Common use of Technische Voraussetzungen Clause in Contracts

Technische Voraussetzungen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter über ein entsprechendes Kommunikationsmedium (z. B. Mobiltelefon) verfügen und sich während Ihrer Rufbereitschaft verpflichten, permanent erreichbar zu sein. Ferner haben die Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass eine kontinuierliche Netzverbindung in Bezug auf technische und örtliche Gegebenheiten sichergestellt ist. Die Rufnummern sind zu Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses an den Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Änderung der Rufnummern diese innerhalb von zwei Werktagen schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.

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Samples: www.basicweb.at, secure.umweltbundesamt.at

Technische Voraussetzungen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter über ein entsprechendes entsprechen- des Kommunikationsmedium (z. B. Mobiltelefon) verfügen und sich während Ihrer Rufbereitschaft Rufbereit- schaft verpflichten, permanent erreichbar zu sein. Ferner haben die Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass eine kontinuierliche Netzverbindung in Bezug auf technische und örtliche Gegebenheiten sichergestellt ist. Die Rufnummern sind zu Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses an den Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Änderung der Rufnummern diese innerhalb von zwei Werktagen schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.

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Samples: www.bbg.gv.at

Technische Voraussetzungen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter über ein entsprechendes entsprechen- des Kommunikationsmedium (z. B. Mobiltelefon) verfügen und sich während Ihrer Rufbereitschaft Rufbereit- schaft verpflichten, permanent erreichbar zu sein. Ferner haben die Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass eine kontinuierliche Netzverbindung in Bezug auf technische und örtliche Gegebenheiten Erreichbarkeit sichergestellt ist. Die Rufnummern sind zu Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses der geforderten Rufbereitschaft an den Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Änderung der Rufnummern diese innerhalb von zwei Werktagen unverzüglich schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.

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Samples: www.bbg.gv.at

Technische Voraussetzungen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter über ein entsprechendes entsprechen- des Kommunikationsmedium (z. B. zB Mobiltelefon, Pager) verfügen und sich während Ihrer Rufbereitschaft Rufbe- reitschaft verpflichten, permanent erreichbar zu sein. Ferner haben die Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass eine kontinuierliche Netzverbindung Netzver- bindung in Bezug auf technische und örtliche Gegebenheiten sichergestellt ist. Die Rufnummern Rufnum- mern sind zu Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses Vertrags- verhältnis an den Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich bei Änderung der Rufnummern Rufnummern, diese innerhalb von zwei Werktagen schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilenmitzu- teilen.

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Samples: www.e-control.at

Technische Voraussetzungen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter über ein entsprechendes Kommunikationsmedium (z. B. Mobiltelefon) verfügen und sich während Ihrer Rufbereitschaft verpflichten, permanent erreichbar zu sein. Ferner haben die Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass eine kontinuierliche Netzverbindung in Bezug auf technische und örtliche Gegebenheiten sichergestellt ist. Die Rufnummern sind zu Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses der geforderten Rufbereitschaft an den Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Änderung der Rufnummern diese innerhalb von zwei Werktagen unverzüglich schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.

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Samples: www.basicweb.at

Technische Voraussetzungen. Die:Der Auftragnehmer Auftragnehmer:in hat dafür Sorge zu tragen, dass ihre:seine Mitarbeiter Mitarbeiter:innen über ein entsprechendes Kommunikationsmedium (z. z.B. Mobiltelefon) verfügen und sich während wäh- rend Ihrer Rufbereitschaft verpflichten, permanent erreichbar zu sein. Ferner haben die Mitarbeiter Mitarbeiter:innen dafür Sorge zu tragen, dass eine kontinuierliche Netzverbindung in Bezug auf technische und örtliche Gegebenheiten sichergestellt sicher- gestellt ist. Die Rufnummern sind zu Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses an den Auftraggeber die Auftraggeberin zu melden. Die:Der Auftragnehmer Auftragnehmer:in verpflichtet sich, bei Änderung der Rufnummern diese innerhalb von zwei Werktagen schriftlich dem Auftraggeber der Auftraggeberin mitzuteilen.

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Samples: www.sozialministerium.at