Tierhaltung. (1) Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren. (2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. 3 AHVB auf Schadenereignisse, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Tierhaltung. (1) . Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung Schaden- ersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
(2) . Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. 3 AHVB auf SchadenereignisseVersicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten ein- getreten sind.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Tierhaltung. (1) . Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
(2) . Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. 3 AHVB auf SchadenereignisseVersicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind; die Einschränkung nach Art. 3, Pkt. 1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.
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Samples: Betriebsallrisk Versicherungsvertrag
Tierhaltung. (1) . Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung Schadenersatz- verpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder VerfügungsberechtigtenVer- fügungsberechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
(2) . Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. Arti- kel 3 AHVB auf SchadenereignisseVersicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind; die Einschränkung nach Artikel 3, Punkt 1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.
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Samples: Allgemeine Und Ergänzende Allgemeine Bedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Tierhaltung. (1) . Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder VerfügungsberechtigtenVerfügungs- berechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten zuge- führten Tieren.
(2) . Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. 3 Art.3 AHVB auf Schadenereignisse, die in Europa oder einem außereuropäischen außereuropäi- schen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Tierhaltung. (1) . Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung Schadenersatzverpflichtungen des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten, sofern die Verwahrung oder Betreuung unentgeltlich erfolgt.
2. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
(2) 3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. Artikel 3 AHVB auf SchadenereignisseVersicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind; die Einschränkung nach Artikel 3, Punkt 1., 2. Satz AHVB findet Anwendung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Tierhaltung. (1) . Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten zugeführ- ten Tieren.
(2) . Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. 3 AHVB auf SchadenereignisseVersicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen MittelmeerMit- telmeer-Anliegerstaat eingetreten sind.
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Tierhaltung. (Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1) . Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung Schadenersatzverpflichtungen des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen Schadensersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
(2) . Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art. 3 AHVB auf SchadenereignisseVersicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind; die Einschränkung nach Artikel 1 Punkt 1 2. Satz AHVB findet Anwendung.
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Samples: Allgemeine Und Ergänzende Allgemeine Bedingungen Für Die Haftpflichtversicherung