Tierhaltung. 14.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden. 14.2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen. 14.3. Der Vertragspartner bzw Xxxx, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes zu erbringen. 14.4. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Gastwirt gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastwirtes, die der Gastwirt gegenüber Dritten zu erbringen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierhaltung. 14.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden.
14.2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
14.3. Der Vertragspartner bzw Xxxx, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes zu erbringen.
14.4. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Gastwirt gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastwirtes, die der Gastwirt gegenüber Dritten zu erbringen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Tierhaltung. 14.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden.
14.2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
14.3. Der Vertragspartner bzw Xxxx, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes zu erbringen.
14.4. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Gastwirt gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastwirtes, die der Gastwirt gegenüber Dritten zu erbringen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Tierhaltung. 14.1. 13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes Be- herbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
14.2. 13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtetverpflich- tet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß ordnungsgemäss zu verwahren bzw bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw bzw. beaufsichtigen zu lassen.
14.3. 13.3 Der Vertragspartner bzw bzw. Xxxx, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Tier-Haftpflichtversicherung bzw bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung Auffor- derung des Gastwirtes Beherbergers zu erbringen.
14.4. 13.4 Der Vertragspartner bzw bzw. sein Versicherer haften dem Gastwirt Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den SchadenScha- den, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des GastwirtesBeherbergers, die der Gastwirt Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierhaltung. 14.111.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
14.211.2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw bzw. beaufsichtigen zu lassen.
14.311.3. Der Vertragspartner bzw bzw. Xxxx, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Tier-Haftpflichtversicherung bzw bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes Beherbergers zu erbringen.
14.411.4. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften haftet dem Gastwirt Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des GastwirtesBeherbergers, die der Gastwirt Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
11.5. In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
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Tierhaltung. 14.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes Hotel/Restaurant Zollner und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden.
14.2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw bzw. beaufsichtigen zu lassen.
14.3. Der Vertragspartner bzw bzw. Xxxx, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Haftpflichtversicherung bzw TierHaftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes zu erbringen.
14.4. Der Vertragspartner bzw bzw. sein Versicherer haften dem Gastwirt Hotel/Restaurant Zollner gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastwirtes, die der Gastwirt gegenüber Dritten zu erbringen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Hotel Restaurant Zollner