Technische Leistungen. Bei hybriden Messen sorgt die Messegesellschaft für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen. Die Kosten für die Installation von Wasser-, Elektro-, Druckluft- und Telekommunikationsanschlüsse der einzelnen Stände sowie die Kosten der Verbräuche und aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller (Hauptaussteller) gesondert berechnet. Die Messegesellschaft erhebt angemessene Vorschüsse. Sämtliche Installationen dürfen nur von der Messegesellschaft durch- geführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die der Messegesellschaft auf Anforderung zu benennen sind. Die Messegesellschaft ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Für Verluste und Schäden, die durch Störungen der Energiezufuhr entstehen, haftet die Messegesellschaft nur gem. § 6 AVBElt, § 18 NAV und § 6 AVBWasserV. Die Messegesellschaft ist berechtigt, jede von ihr geschuldete Leistung, soweit dies nicht in Ansehung der Leistung kraft Natur der Sache ausgeschlossen ist, selbst oder durch einen Nachunternehmer zu erbringen.
Technische Leistungen. Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Be- leuchtung sorgt der Veranstalter. Die Kosten für die Standinstallation von Wasser, Elektro-, Telefonanschlüssen usw., die in Anspruch ge- nommenen Dienstleistungen sowie der Ver- brauch werden dem Aussteller gesondert be- rechnet. Die Standgebühren enthalten keine Standbegrenzungswände.
Technische Leistungen. Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen sorgt der Veranstalter. Die individuelle Beleuchtung der Messestände obliegt dem Aussteller und ist separat zu beantragen. Die Kosten für die Installation von Wasser-, Strom- und Telekommunikationsanschlüssen der einzelnen Stände und anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller (Hauptaussteller) berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Sämtliche Installationen dürfen nur vom Veranstalter durchgeführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die dem Veranstalter auf Anforderung zu benennen sind. Der Veranstalter ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen.
Technische Leistungen. Der Aussteller erhält rechtzeitig vor Messe-/Veranstaltungsbe- ginn die technischen Informationen, Auf- und Abbauzeiten so- wie die Öffnungszeiten der Veranstaltung zu geschickt. Durch beigefügte Formulare können Stand-ausstattung etc. bestellt werden. Die dafür notwendigen Rechtsgeschäfte werden dann mit den ausgewiesenen Partnern des Veranstalters geschlos- sen.
Technische Leistungen a) Die Prüfung und Begutachtung der zur Bearbeitung übergebenen Film-, Video- und Tonmaterialien, insbesondere hinsichtlich deren Qualität, Vollständigkeit, etc., ist nicht Teil der Leistungsverpflichtung der BASIS BERLIN, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Technische Leistungen. Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung sorgt Mesago. Die Kosten für die Standinstallation von Wasser-, Elektro-, Telefonanschlüssen etc., die in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie Verbräuche werden dem Vertragspartner gesondert berechnet.
Technische Leistungen. 16.1 Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen sorgt Easyfairs auf eigene Kosten. Die Kosten für die Installation von Wasser, Elektro-, Druckluft und Telekommunikationsanschlüssen der einzelnen Stände sowie die Kosten des Verbrauchs und aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller gesondert berechnet.
Technische Leistungen. Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Veranstaltungsstätte sorgt der Veranstalter. Die individuelle Beleuchtung der Messestände obliegt dem Aussteller und ist separat zu beauftragen. Die Kosten für die Installation von, nicht im Anmeldeformular inbegriffenen Stromanschlüssen der einzelnen Stände und anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller berechnet. Der Veranstalter ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen.
Technische Leistungen. Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Halle sorgt der Veranstalter. Die individuelle Beleuchtung der Messestände obliegt dem Aussteller.
Technische Leistungen a) Für die technischen Leistungen, insbesondere die Heizung und Beleuchtung, ist der Veranstalter verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt auch die Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen.