Taxen. Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
Taxen. Taxen sind PKW, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder wäh rend der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge zu ei nem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
Taxen. Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast be- stimmten Ziel ausführt. Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbs- mäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
Taxen. 10 Selbstfahrervermietfahrzeuge
Taxen. Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebs- sitz oder während der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsauf- träge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt (§ 47 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz - PBefG).
Taxen. Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.
Taxen. Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich zusammen aus Kosten für Pensions- und Betreuungsleistungen, für Pflege- leistungen und für individuell beanspruchte Leistungen. Massgebend ist die jeweils aktuelle Taxordnung. Die erbrachten Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden mit dem Erfassungs- und Abrech- nungssystem RAI NH ermittelt, periodisch überprüft und angepasst. Krankenversicherung und Wohngemeinde vergüten je einen Teil der Pflegeleistungen. Der Bewohnerin / dem Bewohner bleibt ein definierter Selbstbehalt von maximal CHF 23.00 pro Tag. Die Leistungen, die der Steinhof Luzern im Auftrag der Bewohnerin / des Bewohners individuell abrechnet, sind mit den entsprechenden Tarifen ebenfalls in der aktuellen Taxordnung aufgeführt. Mit diesem Vertrag erteilt die Bewohnerin / der Bewohner dem Steinhof Luzern die Erlaubnis, Leistungen, die von externen Anbietern im Steinhof erbracht werden (Massage, Coiffeur, Pedicure etc.), den Dienstleistern direkt zu entgelten und der Monatsrechnung zu belasten. Leistungen von anderen Drittanbietern, wie orthopädische Spezialanfertigungen, Zahnarzt, Physiotherapie, usw. werden in der Regel von diesen direkt in Rechnung gestellt. Die Bewohnerin / der Bewohner verpflichtet sich, allen sich aus diesem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen innert der gesetzten Frist nachzukommen.
Taxen. Für die Berechnung aller Taxen gilt die Taxordnung des Meierhöfli, die vom Stadtrat von Sempach er- lassen wird. Sie gilt für alle Bewohnende des Heimes. Der Stadtrat behält sich vor, die Taxordnung jeweils den neuen Verhältnissen anzupassen. Die geänderte Taxordnung wird mit der nächsten Rechnung bekannt gemacht.
Taxen. Die Taxordnung regelt die Gesamtheit der im Heim anfallenden Kosten und zeigt die Kostenträger auf. Weiter werden in der Taxordnung die nötigen Verbindlichkeiten geregelt. Die Überprüfung und eventuelle Anpassung der Taxordnung erfolgt jährlich im Rahmen der Budgetplanung für das Folgejahr.
Taxen. Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stel- len bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.