Ticketsystem Musterklauseln

Ticketsystem. Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, be- stätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung be- arbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden kön- nen. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wieder- holung deren Inhalts.
Ticketsystem. Störungen meldet der Kunde bevorzugt über das Online Support Ticketsystem (im Folgenden „Ticket- system“), derzeit erreichbar über xxxxx://xxx.x-xxxxx.xx, „Service & Support“. Das Ticketsystem stellt bei einer Störungsmeldung des Kunden von ihm bereits erfasste kundenindividu- elle Informationen zusammen und fragt formulargestützt die Angaben zur Störungsmeldung inklusive der Angabe der Störungsklasse (im Folgenden “Prioritätsstufe”) ab. Bei Ticketerstellung wird der Kunde zu eingegebenen Schlagwörtern auf passende Hilfeartikel hingewie- sen (“knowledge base”). Offene Tickets können vom Kunden eingesehen und bearbeitet werden.
Ticketsystem. Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT- System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifi- ziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlö- sung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. Umgehungslösung Temporäre Überbrückung eines Mangels und/oder einer Störung* . Update Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigun- gen sowie geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassun- gen der Standardsoftware* in einer einzigen Lieferung (z.B. Änderung der Versionsnummer von Version 4.1.3 zu 4.1.4). Upgrade Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigun- gen und mehr als geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder An- passungen der Standardsoftware* in einer einzigen Lieferung .(z.B. Än- derung der Versionsnummer von Version 4.1.3. zu 4.2.0).
Ticketsystem. Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem welches des Auftragnehmers, des Auftraggebers, unter der Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird .
Ticketsystem. Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem. des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird nach Anl. 3 - Leistungsbeschreibung.
Ticketsystem. Das Ticketsystem ermöglicht es Veranstaltern, sich einen eigenen online-Ticketshop einzurichten, mit dessen Hilfe Tickets für Veranstaltungen verkauft werden können. Dieser Ticketshop kann innerhalb der gegebenen Parameter nach den Wünschen des Veranstalters angepasst werden. INOS kann dem Veranstalter Hilfestellung bei der Einrichtung und Konfiguration des Ticketshops leisten. Das Ticketsystem unterstützt die folgenden Ticket-Typen, welche vom Veranstalter selbst angelegt werden: - eTicket: diese Tickets werden online verkauft. Sowohl die Ausstellung als auch die Bezahlung wird gemäß dieser AGB durch INOS abgewickelt. - Offline-Ticket: diese Tickets werden offline verkauft und die Ausstellung und die Bezahlung erfolgt durch den Veranstalter. - Um Konflikte mit dieser Vereinbarung zu vermeiden (z.B. mehrfacher Verkauf eines nummerierten Sitzplatzes), sollte der Veranstalter möglichst: - Tickets nicht über weitere online-Kanäle verkaufen; - Sicherstellen, dass die Anlage der Tickets und der Veranstaltungen im Ticketsystem stets korrekt und auf neuestem Stand ist. Für jedes Ticket wird eine Systemgebühr in Rechnung gestellt. Für eTickets wird darüber hinaus eine Paymentgebühr für den Kauf von einem oder mehrerer Tickets in Rechnung gestellt. Für Offline-Tickets fallen keine Gebühren an. INOS wird diese Verkäufe nicht einschränken und übernimmt für diese keine Verantwortung. Die Abwicklung dieser Verkäufe obliegt dem Veranstalter. Der Veranstalter erkennt an und akzeptiert, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Ticketsystems technisch nicht umsetzbar ist. INOS wird dennoch alles daransetzen, einen durchgehenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Systemwartungen, Sicherheits- und Leistungs- anforderungen sowie Vorkommnisse außerhalb des Einflussbereichs von INOS, wie allgemeine Netzwerkstörungen oder Stromausfälle können in kurzen Unterbrechungen resultieren.
Ticketsystem. Wenn Ansprechpersonen für LOGINEO NRW feststellen, dass ein gemeldetes Problem weder die IT- Ausstattung betrifft, noch einen Anwendungsfehler darstellt, können sie dies über ein Kontaktformular melden. Dieses Formular, hinter dem sich ein Ticketsystem verbirgt, steht darüber hinaus dem gesamten Personal sowie den Medienberaterinnen und Medienberatern zur Verfügung. Sollten die folgenden Unterstützungsangebote vorab nicht zur Fehlerbehebung führen, kann über dieses Formular der Kontakt zum Team LOGINEO NRW in der Medienberatung NRW hergestellt werden: 1. Die häufigsten Fragen und ggf. aktuelle Informationen des Rechenzentrums 2. Die offizielle Dokumentation, Anleitungen und Hilfen 3. Foren zu unterschiedlichen Themen Das Formular selbst ermöglicht zusätzlich zur intern bekannten E-Mail-Adresse die Eingabe weiterer Informationen zur schnellen und gezielten Behebung des Problems: • Informationen zur Schule (Instanz) • Informationen zur Benutzerin/zum Benutzer • Informationen zum Rechner (bei dem das Problem auftritt) • Art des Problems (Beschreibung) Nach dem „Klick“ auf „absenden“ erfolgt eine Bestätigung per E-Mail mit einer Ticketnummer. Die Reaktionszeit beträgt 1-2 Tage; Tickets werden im Rahmen der Arbeitszeit der Medienberatung NRW (Mo. – Fr. 8:00h – 16:00h) abgearbeitet. Das Ticketsystem wird zunächst für die Dauer des offiziellen Rollouts bereitgestellt. Die Funktionalität des gesamten Systems ist auch abends und an Wochenenden gewährleistet. Das KRZN sorgt für eine dauerhafte Überwachung und mögliche Fehlerbehebung durch einen Notdienst.
Ticketsystem. 21.1 EXWE stellt dem Kunden für Störungsmeldungen ein Ticketsystem zur Verfügung. 21.2 Servicezeiten für Beratung und Support sind Montag - Xxxxxxx zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz von EXWE sowie mit Ausnahme des jeweiligen 24.12. und 31.12. In Einzelfällen können die Parteien auch eine Erbringung von Leistungen der Störungsbehandlung außerhalb dieser Zeiten gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.
Ticketsystem. 12.1 BLUE stellt dem Kunden für Störungsmeldungen ein Ticketsystem zur Verfügung. 12.2 Servicezeiten für Beratung und Support sind Montag - Xxxxxxx zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz von BLUE sowie mit Ausnahme des jeweiligen 24.12. und 31.12. In Einzelfällen können die Parteien auch eine Erbringung von Leistungen der Störungsbehandlung außerhalb dieser Zeiten gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

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  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.