Teilnahmegebühren Musterklauseln

Teilnahmegebühren. Die Gebühren für die Teilnahme an den Webinaren (Teilnahmegebühren) richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trainer und Teilnehmer. Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird mit der erfolgreichen Buchung fällig. Wählt der Teilnehmer das Lastschrifteinzugsverfahren, muss dieser die entstandenen Kosten (derzeit in Höhe von 5,95 EUR pro fehlgeschlagenem Einzug) übernehmen, sofern die Abbuchung nicht erfolgen konnte. Bei Zahlung per Kreditkarte entstehen dem Teilnehmer pro Chargeback Kosten in Höhe von 47,60 EUR.
Teilnahmegebühren. In den Teilnahmegebühren enthalten sind - Alle für den Lehrgang vorgesehenen Studieninhalte und Lernmaterialen - Technischer und fachlicher Support - Zugriff auf Lernplattform inkl. digitale Skripten, Podcasts, Lernvideos, Online-Vorlesungen, Lernkontrollfragen, interaktive Microlearnings, Foren, Hörbücher, etc. - Sämtliche Prüfungen - Digitale Tools, Datenbanken und Zugang zur (Online-)Bibliothek der Hochschule - Ausfertigung von Leistungs- und Erfolgsbescheinigungen, Zertifikaten und Zeugnissen. Explizit nicht in den Teilnahmegebühren enthalten sind - Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenbankübertragung - Zusätzliche Arbeitsmittel wie bspw. Taschenrechner, Laptops, Gesetzestexte, etc. - Kosten für Fahrten, Unterkünfte und Verpflegung bei der Teilnahme an Begleitveranstaltungen bzw. Präsenzprüfungen.
Teilnahmegebühren. Die Teilnahme ist erst dann garantiert, wenn die Kursgebühr für die gebuchten Einheiten beglichen ist. Bei Buchung aller Pflichtmodule erfolgen Rechnungsstellung und Bezahlung mit Anmeldung. Bei Buchung der Intensivwochen (Pflichtmodule) kann der Platz durch Anzahlung von 300€ reserviert werden. Bei Buchung von Einzel-Modulen (Xxxx- oder Pflicht) kann der Platz durch Anzahlung von 50% des Gesamtpreises reserviert werden.
Teilnahmegebühren. Die Teilnahmegebühr wird in der Regel über das SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt. Die Gebühr wird zum folgenden 1. bzw. 15. des Monats nach Kursbeginn eingezogen. Beträgt die Gebühr mindestens 80,00 € kann die Gebühr auf formlosen Antrag des Teilnehmenden in zwei gleich hohen Raten eingezogen wer- den, und zwar die erste Rate zum folgenden 1. des Monats nach Kursbeginn und die zweite Rate zum darauffolgenden Monat. Das Lastschriftmandat ist durch die Mandatsreferenznummer (Ihre Teilnehmen- dennummer) und die Gläubiger-Identifikationsnummer des Katholischen Bildungsforums (DE45ZZZ00000416938) gekennzeichnet. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Zahlungsbe- dingungen gelten, die im Programmheft aufgeführt sind. Die Teilnahmegebühren für Tagungen und Studienreisen werden in der Regel vor Anfang der Veranstal- tung eingezogen. Vorbehaltlich der Bewilligung finanzieller Mittel durch das Land NRW können nachfolgend aufgeführte Personengruppen und ihre Familienmitglieder eine Ermäßigung in Höhe von z.Zt. 50 % der Kursgebühr erhalten, sofern eine Bedürftigkeit vorliegt: DQB3-040.30 Stand 19.10.2022  Sozialhilfeempfänger/innen  Arbeitslose mit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II als einziges Einkommen in der Familie  Ein-Eltern-Familien sowie Familien mit drei und mehr unterhaltspflichtigen Kindern  Ausländer-Familien, Übersiedler-Familien und Spätaussiedler  Familien mit Behinderten oder Suchtkranken  vom Strafvollzug betroffene Familien Die Gebührenermäßigung muss bei der Einrichtung vor Kursbeginn beantragt werden. Diese entscheidet über die Ermäßigung. Das Bildungsforum Kleve ist berechtigt, die Teilnahmegebühr/Kursgebühr an sich verändernde Marktbe- dingungen, wie zum Beispiel bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, erheblichen Stei- gerungen der Energiepreise, Erhöhungen der Umsatzsteuer und Erhöhungen der Eintrittspreise bei exter- nen Dienstleistern, einmalig bis zu 5 % anzupassen. Bei Preiserhöhungen steht dem Teilnehmenden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird dem Teilnehmenden vom Bildungsforum Kleve in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
Teilnahmegebühren. Alle Teilnahmegebühren werden im Namen und auf Rechnung des Veranstalters (Österreichische Kardiologische Gesellschaft - ZVR-Zahl: 804776656), im folgenden ÖKG genannt, erhoben und sind von der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Österreich befreit. Bei der Onlinebuchung sind sämtliche Gebühren sofort bei Registrierung fällig und über eines der angebotenen Zahlungssysteme (Kreditkarte, EPS-Überweisung, etc.) abzuwickeln. Die Teilnehmergebühr beinhaltet ausschließlich den Besuch des Veranstaltungsbestandteils zum entsprechenden Tarif. Gegebenenfalls werden für weitere Kurse, Workshops, Fortbildungs- und Rahmenprogramme, die im Zuge dieser Veranstaltung angeboten werden, zusätzliche Gebühren erhoben.
Teilnahmegebühren. 11.1) Gesamtanmeldung: Es ist möglich, die Module der 300+ Weiterblldung (C: Pflicht- und D: Wahlmodule) gemeinsam mit Einmalzahlung zu buchen und zu zahlen. Für Einmalzahlungen gewähren wir einen Rabatt. Die Gesamtbuchung kann auch als Ratenzahlung erfolgen. 11.2) Einzelanmeldung: Modul A (Immersion): Anzahlung bzw. Vollzahlung bei Anmeldung, Restzahlung spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn oder in 4 monatlichen Raten Modul B (Lehrertraining): Gesamtzahlung bei Anmeldung oder in 2 monatlichen Raten. Modul C (Pflichtmodule): Vollzahlung bei Anmeldung, Gesamtzahlung 14 Tage vor Ausbildungsbeginn oder in 6 Raten. Der Preis umfasst 180h Pflichtmodule. Modul D (Wahlmodule): Vollzahlung bei Anmeldung oder 4 Ratenzahlungen (monatliche Rate 525€, Anzahlung einmalig 400€). Der Preis umfasst 120h Wahlmodule. 11.3) Ratenzahlungen werden monatlich per Sepa Mandat eingezogen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis für: a) der Weitergabe meiner personenbezogen Daten; z.B.: (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Vertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber des Bankkontos des Lastschrifteinzugs) zum Zwecke des Einzugs und der Verwaltung der sich aus dem Ausbildungsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen an die Eversport GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 0000 Xxxx oder b) des Direkteinzugs durch Sepa Upload bei der Hausbank von Balance Yoga und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Balance Yoga, Gläubiger Identifikationsnummer: DE28ZZZ00000361663 Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Balanceyoga auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 11.4) Die Teilnahme ist erst dann garantiert, wenn die Kursgebühr für die gebuchten Einheiten beglichen oder ein Ratenzahlungsplan vereinbart worden ist. 11.5) Sind die Gebühren bis zum Abschluss der Veranstaltung nicht vollständig beglichen, kann dem Teilnehmenden kein Zertifikat ausgehändigt werden.
Teilnahmegebühren. Die Teilnahmegebühr kann dem jeweils gültigen Studienführer oder sonstigen für die betreffende Maßnahme herausgegebenen Unterlagen bzw. der Homepage (www.fh- xxx.xx.xx) entnommen werden. Die Einzahlung der Teilnahmegebühr ist nach Rechnungslegung, spätestens bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn vorzunehmen. Da die Fachhochschule des BFI Wien GmbH entsprechend dem Gesellschaftsvertrag ausschließlich und unmittelbar ge- meinnützige Zwecke verfolgt, ist sie kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuer- gesetzes. Gebühren für Prüfungen bzw. sonstige Gebühren werden gegebenenfalls, wenn an- geführt, neben der Teilnahmegebühr verrechnet. Zinsenlose Teilzahlungen sind nach Vereinbarung möglich, monatliche Ratenzahlungen können bei Vorlage eines SEPA Lastschriftmandates genehmigt werden. Bei Zahlungsverzug wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
Teilnahmegebühren. Für jede gebuchte Veranstaltung wird in der Regel eine Teilnahmegebühr erhoben. Grundlage bildet die in der aktuellen Angebotsbeschreibung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Die Zahlung ist spätestens fällig nach Rechnungserhalt. Die Rechnung wird an die angegebene E-Mail- Adresse gesendet. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Teilnahmegebühren. Die Teilnahme an der NEURO 2021 Online ist kostenfrei. Alle Vorträge werden aufgezeichnet und im On-Demand-Bereich allen Teilnehmern bis Februar 2022 zur Verfügung gestellt.
Teilnahmegebühren. Beschäftigte des UKL, des MedVZ und des MVZ nuwamed Für Beschäftigte des UKL und des Med VZ übernimmt der Arbeitgeber bei dienstlicher Teilnahme die Kosten. Beschäftigte der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig (MF) und Drittmittelbeschäftigte, die in Einrichtungen des UKL tätig sind Für Beschäftigte der MF sowie Drittmittelbeschäftigte ist die Teilnahme an den Veranstaltungen kostenfrei, sofern diese für die Erledigung ihrer Dienstaufgaben notwendig ist und die Beschäftigten in den Einrichtungen des UKL tätig sind. Diese Beschäftigten haben vor der Veranstaltung einen Dienstreiseantrag zu stellen. Externe Teilnehmer Für Teilnehmer/-innen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mit dem UKL stehen (sog. Externe), gelten die für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Kosten. Diese Teilnehmer/-innen erhalten eine Rechnung. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf das angegebene Bankkonto mit dem ausgewiesenen Verwendungszweck zu überweisen. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des UKL. Kooperationspartner erhalten den vertragsgemäß vereinbarten Nachlass auf die Teilnahmegebühren, sofern bei Anmeldung auf den Kooperationsvertrag verwiesen wird.