Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen insgesamt oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Rege- lung nicht enthalten, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht be- rührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Regelung erfolgen.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt, Endgültige Angebotsbedingungen
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen insgesamt ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder unwirksam werden oder sollte eine an sich notwendige Rege- lung Regelung nicht enthaltenenthalten sein, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht be- rührtberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung Bestimmungen oder zur Ausführung der Ausfüllung einer Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung Bestimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Regelung erfolgen.
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Samples: Memorandum of Private Placement, Memorandum of Private Placement, Memorandum of Private Placement
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen insgesamt oder o- der teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Rege- lung Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht be- rührtberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung Bestimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Regelung erfolgen.
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Samples: Anleihebedingungen
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen insgesamt oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Rege- lung Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht be- rührtberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung Bestimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Regelung erfolgen.
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Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Anleihebedingungen insgesamt unwirksam oder teilweise unwirksam undurchführbar sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Rege- lung nicht enthaltenwerden, so wird hierdurch bleibt die Wirksamkeit oder Durch führbarkeit der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht be- übrigen Bestimmungen hiervon unbe rührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Anleihebedingungen entspre chende Regelung erfolgengelten.
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Samples: Wertpapierprospekt
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Anleihebedingungen insgesamt Anleihe- bedingungen unwirksam oder teilweise unwirksam undurchführbar sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Rege- lung nicht enthaltenwerden, so wird hierdurch bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht be- rührtübrigen Be- stimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Anleihebedingungen entspre- chende Regelung erfolgengelten.
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Samples: Wertpapierprospekt
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Anleihebedingungen insgesamt unwirksam oder teilweise unwirksam undurchführbar sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Rege- lung nicht enthaltenwerden, so wird hierdurch bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht be- rührtübrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen Anleihebedingungen entsprechende Regelung erfolgengelten.
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Samples: Wertpapierprospekt
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und / oder undurchführbar sein oder insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und / oder undurchführbar werden oder eine an sich notwendige Rege- lung Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch der übrige Inhalt die Wirksamkeit des übrigen Inhalts dieser Anleihebedingungen nicht be- rührtberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung Bestimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Regelung erfolgen.
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Samples: Anleihebedingungen