Tierarztkosten Musterklauseln

Tierarztkosten. Wir erstatten Ihnen bis zu 250 € pro Ereignis, aber höchstens 2 Tierarztbesuche pro Aufenthalt. Außerdem stellen wir Ihnen eine Liste mit Tierarztpraxen/-kliniken vor Ort zur Verfügung.
Tierarztkosten. In Erweiterung zu A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Tierarztkosten als Folge eines versicherten Schadens. Als Tierarztkosten gelten neben tierärztlichen Honoraren, auch pharmazeutische Ausgaben, chirurgische Eingriffe, radiologische und radiotherapeutische Behandlungen sowie Aufenthalte in Tierkliniken für Haustiere. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt. Abweichend von A 13.2.4 VHB 2022 der Continentale sind Transport- und Lagerkosten längstens für die Dauer von einem Jahr versichert.
Tierarztkosten. Das sind Kosten, die infolge eines Versicherungsfalles für die Behandlung von Haustieren nach B 8.3.8 durch einen Tierarzt entstehen. Die Kosten werden auch über den Versicherungswert des Haustieres nach B 15.1 hinaus erstattet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 200 Euro begrenzt.
Tierarztkosten. In Erweiterung zu A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer auch Tierarztkosten als Folge eines versicherten Schadens am versicherten Gebäude. Als Tierarztkosten gelten neben tierärztlichen Honoraren auch pharmazeutische Ausgaben, chirurgische Eingriffe, radiologische und radiotherapeutische Behandlungen sowie Aufenthalte in Tierkliniken für Haustiere des Versicherungsnehmers. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist auf 1.000 EUR begrenzt. Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages besteht nur insoweit, als durch einen anderen Versicherungsvertrag kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Tritt nach einem Wechsel der Wohngebäudeversicherung zur Continentale Sachversicherung AG (Nachversicherer) ein Schaden ein, für den durchgängig lückenloser Versicherungsschutz gegeben ist, und kann der Versicherungsnehmer dessen genauen Ent- stehenszeitpunkt (erstes Einwirken einer versicherten Gefahr auf eine versicherte Sache) auch durch ein Gutachten nicht nach- weisen, so bietet die Continentale Sachversicherung AG als Nachversicherer Versicherungsschutz im Rahmen diese Vertrages. Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungs- pflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Tierarztkosten. In Erweiterung zu A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer auch Tierarztkosten als Folge eines versicherten Schadens am versicherten Gebäude. Als Tierarztkosten gelten neben tierärztlichen Honoraren auch pharmazeutische Ausgaben, chirurgische Eingriffe, radiologische und radiotherapeutische Behandlungen sowie Aufenthalte in Tierkliniken für Haustiere des Versicherungsnehmers. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist auf 1.000 EUR begrenzt. Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages besteht nur insoweit, als durch einen anderen Versicherungsvertrag kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer externe Transport- und Lagerkosten, wenn aufgrund eines versicherten Schadens das versicherte Gebäude unbewohnbar wurde und versicherte Sachen vom Versicherungsgrund- stück entfernt und für die Dauer der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes extern gelagert werden müssen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages besteht nur insoweit, als durch einen anderen Versicherungsvertrag kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Tierarztkosten. Wir erstatten Ihnen bis zu 250 € pro Ereignis, aber höchstens 2 Tierarztbesuche pro Aufenthalt. Außerdem stellen wir Ihnen eine Liste mit Tierarztpraxen/-kliniken vor Ort zur Verfügung. Gritchen Affinity - SAS au capital de 10.260 euros immatriculée au RCS de Bourges sous le n° 529 150 542 dont le siège social est sis au 27, rue Xxxxxxx 14 Durand - CS70139 - 18021 Bourges Cedex - N° TVA : FR78529150542 Société de Courtage d'Assurances sans obligation d'exclusiv ité (liste des compagnies d’assurances partenaires disponible sur simple demande) soumise au contrôle de l'ACPR, Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution, 4 place de Budapest - CS 92459 - 75436 Paris Cedex 09 et immatriculée à l'ORIAS dans la catégorie Courtier d'assurance sous le n° 110 613 17 (www.orias.f r) - 14 / 24
Tierarztkosten. Wenn durch einen versicherten Schaden Haustiere verletzt werden, übernehmen wir die hierfür notwendigen Behandlungskosten bei einem Tierarzt bis 0.000 €.
Tierarztkosten. 2.1. Der Tierhalter versichert, dass sein in Betreuung gegebenes Tier, die gesetzlichen Impfungen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Tierpension vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Alle Tiere müssen von Spul-, Haken- und Bandwürmern befreit sein und eine Immunität muss während des Aufenthaltes bestehen. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine vorbeugende Flohbehandlung (zwei Tage vor der Hundepension) durchgeführt wurde! Sollte bei ihrem Tier während des Aufenthalts Parasitenbefall jeglicher Art festgestellt werden, tragen Sie die Kosten für die Behandlung Ihres und evtl. anderer Tiere und die Desinfektion der Pension!!!
Tierarztkosten a) Soweit durch einen Versicherungsfall unmittelbar die Verletzung eines Haustieres (Hund, Katze, Aqua- rienfisch, Vogel im Käfig; im Terrarium gehaltene an- dere privat genutzte Tiere) herbeigeführt wird, ersetzt der Versicherer Ihnen die Kosten der tierärztlichen Be- handlung.
Tierarztkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um die notwendige Behandlung von Haustieren gemäß A 10.3.9 vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Verletzungen unmittelbar durch den Versicherungsfall verursacht wurden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung für versicherte Kosten je Versicherungs- fall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 100 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 100 Prozent der Versicherungssumme