistung, sonstigen 13.2 Angebote und Bestellungen über elektronische Vertragsverletzungen und Pflichtverletzungen, ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt.
10.2 Fujitsu haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Warenmanagement-Systeme (z.B. EDI Nachrichten) und Webportale sind ebenfalls wirksam. Garantien, für verschuldete Verletzungen des Lebens, Körpers und 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.1 Erfüllungsort ist Langen.
10.3 Für einfache Fährlässigkeit haftet Fujitsu nur im Falle der Verletzung 14.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vertragswesentlicher Pflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung und Leistungserbringung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main vereinbart. Das Recht von Fujitsu, den Kunden an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt. die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Produkte oder 15. Anwendbares Recht Leistungen ermöglichen sollen oder dem Schutz wesentlicher Rechtsgüter des Kunden und seines Personals vor erheblichen Schäden dienen.
10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Fujitsu.